Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
03.06.13, 14:46
Aktualisiert
03.06.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 45/2013
29.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
11.06.2013
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.06.2013
Kreisausschuss
02.07.2013
Kreistag
17.07.2013
"Maastricht & Euregio Maas-Rhein 2018" - Beteiligung des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Thomaßen
Tel.: 15 - 303
Abt.: GB I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Kulturhauptstadtbewerbung weiterhin aktiv zu unterstützen und die anteiligen Eigenmittel des Kreises Euskirchen in Höhe von insgesamt 236.000 € (in den Jahren 2014 2019 jeweils 39.333 €) über den Zweckverband REGION Aachen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist:
a) eine positive Entscheidung der Jury für Maastricht & die EUREGIO Maas-Rhein als Kulturhauptstadt Europas 2018,
-2b) dass sichergestellt ist, dass 40% der Mittel für das beschriebene Stadt-/Lokalprogramm der
Aachener Region entsprechend der Vorlage reserviert bleiben,
c) eine Beteiligung/Vertretung der Aachener Region in der Organisations- und Verwaltungsstruktur der Stichting Kulturhauptstadt Maastricht & die EUREGIO Maas-Rhein 2018 im Rahmen
des durch die Europäische Kommission gegebenen Regelwerks sichergestellt ist und
d) eine Co-Finanzierung des Landes NRW und des Landschaftsverbands Rheinland in der beschriebenen Höhe erfolgt.
Begründung:
Sach- und Rechtslage
Die Stadt Maastricht bewirbt sich gemeinsam mit der Euregio Maas-Rhein um den Titel der
Europäischen Kulturhauptstadt für das Jahr 2018. Die Ambitionen der Bewerbung tragen ein langfristiges und nachhaltiges europäisches Projekt, das für die Bewohner der Euregio neue Perspektiven
zeichnet und die gegenwärtigen ökonomischen und politischen Dimensionen übersteigt. Damit bieten
sich nach Auffassung der Verwaltung gute Chancen für den beteiligten Kreis Euskirchen. Mit der anstehenden Verabschiedung der finalen Bewerbungsschrift geht das Projekt in eine neue Phase.
Im Kulturkonvent der Region Aachen am 8.5.2012 haben sich die Vertreter der Fachausschüsse der
Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg einstimmig dafür ausgesprochen, die Bewerbung von Maastricht und der Euregio Maas-Rhein aktiv zu unterstützen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen beschloss am 3.5.2013 einstimmig,
die Kulturhauptstadtbewerbung weiterhin aktiv zu unterstützen und den Gebietskörperschaften zu
empfehlen, die notwendigen Eigenmittel (siehe unter Finanzierung) über den Zweckverband REGION
Aachen zur Verfügung zu stellen. Die von der Zweckverbandsversammlung beschlossenen vier Voraussetzungen dazu sind in diese Beschlussvorlage unter a) bis d) übernommen.
Vorgeschichte
In einem Beschluss des Europäischen Rates vom 24.10.2006 wurden die Auswahlkriterien für die
Kulturhauptstädte bis einschließlich 2019 bestimmt. Für 2018 liegt das Vorschlagsrecht neben Malta
bei den Niederlanden. In einer Sitzung des Maastrichter Stadtrates am 16. Dezember 2008 wurde die
Kandidatur beschlossen und gleichzeitig eine euregionale Beteiligung angeregt. Diese wurde am
25. November 2009 in einer Absichtserklärung der Partner aus den Niederlanden, Belgien und
Deutschland bestätigt. Ein Projektteam, bestehend aus Vertretern der Partnerstädte und -regionen,
nahm daraufhin die Arbeit auf, die ab 2010 im Rahmen einer Förderung durch INTERREG IV in Höhe
von 2,8 Millionen Euro professionalisiert wurde. Gleichzeitig erstellte das Rotterdamer Bureau Berenschot eine SWOT-Analyse und die niederländische Provinz Limburg gewährte eine Impuls-Förderung
in Höhe von 2,4 Mio. Euro, mit der rund 40 Research- und flankierende Projekte finanziert wurden.
Am 22.02.2011 wurde eine Stichting nach niederländischem Recht mit dem Titel „Maastricht en Euregio Culturele Hoofdstad van Europa” gegründet, Guido Wevers als künstlerischer Leiter der Bewerbung bestätigt und Huub Smeets als Vorsitzender der Stichting vorgestellt.
-3Bewerbungsschrift Version 1
Das Team der Stichting erstellte in Kooperation mit den Partnern u. a. im Rahmen von öffentlichen
Workshops eine erste Version der Bewerbungsschrift (Bidbook), die am 07.03.2012 im Theater aan
het Vrijthof in Maastricht erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das Bidbook zeichnet das Bild einer Kulturhauptstadt, die sich durch die enge Zusammenarbeit mit
den euregionalen Partnern von den anderen Bewerbern unterscheidet und die große Fortschritte für
die Festigung von sowohl kultureller Identität als auch ökonomischer Strukturen in der Euregio bedeuten könnte.
Auf der Grundlage von Anregungen und Ergänzungen wurde das Bidbook weiter entwickelt und am
28.08.2012 in einer neuen Fassung an die Mitglieder des Maastrichter Stadtrats übergeben, der das
Dokument in einer Sitzung am 18.09.2012 als Leadpartner verabschiedete und offiziell eingereicht
hat.
Vorauswahl
Am 30.11. 2012 gab die internationale Jury in Amsterdam ihre Vorauswahl für den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt 2018 bekannt. Maastricht & Euregio Maas-Rhein 2018 stehen danach zusammen mit den Städten Eindhoven und Leeuwarden in der zweiten Runde. Den Haag und Utrecht
hingegen sind ausgeschieden.
Unter der Leitung von Onno Hoes, Bürgermeister der Stadt Maastricht, erläuterten zehn Repräsentanten der Bewerbung (darunter Dr. Jürgen Linden als Aufsichtsratsvorsitzender der Stichting
MCH2018) das Konzept der Bewerbung.
Das Feedback der Kommission machte deutlich, dass von den kandidierenden Städten ein solides
und realistisches Konzept erwartet wird, das für Europa und die Bürger einen klaren Mehrwert erbringt. Keine Kopie anderer Städteprojekte, sondern charakteristische Stärken, die Europa für Bürgerinnen und Bürger spürbar und erlebbar machen. Das Thema „Europa wiederentdecken“ stellt in diesem Zusammenhang eine starke und herausfordernde Konkretisierung dar.
Weiteres Prozedere
Nach diesem ersten Etappenziel werden die Anstrengungen der kommenden Monate sich auf eine
Vertiefung der europäischen Dimension der Bewerbung und die Ausarbeitung partizipativer Ansätze
richten, um die Bevölkerung, das kulturelle Feld, die Wirtschaft und die euregionalen Partner weiterhin in den Prozess einzubinden.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Stichting vom 7. März wurde ein „Handlungskonzept zur inhaltlichen Vertiefung der Final Application MCH2018“ vorgestellt, dass unter anderem bilaterale Gespräche mit euregionalen Kultureinrichtungen beinhaltet. Ein entsprechender Termin mit Vertretern relevanter Einrichtungen aus allen Gebietskörperschaften fand am 22. März 2013 in den Räumen der
Region Aachen statt. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden gegenwärtig in die finale Version der
Bewerbungsschrift eingearbeitet, die nach dem 31. Mai 2013 an die Kommission übergeben werden
wird.
In der ersten Septemberwoche wird die Jury die kandidierenden Städte besuchen und am 06. September 2013 bekannt geben, welche niederländische Stadt den Titel Kulturhauptstadt Europas
2018 erhält.
Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Planung und Umsetzung der Kulturhauptstadt (2012-2019) werden mit 80
Mio. € veranschlagt. Die Finanzierung ist in vier Säulen unterteilt:
€ 20 Mio. >
€ 20 Mio. >
€ 20 Mio. >
€ 20 Mio. >
Provinz Niederländisch Limburg (per Parlamentsbeschluss bestätigt)
Stadt Maastricht (per Ratsbeschluss bestätigt)
Fördermittel, Sponsoren (werden im Zeitraum 2014-2017 eingeworben)
euregionale Partner
(Zusagen der Partner in Belgien und den Niederlanden liegen vor)
-4Nach der geltenden Aufteilung sind zur Finanzierung der Kulturhauptstadt durch die deutschen Partner gemeinsam 5.000.000 € einzubringen (Basis: Stadt Aachen 2.000.000 € und durch den Zweckverband Region Aachen 3.000.000 €).
Land NRW/LVR
Seitens des Landes wurde signalisiert, dass für die Aachener Region die gleiche Regelung wie für die
RUHR 2010 vorgesehen werden könnte. Diese bedeutet, dass das Land durch eine Sonderzahlung 2
€ je Einwohner auf der Ebene der Gebietskörperschaften zur Verfügung stellt, um so allen Gebietskörperschaften eine gleichberechtigte Teilnahme an der Kulturhauptstadt zu ermöglichen. Es wurde
nach Rücksprache des Städteregionsrates mit der Landesdirektorin ein Unterstützungsantrag an den
LVR über 500.000 € für die gesamte Aachener Region gestellt.
Finanzierung: Stadt Aachen und Zweckverband Region Aachen
Auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten soll der Anteil des Zweckverbandes durch die Kreise
Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie die Städteregion Aachen zu gleichen Teilen erfolgen. Zusätzlich
ist vorgesehen, dass die Stadt Aachen als eigenständiger Bewerbungspartner einen Eigenanteil i.H.v.
1.000.000 € einbringt. Der Betriebsausschuss Kultur der Stadt Aachen hat hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Übersicht Finanzierung
Kostenanteil:
Möglicher Landeszuschuss:
beantragter Beitrag LVR:
verbleibender Eigenbeitrag:
davon Anteil Stadt Aachen:
davon Anteil Zweckverband Region Aachen:
5.000.000 €
2.556.000 €
500.000 €
1.944.000 €
1.000.000 €
944.000 €
Anteil der vier Gebietskörperschaften
bzw.
236.000 € je GK
39.333 € je GK p.a.
Verwendung der Mittel
35 % der Mittel werden für Organisation/Öffentlichkeitsarbeit (2014-2019) eingesetzt werden und fließen direkt an die Stichting Kulturhauptstadt. In Abstimmung mit der Stadt Aachen und der Stichting
Kulturhauptstadt wurde vereinbart, dass die Programmmittel der Stadt Aachen und der Region Aachen zusammengefasst werden und von diesen 60% dem Kernprogramm und 40% für ein
Stadt/Lokalprogramm reserviert werden (schwerpunktmäßig 2017-2019).
Stadt/Lokalprogramm:
Einzelprojekte vor Ort die den Grundsätzen der gemeinsamen Bewerbung entsprechen, jedoch lokal durchgeführt werden können
Kernprogramm:
Projekte die den Grundsätzen der gemeinsamen Bewerbung entsprechen und mit mindestens zwei euregionalen Partnern bzw. Projekte mit anderen europäischen Ländern durchgeführt werden
Sowohl für das Stadt/Lokalprogramm als auch für das Kernprogramm gilt nach Auflage der Europäischen Kommission, dass für diese Projekte eine Zustimmung der Stichting Kulturhauptstadt immer
erfolgen muss. Voraussetzung ist also immer, dass entsprechende qualitätsvolle Projekte entwickelt und vorgeschlagen werden.
-5-
Programmmittel
Stadt (2/5)
Region (3/5)
3.250.000 €
1.300.000 €
1.950.000 €
1.300.000 €
520.000 €
780.000 €
1.950.000 €
780.000 €
1.170.000 €
Stadt + Region
Aachen:
davon Anteil
Stadt/Lokalprogramm
davon Anteil
Kernprogramm
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)