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Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk 2015 Ausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
06.12.17, 17:04
Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk 2015 Ausschuss)

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Inhalt der Datei

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW Nach dem Ergebnis der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Jahresabschluss der Stadt Bedburg zum 31. Dezember 2015 und dem beigefügten Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bedburg, den 30.11.2017 Martin Vogelsang Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses