Daten
Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
06.12.17, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses
hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2015
gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Jahresabschluss der Stadt Bedburg zum 31. Dezember 2015 und dem beigefügten Lagebericht für
das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der
Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung
sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der
Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Bedburg, den 30.11.2017
Martin Vogelsang
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses