Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,7 MB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
06.12.17, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt
Bericht
über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Seite
Prüfungsauftrag
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
1
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung
2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten
1
1
1
2
3.
3.1
3.2
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
4
4
4
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.2
4.2.1
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Jahresabschluss
Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5
5
5
6
6
7
7
5.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkungen
8
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015
Anhang für das Haushaltsjahr 2015
Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015
Rechtliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Grundlagen
Steuerliche Verhältnisse
Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Schulden,
Ertrags- und Finanzlage
Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Bilanzund Ergebnisrechnungsposten
Anlagenspiegel, Rückstellungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
3
1.
PRÜFUNGSAUFTRAG
Entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW obliegt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2015 der Stadt Bedburg.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des
Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW PS 450 in Verbindung mit den Prüfungsleitlinien IDR
200, 260 und 720 des Instituts der Rechnungsprüfer erstellt wurde.
Die Prüfung wurde in den Monaten Juli 2017 bis November 2017 mit Unterbrechungen
durchgeführt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Der Lagebericht ist darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Dieser Prüfungsbericht wurde um einen besonderen Erläuterungsteil der Posten der Bilanz
und der Ergebnisrechnung erweitert, der diesem Bericht als Anlage 10 beigefügt ist.
Ergänzend wurde eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchgeführt.
2.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
2.1.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung
2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Im Jahresabschluss sowie Lagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt von Bedeutung:
1.
Laut fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung
+ aus Mehrerträgen gedeckte über-/außerplanmäßige bereitgestellte Mittel) betrug der
Fehlbedarf 14.440.988,76 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte.
Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 12.057.820,85 €.
Gegenüber dem o.g. fortgeschriebenem Ansatz ist dies eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.383.167,91 €. Lässt man die über-/außerplanmäßig bereitgestellten Mittel außen
vor, beträgt die Verbesserung noch 1.458.167,91 €.
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund eines voraussichtlichen Rechtsstreites zwischen
dem Finanzamt und einem Gewerbesteuerpflichtigen eine Drohverlustrückstellung in Höhe
von 12,96 Mio. € gebildet wurde. Ohne diese Maßnahme im Sinne des Vorsichtsprinzips
würde die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 einen Überschuss in Höhe von rd. 902 T€
ausweisen.
2.
Ein Betrag von insgesamt 118.018,15 € erhöht gem. § 43 Abs. 3 GemHVO im Rahmen der
Anpassung der Werte verschiedener Beteiligungen direkt das Eigenkapital und wird in der
Ergebnisrechnung nachrichtlich ausgewiesen.
Seite 1
3.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 13,89 Mio. €, was insbesondere der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist.
4.
Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet.
5.
Das Eigenkapital sinkt von 69.390.074,75 € um 11.939.802,70 € auf 57.450.272,05 €.
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt zu den vorgenannten Angaben wie folgt Stellung:
Zu 1.
Das Jahresergebnis 2015 ist geprägt durch eine nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung (inkl. einer daraus resultierenden Zinszahlung) sowie der Drohverlustrückstellung
für den bevorstehenden Rechtsstreit hierzu. Hierdurch bedingt gab es größere Abweichungen beim Plan-Ist-Vergleich bei den Steuererträgen und den sonstigen Erträgen u.
Aufwendungen. Ertragserhöhungen bei den Zuwendungen/allgemeinen Umlagen und Kostenerstattungen/Kostenumlagen sowie Aufwandsreduzierungen insbesondere bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen führten zu einem positiveren Jahresergebnis als es der Plan vorsah.
Zu 2.
Die positiven Entwicklungen der städtischen Beteiligungen finden sich durch die Berücksichtigung der entsprechenden Wertveränderungen nach den Vorgaben des § 43 Abs. 3
GemHVO in der allgemeinen Rücklage wieder.
Zu 3.
Durch die Beteiligung am Windpark ist es zu einer Bilanzverlängerung gekommen, die auf
der Aktivseite die Finanzanlagen erhöht und auf der Passivseite durch Kreditaufnahmen
zur Windparkfinanzierung zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten geführt hat.
Zu 4.
Auch wenn sich planerisch die liquiden Mittel positiv entwickelt haben bleibt zu berücksichtigen, dass die Kassenlage ganzjährig defizitär war und zum 31.12.2015 der Bestand an
Liquiditätskrediten bei 15,4 Mio € lag.
Zu 5.
Ein ökonomisches Ziel der öffentlichen Verwaltung ist der Eigenkapitalerhalt. Seit Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 sank das Eigenkapital um 39,64 %. Dies ist
eine Folge der in der Vergangenheit häufig nicht erreichten Haushaltsausgleiche. Um dem
Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken ist es umso wichtiger, das HSK-Ziel des Haushaltsausgleiches intensiv zu verfolgen.
Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf der Stadt geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage der Stadt wieder.
2.1.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Lagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche
Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
-
Das mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 erstellte Haushaltssicherungskonzept
wurde zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben.
Die im HSK festgelegten Maßnahmen wurden grundsätzlich beibehalten.
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-
Der Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung liegt auf der Generierung von Erträgen durch energiewirtschaftliche Betätigungen sowie Grundsteuererhöhungen.
Freiwillige Leistungen und andere beeinflussbare Aufgaben sollen diskutiert werden.
Die Stellungnahmen und Hinweise der GPA sollen beraten werden.
Das laufende Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid
des Finanzamtes Essen gibt Anlass zur Sorge.
Durch die Kapitalmarktlage sind die jährlich zu zahlenden Zinsen für Liquiditätskredite noch in einem überschaubaren Rahmen.
Das Niveau der Kreisumlage sinkt aktuell. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.
Die Erträge aus energiewirtschaftlichen Beteiligungen entwickeln sich erwartungsgemäß, zukünftig bestehen sowohl Chancen als auch Risiken.
Künftige höhere Tarifabschlüsse sind zu kompensieren.
Die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge stagniert zurzeit.
Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest, dass die Lage der Stadt Bedburg durch den gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht nach unserer Auffassung zutreffend dargestellt und beurteilt wird. Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt im Lagebericht ist nach unserer Auffassung plausibel und zutreffend.
2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 11.07.2017 dem Rat zugeleitet. Die Frist
gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW, den Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres vorzulegen, wurde überschritten.
Die Frist für die Beschlussfassung über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss gemäß § 96 GO NRW durch den Rat bis zum 31.12.2016 konnte ebenfalls nicht eingehalten werden.
Ein nach § 117 GO NRW zu erstellender und dem Jahresabschluss beizufügender Beteiligungsbericht liegt nicht vor.
Gemäß § 91 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine
Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzustellen.
In der städtischen Inventurrichtlinie zur Durchführung von Folgeinventuren sind die für
Bedburg maßgeblichen Regelungen zusammengefasst. Eine Vorgabe ist, dass das bewegliche Anlagevermögen mithilfe der Inventarisierungssoftware „Kai“ unter Verwendung
von Barcode-Etiketten zu erfassen ist. Die Dokumentation erfolgt in digitalen Zähl- und
Inventarlisten, die zum Ende des Haushaltsjahres zu dem gem. § 91 GO NRW vorgeschriebenen Inventar zusammengefasst werden. Dieses Inventar muss mit den tatsächlich
vorhandenen Vermögensgegenständen und dem bilanziell ausgewiesenen Anlagevermögen übereinstimmen.
Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass nicht alle angeschafften Vermögensgegenstände in die Inventarisierungssoftware übernommen worden sind, was letztendlich zu
einem nicht vollständigen Inventar geführt hat.
Für künftige Folgeinventuren muss daher sichergestellt werden, dass nach den Vorgaben
der städtischen Inventurrichtlinie alle im Eigentum der Stadt stehenden beweglichen Vermögensgegenstände von der Inventarisierungssoftware „Kai“ erfasst werden und einen
entsprechenden Barcode erhalten.
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten führen auf Grund der nicht gegebenen Wesentlichkeit nicht zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks.
Seite 3
3.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Dazu hat die Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang (Anlagen 1 – 4) sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 5) der Stadt geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach
der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDR und IDW festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein
hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind.
Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko
der Stadt ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf
der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.
Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter
Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems der Stadt die Schwerpunkte, die Art und den Umfang der Prüfungshandlungen festlegt.
Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die
Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht mit ein. Sie beinhaltet
auch die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers und eine Beurteilung
der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die
Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung
der während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie in
Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
darstellen.
Die Prüfung umfasst aussagebezogene einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie
Aufbau- und Funktionsprüfungen. Die Auswahl der risikoorientierten Prüfungshandlungen
basierte auf vorhandene Erfahrungswerte der beteiligten Rechnungsprüfer und den
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gewonnenen Erkenntnissen aus den vorausgegangenen Soll-Ist-Vergleichen und Zeitreihenanalysen.
Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten geführt:
-
Sachanlagen
Beteiligungen
Verbindlichkeiten aus Kreditmarktdarlehen
Sonstige Rückstellungen
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der
Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung
der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde zunächst die eingesetzte Finanzsoftware INFOMA sowie die hieran angeschlossenen
Schnittstellen zu den weiteren Programmen kontrolliert.
Zur Beurteilung des inhärenten Fehlerrisikos wurde in einem weiteren Schritt die Aufbauund Ablauforganisation der Verwaltung insbesondere mit Hinblick auf die Dienst- und
Fachaufsicht sowie den Belastungsgrad einzelner Bediensteter überprüft.
Ortsrechtliche Bestimmungen in Form von Satzungen und Dienstanweisungen sind zur
Klärung von Aktualität und Vollständigkeit eingesehen worden.
Systemprüfungen sind in Form von Zeitreihenanalysen und Soll-Ist-Vergleichen auf Basis
der einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungspositionen durchgeführt worden.
Einzelfallprüfungen folgten auf Basis der Systemprüfungsergebnisse.
Alle Prüfungen unterlagen einer Stichprobenauswahl auf Basis der IKS- und Risikobeurteilung.
Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte und unter dem Datum vom 17. Februar 2016
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 sowie des dazugehörigen Lageberichts.
Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden durch die Verwaltungsleitung erteilt.
Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts
schriftlich bestätigt.
4.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKFKontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes.
Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege
wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt.
Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen.
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Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und aufgestellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige,
richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der
Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass nicht alle angeschafften Vermögensgegenstände in die Inventarisierungssoftware übernommen worden sind, was letztendlich zu
einem nicht vollständigen Inventar geführt hat.
Die Stadt hat gem. § 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt.
Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die
von der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind,
die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
4.1.2 Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die
Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten, die Bilanzierungshilfen und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend der vom
Rat festgesetzten Wertgrenzen einzeln in der Teilfinanzrechnung ausgewiesen.
Die Stadt hat gem. § 18 GemHVO NRW zur Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung (in Form
einer Voll-/Teilkostenrechnung) aufgebaut. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind als interne Leistungsbeziehungen in den Teilergebnisrechnungen gesondert
ausgewiesen.
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz,
der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.
Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.
4.1.3 Lagebericht
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Lagebericht ist diesem
Bericht als Anlage 5 beigefügt.
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Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt vermittelt, die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, bedeutsame produktorientierte Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW
einbezieht und erläutert sowie alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält.
Der Rechnungsprüfung sind keine (weiteren) nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
angewandt.
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5.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem Jahresabschluss der
Stadt zum 31. Dezember 2015 und dem beigefügten Lagebericht für das Haushaltsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt.
Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Bedburg, den 14. November 2017
Thißen
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Seite 8
Anlage 1
Bilanz zum 31.12.2015
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktiva
Aktiva
1.
31.12.2015
Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2.
Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleitungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
115.899,09
120.673,49
37.657.713,47
933.522,25
393.412,40
2.646.014,91
37.754.691,92
933.522,25
393.412,40
2.143.836,21
1.200.497,98
36.684.530,86
562.214,58
26.590.969,45
1.221.348,44
37.500.323,13
579.901,77
27.311.575,43
23.038.105,71
3.216.318,49
0,00
23.040.755,22
3.073.188,83
0,00
30.557.576,74
44.941.291,13
31.209.917,99
46.390.645,47
0,00
279.428,51
67.576,05
2.334.700,30
2.206.978,11
848.082,05
0,00
287.275,21
66.248,90
1.942.678,31
2.243.761,52
636.132,19
214.158.932,99
216.729.215,19
0,00
55.295.717,15
320.439,31
0,00
0,00
38.223.699,00
322.457,87
0,00
0,00
94.307,57
0,00
71.027,62
0,00
115.212,16
0,00
86.043,43
55.781.491,65
38.747.412,46
3.058.391,14
0,00
3.711.717,39
0,00
8.939.978,30
10.114.763,19
2.425.652,30
330.891,63
0,00
2.727.943,01
1.194.087,28
333.701,42
0,00
2.894.547,22
17.482.856,38
18.248.816,50
7.083.539,62
6.889.620,39
0,00
0,00
294.622.719,73
Bilanzsumme
Anlage 1 Seite 1
31.12.2014
280.735.738,03
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Passiva
Passiva
1.
2.
3.
4.
5.
Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
1.5 Verrechnungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2015
31.12.2014
69.390.074,75
0,00
0,00
-12.057.820,85
118.018,15
57.450.272,05
73.887.985,44
0,00
3.759.802,66
-8.257.713,35
69.390.074,75
46.408.007,12
17.213.952,94
240.071,17
2.449,08
47.847.162,29
17.590.961,76
531.061,02
2.606,66
63.864.480,31
65.971.791,73
18.160.453,00
0,00
1.286.392,70
14.221.045,79
17.743.254,00
0,00
1.167.663,44
1.021.704,54
33.667.891,49
19.932.621,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
72.594.683,48
15.400.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
55.373.057,71
19.600.00,00
27.937.626,06
1.671.013,59
7.899.789,13
5.362.379,00
28.840.080,52
1.159.348,48
6.858.774,39
5.166.176,66
130.865.491,26
116.997.437,76
8.774.584,62
8.443.811,81
294.622.719,73
Anlage 1 Seite 2
280.735.738,03
Anlage 2
Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2015
Ergebnisrechnung
Für das Haushaltsjahr 2015
Ertrags- und
Aufwandsarten
1
Steuern und ähnliche
Abgaben
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Ergebnis des
Vorjahres
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
Vergleich Ansatz
/ Ist
EUR
22.176.009,31
EUR
23.894.000,00
EUR
31.567.083,30
EUR
-7.673.083,30
12.260.741,78
9.512.926,00
10.387.077,18
-874.151,49
167.221,77
54.600,00
97.651,70
-43.051,70
8.054.749,14
7.800.063,00
7.564.001,89
236.061,59
1.147.678,11
698.385,00
754.316,81
-55.931,81
1.726.379,08
1.420.080,00
1.804.835,04
-384.755,04
3.877.713,77
1.872.907,00
6.467.421,38
-4.594.514,13
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
+
3
+
4
+
5
+
6
+
7
+
8
+
9
+/-
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche
Erträge
Aktivierte
Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
10
=
Ordentliche Erträge
49.410.492,96
45.252.961,00
58.642.387,30
-13.389.425,88
11
-
Personalaufwendungen
-9.318.418,02
-9.951.600,00
-9.464.833,56
-486.766,44
12
-
Versorgungsaufwendungen
-1.540.816,98
-668.200,00
-681.641,69
13.441,69
13
-
-7.450.706,41
-8.331.538,00
-6.923.137,47
-1.408.400,92
14
-
-5.039.329,01
-5.188.656,00
-5.007.456,54
-181.199,05
15
-
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
Bilanzielle
Abschreibungen
Transferaufwendungen
-25.472.693,72
-26.305.300,00
-27.157.617,65
852.317,65
16
-
-6.272.217,29
-7.309.451,00
-18.409.520,39
11.100.069,19
17
=
-55.094.181,43
-57.754.745,00
-67.644.207,30
9.889.462,12
18
=
-5.683.688,47
-12.501.784,00
-9.001.820,00
-3.499.963,76
19
+
94.320,45
1.559.500,00
322.869,65
1.236.630,35
20
-
-2.668.345,33
-3.498.705,00
-3.378.870,50
-119.834,50
21
=
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
-2.574.024,88
-1.939.205,00
-3.056.000,85
1.116.795,85
22
=
Ordentliches Ergebnis
-8.257.713,35
-14.440.989,00
-12.057.820,85
-2.383.167,91
23
+
Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
24
-
0,00
0,00
0,00
0,00
25
=
0,00
0,00
0,00
0,00
26
=
Außerordentliche
Aufwendungen
Außerordentliches
Ergebnis
Jahresergebnis
-8.257.713,35
-14.440.989,00
-12.057.820,85
-2.383.167,91
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Ordentliche
Aufwendungen
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Anlage 2 Seite 1
Anlage 3
Finanzrechnung für das
Haushaltsjahr 2015
Finanzrechnung
für das Haushaltsjahr 2015
Ein- und
Auszahlungsarten
1
2
+
3
4
+
+
5
6
+
+
7
8
+
+
9
=
10
11
12
-
13
-
14
15
16
=
17
=
18
+
19
+
20
+
21
+
23
=
24
-
25
-
26
-
27
-
28
-
30
=
31
=
32
33
=
+
34
+
35
-
36
-
37
=
38
=
39
40
+
+
41
=
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der
Veräußerung von
Einzahlungen aus Beiträgen
u. ä. Entgelten
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus
Investitionstätigkeit
Finanzmittelfehlbetrag
Aufnahme und Rückfluss von
Darlehen
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von
Darlehen
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Änderung des Bestands an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel
Ergebnis des
Vorjahres
Fortg.
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz
/ Ist
EUR
EUR
EUR
EUR
26.613.592
8.989.152
23.894.000
7.112.776
31.340.776
9.091.030
-7.446.776
-1.978.254
56.048
7.640.751
54.600
6.958.070
38.752
6.935.277
15.848
22.793
878.630
1.688.175
698.385
1.420.080
991.558
1.909.788
-293.173
-489.708
4.486.589
92.717
1.439.128
1.559.500
4.292.229
27.121
-2.853.101
1.532.379
50.445.652
43.136.539
54.626.530
-11.489.991
-8.638.778
-841.712
-7.180.629
-9.313.792
-894.000
-8.857.967
-8.776.099
-919.139
-6.691.075
-537.693
25.139
-2.166.892
-2.689.674
-3.498.705
-3.103.841
-394.864
-25.526.564
-3.974.860
-48.852.217
-26.305.300
-6.470.733
-55.340.497
-26.500.948
-4.578.402
-50.569.505
195.648
-1.892.331
-4.770.992
1.593.435
-12.203.958
4.057.025
-16.260.983
1.134.535
1.343.900
1.677.709
-333.809
325.594
913.830
1.086.536
-172.706
0
2.053.000
0
2.053.000
56.835
269.000
343.642
-74.642
1.516.964
4.579.730
3.107.888
1.471.842
-108.805
-510.345
-473.894
-36.451
-1.036.402
-5.382.185
-794.849
-4.587.336
-691.698
-2.066.556
-988.969
-1.077.587
-34.395.060
-38.413.000
-16.954.000
-21.459.000
-1.021.021
-1.050.238
-551.839
-498.399
-37.252.985
-47.422.323
-19.763.552
-27.658.771
-35.736.021
-42.842.593
-16.655.664
-26.186.929
-34.142.586
42.241.024
-55.046.552
23.799.410
-12.598.639
19.220.761
-42.447.913
4.578.649
0
0
7.850.000
-7.850.000
0
0
-2.199.899
2.199.899
-7.945.697
-2.585.455
-12.050.000
9.464.545
34.295.327
21.213.955
12.820.862
8.393.093
152.741
-33.832.597
222.224
-34.054.821
2.716.539
347.725
3.217.005
-390.846
3.217.005
3.048.382
Anlage 3 Seite 1
Anlage 4
Anhang für
das Haushaltsjahr 2015
Anhang
zur Schlussbilanz zum 31.12.2015
der Stadt Bedburg
gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 GemHVO
Anlage 4 Seite 1
Anlage 4 Seite 2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz der Stadt Bedburg enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten. Zum Bilanzstichtag wurden die Bilanzansätze vorsichtig
und überwiegend einzeln bewertet. Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt
gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden berücksichtigt.
a. Das Immaterielle Vermögen und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Die in der Schlussbilanz ausgewiesenen Beträge
sind um die Abschreibungsbeträge des Jahres vermindert.
b. Die zur Eröffnungsbilanz bestandenen Beteiligungen (ein Teilbereich der Finanzanlagen) sind nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode bewertet worden. „Ausleihungen“ in Form von Arbeitgeberdarlehen sind abgezinst eingestellt und wurden um die anteiligen Rückzahlungen gemindert. Von der Abzinsung der Wohnungsbaudarlehen wird gemäß der Empfehlung des Innenministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen (Handreichung für Kommunen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein- Westfalen) abgesehen, da die Gegenleistung des Darlehensempfängers die Unter- bzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert.
Die in den Jahren 2013 gegründeten RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH
und die RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG wurden 2015 entsprechend der
Beteiligungshöhe der Stadt Bedburg von 49 % mit weiterem Eigenkapital ausgestattet. Die
Bewertung erfolgte hier somit nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Die aus den übrigen Beteiligungen der Stadt Bedburg entstandenen Wertveränderungen
von Finanzanlagen wurden gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
c. Alle Forderungen der Stadt wurden zum Nennwert angesetzt und einzel- und
pauschalwertberichtigt.
d. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen und Investitionszuweisungen, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen.
e. Erhaltene Einzahlungen, die zweckgebunden für Investitionen zu verwenden sind
(Beiträge, Zuwendungen, Sport- und Brandschutzpauschale), wurden als Sonderposten angesetzt und wurden entsprechend der Nutzungsdauer der finanzierten
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
f. Nach dem kaufmännischen Vorsichtigkeitsprinzip sind „Rückstellungen“ für in § 36
GemHVO genannte Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag vorlagen und bis zur Aufstellung der Schlussbilanz bekannt wurden, gebildet worden.
g. Die „Verbindlichkeiten“ wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt.
h. „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ sind erhaltene Zahlungen, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre zuzurechnen sind.
Erläuterungen zur Bilanz
Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Gliederung der Bilanz zum 31.12.2015 und
erläutert wesentliche Entwicklungen im Haushaltsjahr 2015.
Anlage 4 Seite 3
Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Zugang in Höhe von 52 T€, der aus der Anschaffung neuer Software (Allplan, Office
etc.) resultiert, entspricht in etwa den Abschreibungen in Höhe von rd. 57 T€.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
Sportanlagen und Sportplätze sind gemäß § 41 GemHVO den Grünflächen zuzuordnen.
Der Zugang in Höhe von 49 T€ resultiert aus dem Erwerb von Spielgeräten für Spielplätze
sowie der Errichtung eines Bolzplatzes (Auf dem Sandberg).
Der Abgang in Höhe von 16 T€ resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf von Grünflächen in der Ziegeleistraße.
Die Abschreibungen in Höhe von 130 T€ sind höher als die Zugänge, so dass der Bilanzwert geringfügig abnimmt.
Der Bestand an Ackerlandflächen sowie an Wald-/ Forstflächen bleibt konstant.
1.2.1.2 Sonstige unbebaute Grundstücke
Der Zugang i.H.v. 502 T€ resultiert insbesondere aus dem Erwerb von Grundstücken für
das Projekt „Bedburger Mitte“.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder und Jugendeinrichtungen
Bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden in 2015 keine Neuinvestitionen geleistet.
Aufgrund der Abschreibungen nimmt der Bilanzwert leicht ab.
1.2.2.2 Schulen
Der Zugang in Höhe von 13 T€ ergibt sich aus der Aktivierung des errichteten Zaunes an
der Grundschule Bedburg (9 T€) und der Montage einer Kühlanlage in der Mensa des
Schulzentrums (4 T€).
Aufgrund der Abschreibungen in Höhe von 829 T€ nimmt der Bilanzwert zum 31.12.15
entsprechend ab.
Anlage 4 Seite 4
1.2.2.3 Wohnbauten
Die Bilanzwerte reduzieren sich aufgrund der Abschreibungen in Höhe von 18 T€. Der Bau
der Flüchtlingsunterkünfte in der Barbarastraße und der Herderstraße erfolgte im Wesentlichen erst im Laufe des Jahres 2016.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Der Zugang in Höhe von 7 T€ resultiert aus der Errichtung einer Fertiggarage auf dem
Friedhof Kölner Straße.
In Höhe der Abschreibungen wird der Bilanzwert geringer.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Der Zugang in Höhe von 10 T€ beruht auf nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Grundstück der Parkplatzanlage am Bahnhof.
Der Abgang in Höhe von 12 T€ resultiert aus dem Verkauf eines Straßengrundstücks (Lipper Berg).
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Die Aktivierung der Brücke (Nr.33) im Schlosspark führt zu einem Zugang in Höhe von 52
T€ sowie einer Umbuchung in Höhe von 191 T€.
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Der Zugang in Höhe von 38 T€ resultiert u.a. aus dem Bau von Kanalhausanschlüssen.
Es wurden 329 T€ für die Aktivierung der abwassertechnischen Erschließung der VonDroste-Hülshoff-Straße sowie von aktivierbaren Kanalsanierungen als den „Anlagen im
Bau“ umgebucht.
Die Abschreibungen mindern die Bestandswerte um rd. 1 Mio.€ auf einen Bilanzwert zum
31.12.15 von 30,6 Mio.€.
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Der Zugang in Höhe von 29 T€ sowie die Umbuchung in Höhe von 4 T€ resultieren aus der
Erweiterung der Holtroper Straße.
Die Abschreibungen belaufen sich für Straßen, Wege und Plätze auf rd. 1,5 Mio.€.
Der Bilanzwert liegt zum 31.12.15 bei 44,9 Mio. €.
1.2.4 Kunstgegenstände
Der Zugang in Höhe von 1 T€ ergibt sich aus dem Erwerb eines Bildes.
Anlage 4 Seite 5
1.2.5 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
Folgende Anschaffungen (Zugänge) wurden getätigt:
-
Feuerwehrfahrzeug HLF (360 T€)
Feuerwehrfahrzeug LF 10 (275 T€)
Feuerwehrfahrzeug TSF-W, nachträgliche Anschaffungskosten (10 T€)
Deichselstapler, Feuerwehr (7 T€)
Kastenwagen Bauhof (15 T€)
Arbeitsgeräte Bauhof (6 T€)
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Zugang betrifft insbesondere folgende Anschaffungen:
-
IT-Ausstattung Feuerwehr (3 T€)
Werkzeuge Feuerwehr (2 T€)
Mannschaftszelt Feuerwehr (4 T€)
Ausrüstung Digitalfunk Feuerwehr (26 T€)
Mobiliar für Schulen (20 T€)
Küche und Küchengroßgeräte Schulen (7 T€)
Sportgeräte Schulen (7 T€)
Verdunkelungsvorhänge Schulen (2 T€)
Mobiliar Freibad (3 T€)
Verstärker Freibad (1 T€)
Bühnenvorhang Schloss (1 T€)
Mobiliar Rathäuser (18 T€)
IT-Ausstattung Rathäuser (7 T€)
Prüfgerät für ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel (2 T€)
1.2.7 Anlagen im Bau
Anlage im Bau
Verbesserung Verkehrssituation
Stand
01.01.15
Zugänge 2015
Umbuchung
2015
Stand 31.12.15
9.460,50
0,00
0,00
9.460,50
Bahnübergang Erkelenzer Straße
12.413,08
0,00
0,00
12.413,08
Kreisverkehr Erkelenzer Str./ Neußer Str.
12.635,68
0,00
0,00
12.635,68
3.600,00
0,00
3.600,00
0,00
361.375,75
14.774,41
272.070,82
104.079,34
11.287,86
0,00
0,00
11.287,86
742,02
0,00
0,00
742,02
Neubau Brücke Schlosspark
16.440,60
174.994,17
191.434,77
0,00
Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf
42.194,37
22.227,40
0,00
64.421,77
Aktivierbare Kanalsanierungen
47.213,79
10.113,73
57.327,52
0,00
355,81
0,00
0,00
355,81
0,00
258.376,58
0,00
258.376,58
Ausbau Straße Gommershovener Weg
Erschließung Straße und Kanal BP 15 (VonDroste-Hülstoff-Straße)
Erschließung Kolpingstraße
Neubau Brücke Am Finkelbach
Aktivierbare Kosten Tunnel
Flüchtlingsunterkunft Herderstr.
Flüchtlingsunterkunft Barbarastr.
0,00
230.700,16
0,00
230.700,16
Rathauszentralisierung
32.320,40
0,00
0,00
32.320,40
Ortsmitte Kaster
82.766,80
0,00
0,00
82.766,80
3.325,53
14.699,57
0,00
18.025,10
636.132,19
725.886,02
524.433,11
837.585,10
Außenwand Bauhof Bedburg
Bei der Anlage im Bau „Ortsmitte Kaster“ handelt es sich um die Planungskosten für die
Rahmenplanung Kaster. Diese sind u.U. aufwandswirksam zu verbuchen, sofern die Umsetzung des Rahmenplans aufgegeben wird.
Anlage 4 Seite 6
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
Folgende Beteiligungen sind zum Abschlussstichtag als Finanzanlagen bilanziert:
Anteil in
Prozent
Höhe der Beteiligung in
Euro zum 31.12.14
Höhe der Beteiligung in
Euro zum 31.12.15
RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG
49,000
35.882.210,00
52.836.210,00
Erftland Holding GmbH
17,800
1.519.289,00
1.654.167,66
Erftland Wohnungsgesellschaft mbH
1,108
175.915,00
189.243,22
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH
1,316
10.227,00
10.227,47
Radio Erft GmbH & Co.
1,250
4.532,00
5.112,92
52,631
631.526,00
600.755,90
Zweckverband Förderschule
1.3.2 Stiftungen
Zum Abschlussstichtag wird folgendes Sondervermögen in der Bilanz ausgewiesen:
1. Stiftung Silverberg
2. Stiftung Rheinbraun
1.3.3 Ausleihungen
193.952,49 Euro
126.486,82 Euro
320.439,31 Euro
1.3.3.1 Ausleihungen an Beteiligungen
Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 94.307,57 €. Dieser Wert
wird nicht abgezinst (siehe Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Punkt b).
1.3.3.2 Sonstige Ausleihungen
Ebenso bestehen sonstige Ausleihungen in Form von Arbeitgeberdarlehen in Höhe von
71.027,62 Euro.
2.1 Vorräte
Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke
bilanziert. Zum 31.12.2015 waren das folgende Grundstücke:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sonnenfeld
Goethestraße
Adolf-Silverberg-Straße
ehem. Sportplatz Lipp
Bahnstraße
James-Watt-Straße
Max-Beckmann-Straße
Neusser Straße
Oeppenstraße
1.062 T€
483 T€
354 T€
262 T€
259 T€
242 T€
157 T€
178 T€
31 T€
Anlage 4 Seite 7
Abgänge in Höhe von 653 T€ ergeben sich aus dem Verkauf von Grundstücken an der
Von-Droste-Hülshoff-Straße (453 T€), der Max-Beckmann-Straße (70 T€), der AdolfSilverberg-Straße (67 T€) sowie der Robert-Bosch-Straße (63 T€).
2.2 Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Niedergeschlagene Forderungen sowie voraussichtlich nicht einbringbare Forderungen
aus Insolvenzen wurden zu 100% einzeln wertberichtigt. Die weiteren Forderungen (ohne
Insolvenzen) wurden nach Bewertung durch die Stadtkasse (Kriterium: Prüfung der Einzelfälle auf voraussichtliche Einbringbarkeit der Forderung) mit Einzelwertberichtigungen in
Höhe von 100% oder 50% versehen.
Die Einzelwertberichtigung verteilen sich wie folgt:
EWB 2014
in Euro
Forderung
EWB 2015 in Euro
Insolvenzen
2015
EWB 100%
EWB 50%
zu buchende EWB
in Euro
EWB 2015 in
Euro
Einzelwertberichtigung
Gebührenforderungen
75.517,93
44.542,15
48.712,56
5.347,20
23.083,98
54.059,76
Einzelwertberichtigung
Beitragsforderungen
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Einzelwertberichtigung
Steuerforderungen
970.437,49
889.564,21
207.801,24
34.142,97
161.070,93
241.944,21
Einzelwertberichtigung
Transferforderungen
478.436,48
76.857,10
648.312,44
23.599,00
270.332,06
671.911,44
Einzelwertberichtigung
Sonst. öffentl. Ford.
449.216,71
365.800,37
78.106,93
43.006,39
37.696,98
121.113,32
Einzelwertberichtigung
Privatrechtl. Ford.
386.070,23
327.910,69
71.934,22
2.896,67
16.671,35
74.830,89
2.359.678,84 1.704.674,52 1.054.867,39 108.992,23
508.855,30
1.163.859,62
Für die restlichen Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3% vorgenommen. Für die Pauschalwertberichtigung ergibt sich im Jahr 2015 folgendes Bild:
Pauschalwertberichtigungen bei
PWB 2014
in Euro
PWB 2015
in Euro
zu buchende PWB
in Euro
10.464,00
10.205,00
-259,00
0,00
0,00
0,00
Steuerforderungen
42.441,00
13.000,00
-29.441,00
Transferforderungen
87.579,00
16.434,00
-71.145,00
Sonstige öffentlich-rechtl. Forderungen
13.407,00
10.200,00
-3.207,00
Privatrechtlichen Forderungen
15.705,00
17.676,00
1.971,00
169.596,00
67.515,00
-102.081,00
Gebührenforderungen
Beitragsforderungen
Anlage 4 Seite 8
2.3 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben
bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen.
Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 3.048.382 € auf, wovon allerdings rd. 2,3 Mio. € auf die vertragsgemäß als Rücklagen für das PPP-Modell Schulzentrum sowie rd. 320 T€ auf Stiftungsmittel entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur
Sicherung der Liquidität herangezogen werden können.
Hinzuweisen ist darauf, dass Liquiditätskredite in Höhe von 15.400.000 Euro in Anspruch
genommen wurden.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2015, die
aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen bzw. Investitionszuschüsse verbucht,
z.B.:
- Beamtenbesoldung Januar
- bilanzierte Baukostenzuschüsse
- investive Zuschüsse an die Feuerwehrzentralwerkstatt
- der Investitionszuschuss für das Schloss Bedburg
- der Investitionszuschuss für den Umbau des Bahnhofs Bedburg
- Investitionszuschuss terra nova für den Erwerb von Grundstücken
- Investitionszuschüsse für den U3-Ausbau
Passiva
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2015 setzt sich wie folgt zusammen:
- Allgemeine Rücklage
- Jahresfehlbetrag
- Verrechnungen mit der Allg. Rücklage
gem. § 43 Abs.3 GemHVO
69.390.074,75 Euro
-12.057.820,85 Euro
118.018,15 Euro
Das Eigenkapital beträgt somit zum 31.12.2015 insgesamt 57.450.272,05 Euro.
Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Jahr 2014 vollständig in Anspruch genommen.
2. Sonderposten
2.1 aus Zuwendungen
Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach der
Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter. Zugänge zu den Sonderposten in 2015 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten.
Die Allgemeine Investitionspauschale 2015 wurde für investive Wirtschaftsgüter, die als
Festwert in der Bilanz stehen, sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von insgesamt 185.898,25 Euro eingesetzt und in voller Höhe ertragswirksam aufgelöst.
Anlage 4 Seite 9
Aufgrund fehlender, größerer und zuordenbarer Wirtschaftsgüter wurde die Investitionspauschale mit einer noch nicht konkret zugewiesenen Restsumme in Höhe von 828.041,51
Euro als erhaltene Anzahlung in der Bilanz ausgewiesen und wird in einem der Folgejahre
einem Wirtschaftsgut zugewiesen.
Die Brandschutzpauschale 2015 wurde zur Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeuges
LF10 in Höhe von 61.344,45 Euro verwendet.
Die Sportpauschale 2015 in Höhe von 63.079,00 Euro wurde als erhaltene Anzahlungen
ausgewiesen. Sie wird mit Aktivierung des „Hauses der Begegnung“ als entsprechender
Sonderposten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst.
2.2 aus Beiträgen
Bei den Zugängen an Sonderposten aus Beiträgen in Höhe von 8.048,92 Euro handelt es
sich um die Kostenerstattungen aufgrund beantragter Kanalhausanschlüsse. Die Auflösung der Sonderposten aus Beiträgen ist ebenfalls an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten Anlagegüter gekoppelt.
2.3 für den Gebührenausgleich
Die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2015 stellen sich wie folgt dar:
Betrag in
Euro
Über-/Unterdeckung
Friedhofsgebühren
94.705
Unterdeckung
Schmutzwasser
13.242
Überdeckung
Niederschlagswasser
43.916
Überdeckung
Abfallbeseitigung
63.376
Überdeckung
Straßenreinigung
4.217
Unterdeckung
Winterdienst
38.107
Überdeckung
Obdachlosenlosenunterkünfte
57.845
Unterdeckung
Die Überdeckungen sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz ausgewiesen.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden auf Grundlage eines versicherungsmathematischen
Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten aufgrund
dessen um 53.366 Euro erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte i.H.v. 302.438 Euro. Somit ergibt sich zum 31.12.2015 ein Stand von
8.321.575 Euro.
Den Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten 666.271 Euro
zugeführt werden. Zum 31.12.2015 ergibt sich somit ein Stand von 9.838.878 Euro.
Anlage 4 Seite 10
Eine tabellarische Darstellung erfolgt im Rückstellungsspiegel.
3.2 Instandhaltungsrückstellungen
Die bei den Rückstellungen für die Kanalsanierungen in Bedburg-West (Teile 1 und 2), der
Bedburger Innenstadt und Bedburg Broich (Teil 2) erfolgten Inanspruchnahmen dienten
der Fertigstellung der Arbeiten. Der Rest wurde jeweils aufgelöst.
Für die Erneuerung des Sonnenschutzes des Rathauses Kaster wurde eine Rückstellung
gebildet.
Für noch durchzuführende Restarbeiten der Dachsanierung, den Austausch des Heizkessels sowie der Erneuerung der Heizkörper und Leitungen und der Sanierung der Toilettenanlage im Rathaus Bedburg wurden ebenfalls Instandhaltungsrückstellungen gebildet.
Die Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses in Kaster konnte nicht durchgeführt werden. Der voraussichtliche Betrag wurde zurückgestellt.
Die Zugänge bei den Instandhaltungsrückstellungen für die Grundschulen Kaster, Bedburg, Kirdorf und Kirchherten, den dazugehörigen Turnhallen, dem Sportzentrum West,
der Feuerwehrschule Rath sowie dem Jugendzentrum Burgundische Straße erfolgten aufgrund nicht durchgeführter Instandhaltungsarbeiten für die Ertüchtigung des Blitzschutzes.
Ebenso erfolgte die Bildung einer Rückstellung für die Erneuerung der Fenster in der
Grundschule Bedburg.
Für die Feuerwehrgerätehäuser Kaster, Bedburg, Kirchherten, Lipp/Millendorf sowie Rath
wurden Rückstellungen für die nicht durchgeführte Erneuerung der Notbeleuchtung gebildet. Weiterhin wurde eine Rückstellung für die Flüssiggasanlage des Feuerwehrgerätehauses in Rath gebildet.
Des Weiteren wurden Rückstellungen für die noch zu erfolgende IT-Verkabelung im Gymnasium und der Realschule gebildet.
Die Einzelaufstellungen ergeben sich aus dem Rückstellungsspiegel.
3.3 Sonstige Rückstellungen
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist dem als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel zu entnehmen.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen steigen um 17.221.625,77 Euro auf
72.594.683,48 Euro. Der ordentlichen Tilgung (1.953.374,23 Euro) steht eine Neuaufnahme in Höhe von 19.175.000,00 Euro (Windpark Königshovener Höhe) gegenüber.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sinken um 4.200.000 Euro auf
15.400.000 Euro. Dies resultiert aus der verbesserten Kassenlage aufgrund der Gewerbesteuernachveranlagung.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
(PPP-Modelle) sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung (902.454,46) auf
27.937.626,06 Euro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen steigen um 511.665,11 Euro auf
1.671.013,59 Euro.
Anlage 4 Seite 11
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen steigen um 1.041.014,74 Euro auf
7.899.789,13 Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe. Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen Forderungen für durchlaufende
Gelder Sozialhilfe entgegen. Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen ggü. dem Landschaftsverband Rheinland sowie Forderungen
aus Kindergartenbeiträgen entgegen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sinken um 1.329.587,37 Euro auf 3.836.589,29 Euro. Hier
finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen (Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge) für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen. Weiterhin finden sich
hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2015 (828
T€) und der Sportpauschale 2015 (63 T€), die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten.
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2015, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen (im Wesentlichem vereinnahmte Friedhofsgebühren, Entschädigung aus dem Vertrag über bestehende
Windkraftanlagen, Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den Bau des Bahnhofs).
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind dem beigefügten Lagebericht bzw. den Teilrechnungen zu entnehmen.
Sonstige Angaben
Bei folgenden Vermögensgegenständen (gruppiert nach Produkten) wurde vom Grundsatz
der Einzelbewertung abgewichen und mit Festwerten gearbeitet:
01.111.302 Verwaltungs- und Betriebsgebäude (Bewirtschaftung) und 15.573.318
Mischgenutzte Gebäude (Bewirtschaftung)
Mobiliar für Arbeitsplätze, Tageslichtprojektoren, Stühle und Tische (Veranstaltungen)
02.126.206 Brandschutz und 02.126.303 Feuerwehrgerätehäuser (Bewirtschaftung)
Arbeitskleidung, Schläuche, Funkmeldeempfänger, Tageslichtprojektoren
03.211.207 Grundschule Bedburg, 03.211.208 Grundschule Kirdorf, 03.211.209
Grundschule Kaster, 03.211.210 Grundschule Kirchherten, 03.212.211 Hauptschule,
03.215.212 Realschule, 03.217.213 Gymnasium und 03.243.216 Zentrale Schulverwaltung
Tische, Stühle, Pulte, Schulbücher; Landkarten, Tageslichtprojektoren, Ausstattung
Mensa, Bänke und Lampen der Schulen
06.366.115 Kinderspielplätze
Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Bänke, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Hecken, Bodendecker, Sträucher, Bäume)
Anlage 4 Seite 12
08.424.105 Unterhaltung der Sportplätze und 08.424.314 Sportplätze (Gebäudebewirtschaftung)
Sportbelag, Sportrasen, Flutlichtanlagen, Lampen Sportanlagen, Lampen Gebäude,
Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Mauer, Zäune, Bänke, Aufwuchs (Bäume)
12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen
Lampen, Schilder, Mauern, Zäune, Bänke, Poller, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker,
Sträucher, Hecken, Bäume)
12.545.112 Straßenreinigung und Winterdienst
Vorräte (Streusalz)
13.551.114 Öffentliche Grün- und Wasserflächen
Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Lampen, Mauern, Zäune, Bänke, Aufwuchs
(Wiesen, Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume)
13.553.116 Unterhaltung der Friedhöfe
Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Holzabfallkörbe, Bänke, Mauer, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume)
Bedburg, den 14.06.2017
Aufgestellt
Bestätigt
Baum
Stadtkämmerer
Solbach
Bürgermeister
Anlage 4 Seite 13
Anlage 5
Lagebericht für
das Haushaltsjahr 2015
Lagebericht zum
Jahresabschluss
der Stadt Bedburg
zum 31.12.2015
Anlage 5 Seite 1
Anlage 5 Seite 2
Allgemeines
Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung +
aus Mehrerträgen gedeckte über-/außerplanmäßig bereitgestellte Mittel) betrug der Fehlbedarf 14.440.988,76 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte.
Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 12.057.820,85 €.
Gegenüber dem o.g. fortgeschriebenen Ansatz ist dies eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.383.167,91 €. Lässt man die über-/außerplanmäßig bereitgestellten Mittel außen
vor, beträgt die Verbesserung noch 1.458.167,91 €.
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund eines voraussichtlichen Rechtsstreites zwischen
dem Finanzamt und einem Gewerbesteuerpflichtigen eine Drohverlustrückstellung in Höhe
von 12,96 Mio. € gebildet wurde. Ohne diese Maßnahme im Sinne des Vorsichtsprinzips
würde die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 einen Überschuss in Höhe von rd. 902 T€
ausweisen.
Ein Betrag von insgesamt 118.018,15 € erhöht gem. § 43 Abs. 3 GemHVO im Rahmen der
Anpassung der Werte verschiedener Beteiligungen direkt das Eigenkapital und wird in der
Ergebnisrechnung nachrichtlich ausgewiesen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 13,89 Mio. €, was insbesondere der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist.
Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet.
Das Eigenkapital sinkt von 69.390.074,75 € um 11.939.802,70 € auf 57.450.272,05 €.
Vermögens- und Schuldenlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf rd. 294.622.719,73 € und steigt gegenüber der Bilanzsumme zum 31.12.2014 um 13.886.981,70 €.
Die Entwicklung der einzelnen Vermögensgruppen der letzten 5 Jahre ist nachstehend
grafisch dargestellt:
AKTIVA jeweils zum 31.12.
350.000.000 €
300.000.000 €
250.000.000 €
200.000.000 €
Rechnungsabgrenzung
Umlaufvermögen
150.000.000 €
Anlagevermögen
100.000.000 €
50.000.000 €
0€
2011
2012
2013
2014
2015
Anlage 5 Seite 3
Entwicklung des Anlagevermögens jeweils zum 31.12.
300.000.000 €
250.000.000 €
200.000.000 €
Finanzanlagen
150.000.000 €
Sachanlagevermögen
100.000.000 €
Immaterielle
Vermögensgegenstände
50.000.000 €
0€
2011
2012
2013
2014
2015
Besondere Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Bedburg hat aufgrund des
Bilanzwertes das Sachanlagevermögen, das sich insbesondere aus den unbebauten und bebauten Grundstücken sowie dem Infrastrukturvermögen zusammensetzt. Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Jahr 2015 um rd. 2,7 Mio. €.
Den Wertminderungen aufgrund der Abschreibungen in Höhe von rd. 5 Mio. € stehen insbesondere Zugänge aus Grundstückserwerben sowie aus Anschaffungen
von beweglichen Vermögensgegenständen (Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie Fahrzeuge) gegenüber.
Zur näheren Betrachtung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel bzw.
den Anhang verwiesen.
Die Finanzanlagen sind in der Bilanz zum 31.12.2015 mit einem Betrag von 55,78
Mio. € enthalten. Dieser Betrag ist um rd. 17 Mio. € höher als im Vorjahr. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an einem energiewirtschaftlichen Unternehmen.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO sind dauerhafte Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu
erläutern. Die Beteiligungen der Stadt Bedburg entwickelten sich insgesamt positiv,
so dass im Jahresabschluss 2014 ein Wertzuwachs nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode in Höhe von rd. 1 Mio. € verbucht wurde. Auch in 2015 hätte der Wert
angepasst werden können (rd. 118 T€). Der Großteil entfällt dabei auf die Erftland
Holding.
Das Umlaufvermögen wird bestimmt durch die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie die liquiden Mittel. Der Bilanzwert verringerte sich
unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen gegenüber 2014 um rd. 0,8 Mio. €.
Zu den einzelnen Forderungen und deren Wertberichtigungen wird auf den Anhang
und den Forderungsspiegel verwiesen.
Zu berücksichtigen ist, dass dieser Bestand u.a. durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten zustande kommt. Die Kassenlage war ganzjährig defizitär. Am
31.12.2015 weist die Bilanz einen Bestand an Liquiditätskrediten in Höhe von 15,4
Mio. € aus. Die liquiden Mittel betragen rd. 2,6 Mio. €.
Anlage 5 Seite 4
Die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite steigen um rd. 194 T€ auf 7,1
Mio. €. Der Bestand der aktiven Abgrenzungsposten setzt sich zusammen aus den
investiven Zuschüssen an die Träger zum Ausbau der U3-Betreuung und die Investitionskosten für den Um-/Neubau des Bedburger Bahnhofs (Investitionskosten
Bahnanlagen) sowie aus der Abgrenzung der Beamtengehälter Januar 2015.
Entsprechende Zuweisungen des LVR-Jugendamtes (U3-Betreuung) und des NVR
(Nahverkehr Rheinland / Umbau Bedburger Bahnhof) sind als Passiver Abgrenzungsposten bzw. Erhaltene Anzahlungen verbucht worden.
Die Passivseite der Bilanz weist die Finanzierung des städtischen Vermögens aus.
2011
2012
2013
2014
2015
350.000.000 €
300.000.000 €
250.000.000 €
Rechnungsabgrenzung
Verbindlichkeiten
200.000.000 €
150.000.000 €
100.000.000 €
Rückstellungen
Sonderposten
Eigenkapital
50.000.000 €
0€
Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31.12.2015 insgesamt rd. 57,45 Mio. €.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
Allgemeine Rücklage (Stand: 31.12.2014)
Ausgleichsrücklage
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage
gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
Jahresfehlbetrag 2015
69.390 T€
0 T€
118 T€
-12.058 T€
Die Sonderposten in Höhe von 63,86 Mio. € werden entsprechend der Nutzungsdauern der mit Zuweisungen und Beiträgen finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst. Die im Haushaltsjahr 2015 generierten Erträge aus Sonderposten belaufen sich auf 2,82 Mio. €.
Die Nettobelastung der Ergebnisrechnung aus der Abnutzung von Wirtschaftsgütern (Abschreibungen abzgl. der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) beträgt rd. 2,4 Mio. €.
Die Rückstellungen erhöhen sich um rd. 13,74 Mio. €. Der Hauptanteil entfällt dabei mit 12,96 Mio. € auf die Bildung der Drohverlustrückstellung für ein Rechtsbehelfsverfahren.
An dieser Stelle wird auf den Rückstellungsspiegel bzw. auf die Ausführungen im
Anhang verwiesen.
Anlage 5 Seite 5
Die Verbindlichkeiten steigen um rd. 13,87 Mio. € auf insgesamt 130,87 Mio. €.
Während die Liquiditätskredite um 4,6 Mio. € verringert werden konnten, stieg die
Summe der Investitionskredite um rd. 17,2 Mio. € (Hauptursache ist die energiewirtschaftliche Beteiligung).
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPP-Modelle), mindern sich um die laufende Tilgung in Höhe von 0,9
Mio. € auf 27,9 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten verteilen bzw. entwickelten sich wie folgt:
140.000.000 €
Sonstige Verbindlichkeiten
120.000.000 €
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
100.000.000 €
80.000.000 €
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen/Leistungen
60.000.000 €
Vorgänge, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
40.000.000 €
Liquiditätskredite
20.000.000 €
Investitionskredite
0€
2011
2012
2013
2014
2015
Weitere Informationen zu Verbindlichkeiten können dem Anhang, dem Verbindlichkeitenspiegel bzw. der Übersicht der Investitionskredite (Anlage I) entnommen
werden.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. € auf 8,8 Mio. €.
Wesentlichste Posten sind die Ruherechtsentschädigungen im Bereich des Bestattungswesens, die Entschädigung für die Nutzung von Wirtschaftswegen für Windanlagen außerhalb der städtischen Beteiligung und die investiven Zuweisungen für
den Umbau des Bedburger Bahnhofes (Zuweisungen des NVR für die Investitionskosten der Bahnanlagen).
Anlage 5 Seite 6
Kennzahlenset NRW
2014
2015
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
1.
Aufwandsdeckungsgrad
(Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen)
x 100
89,7%
86,7%
2.
Eigenkapitalquote 1
((Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) / Bilanzsumme) x 100
24,7%
19,5%
3.
Eigenkapitalquote 2
(Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen
und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme
48,0%
41,1%
4.
Fehlbetragsquote
(negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage
VJ + Allgemeine Rücklage VJ)) x -100
11,3%
15,7%
(Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100
36,9%
34,5%
Kennzahlen zur Vermögenslage
5.
Infrastrukturquote
6.
Abschreibungsintensität
(Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
/ ordentliche Aufwendungen) x 100
8,7%
7,4%
7.
Drittfinanzierungsquote
(Erträge aus der Auflösung von Sonderposten /
bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen)
x 100
53,2%
53,4%
8.
Investitionsquote
Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100
768,9%
391,5%
(Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen
und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 /
Anlagevermögen
88,7%
79,9%
77,7
37,3
((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) /
kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100
48,3%
48,3%
12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
(kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x
100
10,1%
9,5%
13. Zinslastquote
(Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
4,8%
5,0%
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge GewSt.Umlage –
Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100
43,4%
52,5%
15. Zuwendungsquote
(Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge)
x 100
24,8%
17,7%
16. Personalintensität
(Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
16,9%
14,0%
(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen /
ordentliche Aufwendungen) x 100
13,5%
10,2%
(Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
46,2%
40,1%
Kennzahlen zur Finanzlage
9.
Anlagendeckungsgrad 2
10.
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
11. Liquidität 2. Grades
Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)
Kennzahlen zur Ertragslage
14.
Netto-Steuerquote (bei kreisangehörigen
Gemeinden)
17. Sach- und Dienstleistungsintensität
18. Transferaufwandsquote
Anlage 5 Seite 7
Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf
der Passivseite der Bilanz.
Die Eigenkapitalquote 2 setzt das Eigenkapital, ergänzt um die langfristigen Sonderposten, als „wirtschaftliches Eigenkapital“ ins Verhältnis zum Gesamtkapital auf
der Passivseite der Bilanz.
70,0%
63,1%
57,8%
60,0%
55,3%
48,0%
50,0%
41,1%
40,0%
30,0%
35,1%
30,4% 28,8%
24,7%
19,5%
20,0%
10,0%
0,0%
Eigenkapitalquote 1
2011
Eigenkapitalquote 2
2012
2013
2014
2015
Trotz eines positiven Ergebnisses in 2013 sinkt die Eigenkapitalquote stetig.
Bezogen auf den Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz am 01.01.2005
(95,1 Mio. €) sank das Eigenkapital der Stadt Bedburg bis zum 31.12.2015 (57,4
Mio. €) um insgesamt 37,7 Mio. € (39,64%).
Der Anlagendeckungsgrad 2 bezeichnet, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig durch das Eigenkapital und auch durch das langfristige Fremdkapital,
finanziert sind. Optimal wäre eine Quote von über 100%.
Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang kommunales Vermögen
in der Infrastruktur gebunden ist.
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote stellt dar, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird.
Der dynamische Verschuldungsgrad veranschaulicht die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt und gibt an, in wie vielen Jahren unter gleichbleibenden Bedingungen
eine Entschuldung (theoretisch) möglich wäre. Unterstellt man also einen dauerhaften Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 4,1 Mio. € wären rd. 37 Jahre
nötig, um die bestehenden Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.
Die Steuerquote gibt an, inwieweit sich die Stadt aus eigenen Mitteln finanzieren
kann und unabhängig von staatlichen Zuweisungen ist. Die Steuerquote der Stadt
Bedburg ist traditionell Schwankungen unterlegen und lag 2015 aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung über dem Vorjahreswert.
Die Zuwendungsquote verdeutlicht, wie abhängig die Stadt von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter ist. Die Zuwendungsquote war in 2015 deutlich
Anlage 5 Seite 8
geringer als in 2014. Die Schwankungen dieser Kennzahl resultieren in der Regel
aus der Schwankung der Schlüsselzuweisungen, die u.a. abhängig von der jeweiligen Steuerkraft des Vorjahres sind.
Die Personalintensität weist den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen aus. Die Personalintensität weist mit 14% trotz summarisch steigender Personalaufwendungen einen historisch niedrigen Wert aus. Dies
wiederum ist bedingt durch den sehr hohen Wert der ordentlichen Aufwendungen
aufgrund der gebildeten Drohverlustrückstellung. Diese verfälscht den entsprechenden Wert. Rechnet man diesen Betrag (12,96 Mio. €) heraus, läge die Personalintensität bei einem Wert von 17,7% und damit um 0,8 Prozentpunkte über dem
Vorjahreswert.
Unberücksichtigt bei o.g. Kennzahl sind die Versorgungsaufwendungen der pensionierten Beamten. Bezieht man die Versorgungsaufwendungen in die Berechnung
der Kennzahl mit ein, steigt der Wert in 2015 um 1 Prozentpunkt auf 15% (ohne
Drohverlustrückstellung: 18,6%).
Die Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt, in welchem Maße sich die Stadt
für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Dieser Prozentwert war in den letzten Jahren mit durchschnittlich 13,7% relativ konstant. Aufgrund
der Drohverlustrückstellung ist auch dieser Wert mit 10,2% sehr niedrig. Lässt man
die Rückstellung auch hier unberücksichtigt steigt der Wert wieder auf 12,7%.
Die Transferaufwandsquote veranschaulicht den Anteil der Transferaufwendungen an ordentlichen Aufwendungen. Auch hier wirkt sich die Drohverlustrückstellung positiv auf die Quote aus, die ebenfalls mit 40,1% unter dem Durchschnittswert der letzten Jahre liegt.
Die Zinslastquote thematisiert, in welchem Umfang die Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Haushalt
belasten. Die Zinslastquote lag im Jahr 2014 bei 4,84%, in 2015 bei 5,0%. Bei dieser Kennzahl bleiben die Finanzerträge außer Acht, korrekterweise müssten hier
insbesondere die Erträge aus derivativen Geschäften (59 T€) angerechnet werden.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass man sich zurzeit noch in einer absoluten
Niedrigzinsphase befindet.
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden.
Die Drittfinanzierungsquote gibt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten an.
Die Fehlbetragsquote gibt an, inwieweit das Eigenkapital durch den Fehlbetrag
beansprucht wird.
Anlage 5 Seite 9
Ertrags- und Aufwandsanalyse
Erträge
Mit einem Betrag von rd. 59 Mio. € liegen die ordentlichen Erträge um 12,2 Mio. €
über dem Planwert und um rd. 9,5 Mio. € über Wert des Vorjahres.
Die ordentlichen Aufwendungen (67 Mio. €) liegen ebenfalls um 9,8 Mio. € über
dem Planwert und um rd. 13,3 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Ohne die Bildung der o.g. Drohverlustrückstellung (voraussichtliches Klageverfahren) ist die
Höhe der ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr konstant.
Ein Zeitreihenvergleich der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen der vergangenen fünf Jahre zeigt folgende Entwicklung:
80.000.000 €
70.000.000 €
60.000.000 €
50.000.000 €
Ordentliche Erträge
40.000.000 €
Ordentliche
Aufwendungen
30.000.000 €
20.000.000 €
10.000.000 €
0€
2011
2012
2013
2014
2015
Während die ordentlichen Aufwendungen kontinuierlich steigen, unterliegen die
Erträge gewissen Schwankungen. Der „sprunghafte“ Anstieg der Aufwendungen in
2015 resultiert – wie bereits erwähnt – aus der Bildung der Drohverlustrückstellung.
Nachstehend ist die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten differenzierter dargestellt.
Zeitvergleich der ordentlichen Erträge
2011
2012
2013
Anlage 5 Seite 10
2014
2015
Aktivierte
Eigenleistungen
Sonstige ordentliche
Erträge
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Sonstige
Transfererträge
Zuwendungen u. allg.
Umlagen
Steuern u. ä. Abgaben
35.000.000 €
30.000.000 €
25.000.000 €
20.000.000 €
15.000.000 €
10.000.000 €
5.000.000 €
0€
Plan-/Ist-Vergleich der ordentlichen Erträge
Die grafische Darstellung zeigt, dass bei Steuern und ähnlichen Abgaben sowie
bei den sonstigen ordentlichen Erträgen die Ansätze der Haushaltsplanung des
Jahres 2015 deutlich über den Planwerten liegen. Ursache ist das deutlich gestiegene Gewerbesteueraufkommen (Nachveranlagungen) sowie die damit zusammenhängenden Verzinsungen. Allerdings ist hier wiederum die damit korrespondierende Drohverlustrückstellung zu erwähnen.
Bei Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz ebenfalls übertroffen (+ 874 T€). Dies hängt mit höheren Zuweisungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme
zusammen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte blieben etwas unter den Planwerten.
Hauptursache dafür sind die Gebühren für die Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte. Die
tatsächlichen Flüchtlingszuweisungen und damit auch die Gebühreneinnahmen blieben
hinter den Erwartungen zurück, da ab September die Notunterkunft in der Dreifachhalle
betrieben wurde und eine Anrechnung der dort untergebrachten Flüchtlinge auf die von
Bedburg lt. Quote des Landes aufzurechnende Zahl erfolgte..
Die Abschlussergebnisse der Gebührenhaushalte können dem Anhang entnommen werden.
Anlage 5 Seite 11
Allgemeine Finanzwirtschaft
Aufgrund der besonderen Bedeutung wird die Entwicklung der wichtigsten Erträge und
Aufwendungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft nachstehend dargestellt:
Fortgeschriebener
Planansatz 2015
Grundsteuer A
-240.000
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Ist
Ist Vorjahr
-235.136,78
-237.378,99
-4.640.000
-4.668.478,96
-4.590.170,26
-5.232.000
-12.533.745,19
-4.523.971,23
-11.472.000
-11.726.409,59
-10.607.036,78
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
-687.000
-682.086,33
-616.068,58
Vergnügungssteuer
-242.000
-275.225,71
-251.655,39
Hundesteuer
-273.000
-268.429,67
-272.375,36
Leistungen Familienausgleich
-1.108.000
-1.177.571,07
-1.077.352,72
Schlüsselzuweisungen vom Land
Allgemeine Umlagen vom Land (Einheitslastenausgleichsgesetz)
Konzessionsabgaben
-2.909.000
-2.907.099,00
-5.500.490,00
Gemeindeanteil Einkommensteuer
0
0,00
-143.926,61
-1.100.000
-1.035.516,57
-1.322.636,97
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
-50.000
-3.532.782,00
-57.393,52
Zinserträge Kreditinstitute
-80.000
-26.287,73
-76.632,64
-28.033.000
-39.068.768,60
-29.277.089,05
Krankenhausumlage
260.000
270.059,00
257.449,00
Gewerbesteuerumlage
420.000
843.113,52
671.165,94
Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
410.000
819.024,56
651.989,77
Umlage Einheitslastenausgleichsgesetz
134.000
133.182,73
0,00
10.830.000
10.809.282,00
10.358.648,00
0
12.958.805,41
0,00
Zinsaufwendung Kreditinstitute
950.000
780.101,70
847.587,91
Zinsen Liquiditätskredite
310.000
143.316,30
158.830,90
20.000
364.464,00
14.133,25
Erträge
Kreisumlage allgemein
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
Saldo Wertberichtigungen von Forderungen und Sonstiges
Aufwendungen
Saldo
700.000
613.747,18
106.119,88
14.034.000
27.735.096,40
13.065.924,65
-13.999.000
-11.333.672,20
-16.211.164,40
Die Realsteuerhebesätze blieben gegenüber denen des Jahres 2014 unverändert.
Insgesamt war die Entwicklung der Erträge positiv. Insbesondere die Gewerbesteuernachzahlungen tragen zum positiven Ergebnis bei (Gewerbesteueraufkommen zzgl. Verzinsung).
Die Aufwandsseite entwickelte sich im Wesentlichen erwartungsgemäß. Die Gewerbesteuerumlage und die Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit stiegen
aufgrund des erhöhten Gewerbesteueristaufkommens an.
Sowohl die Kapitalmarktlage als auch die gegenüber der Planung verbesserte Kassenlage trugen zum positiven Ergebnis der Zinsen für Investitions- und Liquiditätskredite bei.
Die Bildung der Drohverlustrückstellung hängt mit den Gewerbesteuerveranlagungen eines Steuerzahlers für die Jahre 2004 bis 2008 zusammen. Auf der Grundlage der Messbescheide wurde das Prozessrisiko geschätzt. Dieses bezieht sich sowohl auf die Gewerbesteuer als auch auf die ggf. zu erstattenden Zinsen.
Anlage 5 Seite 12
Aufwand
Zeitreihenvergleich der Aufwendungen
Eine stetig ansteigende Tendenz ist bei den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen erkennbar. Der enorme Anstieg der sonstigen
ordentlichen Aufwendungen resultiert aus der bereits mehrfach erwähnten Drohverlustrückstellung.
Die übrigen Aufwandsarten entwickeln sich relativ konstant.
Plan-/Ist-Vergleich der ordentlichen Aufwendungen
Die Personalaufwendungen (einschl. der Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte; ermittelt durch das finanzmathematische
Gutachten) entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt:
Anlage 5 Seite 13
7.000.000,00
6.000.000,00
5.000.000,00
4.000.000,00
3.000.000,00
2.000.000,00
1.000.000,00
0,00
Beamte
2011
Tariflich Beschäftigte
2012
2013
2014
2015
Plan-/Ist-Vergleich
8.000.000 €
7.000.000 €
6.000.000 €
5.000.000 €
4.000.000 €
3.000.000 €
2.000.000 €
1.000.000 €
0€
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Plan fortgeschr.
Ist
Gegenüber dem Vorjahr ist eine leicht steigende Tendenz erkennbar (+ 1,57%).
Dies liegt u.a. an den Tarifabschlüssen, die teilkompensiert wurden durch Stellenvakanzen.
Insgesamt liegen die Personalaufwendungen in Höhe von rd. 9,5 Mio. € rd. 0,5 Mio.
€ unterhalb der Haushaltsansätze.
Die Versorgungsaufwendungen für die pensionierten Beamten, die ebenfalls
durch das zuvor erwähnte finanzmathematische Gutachten ermittelt wurden,
schwanken im Jahresvergleich zum Teil erheblich.
Anlage 5 Seite 14
1.400.000 €
1.200.000 €
1.000.000 €
800.000 €
600.000 €
400.000 €
200.000 €
0€
Versorgungsaufwand
2011
2012
Beihilfen
2013
2014
2015
Auch hier machen sich die prozentualen Anstiege aufgrund der für die Beamten
übernommenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bemerkbar. Die Rheinische
Versorgungskasse teilte mit, dass 2014 eine Neuberechnung der Dienstzeiten
stattfand. Wesentliche Gründe für Abweichungen nach oben bzw. nach unten sind
u.a. frühzeitige Pensionierungen bzw. Sterbefälle.
Nachstehende Grafik zeigt den Unterschiedsbetrag zwischen den Aufwendungen
und den getätigten Auszahlungen für Versorgungsempfänger. Nach 2011 waren
die Aufwendungen auch im Jahr 2014 höher als die Auszahlungen. In den Jahren
2012, 2013 und 2015 war der Betrag der Auszahlungen höher als der Betrag der
Aufwendungen. Dieser Differenzbetrag wird als Inanspruchnahme der entsprechenden Rückstellung verbucht.
800.000,00
600.000,00
400.000,00
200.000,00
0,00
-200.000,00
2011
2012
2013
2014
2015
-400.000,00
-600.000,00
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen weder für die aktiven Beamten noch für die Versorgungsempfänger
finanziert sind (d.h. eine Finanzanlage auf der Aktivseite der Bilanz wurde bislang
nicht geschaffen).
Anlage 5 Seite 15
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entwickelten sich wie folgt:
8.000.000 €
7.000.000 €
6.000.000 €
5.000.000 €
Bewirtschaftung bewegliches
Vermögen
4.000.000 €
Deponiergebühren
3.000.000 €
Sonstige Sach- und
Dienstleistungen
2.000.000 €
Bewirtschaftung Immobilien und
Infrastrukturvermögen
1.000.000 €
0€
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2011
2012
2013
2014
2015
Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 8,33 Mio. € wurden insgesamt um rd. 1,4 Mio. € T€
unterschritten.
5.000.000 €
4.500.000 €
4.000.000 €
3.500.000 €
3.000.000 €
2.500.000 €
2.000.000 €
1.500.000 €
1.000.000 €
500.000 €
0€
Bewirtschaftung
Bewirtschaftung
Deponiergebühren
Immobilien und
bewegliches Vermögen
Infrastrukturvermögen
2015 Plan
Sonstige Sach- und
Dienstleistungen
2015 Ist
In den Aufwendungen sind rd. 570 T€ für Rückstellungsbildungen (insbesondere im
Bereich des Hochbaus) enthalten.
Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung blieben unter den angesetzten Beträgen. Von den eingesparten 171 T€ entfielen rd. 70 T€ auf veranschlagte Aufwendungen für Grundsteuern städtischer Gebäude/Grundstücke. Diese sind aber nicht
mehr als Sachaufwand, sondern als interne Leistungsverrechnung zu buchen.
Mehraufwand von rd. 140 T€ beim Strom wurde kompensiert durch Einsparungen
beim Gasbezug. Auch bei den Aufwendungen für Fremdreinigungsleistungen wurden rd. 45 T€ eingespart (Neuvergabe der Leistung).
Die Sonstigen Sach- und Dienstleistungen werden überwiegend durch die Unternehmensentschädigung für die Abfuhr der Abfälle sowie durch Leistungen für
Schüler geprägt.
Anlage 5 Seite 16
Die bilanziellen Abschreibungen 2015 blieben um rd. 180 T€ unter dem Haushaltsansatz. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abschreibungskonten:
Betriebs- und
Geschäftsausstattun
g ; 277.801,16; 5%
Immaterielles
Vermögen;
56.900,05; 1%
Sonstiges;
185.538,47; 4%
Maschinen und
Fahrzeuge;
281.236,21; 6%
Gebäude;
1.603.445,50; 32%
Kanäle;
1.019.944,00; 20%
Verkehrsflächen;
1.582.591,15; 32%
Nachfolgend wird die Entwicklung bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche
dargestellt:
7.000.000 €
6.000.000 €
Sonstiges
5.000.000 €
Sicherheit und Ordnung
4.000.000 €
Innere Verwaltung
3.000.000 €
Sportanlagen und Bäder
2.000.000 €
Schulträgerangelegenheiten
1.000.000 €
Abwasserbeseitigung
0€
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2011
2012
2013
2014
2015
Öffentliche Verkehrsflächen
Ein Teil der Abschreibungsaufwendungen wird durch Zuschuss- bzw. Beitragsfinanzierung über die Auflösungen der eigens dafür zu bildenden Sonderposten gedeckt.
Im Jahr 2015 waren es rd. 2,6 Mio. €, so dass der Nettoaufwand der nutzungsbedingten Wertminderungen 2,4 Mio. € beträgt.
Die Transferaufwendungen sind mit 27,2 Mio. € der größte Posten im städtischen
Haushalt. Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt
0,85 Mio. € überschritten.
Die Mehraufwendungen im Bereich der Zuschüsse für Kindertagesstätten und Jugendzentren wurde durch Mehrerträge im Bereich der Kindertagesstätten teilkompensiert. Wie bereits zuvor erwähnt wurden aufgrund des unerwartet hohen Gewerbesteueristaufkommens die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage und für den
Fonds Deutsche Einheit deutlich überschritten.
Anlage 5 Seite 17
Der Zeitreihenvergleich zeigt folgendes:
30.000.000 €
Krankenhausumlage
25.000.000 €
20.000.000 €
Gewerbesteuerumlage und Fonds
Deutsche Einheit
15.000.000 €
Zweckverbandsumlagen
10.000.000 €
Sozialhilfeleistungen (insb.
Flüchtlingsbereich)
5.000.000 €
Zuschüsse für Kinder und Jugend
0€
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2011
2012
2013
2014
2015
Kreisumlagen
Die Istwerte der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 11,1 Mio. €
höher als die Planwerte. Dies resultiert aus der bereits mehrfach erwähnten Bildung der Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,96 Mio. €. Ohne diese Bildung
hätten die Ansätze mehr als ausgereicht (- 1,86 Mio. €). Allerdings ist in diesem
Zusammenhang zu bedenken, dass die veranschlagten 1,6 Mio. € für die Prospektion des „Sonnenfeldes“ nicht in Anspruch genommen wurden.
Die reinen Aufwandsposten der Wertbereinigungen des Umlaufvermögens überschreiten die Ansätze um rd. 460 T€. Hier sind allerdings die korrespondierenden
Ertragskonten mit einzubeziehen, so dass der Ansatz von 700 T€ durch die Saldierung um rd. 70 T€ unterschritten wurde.
Die Zinsen in Höhe von insgesamt 3,38 Mio. € verteilen sich wie folgt:
Anlage 5 Seite 18
Zur Tilgung der bestehenden Kredite (ohne Liquiditätskredite) mussten insgesamt
2,2 Mio. € gezahlt werden, die sich folgendermaßen verteilen:
Ertrags- und Aufwandsbudgets
Nachfolgend werden die Gesamtsummen der Ertrags- und Aufwandsbudgets dargestellt und die wesentlichen Gründe für Abweichungen gegenüber den Planwerten
erläutert. Die Einhaltung der Budgetsummen beurteilt sich am Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bzw. am Jahresergebnis. Die Erträge und Aufwendungen
aus internen Leistungsverrechnungen bleiben dabei außen vor
Fachdienst 1 – Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten
2015
02
04
06
07
10
11
12
13
14
15
16
17
18
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis
Plan
25.235,48 €
- €
- €
1.300,00 €
- 26.535,48 €
1.728.100,00 €
668.200,00 €
51.200,00 €
55.249,49 €
367.400,00 €
910.900,00 €
3.781.049,49 €
3.754.514,01 €
Ist
- 22.869,40 €
10,00 €
3.014,46 €
5.126,27 €
- 31.020,13 €
1.558.789,40 €
685.875,98 €
50.512,57 €
57.822,86 €
281.316,48 €
876.469,82 €
3.510.787,11 €
3.479.766,98 €
Abweichung
2.366,08 €
10,00 €
- 3.014,46 €
- 3.826,27 €
- 4.484,65 €
-169.310,60 €
17.675,98 €
687,43 €
2.573,37 €
- 86.083,52 €
- 34.430,18 €
-270.262,38 €
-274.747,03 €
-2.685.314,00 €
223.312,00 €
1.292.512,01 €
-2.400.980,59 €
233.038,46 €
1.311.824,85 €
284.333,41 €
9.726,46 €
19.312,84 €
-
Sowohl bei den Personalaufwendungen als auch bei den Transferaufwendungen
wurden größere Einsparungen erzielt. Bei den Personalaufwendungen wurden
fälschlicherweise der Gesamtbetrag der leistungsorientierten Bezahlung (164 T€)
zentral veranschlagt, aber über die „Fachbudgets“ abgewickelt.
Die an die KDVZ Rhein-Rur zu zahlende Umlage war zu hoch angesetzt.
Anlage 5 Seite 19
Fachdienst 2 – Finanzen
2015
Plan
01
Steuern und ähnliche Abgaben
Ist
Abweichung
- €
- €
- €
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-550,00 €
-658,00 €
-108,00 €
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
-100,00 €
-1.549,63 €
-1.449,63 €
- €
-868,91 €
-868,91 €
07 + Sonstige ordentliche Erträge
-171.000,00 € -388.884,89 €
-217.884,89 €
10 = Ordentliche Erträge
-171.650,00 € -391.961,43 €
-220.311,43 €
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11 - Personalaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
30 nachrichtlich nach § 43 Abs. 3 GemHVO
553.700,00 €
547.050,66 €
-6.649,34 €
64.690,00 €
45.154,44 €
-19.535,56 €
7.200,00 €
1.779,39 €
-5.420,61 €
435.850,00 €
300.146,67 €
-135.703,33 €
1.061.440,00 €
894.131,16 €
-167.308,84 €
889.790,00 €
502.169,73 €
-387.620,27 €
-1.472.000,00 € -294.597,70 €
1.177.402,30 €
840.000,00 €
712.283,84 €
-127.716,16 €
-632.000,00 €
417.686,14 €
1.049.686,14 €
257.790,00 €
919.855,87 €
662.065,87 €
-771.003,00 € -659.366,90 €
111.636,10 €
294.283,00 €
275.723,37 €
-18.559,63 €
-218.930,00 €
536.212,34 €
755.142,34 €
- € -118.018,15 €
-118.018,15 €
Das Budget des Fachdienstes 2 (ohne Allgemeine Finanzwirtschaft) weist eine
Budgetverschlechterung in Höhe von rd. 760 T€ aus. Dies hängt ursächlich mit der
Ausschüttung der Erträge aus der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe
zusammen. Die Ausschüttung erfolgt nicht im gleichen Jahr, sondern immer erst im
Jahr danach. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch unklar. Die
Aufwendungen blieben insgesamt im geplanten Rahmen.
Auf die Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft wurde bereits zuvor eingegangen.
Anlage 5 Seite 20
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
2015
Plan
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transfererträge
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
Ist
-560.919,27 -1.325.755,91
-764.836,64
0,00
-710,26
-710,26
-649.900,00
-521.551,40
128.348,60
-13.650,00
-11.248,43
2.401,57
-115.630,00
-151.389,62
-35.759,62
-100.900,00
-124.579,67
-23.679,67
-1.440.999,27 -2.135.235,29
-694.236,02
1.139.900,00
12 - Versorgungsaufwendungen
Abweichung
1.069.562,06
-70.337,94
0,00
93,00
93,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
292.333,39
289.495,21
-2.838,18
14 - Bilanzielle Abschreibungen
297.571,29
241.058,11
-56.513,18
1.045.500,00
1.079.065,52
33.565,52
628.286,46
268.993,81
-359.292,65
17 = Ordentliche Aufwendungen
3.403.591,14
2.948.267,71
-455.323,43
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
1.962.591,87
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
813.032,42 -1.149.559,45
19 + Finanzerträge
-7.500,00
-1.972,87
5.527,13
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
-7.500,00
-1.972,87
5.527,13
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
1.955.091,87
811.059,55 -1.144.032,32
-222.896,00
-150.411,17
72.484,83
770.107,00
651.959,82
-118.147,18
2.502.302,87
1.312.608,20 -1.189.694,67
An den Ergebnissen der Kontenklassen ist erkennbar, dass die Ertragslage gegenüber der Planung deutlich besser war. Die Einbußen bei den öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten konnten durch Mehrerträge bei den Zuwendungen (im Bereich
Flüchtlingsbetreuung und –unterbringung) mehr als kompensiert werden.
Auch auf der Aufwandsseite ist das Ergebnis positiv. Die größte „Einsparung“ ist
bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die allerdings auf
die Nutzung des Instrumentes der „unechten Deckungsfähigkeit“ (Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen) zurückzuführen ist. Diese Mittelbereitstellung war
zur Deckung von Ermächtigungsübertragungen erforderlich.
Anlage 5 Seite 21
Fachdienst 4 – Schulen, Kinder und Jugendliche
2015
Fortgeschr.
Planansatz
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transfererträge
Ist
Abweichung
-3.514.247,94 -3.459.361,29
54.886,65
-54.600,00
-96.941,44
-42.341,44
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
-2.220,20
-2.220,20
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
-5.318,01
-5.318,01
-1.197.450,00 -1.516.835,64
-319.385,64
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge,
-55.541,67
10 = Ordentliche Erträge
-81.818,18
-26.276,51
-4.821.839,61 -5.162.494,76
-340.655,15
11 - Personalaufwendungen
1.381.900,00
1.337.053,44
-44.846,56
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
1.866.253,00
1.460.028,49
-406.224,51
109.129,79
47.233,24
-61.896,55
9.520.000,00
9.752.034,85
232.034,85
172.113,73
364.566,44
192.452,71
13.049.396,52 12.960.916,46
-88.480,06
14 - Bilanzielle Abschreibungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
8.227.556,91
7.798.421,70
-429.135,21
19 + Finanzerträge
0,00
-11,35
-11,35
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
0,00
-11,35
-11,35
8.227.556,91
7.798.410,35
-429.146,56
-226.794,00
-160.156,17
66.637,83
909.098,00
766.044,63
-143.053,37
8.909.860,91
8.404.298,81
-505.562,10
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Auf den ersten Blick stellt man fest, dass die Ertragslage auch im Budget des FD 4
eine positive Entwicklung genommen hat. Bei den Planwerten handelt es sich allerdings um die „fortgeschrieben“ Planansätze, die auch Mittelbereitstellungen im
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung beinhalten. Es wurden Mehrerträge bei
den Zuwendungen und Kostenerstattungen zur Leistung von MehrTransferaufwendungen bereitgestellt.
Alles in allem entwickelte sich das Ergebnis positiv, so dass eine BudgetVerbesserung von rd. 0.5 Mio. € entstand.
Anlage 5 Seite 22
Fachdienst 5 – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
2015
Plan
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transfererträge
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ist
Abweichung
0,00
0,00
0,00
-11.760,75
-94.456,87
-82.696,12
0,00
0,00
0,00
-125.000,00
-171.578,61
-46.578,61
-22.000,00
-22.763,02
-763,02
-10.000,00
-2.379,78
7.620,22
07 + Sonstige ordentliche Erträge
-363.461,00
-626.872,73
-263.411,73
10 = Ordentliche Erträge
-532.221,75
-918.051,01
-385.829,26
768.300,00
663.228,76
-105.071,24
0,00
-4.327,29
-4.327,29
88.290,00
68.314,65
-19.975,35
49.967,37
119.171,69
69.204,32
454.000,00
296.260,00
-157.740,00
11 - Personalaufwendungen
12 - Versorgungsaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
1.963.860,00
491.311,31 -1.472.548,69
17 = Ordentliche Aufwendungen
3.324.417,37 1.633.959,12 -1.690.458,25
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 2.792.195,62
715.908,11 -2.076.287,51
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
715.908,11 -2.076.287,51
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
2.792.195,62
-236.922,00
-190.298,73
46.623,27
659.017,00
531.317,26
-127.699,74
3.214.290,62 1.056.926,64 -2.157.363,98
Die Budgetverbesserung des Fachdienstes 5 ist mit einem Betrag in Höhe von 2,2
Mio. € auf den ersten Blick enorm. Zieht man allerdings die eingesparten 1,6 Mio. €
aus der nicht vollzogenen Prospektion des „Sonnenfeldes“ (Neuveranschlagung in
2017) ab, relativiert sich das Ergebnis etwas. Dennoch ist es mit einem Betrag in
Höhe von positiven 560 T€ immer noch sehr positiv zu bewerten.
Anlage 5 Seite 23
Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof
2015
Plan
Ist
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-2.438.937,75
-2.532.583,22
-93.645,47
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-7.024.613,48
-6.860.083,46
164.530,02
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
Abweichung
-662.135,00
-710.819,32
-48.684,32
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-97.000,00
-122.786,63
-25.786,63
07 + Sonstige ordentliche Erträge
-25.584,58
-359.432,58
-333.848,00
-10.248.270,81 -10.585.705,21
-337.434,40
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
3.452.300,00
3.414.824,47
-37.475,53
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
5.756.572,00
4.838.743,70
-917.828,30
14 - Bilanzielle Abschreibungen
4.666.289,65
4.536.145,29
-130.144,36
15 - Transferaufwendungen
2.856.400,00
2.855.359,62
-1.040,38
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
2.290.581,01
2.113.215,73
-177.365,28
17 = Ordentliche Aufwendungen
19.022.142,66
17.758.288,81 -1.263.853,85
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
8.773.871,85
7.172.583,60 -1.601.288,25
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
1.378.705,00
1.378.704,66
-0,34
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
1.378.705,00
1.378.704,66
-0,34
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
10.152.576,85
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
-5.385.245,00
-5.274.655,67
110.589,33
6.268.525,00
5.986.416,19
-282.108,81
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
11.035.856,85
8.551.288,26 -1.601.288,59
9.263.048,78 -1.772.808,07
Lt. Haushaltsplanung wurde ein Betrag in Höhe von 18,8 Mio. € an ordentlichen
Aufwendungen für den FD 6 angesetzt. Hinzu kamen Ermächtigungsübertragungen
in Höhe von 222 T€ aus dem Haushaltsjahr 2014.
Vom Haushaltsjahr 2015 ins Haushaltsjahr 2016 wurden konsumtive Ermächtigungen in Höhe von rd. 112 T€ übertragen.
Die große Einsparung im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen resultiert insbesondere aus ersparten Unterhaltungsaufwendungen (sowohl im
Hoch- als auch im Tiefbau) sowie bei den Aufwendungen für den Gasbezug
(Wechsel des Anbieters und Abrechnungsmodalitäten).
Weiterhin wurden bei den Inanspruchnahmen von Rechten und Diensten rd. 64 T€
und bei den Mieten und Pachten für das Schulzentrum rd. 113 T€ eingespart.
Anlage 5 Seite 24
Fachdienst 7 – Öffentlichkeitsarbeit
2015
Plan
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-52.824,50
-44.951,49
7.873,01
0,00
-39,50
-39,50
-500,00
-2.618,40
-2.118,40
0,00
-7.560,00
-7.560,00
-5.120,00
-22.814,14
-17.694,14
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
Abweichung
Ist
10 = Ordentliche Erträge
-58.444,50
-77.983,53
-19.539,03
11 - Personalaufwendungen
417.400,00
464.355,36
46.955,36
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
176.250,00
123.551,32
-52.698,68
14 - Bilanzielle Abschreibungen
3.248,00
2.138,00
-1.110,00
15 - Transferaufwendungen
8.000,00
14.919,37
6.919,37
177.560,00
108.929,90
-68.630,10
17 = Ordentliche Aufwendungen
782.458,00
713.893,95
-68.564,05
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
724.013,50
635.910,42
-88.103,08
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
724.013,50
635.910,42
-88.103,08
28
160.037,00
178.845,78
18.808,78
884.050,50
814.756,20
-69.294,30
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Die Mehraufwendungen im Personalbereich konnten durch verschiedenste Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Ebenso trugen Mehrerträge zur Ergebnisverbesserung bei.
Stabsstellen
2015
Plan
Ist
Abweichung
07 + Sonstige ordentliche Erträge
0,00
-6.769,48
-6.769,48
10 = Ordentliche Erträge
0,00
-6.769,48
-6.769,48
510.000,00 427.938,83
-82.061,17
11 - Personalaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
35.950,00
42.666,63
6.716,63
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
30.300,00
19.316,75
-10.983,25
576.250,00 489.922,21
-86.327,79
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 576.250,00 483.152,73
-93.097,27
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
576.250,00 483.152,73
-93.097,27
28
279.878,00 248.881,44
-30.996,56
856.128,00 732.034,17
-124.093,83
17 = Ordentliche Aufwendungen
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Die Budgets der Stabsstellen (Verwaltungsvorstand, Rechnungsprüfungsamt, Soziale Stadt und Zentrales Vertragsmanagement) sind geprägt durch die Personalaufwendungen. Hier wurde aufgrund verschiedener Stellenvakanzen eine Einsparung erzielt.
Ermächtigungsübertragungen
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 05.07.2016 (WP9-115/2016) den Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die
Regelung der Ermächtigungsübertragungen einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Seite 25
Die Ermächtigungsübertragen entfallen
•
•
•
in Höhe von 8.492.361,59 € auf investive Maßnahmen
in Höhe von 223.646,63 € auf Aufwandskonten
in Höhe von 1.030.744,35 € auf Auszahlungskonten (u.a. Rückstellungen).
Die Einzelaufstellung der Übertragungen ist in Anlage II aufgelistet.
Investitionen
Investive Einzahlungen wurden in Höhe von 3,1 Mio. € eingenommen. Diese verteilen sich auf
•
•
•
Zuweisungen und Zuschüsse
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
€
Einzahlungen aus Beiträgen
€
1,68 Mio. €
1,09 Mio.
0,34 Mio.
Von den Zuweisungen und Zuschüssen entfallen rd. 1.136 T€ auf die allgemeine
Investitionspauschale, 140 T€ auf den Ausbau der U-3-Betreuung (entsprechende
Auszahlungsposition in gleicher Höhe), 61 T€ auf die Feuerschutzpauschale sowie
71 T€ auf die Sportpauschale.
Die investiven Auszahlungen verteilen sich wie folgt:
-
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
0,47 Mio. €
0,79 Mio. €
0,99 Mio. €
16,95 Mio. €
0,55 Mio. €
Zu den einzelnen Anschaffungen wird auf den Anhang verwiesen.
Finanzrechnung
Entgegen der Planung ist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit positiv (+
4,1 Mio. €). Diese positive Entwicklung ist insbesondere der Gewerbesteuernachzahlung bzw. der damit einhergehenden Zinszahlung geschuldet.
Der Saldo aus der Investitionstätigkeit war aufgrund der hohen Investitionen zur
Finanzierung der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe erwartungsgemäß
negativ.
Finanziert wurde dies über Kredite. Die Laufzeiten und Konditionen können der
beigefügten Anlage I entnommen werden.
U.a. aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung konnte die Höhe der Liquiditätskredite von 19,6 Mio. € auf 15,4 Mio. € zum Bilanzstichtag zurückgeführt werden.
Anlage 5 Seite 26
Der Bestand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2015 insgesamt 2,6 Mio. €, der
sich zusammensetzt aus den verschiedenen Bankbeständen, die sich in den Bilanzpositionen 1.3.3 Finanzanlagen aus Sondervermögen und 2.4 Liquide Mittel
zusammensetzt. Zu erwähnen ist allerdings, dass in dem relativ hohen Bestand
insgesamt rd. 2,3 Mio. € enthalten sind, die vertragsgemäß als Rücklagen für das
PPP-Modell Schulzentrum dienen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung
der Liquidität herangezogen werden können (Gegenposition bei sonstigen Verbindlichkeiten).
Chancen und Risiken
Mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen 2015, 2016 und 2017 wurde das mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 erstellte Haushaltssicherungskonzept
zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben.
Die im ursprünglichen HSK festgelegten Maßnahmen wurden grundsätzlich beibehalten, das Zahlenmaterial den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Demnach liegt weiterhin der Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung auf der Generierung von Erträgen durch energiewirtschaftliche Betätigungen sowie durch
Grundsteuererhöhungen (2014, 2016, 2018, 2020, 2022).
Nicht zuletzt aufgrund von Maßgaben des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als
untere staatliche Verwaltungsbehörde im Zuge der Genehmigung des HSK 2017
vom 28.02.2017 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017
und am 21.03.2017 sowie voraussichtlich am 27.06.2017 mit der Erarbeitung
nachhaltiger und zudem Steuererhöhungen vermeidender ertragssteigernder und
aufwandsmindernder Maßnahmen für zukünftige Haushalte.
Insbesondere die freiwilligen Leistungen, aber auch andere beeinflussbare Aufgaben sollen diskutiert werden. Weiterhin sollen die Stellungnahmen und Hinweise
der Gemeindeprüfungsanstalt beraten werden.
In den fortgeschriebenen HSK konnte planmäßig das Planjahr 2022 ausgeglichen
gestaltet werden. Dennoch bestehen teilweise erhebliche Risiken:
1. Das laufende Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes Essen gibt Anlass zu Sorge. Daher wurde im Jahresabschluss 2015 unter Würdigung des Vorsichtsprinzips eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,98 Mio. € gebildet, die jährlich um den eventuell zu zahlenden Zinsbetrag erhöht wird (jährlich 575 T€).
Sollte dem Rechtsbehelf im Rahmen des bewerteten Prozessrisikos stattgegeben werden, entstünde für die Stadt Bedburg ein massives Liquiditätsproblem.
Der Verlust in der Ergebnisrechnung würde durch die gebildete Rückstellung
kompensiert bzw. deutlich abgemildert.
2. Durch die Kapitalmarktlage sind die jährlich zu zahlenden Zinsen für Liquiditätskredite noch in einem überschaubaren Rahmen. Da ein Abbau der Liquiditätskredite nach derzeitiger Einschätzung eine eher langfristige Maßnahme darstellt, würden bei steigendem Zinsniveau die zu zahlenden Zinsaufwendungen
mittel- bzw. langfristig entsprechend ansteigen.
Anlage 5 Seite 27
3. Das Niveau der Kreisumlage sinkt aktuell. Hier bleibt aber die Entwicklung abzuwarten.
4. Die Erträge aus energiewirtschaftlichen Beteiligungen entwickeln sich insgesamt erwartungsgemäß. Da der jährliche Windertrag allerdings nicht vorhersehbar ist, bestehen sowohl Chancen als auch Risiken.
5. Personalaufwand
Das HSK sieht lineare Fortschreibungen beim Personalaufwand in Höhe von
jährlich + 1% vor. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifabschlüsse bzw. der Erhöhungen der Beamtenbezüge ist davon auszugehen, dass auch die künftigen Tariferhöhungen über dem vorgenannten Wert liegen werden. Daher ist der jeweilige Differenzbetrag entweder durch Personalabbau bzw. durch anderweitige
personalaufwandsreduzierende Maßnahmen oder aber durch personalaufwandsunabhängige Sparmaßnahmen bzw. durch weitere ertragssteigernde
Maßnahmen zu gewährleisten.
6. Die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge stagniert zurzeit. Ob die gezahlten Zuweisungen des Landes für die entstehenden Aufwendungen zur Unterbringung
und Verpflegung der Flüchtlinge auskömmlich sind, bleibt abzuwarten.
Persönliche Angaben des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gemäß § 95 Abs. 2 GO
a) Verwaltungsvorstand
Sascha Solbach
Bürgermeister der Stadt Bedburg
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter;
stellv. Verbandsvorsteher)
Verbandsversammlung Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter)
Verbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter)
Verbandsversammlung „Terra Nova“ (Vorsitzender)
Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH
Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG
Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH
Kommunalbeirat RWE Rhein-Ruhr-AG
Aufsichtsrat Regionalbeirat Köln der GVV-Kommunalversicherung
Verwaltungsrat KDVZ
Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Ausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes
NRW (stellv. Mitglied)
Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellv. Mitglied)
Sibille Brabender-Lipej
Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin)
Herbert Baum
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
Mitglied im Fachverband der Kämmerer Nordrhein-Westfalen e.V.
Anlage 5 Seite 28
b) Ratsmitglieder
Andreas Becker
Jurist
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter)
Sebastian Blaeser
Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (stellv. Vert.)
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Helmut Breuer
Rentner
Ortsbürgermeister Lipp/Millendorf
Wilma Brings
Rektorin / Qualitätsprüferin
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Zweckverband Volkshochschule Bergheim
Bernd Coumanns
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Angelika Dreikhausen
Hausfrau
Ortsbürgermeisterin Kirdorf
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin)
Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“
Peter-Josef Drexler
Rentner
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“
Christian Eckl
Zeitschriftenverleger
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter)
Herbert Förster
Selbständiger Gewerbetreibender
Ortsbürgermeister Rath
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
Markus Giesen
Fachwirt Einkauf/Logistik
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW
Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG
Anlage 5 Seite 29
Margarete Henseler-Imgrund
Familienbildnerin, Sozialwesen
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter)
Nadine Heuser
Juristin
Ortsbürgermeisterin Blerichen
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Wilhelm Hoffmann (ab 02.02.2015)
Operator
Heinz-Gerd Horn
Fernmeldetechniker
Ortsbürgermeister Broich
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Dr. Georg Kippels
Rechtsanwalt, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)
Ortsbürgermeister Bedburg
Aufsichtsratsvorsitzender Bedburger Kleinwohnungsgenossenschaft
Thorsten Krosch
Selbständiger Gewerbetreibender (Versicherung, Bank, Finanzdienstleistung, Immobilien)
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Mitglied der Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Michael Lambertz
Kommunalbeamter
Ortsbürgermeister Kaster
Kapellengemeinschaft Morken e.V.
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Markus La Noutelle
Beamter
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Gabriela Leibl (bis 07.01.2015)
Selbständig/Presse-Kommunikations-Coaching
Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin)
Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin)
Hans-Willi Maaßen
Rentner
Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica
Anlage 5 Seite 30
Stefan Merx
Ingenieur
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) (stellv. Vertreter)
Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter)
Wolfgang Merx
Student
Jürgen Mitter (bis 08.01.2015)
Selbständiger Gewerbetreibender (Unternehmensberatung) und Beschäftigter in
der Entsorgungswirtschaft
Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
(stellv. Vertreter)
Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH (stellv. Vertreter)
Achim Niepel
Rentner
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter)
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter)
Rudolf Nitsche
Angestellter
Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ)
Johann-Wilhelm Olpen
Richter
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Klaus Pawlowski
Rentner
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter)
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Janina Pier-Sekul (ab 12.02.2015)
Abteilungsleiterin im Bildungswesen
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin)
Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin)
Heinz-Gerd Schmitz
Rektor
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Hans Schnäpp
Rentner
Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreter)
Anlage 5 Seite 31
Manfred Speuser
Verkaufsleiter, Prokurist
Vorstand DKS AG (Vermögensverwaltung)
Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Zweckverband Volkshochschule Bergheim
Karl Heinz Spielmanns
Ausbildungsmeister
Aufsichtsrat Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat Erftland-Holding GmbH
Peter Spix
Disponent
Albert Steffens
Geschäftsführer
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica
Peter Verse
Chemieingenieur
Ortsbürgermeister Kirch-/Kleintroisdorf
Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Martin Vogelsang
Berufssoldat
Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter)
Jochen vom Berg
Lehrer
Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG
(stellv. Vertreter)
Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter)
Eva-Maria Wego
Angestellte (Pharmazeutisch-Technische Assistentin)
Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin)
Bedburg, den 14.06.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
Baum
Stadtkämmerer
Solbach
Bürgermeister
Anlage 5 Seite 32
Anlage 6
Rechtliche Verhältnisse
Rechtliche Verhältnisse
Die Rechtsstellung der Stadt Bedburg ergibt sich aus der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Stadt Bedburg ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk Köln. Als Gebietskörperschaft verwaltet sie ihr Gebiet nach den Grundsätzen
der gemeindlichen Selbstverwaltung.
Die Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Rhein-Erft-Kreises. Die obere Aufsichtsbehörde ist der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln. Die oberste Aufsichtsbehörde ist der Innenminister des Landes NRW.
Der Hauptsitz der Stadtverwaltung befindet sich im Rathaus, Am Rathaus 1 in Kaster. Weitere Verwaltungssitze sind im Rathaus Bedburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 43
und in der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße 17.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) GO
NRW hat der Rat der Stadt Bedburg die Hauptsatzung der Stadt beschlossen. Die
Fassung dieser Satzung datiert vom 15.12.2009 und erfuhr bisher zwei Änderungen. Diese wurden mit Änderungssatzungen vom 08.07.2010 und 11.03.2013 wirksam.
Organe und Vertretungsbefugnis
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg nehmen durch die Wahl des Stadtrats und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid an
der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag nach § 25 GO NRW.
Der Stadtrat ist das wichtigste Organ der Stadt Bedburg.
Die nach § 42 Abs. 1 GO NRW in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählte Anzahl der Ratsmitglieder beträgt nach § 42 Abs. 1 GO
NRW in Verbindung mit §3 Abs.2a) des Kommunalwahlgesetzes für Städte bis zu
30.000 Einwohnern 38 Mitglieder.
Die Stadt Bedburg hat von der Verringerungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2a) des
Kommunalwahlgesetzes Gebrauch gemacht und die Zahl der Ratsmandate um 2
auf 36 reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 32 Mandate ab dem Jahr 2020 wurde ebenfalls beschlossen.
Nach der Kommunalwahl vom 25.05.2014 liegt folgende Sitzverteilung vor:
CDU
SPD
FWG
Grüne
FDP
15 Sitze
12 Sitze
6 Sitze
2 Sitze
1 Sitz
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet
über alle grundlegenden städtischen Angelegenheiten. Er kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten
auf den Bürgermeister oder einen der Ausschüsse übertragen.
Anlage 6 Seite 1
Dies gilt nicht für die in § 41 GO NRW aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates.
Der Stadtrat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Schul- und Bildungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Bauausschuss
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Wahlausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Der Stadtrat überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Am 25.05.2014 wurde Herr Sascha Solbach zum Bürgermeister gewählt.
Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Vertretung der Stadt und die Leitung
und Beaufsichtigung aller Geschäftsgänge der gesamten Verwaltung nach § 62 GO
NRW.
Anlage 6 Seite 2
Anlage 7
Wirtschaftliche Grundlagen
Wirtschaftliche Grundlagen
Allgemeine Angaben
Stadt Bedburg
Ortsteile: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten,
Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp/Millendorf, Oppendorf,
Pütz, Rath
Regierungsbezirk: Köln
Landkreis:
Rhein-Erft-Kreis
Einwohnerzahl: 24.851 (Stand: 31.07.2017)
Größe des Stadtgebietes: 80,33 qkm
Beteiligungen
Anteil in
Prozent
Höhe der Beteiligung in
Euro zum 31.12.14
Höhe der Beteiligung
in Euro zum 31.12.15
RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG
49,000
35.882.210,00
52.836.210,00
Erftland Holding GmbH
17,800
1.519.289,00
1.654.167,66
Erftland Wohnungsgesellschaft mbH
1,108
175.915,00
189.243,22
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
1,316
10.227,00
10.227,47
Radio Erft GmbH & Co.
Zweckverband Förderschule
1,250
4.532,00
5.112,92
52,631
631.526,00
600.755,90
Wesentliche Verträge
1.
Vertrag über den Neubau, Teilsanierung und Betrieb des Schulzentrums
Goethestaße/Eichendorfstraße in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung
vom 17. März 2005
2.
Bau- und Betriebsvertrag für den Bau und Betrieb des Monte Mare Freizeitbades in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung vom 11. Juni 2008
3.
Gesellschaftervereinbarung vom 18.07.2013 betreffend einer Beteiligung an
der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG
Veranlagungsregeln
Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 550 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 495 v.H.
Versicherungsschutz
Folgender wesentlicher Versicherungsschutz liegt vor:
Haftpflichtversicherung
Vermögenseigenschadenversicherung
Unfallversicherung
Kraftfahrtversicherung
Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden
Anlage 7 Seite 1
Anlage 8
Steuerliche Verhältnisse
Steuerliche Verhältnisse
Die Stadt Bedburg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. §
1 Abs. 1 Nr. 6 KStG sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die
sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben.
Die Absicht Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
Zu den BgA’s gehören nicht die Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen
Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Ausübung öffentlicher Gewalt ist eine Tätigkeit, die der
juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten ist.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG unterliegen BgA’s von juristischen Personen des
öffentlichen Rechts der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sowie der Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG.
Die Stadt Bedburg unterhält folgende BgA:
- Freibad
- Sport- und Wellnessbad Monte Mare
- Duales System
- Sammlung und Verwertung von Papier
- Kulturveranstaltungen
Die Pflicht zur Abgabe von Körperschaft- bzw. Gewerbesteuererklärungen erstreckt sich
jeweils auf die einzelnen BgA.
Gem. § 18 Abs. 1 UStG ist die Stadt Bedburg verpflichtet, entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Neben den BgA´s besteht seit der Gründung der Windenergiegesellschaft bzw. der Stromund Gasnetzgesellschaft eine Pflicht zur Abgabe von Körperschaftssteuererklärungen für
Beteiligungen.
Die Stadt
führt:
-
Bedburg wird beim Finanzamt Bergheim unter folgenden Steuernummern geUmsatzsteuer 203/5903/0472
Körperschafts- u. Gewerbesteuer Bäder 203/5908/0508
Körperschaftssteuer BgA Verpachtung Monte Mare 203/5908/0789
Körperschaftssteuer BgA Radio Erft 203/5908/0494
Körperschaftssteuer BgA Duales System 203/5908/0676
Körperschaftssteuer BgA Windpark 203/5908/0483
Der letzte Steuerbescheid für die Umsatzsteuer datiert vom 14.09.2017 und betrifft das
Jahr 2016.
Die letzten Körperschaftssteuerbescheide der Beteiligungen datieren wie folgt:
-BgA Duales System vom 24.07.2017 für das Jahr 2015
-BgA Radio Erft vom 29.03.2017 für das Jahr 2015
-BgA Verpachtung Monte Mare vom 09.06.2017 für das Jahr 2013
-BgA Sportanlagen Bäder vom 31.07.2017 für das Jahr 2015
-BgA Windpark vom 19.04.2017 für das Jahr 2015
Anlage 8 Seite 1
Die Steuererklärungen für 2016 wurden noch nicht gefertigt.
Die Jahresabschlussprüfung erstreckt sich nicht auf die Prüfung der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorgaben.
Anlage 8 Seite 2
Anlage 9
Analysierte Darstellung
der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage
Analysierte Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage
Vermögensstruktur
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Liquide Mittel
Liquide Mittel
Gesamtvermögen
2015
TEUR
116
2015
%
0
2014
TEUR
121
2014
%
0
214.159
73
216.729
77
55.781
19
38.747
14
270.056
3.058
8.940
2.426
331
7.084
21.839
2.728
2.728
294.623
92
1
3
1
0
2
7
1
1
100
255.597
3.712
10.115
1.194
334
6.890
22.245
2.895
2.895
280.736
91
1
4
1
0
2
8
1
1
100
Das langfristig gebundene Vermögen konnte insgesamt um 14.459 TEUR gesteigert werden.
Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen lag
ein Rückgang von 2.575 TEUR vor, da die Abschreibungen entsprechend höher ausfielen als die Neuanschaffungen.
Demgegenüber steht eine Steigerung der Finanzanlagen um 17.034 TEUR,
die aus der Beteiligung am Windpark resultiert.
Das kurzfristig gebundene Vermögen sank um 406 TEUR.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 167 TEUR auf 2.728 TEUR.
Anlage 9 Seite 1
Kapitalstruktur
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresergebnis
Verrechnungen § 43 GemHVO
Eigenkapital
Sonderposten f. Zuweisungen
Sonderposten f. Beiträge
Sonderposten f. d. Gebührenausgleich
Übrige Sonderposten
Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
Übrige langfristige Verbindlichkeiten
Langfristiges Fremdkapital
Instandhaltungsrückstellungen
Verbindlichk. aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten Liquiditätssicherung
Übrige Verbindlichkeiten und RAP
Kurzfristiges Fremdkapital
Gesamtkapital
2015
TEUR
2015
%
2014
TEUR
2014
%
+/TEUR
69.390
0
- 12.058
118
57.450
46.408
17.214
240
2
18.160
14.221
72.595
27.939
196.779
1.286
1.671
15.400
22.037
40.394
294.623
24
0
-4
73.888
3.760
- 8.258
0,00
69.390
47.847
17.591
531
3
17.743
1.022
55.373
28.840
168.950
1.168
1.159
19.600
20.469
42.396
280.736
26
1
-3
0
24
17
6
0
0
6
1
20
10
60
1
1
7
7
16
100
- 4.498
- 3.760
- 3.800
118
- 11.940
- 1.439
- 377
- 291
-1
417
13.199
17.222
- 901
27.829
118
512
- 4.200
1.568
- 2.002
13.887
20
16
6
0
0
6
5
25
9
67
0
1
5
7
13
100
Bedingt durch das negative Jahresergebnis ist das Eigenkapital auf 57.450
TEUR gesunken.
Unter Einbeziehung der Sonderposten ist das langfristige Fremdkapital um
27.829 TEUR auf 196.779 TEUR gestiegen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Aufnahme eines Investitionskredites zur Finanzierung der Windparkbeteiligung und die Bildung der Drohverlustrückstellung für das Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid.
Trotz eines Anstiegs bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen
sowie bei den Transferverbindlichkeiten konnte durch eine Reduzierung der
Liquiditätskredite das kurzfristige Fremdkapital um rund 2 Mio. € abgesenkt
werden.
Somit stieg das Gesamtkapital um 13.887 TEUR auf 294.623 TEUR.
Durch die Verringerung des Eigenkapitals sowie der Anstiege der Investitionskredite und der sonstigen Rückstellungen veränderten sich die prozentualen Kapitalanteile. Der Eigenkapitalanteil sank von 24 % auf 20 % des Gesamtkapitals, wobei der Fremdkapitalanteil unter Einbeziehung der Sonderposten von 76 % auf 80 % anstieg.
Anlage 9 Seite 2
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
2015
2014
2013
2012
2011
34,5
36,9
41,9
43,9
45,1
Abschreibungsintensität
7,4
9,1
9,4
9,5
11,8
Drittfinanzierungsquote
53,4
53,2
49,6
52,0
39,7
37,30
77,45
- 25,68
- 11,86
- 20,26
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
9,50
10,15
9,27
8,05
3,59
Zinslastquote
5,00
4,84
5,00
6,60
5,24
Vermögenslage
Infrastrukturquote
Finanzlage
Dynamischer Verschuldungsgrad
Erläuterungen zu den Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
Infrastrukturquote
Die Infrastrukturquote gibt Auskunft über den Anteil des Infrastrukturvermögens am gesamten Vermögen einer Gebietskörperschaft.
Sie zeigt, wie viel des Gesamtvermögens in der Infrastruktur gebunden ist.
In Bedburg ist der Infrastrukturanteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich von
45,1 auf 34,5 gesunken.
Abschreibungsintensität
Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Die sinkende Abschreibungsintensität steht im Zusammenhang mit der sinkenden Infrastrukturquote, da mit abnehmenden Anlagevermögen auch der
Abschreibungsaufwand sinkt.
Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.
Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird
die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Diese Quote hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.
Dynamischer Verschuldungsgrad
Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem Verbindlichkeiten
und Rückstellungen addiert werden und das realisierbare Vermögen in Abzug
gebracht wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert.
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter
theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus
den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Anlage 9 Seite 3
Auf Grund der „negativen“ Einzahlungsüberschüsse in den Jahren 2011 bis
2013 war der dynamische Verschuldungsgrad in diesen Jahren auch negativ
und somit nicht aussagekräftig.
Für das Jahr 2015 bedeutet die Kennzahl, dass eine städtische Entschuldung
theoretisch bei gleichbleibenden Bedingungen in 37,3 Jahren möglich wäre.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
Mit Hilfe der kurzfristigen Verbindlichkeitenquote kann beurteilt werden, wie
hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird.
Durch den Abbau der Kassenkredite konnte auch die kurzfristige Verbindlichkeitenquote im Vergleich zum Vorjahr verringert werden.
Zinslastquote
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bestehen.
Bei der Zinslastquote gab es in den letzten Jahren kaum Veränderungen.
Ertragslage
Steuern u. ähnliche Abgaben
Zuwendungen u. allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge
Versorgungsaufwendungen
Aufwand Sach- u. Dienstleistungen
Personalaufwand
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Finanzerträge
Zinsen u. sonst. Finanzaufwand
Finanzergebnis
Jahresergebnis
2015
TEUR
2015
%
2014
TEUR
2014
%
+/TEUR
+/%
31.567
54
22.176
45
9.391
42
10.387
98
7.564
754
1.805
6.467
58.642
682
6.923
9.465
5.007
27.158
18.410
67.644
323
- 3.379
- 3.056
- 12.058
18
0
13
1
3
11
100
1
12
16
9
46
31
115
0
-6
-6
- 21
12.261
167
8.055
1.148
1.726
3.878
49.411
1.541
7.451
9.318
5.039
25.473
6.272
55.094
94
- 2.668
- 2.574
- 8.257
25
0
16
2
4
8
100
3
15
19
10
52
13
112
0
-5
-5
- 17
- 1.874
- 69
- 491
- 394
79
2.589
9.231
- 859
- 528
147
- 32
1.685
12.138
- 12.550
229
- 711
- 482
- 3.801
- 15
41
-6
- 34
5
67
19
56
7
-2
1
-7
-194
- 23
244
- 27
- 19
- 46
(%-Berechnung 2014/2015 Basis 100 % = ord. Erträge; %-Abweichung Basis = Werte 2014)
Anlage 9 Seite 4
Kennzahlen zur Ertragslage
2015
2014
2013
2012
2011
Zuwendungsquote
17,7 (22,75)
24,8
19,3
16,5
27,0
Personalintensität
14,0 (17,31)
16,9
17,7
18,2
19,2
Sach- und Dienstleistungsintensität
10,2 (12,66)
13,5
13,4
14,1
13,9
Transferaufwendungsquote
40,1 (49,68)
46,2
46,3
46,4
43,7
Ertragslage
(Das Jahr 2015 ist sowohl auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandseite durch einen Einmaleffekt geprägt. Eine
ungeplante Gewerbesteuernachzahlung inkl. Zinsen sowie die daraus resultierende Drohverlustrückstellung verfälschen die Berechnung der Kennzahlen. Die Klammerwerte 2015 zeigen die Quoten ohne die Werte des Einmaleffektes an.)
Erläuterungen zu den Kennzahlen der Ertragslage
Zuwendungsquote
Die Zuwendungsquote errechnet sich: Erträge aus Zuwendungen durch ordentlichen Erträge x 100.
Sie zeigt an, wie hoch der Anteil von Zuwendungen Dritter im Verhältnis zu
den Gesamterträgen ist.
Die Quote hat sich unter Berücksichtigung des Einmaleffektes zum Vorjahr
nur unerheblich verändert.
Personalintensität
Die Personalintensität zeigt das Verhältnis von Personalaufwendungen zur
Gesamtleistung.
Bei Bereinigung des Einmaleffektes liegt die Quote bei ca. 17 % und befindet
sich auf Vorjahresniveau.
Eine (wie in Bedburg vorhandene) über mehrere Jahre hinweg sinkende Quote steht für eine optimierte Auslastung der vorhandenen Arbeitskraft.
Sach- und Dienstleistungsintensität
Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt den Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den gesamten ordentlichen
Aufwendungen. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Kommune
für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Für Bedburg ist erkennbar, dass unter Berücksichtigung der ungeplanten
Drohverlustrückstellung die Sach- und Dienstleistungsintensität kaum
Schwankungen unterliegt und diese recht stabil geblieben ist.
Transferaufwandsquote
Die Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Ohne Berücksichtigung der Drohverlustrückstellung läge die Quote bei rund
49 %.
Es ist erkennbar, dass die Transferaufwendungen knapp die Hälfte aller Aufwendungen in Bedburg ausmachen und diese in den letzten Jahren leicht angestiegen ist.
Anlage 9 Seite 5
Anlage 10
Aufgliederungen und Erläuterungen
zu den Bilanz- und
Ergebnisrechnungsposten
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz
zum 31. Dezember 2015
AKTIVSEITE
1. Anlagevermögen
31.12.2015
Vorjahr
270.054.074,59 €
255.597.301,14 €
Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um rund 14,5 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür
ist die Beteiligung an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co. KG.
Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel.
Das Anlagevermögen gliedert sich wie folgt auf:
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
31.12.2015
Vorjahr
115.899,09 €
120.673,49 €
Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen lag ein Zugang i.H.v. 52 T€ vor, der
aus der Anschaffung neuer Software (u.a. MS Office, Allplan) resultiert.
Bilanzielle Abschreibungen sind in Höhe von 57 T€ angefallen.
1.2 Sachanlagen
31.12.2015
Vorjahr
214.158.932,99 €
216.729.215,19 €
Bei den Sachanlagen waren Zugänge von 2.223.381,94 €, Abgänge von 65.497,91 € sowie Abschreibungen von 4.728.166,23 € (unter Berücksichtigung eines Abschreibungsabgangs von 36.851,79 €) zu verzeichnen.
Die Sachanlagen gliedern sich wie folgt auf:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2015
Vorjahr
41.630.663,03 €
41.225.462,78 €
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Gesamt
37.657.713,47 €
933.522,25 €
393.412,40 €
2.646.014,91 €
41.630.663,03 €
Vorjahr
37.754.691,92 €
933.522,25 €
393.412,40 €
2.143.836,21 €
41.225.462,78 €
Bei den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind Zugänge
in Höhe von 551.493,78 € zu verzeichnen, die aus dem Erwerb von neuen Spielgeräten,
der Errichtung eines Bolzplatzes und dem Erwerb von Grundstücken zum Projekt „Bedburger Mitte“ resultieren.
Neben den bilanziellen Abschreibungen von 129.883,26 € waren noch Abgänge von
16.410,27 € zu berücksichtigen, die insbesondere aus dem Verkauf von Grünflächen in der
Ziegeleistraße resultieren.
Anlage 10 Seite 1
1.2.2 Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2015
Vorjahr
65.038.212,87 €
66.613.148,77 €
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude
Gesamt
Vorjahr
1.200.497,98 €
36.684.530,86 €
562.214,58 €
26.590.969,45 €
1.221.348,44 €
37.500.323,13 €
579.901,77 €
27.311.575,43 €
65.038.212,87 €
66.613.148,77 €
Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten waren Zugänge in
Höhe von 20.362,90 € zu verzeichnen. Diese setzen sich zusammen aus einem Zaun an
der Grundschule Bedburg, einer Kühlanlage in der Mensa und einer Fertiggarage auf dem
Friedhof Kölner Straße.
Die bilanziellen Abschreibungen sind linear wie in den Vorjahren auch berücksichtigt worden und betragen 1.595.298,80 €.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
31.12.2015
Vorjahr
101.753.292,07 €
103.714.507,51 €
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
Grund und Boden
Brücken und Tunnel
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlangen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrsanlagen
Gesamt
Vorjahr
23.038.105,71 €
3.216.318,49 €
30.557.576,74 €
23.040.755,22 €
3.073.188,83 €
31.209.917,99€
44.941.291,13 €
46.390.645,47 €
101.753.292,07 €
103.714.507,51 €
Die Zugänge des Infrastrukturvermögens von 129.119,45 € betreffen Anschaffungen für
die Parkplatzanlage am Bahnhof, die Aktivierung der Brücke im Schlosspark, dem Bau von
Kanalhausanschlüssen sowie der Erweiterung der Holtroper Straße.
Ein Abgang von 12.232,85 € betrifft die Veräußerung eines Straßengrundstückes am Lipper Berg.
Umbuchungen von 524.433,11 € betreffen die Aktivierung der Brücke im Schlosspark, der
abwassertechnischen Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, aktivierbaren Kanalsanierungen sowie der Erweiterung der Holtroper Straße.
Bilanzielle Abschreibungen lagen i.H.v. 2.602.535,15 € vor.
1.2.4 Bauten auf fremdem
Grund und Boden
31.12.2015
Vorjahr
279.428,51 €
287.275,21 €
Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden sind in 2015 bilanzielle Abschreibungen
von 7.846,70 € angefallen.
Anlage 10 Seite 2
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
31.12.2015
Vorjahr
67.576,05 €
66.248,90 €
Bei den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern lag die Anschaffung eines Bildes
zum Preis von 1.327,15 € vor.
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2015
Vorjahr
2.334.700,30 €
1.942.678,31 €
Die Zugänge bei Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge i.H. v. 673.261,20 €
betreffen:
- Feuerwehrfahrzeug HLF (360 T€)
- Feuerwehrfahrzeug LF 10 (275 T€)
- Feuerwehrfahrzeug TSF-W, nachträgliche Anschaffung (10 T€)
- Deichselstapler Feuerwehr (7 T€)
- Kastenwagen Bauhof (15 T€)
- Arbeitsgeräte Bauhof (6 T€)
Des Weiteren sind Abgänge i.H.v 36.854,79 € und bilanzielle Abschreibungen von
244.384,42 € zu verzeichnen.
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
31.12.2015
Vorjahr
2.206.978,11 €
2.243.761,52 €
Die Zugänge bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung von 111.434,49 € betreffen
insbesondere:
- IT-Ausstattung Feuerwehr (3 T€)
- Werkzeug Feuerwehr (2 T€)
- Mannschaftszelt Feuerwehr (4 T€)
- Digitalfunk Feuerwehr (26 T€)
- Mobiliar Schulen (20 T€)
- Küche u. Küchengroßgeräte Schulen (7 T€)
- Sportgeräte Schulen (7 T€)
- Verdunklungsvorhänge Schulen (2 T€)
- Mobiliar Freibad (3 T€)
- Verstärker Freibad (1 T€)
- Mobiliar Rathaus Kaster (9 T€)
- Bühnenvorhang Schloss (1 T€)
- Mobiliar Rathäuser (18 T€)
- IT-Ausstattung Rathäuser (7 T€)
- Prüfgerät Betriebsmittel (2 T€)
Die bilanziellen Abschreibungen sind i.H.v. 148.217,90 € angefallen.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
31.12.2015
Vorjahr
848.082,05 €
636.132,19 €
Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau i.H.v. 736.382,97 €
betreffen die Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, den Neubauten der Brücke
Schlosspark und des Regenrückhaltebeckens Kirchtroisdorf, aktivierbare Kanalsanierungen sowie die Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte Herderstraße und Barbarastraße.
Anlage 10 Seite 3
Umbuchungen von 524.433,11 € lagen vor bei dem Ausbau des Gommershovener Weges,
der Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Neubau der Brücke Schlosspark
und bei aktivierbaren Kanalsanierungen.
1.3
Finanzanlagen
31.12.2015
Vorjahr
55.781.491,65€
38.747.412,46 €
Der enorme Anstieg bei den Finanzanlagen ist insbesondere auf einen Zugang von
16.954.000,00 € bei den Beteiligungen zurück zu führen.
Folgende Finanzanlagen lagen zum Abschlussstichtag vor:
1.3.1 Beteiligungen
31.12.2015
Vorjahr
55.295.717,15 €
38.223.699,00 €
Der Zugang bei den Beteiligungen ist auf die energiewirtschaftliche Betätigung bei der
Windparkgesellschaft zurück zu führen.
1.3.2 Sondervermögen
31.12.2015
Vorjahr
320.439,31 €
322.457,87 €
Der Bestand des Sondervermögens setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen
1.
2.
Stiftung Silverberg
Stiftung Rheinbraun
1.3.3 Ausleihungen
193.952,49 €
126.486,82 €
31.12.2015
Vorjahr
165.335,19 €
201.255,59 €
Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 94.307,57 € und Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 71.027,62 €.
2.
Umlaufvermögen
31.12.2015
Vorjahr
17.482.856,38 €
18.248.816,50 €
Das Umlaufvermögen setzt sich am Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
2.1
Vorräte
31.12.2015
Vorjahr
3.058.391,14 €
3.711.717,39 €
Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke
bilanziert. Die Abgänge von 653 T€ ergeben sich aus dem Verkauf von Grünstücken an
der Von-Droste-Hülshoff-Straße, der Max-Beckmann-Straße, der Adolf-Silverberg-Straße
und der Robert-Bosch-Straße.
Anlage 10 Seite 4
2.2
Forderungen
und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2015
Vorjahr
11.696.522,23 €
11.642.551,89 €
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt auf:
2.2.1 Öffentlich-rechtliche
Forderungen und
Forderungen aus
Transferleistungen
31.12.2015
Vorjahr
8.939.978,30 €
10.114.763,19 €
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonst. Öffentlich-rechtlichen Forderungen
Gesamt
274.680,15 €
79.758,01 €
1.520.576,77 €
6.213.380,48 €
851.582,89 €
8.939.978,30 €
Vorjahr
313.683,11 €
83.994,20 €
1.744.686,43 €
6.960.076,78 €
1.012.322,67 €
10.114.763,19 €
Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen wegen spezieller Ausfallrisiken gebildet. Des Weiteren wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, die das Risiko eventuell entstehender Mahn- und Beitreibungskosten sowie Zinsverluste abdecken. Diese sind im Anhang näher erläutert.
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
31.12.2015
Vorjahr
2.425.652,30 €
1.194.087,28 €
Bei den privatrechtlichen Forderungen handelt es sich hauptsächlich um Mieten und
Pachten.
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2015
Vorjahr
330.891,63 €
333.701,42 €
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um vereinnahmte Vorsteuer, durchlaufende Gelder, und ungeklärte Zahlungseingänge.
2.3
Liquide Mittel
31.12.2015
Vorjahr
2.727.943,01 €
2.894.547,22 €
Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen.
Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 2.727.943,01 € auf, wovon
allerdings rd. 2,3 Mio. € auf die vertragsgemäß zu führenden Rücklagenkonten für das
PPP-Modell Schulzentrum entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können.
Anlage 10 Seite 5
Die liquiden Mittel des Stiftungsvermögens i.H.v. 320.439,31 €, die unter dem Sondervermögen verbucht sind, dürfen ebenfalls nichts zur Sicherung der städtischen Liquidität verwendet werden. Vielmehr wurde diese durch Kassenkredite i.H.v 15.400.000,00 € in 2015
sichergestellt.
3.
Aktive
Rechnungsabgrenzung
31.12.2015
Vorjahr
7.083.539,62 €
6.889.620,39 €
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2015,
die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen, bzw. Investitionszuschüsse verbucht.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2015
Allgemein
Investitionszuschüsse
Baukostenzuschüsse
Investitionszuschuss Schloss
Unterhaltungsaufwand
Investition Zweckverband
Umlage Förderschule
Gebäudeversicherung
Gesamt
168.520,89 €
6.490.664,06 €
76.060, 22 €
248.247,13 €
1.142,40 €
32.500,00 €
42.682,75 €
23.722,17 €
7.083.539,62 €
Anlage 10 Seite 6
Vorjahr
164.909,90 €
6.303.211,13 €
78.121,90 €
275.830,14€
1.142,40 €
0,00 €
42.682,75 €
23.722,17 €
6.889.620,39 €
Passivseite
1.
Eigenkapital
31.12.2015
Vorjahr
57.450.272,05 €
69.390.074,75 €
Das Eigenkapital reduzierte sich zum Vorjahr insgesamt um 11.939.802,70 €. Ursächlich
hierfür ist der Jahresfehlbetrag von – 12.057.820,85 € sowie das Jahresergebnis gem. §
43 Abs.3 GemHVO in Höhe von 118.018,15 €.
Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals sehen wie folgt aus:
1.1
Allgemeine Rücklage
31.12.2015
Vorjahr
69.508.092,90 €
73.887.985,44 €
Die allgemeine Rücklage verringerte sich um den nicht von der Ausgleichsrücklage gedeckten Jahresfehlbetrag 2014 i.H.v. 4.497.910,69 € sowie der Zuführung des Jahresergebnisses gem. § 43 Abs.3 GemHVO von 118.018,15 €.
1.2
Ausgleichsrücklage
31.12.2015
Vorjahr
0,00 €
3.759.802,66 €
Die Ausgleichsrücklage wurde wegen des negativen Ergebnisses in 2014 vollständig
aufgezehrt.
1.3
Jahresfehlbetrag
31.12.2015
Vorjahr
-12.057.820,85 €
-8.257.713,35 €
Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus dem Saldo von Erträgen und Aufwendungen der
Ergebnisrechnung und ist dort entsprechend ausgewiesen.
2.
Sonderposten
31.12.2015
Vorjahr
63.864.480,31 €
65.971.791,73 €
Fördermittel, Beiträge und Gebühren bilden ein eigenständiges Finanzierungselement und
werden als Sonderposten passiviert. Diese Mittel stellen kein Eigenkapital dar, da sie
nicht aus eigener Steuerkraft erwirtschaftet wurden. Es handelt sich aber auch nicht um
Kredite, da keine Rückzahlungspflicht besteht.
Folgende Sonderposten lagen zum Abschlussstichtag vor:
2.1
Sonderposten aus
Zuwendungen
31.12.2015
Vorjahr
46.408.007,12 €
47.847.162,29 €
Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach
der Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter.
Zugänge zu den Sonderposten in 2015 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen
von Dritten. Nähere Angaben hierzu sind im Lagebericht zu finden.
Anlage 10 Seite 7
2.2
Sonderposten
aus Beiträgen
31.12.2015
Vorjahr
17.213.952,94 €
17.590.961,76 €
Die Sonderposten aus Beiträgen stammen aus Beitragszahlungen zur Finanzierung von
Anlagegütern wie beispielsweise Straßenbaubeiträge.
Die Auflösung der Sonderposten ist an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten
Anlagegüter gekoppelt.
2.3
Sonderposten für
den Gebührenausgleich
31.12.2015
Vorjahr
240.071,17 €
531.061,02 €
Die Überdeckungen der Benutzungsgebühren Abwasser, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz
ausgewiesen.
2.4
Sonstige Sonderposten
31.12.2015
Vorjahr
2.449,08 €
2.606,66 €
Im Jahr 2015 sind keine neuen sonstigen Sonderposten entstanden, so dass lediglich
Abschreibungen von 157,58 € zu berücksichtigen waren.
2.5
Rückstellungen
31.12.2015
Vorjahr
33.667.891,49 €
19.932.621,98 €
Die Entwicklung der Rückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus:
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.15
19.932.621,98 €
- 1.088.723,24 €
- 261.011,03 €
15.085.003,78 €
33.667.891,49 €
Die Rückstellungen gliedern sich auf in Pensionsrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen und sonstige Rückstellungen.
2.5.1 Pensionsrückstellungen
31.12.2015
Vorjahr
18.160.453,00 €
17.743.254,00 €
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus:
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.15
17.743.254,00 €
- 302.438,00 €
0,00 €
719.637,00 €
18.160.453,00 €
Die Pensionsrückstellungen sind auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt worden.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten um
53.366,00 € erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte
i.H.v. 302.438,00 €.
Somit ergibt sich zum 31.12.2015 ein Stand bei den Versorgungsempfängern von
8.321.575,00 €.
Anlage 10 Seite 8
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten insgesamt um
666.271,00 € erhöht werden (Zuführung). Hier ergibt sich zum 31.12.2015 somit ein Stand
von 9.838.878,00 €.
2.5.2 Instandhaltungsrückstellungen
31.12.2015
Vorjahr
1.286.392,70 €
1.167.663,44 €
Die Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus:
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.155
1.167.663,44 €
- 219.812,65 €
- 233.482,44 €
572.024,35 €
1.286.392,70 €
Die einzelnen Inanspruchnahmen, Auflösungen und Zuführungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
2.5.3. Sonstige Rückstellungen
31.12.2015
Vorjahr
14.221.045,79 €
1.021.704,54 €
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus:
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.15
1.021.704,54 €
- 566.472,59 €
- 27.528,59 €
13.793.342,43 €
14.221.045,79 €
Bei den sonstigen Rückstellungen sind zum 31.12.2015 Bestände bei insgesamt 13 Posten zusammengefasst, die dem Rückstellungsspiegel entnommen werden können.
Prägend für das Jahr 2015 ist die Bildung einer Drohverlustrückstellung i.H.v.
12.958.805,41 € für ein angekündigtes Klageverfahrens eines Gewerbesteuerzahlers
gegen seine Gewerbesteuermessbescheide der Jahre 2004 bis 2008.
2.6
Verbindlichkeiten
31.12.2015
Vorjahr
130.865.491,26 €
116.997.437,76 €
Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf in Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferleistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten.
2.6.1 Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
31.12.2015
Vorjahr
72.594.683,48 €
55.373.057,71 €
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen stiegen um 17.221.625,77 € auf
72.594.683,48 €.
Der ordentlichen Tilgung von 1.953.374,17 € steht eine Neuaufnahme von 19.175.000,00 €
insbesondere zur Finanzierung der Beteiligungen gegenüber.
Anlage 10 Seite 9
Die Restlaufzeiten der Kredite gliedern sich wie folgt auf:
Restlaufzeit unter 1 Jahr
3.751.650,06 €
Restlaufzeit 1 – 5 Jahre
15.052.445,92 €
2.6.2 Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
Restlaufzeit über 5 Jahre
53.790.587,50 €
31.12.2015
Vorjahr
15.400.000,00 €
19.600.000,00 €
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung konnten um 4.200.000 € auf
15.400.000 € abgebaut werden.
2.6.3 Verbindlichkeiten aus Vorg.,
die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
31.12.2015
Vorjahr
27.937.626,06 €
28.840.080,52 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen handelt es sich um die städtischen PPP-Modelle. Diese Verbindlichkeiten sinken um
den Betrag der ordentlichen Tilgung i.H.v. 902.454,46 € auf 27.937.626,06 €.
2.6.4 Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
31.12.2015
Vorjahr
1.671.013,59 €
1.159.348,48 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Inanspruchnahme von Materiallieferungen und Dienstleistungen im Jahr 2015, deren Zahlungen allerdings erst im Jahr 2016 erfolgen werden. Insgesamt steigen diese um 511.665,11
€ auf 1.671.013,59 €.
2.6.5 Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
31.12.2015
Vorjahr
7.899.789,13 €
6.858.774,39 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ist ein Anstieg um 1.186.148,97 € auf
7.899.789,13 € zu verzeichnen.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe.
Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen
gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland sowie Forderungen aus Kindergartenbeiträgen entgegen.
Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen auch entsprechende
Forderungen gegenüber.
2.6.6 Sonstige
Verbindlichkeiten
inkl. erhaltene Anzahlungen
31.12.2015
Vorjahr
5.362.379,00 €
5.166.176,66 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten inkl. der erhaltenen Anzahlungen steigen um 196.202,34 €
auf 5.362.379,00 €. Hier finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen für Erschließungsbeiträge
und Kanalanschlussbeiträge für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen.
Anlage 10 Seite 10
Weiterhin finden sich hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2015 und der Sportpauschale 2015, die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten.
3.
Passive
Rechnungsabgrenzung
31.12.2015
Vorjahr
8.774.584,62 €
8.443.811,81 €
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die sich zum Vorjahr kaum verändert haben,
sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2015, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen. Im Wesentlichen sind das vereinnahmte Friedhofsgebühren,
Entschädigungen aus dem Vertrag über bestehende Windkraftanlagen sowie die Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den
Bau des Bahnhofs.
Anlage 10 Seite 11
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
1.
Ordentliche Erträge
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
45.252.961,00 €
45.252.961,00 €
58.642.387,30 €
49.410.452,96 €
Es ist erkennbar, dass das Jahresergebnis deutlich über dem Planwert und dem Vorjahresergebnis liegt. Ursache hierfür ist eine nicht eingeplante Nachveranschlagung bei der
Gewerbesteuer sowie der entsprechenden Zinszahlung hierzu.
Die Erträge gliederten sich wie folgt auf:
1.1
Steuern und ähnliche Abgaben
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
23.894.000,00 €
23.894.000,00 €
31.567.083,30 €
22.176.009,31 €
Die Erträge bei den Steuern und Abgaben liegen deutlich über den Planzahlen. Dies ist auf
die Nachveranschlagung eines Gewerbesteuerzahlers zurückzuführen.
1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
9.512.926,00 €
9.512.926,00 €
10.387.077,18 €
12.260.741,78 €
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz übertroffen. Dies
liegt hauptsächlich an den höheren Zuweisungen für die Flüchtlingsaufnahme.
1.3
Sonstige Transfererträge
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
54.600,00 €
54.600,00 €
97.651,70 €
167.221,77 €
Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich meist um den Ersatz von Leistungen
nach den §§ 5 und 7 UVG. Das Ergebnis liegt über dem Ansatz.
1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
7.800.063,00 €
7.800.063,00 €
7.564.001,89 €
8.054.749,14 €
Anlage 10 Seite 12
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte blieben geringfügig unter dem Planwert. Ursächlich hierfür sind die Nutzungsgebühren der Flüchtlingsunterkünfte, da die tatsächlichen Flüchtlingszuweisungen unter den Erwartungen lagen.
1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
698.385,00 €
698.385,00 €
754.316,81 €
1.147.678,11 €
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte, die hauptsächlich aus Miet- und Pachteinnahmen
bestehen, lagen etwas über den Planwerten.
1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
1.420.080,00 €
1.420.080,00 €
1.804.835,04 €
1.726.379,08 €
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die hauptsächlich von Bund, Land, Kommunen und Zweckverbänden stammen, entwickelten sich besser als geplant.
1.7
Sonstige ordentliche Erträge
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
1.872.907,00 €
1.872.907,00 €
6.467.421,38 €
3,877.673,77 €
Die sonstigen ordentlichen Erträge lagen deutlich über dem Planwert.
Ursächlich hierfür ist die Zinszahlung für eine Gewerbesteuernachveranlagung.
2.
Ordentliche Aufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
56.425.160,00 €
57.754.745,00 €
67.644.207,30 €
55.094.181,43 €
Insgesamt lagen die ordentlichen Aufwendungen um rund 9,889 Mio € über dem fortgeschriebenen Ansatz.
Diese deutliche Überschreitung ist ursächlich auf die Bildung der Drohverslustrückstellung
für das anstehende gerichtliche Verfahren zur Gewerbesteuerveranlagung zurückzuführen.
Die ordentlichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf:
2.1
Personalaufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
10.031.600,00 €
9.951.600,00 €
9.464.833,56 €
9.318.418,02 €
Anlage 10 Seite 13
Die Personalaufwendungen lagen knapp 5 % unter dem Planwert, da nicht alle Planstellen
ganzjährig besetzt waren.
2.1
Versorgungsaufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
668.200,00 €
668.200,00 €
681.641,69 €
1.540.816,98 €
Die Versorgungsaufwendungen lagen knapp über dem Planwert. Der deutliche Rückgang
zum Vorjahreswert resultiert aus einer einmaligen Zuführung zur Pensionsrückstellung in
2014 auf Basis eines vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse Köln.
2.2
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
8.199.431,00 €
8.331.538,00 €
6.923.137,47 €
7.450.706,410 €
Die veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden insgesamt um rd. 1,4 Mio. € unterschritten. Die entsprechenden Einsparungen lagen insbesondere beim FD 4 im Bereich Schulen, Kinder und Jugend mit 406 T€ und beim FD 6 mit 918
T€ durch eingesparte Unterhaltungsaufwendungen und geringere Gasbezugskosten vor.
2.3
Bilanzielle Abschreibungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
5.166.982,00 €
5.188.656,00 €
5.007.456,54 €
5.039.329,01 €
Anlage 10 Seite 13
Die Abschreibungen lagen rund 180 T€ und damit 3,5 % unter dem Planwert und bewegten sich in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Die Abschreibungen verteilen sich wie folgt:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremden Grund und Boden
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufwand für Festwerte
Gesamtsumme
56.900,05 €
129.883,26 €
1.595.298,80 €
2.602.535,15 €
7.846,70 €
281.236,21 €
148.217,90 €
98.710,01 €
86.828,46 €
5.007.456,54 €
Für weitere Informationen zu den Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel und den
Anhang verwiesen.
Anlage 10 Seite 14
2.4
Transferaufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
25.726.300,00 €
26.305.300,00 €
27.157.617,65 €
25.472.693,72 €
Die Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt 0,85 Mio. €
überschritten. Ansatzüberschreitungen gab es bei den Zuschüssen für Kindertagesstätten,
der Gewerbesteuerumlage und dem Fond Deutsche Einheit.
2.5
Sonstige ordentliche Aufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
6.632.647,00 €
7.309.451,00 €
18.409.520,39 €
6.272.217,29 €
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 11,1 Mio € höher ausgefallen als
geplant.
Hauptursächlich hierfür ist die bereits erwähnte Bildung der Drohverlustrückstellung von
12,96 Mio €. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Nichtinanspruchnahme der Veranschlagung „Prospektion des Sonnenfeldes“ i.H.v. 1,6 Mio €.
3.
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
-11.172.199,00 €
-12.501.784,00 €
-9.001.820,00 €
-5.683.728,47 €
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit war um rund 3,5 Mio € besser als der
Ansatz, da den erhöhten ordentlichen Aufwendungen auch entsprechend höhere Erträge
gegenüber stehen. Durch die nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung und die damit
verbundene Bildung der Drohverlustrückstellung liegt allerdings eine erhebliche Abweichung von den Planwerten vor.
4.
Finanzergebnis
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
-1.939.205,00 €
-1.939.205,00 €
-3.056.000,85 €
-2.574.024,88 €
Das Finanzergebnis liegt mit 1,117 Mio € deutlich unter dem Planwert.
Es setzt sich aus den Finanzerträgen und den Finanzaufwendungen zusammen, die sich
wie folgt entwickelt haben:
4.1
Finanzerträge
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
1.559.500,00 €
1.559.500,00 €
322.869,65 €
94.320,45 €
Anlage 10 Seite 15
Die deutliche Unterschreitung des Planwertes ist darauf zurückzuführen, dass die geplante
Ertragsausschüttung aus der Windparkbeteiligung nicht in 2015 erfolgt ist, sondern erst im
Folgejahr.
4.2
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
3.498.705,00 €
3.498.705,00 €
3.378.870,50 €
2.668.345,33 €
Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus konnte das Ergebnis rund 120 T€ unter dem Ansatz
bleiben.
5.
Jahresergebnis
HH-Plan
Fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
Vorjahr
-13.111.404,00 €
-14.440.989,00 €
-12.057.820,85 €
-8.257.753,35 €
Das Jahresergebnis fiel insgesamt um rund 2,384 Mio € besser aus als geplant. Maßgeblich hierfür waren insbesondere höhere Erträge bei den Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie den Kostenerstattungen/Kostenumlagen und Einsparungen bei den Personalaufwendungen sowie den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Anlage 10 Seite 16
Anlage 11
Anlagenspiegel
Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Anlagenspiegel 2015
Abschreibungen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
01.01.2015
EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
Abgang
EUR
Zugang
EUR
Restbuchwerte
Abgang
EUR
Stand
31.12.2015
EUR
Stand
31.12.2015
EUR
Stand
Vorjahr
EUR
52.125,65
52.125,65
0,00
0,00
0,00
0,00
634.416,87
634.416,87
461.617,73
461.617,73
56.900,05
56.900,05
0,00
0,00
518.517,78
518.517,78
115.899,09
115.899,09
120.673,49
120.673,49
38.960.808,96
49.015,08
0,00
16.410,27
38.993.413,77
1.206.117,04
129.583,26
0,00
1.335.700,30
37.657.713,47
37.754.691,92
1.2.1.2 Ackerland
933.522,25
0,00
0,00
0,00
933.522,25
0,00
0,00
0,00
0,00
933.522,25
933.522,25
1.2.1.3 Wald, Forsten
393.412,40
0,00
0,00
0,00
393.412,40
0,00
0,00
0,00
0,00
393.412,40
393.412,40
2.143.836,21
502.478,70
0,00
0,00
2.646.314,91
0,00
300,00
0,00
300,00
2.646.014,91
2.143.836,21
42.431.579,82
551.493,78
0,00
16.410,27
42.966.663,33
1.206.117,04
129.883,26
0,00
1.336.000,30
41.630.663,03
41.225.462,78
1.429.853,00
0,00
0,00
0,00
1.429.853,00
208.504,56
20.850,46
0,00
229.355,02
1.200.497,98
1.221.348,44
44.583.573,72
13.294,00
0,00
0,00
44.596.867,72
7.083.250,59
829.086,27
0,00
7.912.336,86
36.684.530,86
37.500.323,13
771.279,74
0,00
0,00
0,00
771.279,74
191.377,97
17.687,19
0,00
209.065,16
562.214,58
579.901,77
32.499.051,94
7.068,90
0,00
0,00
32.506.120,84
5.187.476,51
727.674,88
0,00
5.915.151,39
26.590.969,45
27.311.575,43
79.283.758,40
20.362,90
0,00
0,00
79.304.121,30
12.670.609,63
1.595.298,80
0,00
14.265.908,43
65.038.212,87
66.613.148,77
23.104.594,13
9.583,34
0,00
12.232,85
23.101.944,62
63.838,91
0,00
0,00
63.838,91
23.038.105,71
23.040.755,22
4.118.103,50
52.023,25
191.434,77
0,00
4.361.561,52
1.044.914,67
100.328,36
0,00
1.145.243,03
3.216.318,49
3.073.188,83
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
40.995.525,88
38.204,41
329.398,34
0,00
41.363.128,63
9.785.607,89
1.019.944,00
0,00
10.805.551,89
30.557.576,74
31.209.917,99
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
59.273.454,14
29.308,45
3.600,00
0,00
59.306.362,59
12.882.808,67
1.482.262,79
0,00
14.365.071,46
44.941.291,13
46.390.645,47
127.491.677,65
331.913,25
129.119,45
0,00
524.433,11
0,00
12.232,85
0,00
128.132.997,36
331.913,25
23.777.170,14
44.638,04
2.602.535,15
7.846,70
0,00
0,00
26.379.705,29
52.484,74
66.477,83
1.327,15
0,00
0,00
67.804,98
228,93
0,00
0,00
228,93
67.576,05
66.248,90
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3
Umbuchung
EUR
Stand
01.01.2015
EUR
582.291,22
582.291,22
1.2. Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.2
Zugang
EUR
Stand
31.12.2015
EUR
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
101.753.292,07 103.714.507,51
279.428,51
287.275,21
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
3.881.695,34
673.261,20
0,00
36.854,79
4.518.101,75
1.939.017,03
281.236,21
36.851,79
2.183.401,45
2.334.700,30
1.942.678,31
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.598.986,54
111.434,49
0,00
0,00
3.710.421,03
1.355.225,02
148.217,90
0,00
1.503.442,92
2.206.978,11
2.243.761,52
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
736.382,97 -524.433,11
0,00
848.082,05
0,00
0,00
0,00
0,00
848.082,05
636.132,19
5.736.765,02
5.176.096,13
636.132,19
1.522.405,81 -524.433,11
36.854,79
9.476.323,06
3.339.109,02
437.300,81
36.851,79
3.739.558,04
257.722.221,02
8.515.205,15
2.223.381,94
0,00
65.497,91
259.880.105,05
40.993.005,83
4.765.018,02
36.851,79
45.721.172,06
38.223.699,00
322.457,87
17.072.018,15
0,00
0,00
0,00
0,00
2.018,56
55.295.717,15
320.439,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
140.622,28
109.724,83
38.796.503,98
297.101.016,22
0,00
9.410,99
17.081.429,14
19.356.936,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.018,56
67.516,47
140.622,28
119.135,82
55.875.914,56
316.390.436,48
25.410,12
23.681,40
0,00
41.454.623,56
20.904,59
24.426,80
45.331,39
4.867.249,46
0,00
36.851,79
46.314,71
48.108,20
94.422,91
46.334.112,75
Aufwand für Festwerte
0,00
86.828,46
0,00
0,00
86.828,46
0,00
0,00
0,00
0,00
GWG
0,00
98.710,01
0,00
0,00
98.710,01
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe Sachanlagen
1.3. Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 Sondervermögen
1.3.3 Ausleihungen
1.3.3.1 an Beteiligungen
1.3.3.2 Sonstige Ausleihungen
Summe Finanzanlagen
Summe gesamtes Anlagevermögen
Nachrichtlich:
Anlage 11 Seite 1
214.158.932,99 216.729.215,19
55.295.717,15
320.439,31
38.223.699,00
322.457,87
94.307,57
115.212,16
71.027,62
86.043,43
55.781.491,65 38.747.412,46
270.056.323,73 255.597.301,14
Rückstellungsspiegel 2015
Rückstellung
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.2015
Pensionsrückstellung Versorgungsempfänger
6.623.503,00
-302.438,00
0,00
0,00
6.321.065,00
Beihilferückstellung Versorgungsempfänger
1.947.144,00
0,00
0,00
53.366,00
2.000.510,00
Pensionsrückstellung Aktive Beamte
7.208.823,00
0,00
0,00
490.302,00
7.699.125,00
1.963.784,00
17.743.254,00
0,00
-302.438,00
0,00
0,00
175.969,00
719.637,00
2.139.753,00
18.160.453,00
Beihilferückstellung Aktive Beamte
Summe Pensionsrückstellung
Rückstellung
Kanalsanierung Broich (Teil 1)
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand 31.12.2015
320.000,00
0,00
0,00
0,00
Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 1)
57.329,79
-21.622,53
-28.066,75
0,00
7.640,51
Kanalsanierung Bedburg-Innenstadt
Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 2) und Bedburg Broich
(Teil 2) nach Schadenskataster 2013
Kanalsanierung Lipp nach Schadenskataster 2014
Brücken (allgemein)
GS-Kirchherten Fenster
Renovierung Schloss
Grundschule Bedburg Sanierung Traufe Westgiebel
Sanierung Freibad
Rathaus Kaster Sonnenschutz
Toilettensanierung RH Bedburg
San. Balkon Bauhof
Dachsanierung FWG Kaster
Ern. Notbeleuchtung FWG Kaster
Ern. Notbeleuchtung FWG Millendorf
Ern. Notbeleuchtung FWG Kirchherten
Ern. Blitz. FWG Kirchherten
Ern. d. Tores FWG Kirchherten
Ern. Notbeleuchtung FWG Bedburg
Flüssigkeitsabsch. FWG Bedburg
Ert. Blitz. FW-Schule Rath
Ern. Fenster GS Bedburg
Ert. Blitz. GS Bedburg
Ert. Blitz. TH Oeppenstr.
Ert. Blitz. GS Kirdorf
Ert. Blitz. MZH Kirdorf
Ert. Blitz. GS Kaster
Verl. Neuer Boden GS Kaster
Ert. Blitz. GS Kirchherten
Ert. Blitz. MZH Kirchherten
Ert. Blitz. JuZe Burgundische Str.
Ert. Blitz. Sortzentrum West
IT- Verkabelung Realschule
IT- Verkabelung Gymnasium
Sanierung Abscheider Bauhof
Flüssiggasheizung FWG Rath
Austausch Heizkessel RH Bedburg
Restarbeiten Dachsanierung RH Bedburg
Erneuerung Heizkörper u. Leitungen RH Bedburg
29.286,73
-2.043,79
-17.323,83
0,00
9.919,11
-19.121,00 -126.786,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 -10.400,00
0,00 -22.622,35
0,00 -28.282,82
-177.025,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-219.812,65 -233.482,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
6.000,00
3.000,00
50.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
400,00
7.500,00
2.500,00
12.000,00
1.400,00
65.000,00
5.000,00
4.100,00
11.000,00
1.900,00
2.500,00
5.000,00
300,00
2.100,00
2.400,00
4.300,00
25.000,00
35.000,00
1.624,35
27.000,00
100.000,00
20.000,00
70.000,00
572.024,35
14.834,06
270.000,00
54.000,00
0,00
0,00
0,00
37.974,67
100.000,00
6.000,00
3.000,00
50.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
400,00
7.500,00
2.500,00
12.000,00
1.400,00
65.000,00
5.000,00
4.100,00
11.000,00
1.900,00
2.500,00
5.000,00
300,00
2.100,00
2.400,00
4.300,00
25.000,00
35.000,00
1.624,35
27.000,00
100.000,00
20.000,00
70.000,00
1.286.392,70
Summe Instandhaltungsrückstellungen
Rückstellung
160.741,75
270.000,00
54.000,00
10.400,00
22.622,35
28.282,82
215.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.167.663,44
Stand 01.01.15
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
320.000,00
Stand 31.12.2015
Nicht genommener Urlaub
245.650,42
-245.650,42
0,00
235.272,17
235.272,17
Nicht abgebaute Überstunden
153.255,08
-123.138,42
0,00
165.158,66
195.275,32
Rückstellung Gerichtsverfahren
105.960,33
-12.717,12
-27.528,59
0,00
65.714,62
Sonst. Rückstellungen KDVZ
90.000,00
0,00
0,00
0,00
90.000,00
Sonst. Rückstellung Jahresabschlussprüfung
85.914,91
0,00
0,00
4.085,09
90.000,00
120.000,00
Sonst. Rückstellung Aufbewahrung Unterlagen
Sonst. Rückstellung Altersteilzeit
Sonst. Rückstellung Stiftung Silverberg
Sonst. Rückstellung Stiftung Rheinbraun
Sonst. Rückstellung LOB
Sonst. Rückstellung Musikschule La Musica
Sonst. Rückstellung Verpflichtung 107b BeamtVG
120.000,00
0,00
0,00
0,00
6.665,23
-6.665,23
0,00
0,00
0,00
10.345,55
-1.335,26
0,00
0,00
9.010,29
6.042,08
-701,67
0,00
0,00
5.340,41
147.478,76
-176.264,47
0,00
161.306,77
132.521,06
8.756,18
0,00
0,00
2.948,33
11.704,51
41.636,00
0,00
0,00
165.766,00
207.402,00
Sonst. Rückstellung Jugendamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonst. Rückstellung Besoldungserhöhung A11-B4
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.958.805,41
Sonst. Rückstellung Drohverlustrückstellung
0,00
0,00
0,00 12.958.805,41
Sonst. Rückstellung Krankenhilfekosten AsylbLG
0,00
0,00
0,00
1.021.704,54
-566.472,59
Summe Sonstige Rückstellungen
Stand 01.01.15
Summe Rückstellungen insgesamt
19.932.621,98
Inanspruchnahme
100.000,00
100.000,00
-27.528,59 13.793.342,43
14.221.045,79
Auflösung
Zuführung
-1.088.723,24 -261.011,03 15.085.003,78
Anlage 11 Seite 2
Stand 31.12.2015
33.667.891,49
Verbindlichkeitenspiegel 2015
Verbindlichkeitenspiegel 2015
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
EUR
bis
davon mit einer Restlaufzeit
1 bis 5
mehr als
1 Jahr
EUR
Jahre
EUR
5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
des Vorjahres
EUR
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
- vom öffentlichen Bereich
-- vom Land
- vom privaten Kreditmarkt
-- von Banken und Kreditinstituten
-- von übrigen Kreditgebern
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
72.594.683,48
0,00
3.751.650,06
0,00
15.052.445,92
0,00
53.790.587,50
0,00
55.373.057,71
0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
15.400.000,00
8.400.000,00
7.000.000,00
0,00
19.600.000,00
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
27.937.626,06
946.481,36
4.271.093,03
22.720.051,67
28.840.080,52
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.671.013,59
1.671.013,59
0,00
0,00
1.159.348,48
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.899.789,13
7.899.789,13
0,00
0,00
6.858.774,39
0,00
5.166.176,66
Sonstige Verbindlichkeiten
3.836.589,29
3.836.589,29
0,00
129.339.701,55
26.505.523,43
26.323.538,95
76.510.639,17 116.997.437,76
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten:
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Erftland Holding GmbH
Erftland Holding GmbH
50.078,95
17.586,97
66.911,34
57.578,21
57.044,81
101.623,07
78.242,20
70.612,68
35.306,54
29.536,24
53.850,07
58.982,17
21.055,12
78.280,31
0,00
680.436,00
102.719,67
55.673,45
19.732,87
70.094,38
62.764,89
60.422,90
110.764,84
80.423,51
76.772,35
40.169,83
29.926,16
60.341,33
66.337,77
42.843,02
86.391,04
21.490,35
692.726,03
107.987,37
1.559.844,35
1.684.862,09
Anlage 11 Seite 3
Anlage 12
Fragenkatalog zur
Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltswirtschaft
Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft?
Geschäftsordnungen, Satzungen und schriftliche Weisungen in Form von
Dienstanweisungen liegen vor. Der Geschäftsverteilungsplan spiegelt sich in
der Aufbauorganisation wieder.
Die hiermit getroffenen Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der
Stadt.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden
und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im geprüften Jahr 2015 haben sechs Sitzungen des Rates stattgefunden.
Eine Vielzahl von Sitzungen der Ausschüsse fand ebenfalls statt, die alle im
Ratsinformationssystem erfasst sind.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1
Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig?
Der amtierende Bürgermeister gehörte im Jahr 2015 folgenden Gremien an:
1.
Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf, Martin-Luther-Förderschule
2.
Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS)
3.
Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Musikschule ‚La Musica’
Bergheim
4.
Mitglied (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) sowie
Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Terra
Nova’ der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises
5.
Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis
6.
Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland-Holding GmbH im
Rhein-Erft-Kreis
7.
Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH Co. KG
8.
Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH
Anlage 12 Seite 1
9.
Mitglied des Kommunalbeirates RWE Rhein-Ruhr-AG
10.
Mitglied des Aufsichtsrates des Regionalbeirates Köln, GVV Kommunalversicherung
11.
Mitglied des Verwaltungsrates der KDVZ Rhein-Erft-Rur
12.
Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH,
Bergheim
13.
Stellv. Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales, Gesundheit des
Städte- und Gemeindebundes NRW
14.
Stellv. Mitglied des Hauptausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW
15.
Stellv. Verbandsvorsteher des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
über die gemeinsame Trägerschaft der Martin-Luther-Förderschule
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Ratsmitglieder) soweit gesetzlich gefordert im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen?
Ein Ausweis im Anhang erfolgte nicht und ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW i. V. m. § 53 LBG NRW erfolgte die Anzeige der Gremientätigkeit inkl. der Vergütungsleistungen des
Jahres 2015 im Rat der Stadt Bedburg am 02.02.2016.
Fragenkreis 2: Aufbau– und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Kommune entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsaufbau, die Arbeitsbereiche, die Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse ergeben sich aus der Geschäftsordnung und den erlassenen Dienstanweisungen. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen
dieser Regelwerke finden statt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan
verfahren wird?
Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben.
c) Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung?
Ja
d) Sind die Produktbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich?
Ja
Anlage 12 Seite 2
e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und –gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Geeignete Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind mit Ausnahme einer nach dem Krediterlass NRW erforderlichen Dienstanweisung
für Kreditaufnahmen vorhanden.
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung dieser Richtlinien haben sich nicht ergeben.
f) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Ein zentrales Vertragsmanagement ist eingerichtet und im Aufbau. Ein Großteil der Verträge wird allerdings noch dezentral bei den Fachdiensten dokumentiert und archiviert.
Fragenkreis 3: Strategische Steuerung
a) Orientiert sich das Handeln der Gebietskörperschaft an einer langfristigen
strategischen Ausrichtung?
Die strategische Ausrichtung der Stadt wird durch die politischen Zielvorgaben bestimmt. Insbesondere das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2023 ist hier prägend. Das Verwaltungshandeln orientiert sich an diesen Vorgaben.
b) Ist diese strategische Ausrichtung in Form eines Leitbildes oder in anderer
Form dokumentiert?
Das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept beinhaltet im besonderen
Teil ein Leitbild, das die strategische Ausrichtung berücksichtigt.
Fragenkreis 4: Ziele und Kennzahlen
a) Sind Ziele und Kennzahlen für die outputorientierte Steuerung definiert worden und sind diese zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet?
Ziele und Kennzahlen ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen im Haushaltsplan und werden entsprechend im Anhang und im Lagebericht behandelt. Sie entsprechen den Anforderungen der Stadt.
b) Sind die Kennzahlen zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet?
Ja
a) Inwiefern wurden die formulierten Ziele erreicht bzw. wo gab es berichtenswerte Planabweichungen?
Die Zielvorgaben wurden bei den Erträgen und den Aufwendungen teilweise
überschritten. Diese Planabweichungen sind mit den Budgetrichtlinien vereinbar, da die entstandenen Mehraufwendungen durch die erzielten Mehrerträge gedeckt werden konnten.
Anlage 12 Seite 3
Des Weiteren sind diese Planabweichungen im Anhang und Lagebericht erläutert.
Fragenkreis 5: Controlling
a) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert?
Eine Controlling-Abteilung ist nicht eingerichtet. Unterjährige Soll-IstVergleiche erfolgen durch die Mittelüberwachungen der einzelnen Fachdienste und der Kämmerei. Entsprechende Berichterstattungen an die Verwaltungsleitung und die zuständigen Ausschüsse sind erfolgt.
b) Entspricht das Controlling den Anforderungen der Gebietskörperschaft um
den Steuerungsbedürfnissen der Verwaltungsleitung Rechnung zu tragen
und umfasst es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche?
Die derzeit stattfindenden Mittelüberwachungen sind ausreichend und umfassen alle wesentlichen Verwaltungsbereiche.
c) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder
Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Eine Überwachung der Beteiligungen erfolgt durch die Kämmerei und die
entsandten Vertreter in den entsprechenden Gremien, die auch Sorge dafür
tragen, dass gefasste politische Entscheidungen dort umgesetzt werden. Auf
Grund der recht geringen Anzahl an Beteiligungen erscheint diese Vorgehensweise ausreichend.
Gemäß § 117 GO NRW hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.
Da auf die Erstellung solcher Berichte bisher verzichtet wurde, fehlt diese
wichtige Informationsquelle zu den städtischen Beteiligungen.
Fragenkreis 6: Kosten- und Leistungsrechnung
a) In welchen Teilen der Verwaltung existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung?
Eine Kostenrechnung liegt auf Kostenstellenbasis vor und betrifft somit jeden
Fachdienst. Für die Gebührenhaushalte erfolgt eine Kostenrechnung nach
den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
b) Liefert die Kosten- und Leistungsrechnung die für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung erforderlichen Informationen bzw. an welchen Stellen
besteht noch Handlungsbedarf?
Die vorhandene Kosten- und Leistungsrechnung liefert notwendige Steuerungsdaten.
Die Frage nach weiterem Handlungsbedarf kann nur im Rahmen einer gesonderten Prüfung und somit nicht innerhalb der Jahresabschlussprüfung
abschließend beantwortet werden.
Anlage 12 Seite 4
Fragenkreis 7: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe wesentliche Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
In der verwendeten EDV, insbesondere bei Infoma und dem DMS-System
sind Risikofrüherkennungssysteme implementiert und werden im Rahmen
der Haushaltsüberwachung genutzt.
Des Weiteren ist eine Baurevision eingerichtet, mit deren Hilfe Planabweichungen bei Bauprojekten frühzeitig erkannt werden können.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese Maßnahmen nicht
durchgeführt werden?
Die Maßnahmen können als ausreichend angesehen werden, Anhaltspunkte
für eine Nichtdurchführung haben sich nicht ergeben.
c) Sind die Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Alle Maßnahmen die mit Hilfe von Infoma bzw. dem DMS-System ergriffen
wurden, werden dort revisionssicher gespeichert. Jährliche Baurevisionsberichte werden erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Umfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und
Funktionen abgestimmt und angepasst?
Sobald Erkenntnisse zu Risiken vorliegen, werden diese verwaltungsintern
auf den entsprechenden Dienstwegen kurzfristig kommuniziert, um anschließend angemessen reagieren zu können. Falls notwendig werden auch Verwaltungsprozesse und Funktionen abgestimmt und angepasst.
Fragenkreis 8: Finanzinstrumente, Termingeschäfte, Optionen u. Derivate
a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten
schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
-
Welche Produkte / Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte / Instrumente bis zu
welchen Beträgen eingesetzt werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert
und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge - Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien
nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
Eine schriftliche Festlegung durch die Verwaltungsleitung liegt nicht vor.
Die Aufnahme von Krediten und den dazugehörigen Derivaten richtet sich
nach dem Krediterlass NRW.
Anlage 12 Seite 5
Die Ermächtigung zur Derivataufnahme ist durch den Rat erteilt worden, da
ein Beschluss vorliegt, der die Aufnahme von Derivaten den Geschäften der
laufenden Verwaltung zuordnet.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von
Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass die bei der Stadt Bedburg
abgeschlossenen Derivate alle dem Zweck der Zinssicherung bzw. – optimierung dienen und keinen spekulativen Charakter haben. Die hierzu erlassenen Vorgaben, insbesondere das Konnexitätsprinzip, sind beachtet worden.
c) Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte
Die Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der Geschäfte obliegt
der Kämmerei. Bei Aufnahme von Krediten und Derivaten werden durch die
Kämmerei mehrere Angebote eingeholt und bewertet. Die Auftragserteilung
erfolgt im 4-Augen-Prinzip.
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
entfällt
e) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Für die Stadt gilt die „Dienstanweisung Finanzbuchhaltung“, die allerdings
auf Grund der umfangreichen Änderungen in der Fibu sowie des Dokumentenmanagers einer Überarbeitung bedarf.
Wie bereits erwähnt ist eine nach dem Krediterlass NRW notwendige
Dienstanweisung für Kreditaufnahmen bisher nicht erlassen worden.
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Entsprechende Regelungen sind vorhanden. Unterrichtungen finden durch
die Kämmerei und die Stadtkasse regelmäßig statt.
Fragenkreis 9: Haushaltsgrundsätze
a) Wurde der Grundsatz der Vollständigkeit beachtet oder gibt es relevante
Sachverhalte, die nicht im Haushalt abgebildet sind?
Der Grundsatz der Vollständigkeit wurde eingehalten.
Anlage 12 Seite 6
b) Wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet bzw. gab es wesentliche Sachverhalte bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten
hat?
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde eingehalten.
c) Wurde der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachtet und
wurden insbesondere alle geplanten Erträge und Aufwendungen sorgfältig
geschätzt, sofern sie errechenbar sind?
Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wurde eingehalten.
d) Wurden die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet, wonach die
zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, sofern die
sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen?
Die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung wurden eingehalten.
Fragenkreis 10: Planungswesen
a) Existiert eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und entspricht diese
den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 84 GO NRW)?
Das Planungswesen inklusive der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Größere Planabweichungen (siehe Fragenkreis 12b) wurden untersucht und
entsprechende Anpassungen für das Folgejahr wurden vorgenommen.
Fragenkreis 11: Haushaltssatzung
a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die
Form den gesetzlichen Vorgaben?
Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben. Die Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden?
Die Haushaltssatzung wurde am 24.03.2015 durch den Rat der Stadt Bedburg beschlossen. Eine anschließende Veröffentlichung ist im Amtsblatt erfolgt.
c) Wurden ggf. die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung beachtet, d.h.
sind nur Aufwendungen entstanden bzw. Auszahlungen geleistet worden, zu
denen eine rechtliche Verpflichtung bestand oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren?
Die Vorschriften wurden beachtet.
Anlage 12 Seite 7
d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen
worden?
Eine Nachtragssatzung war nicht erforderlich.
Fragenkreis 12: Haushaltsplan
a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die
Form den gesetzlichen Vorgaben?
Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben und entspricht
den gesetzlichen Vorgaben.
b) Wurde der Haushaltsplan eingehalten bzw. an welchen Stellen gab es wesentliche Abweichungen und welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend?
Laut
fortgeschriebener
Haushaltsplanung
sollte
der
Fehlbedarf
14.440.988,76 € betragen. Tatsächlich lag er im Jahresabschluss bei
12.057.820,85 €, was eine Verbesserung in Höhe von 2.383.167,91 € zur
Folge hat.
Wesentliche Abweichungen gab es auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandsseite durch die nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung und die
Bildung der entsprechenden Drohverlustrückstellung.
Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept
a) War die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (sofern gesetzlich
vorgeschrieben) erforderlich um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit
der Gebietskörperschaft zu erreichen?
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt
Bedburg in seiner Sitzung am 11.12.2012 den allgemeinen Teil des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Somit galt dieses für das geprüfte
Jahr 2015.
b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt
worden?
Ja.
c) Wurden die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht bzw. wurden
die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt?
Das Haushaltssicherungskonzept hat eine Laufzeit von 2013 bis 2023. Somit befinden wir uns derzeit am Beginn des Konzeptes. Zur Definierung eines Zielerreichungsgrades ist es daher noch zu früh. Bisher sind die enthaltenen Maßnahmen eingehalten worden.
Anlage 12 Seite 8
Fragenkreis 14: Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor
Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Eine für die Stadt Bedburg bedeutende Investition stellt die Beteiligung am
Windpark dar. Die Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und die Risiken sind von einem externen Beratungsunternehmen dargestellt und bewertet worden und waren Grundlage für die Ratsentscheidung.
Alle Bauinvestitionen werden im Rahmen der vom Rechnungsprüfungsamt
durchzuführenden Baurevisionen erfasst. Hervorzuheben ist hier der Planungsbeginn der Rathauszentralisierung. Auch hierfür kann bestätigt werden, dass angemessene Investitionsprüfungen durchgeführt wurden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur
Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von
Grundstücken oder Beteiligungen)?
Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen
laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Durchführung und Überwachung von Investitionen liegen in der Verantwortung der zuständigen Fachdienste. Darüber hinaus finden Kontrollen in
Form von Soll-Ist-Abweichungen sowie Baurevisionen statt.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Überschreitungen haben sich im geprüften Jahr bei folgenden Projekten ergeben:
Umbau Bahnhof Bedburg
Brückenerneuerung Schlosspark, Brücke 33
IT-Verkabelung Gymnasium und Realschule
Die Überschreitungen der Kostenschätzungen sind auf Grund der angespannten Marktlage entstanden. Weitere Informationen hierzu können dem
Baurevisionsbericht entnommen werden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 15: Kredite
a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per saldo Schulden abgebaut werden?
Anlage 12 Seite 9
Die Kreditverbindlichkeiten für Investitionen stiegen von 55.373.057,71 € im
Vorjahr auf 72.594.683,48 €. Diese Kredite dienten hauptsächlich zur Finanzierung der Windparkbeteiligung.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung sanken um 4.200.000,00 € auf
15.400.000,00 €.
Somit liegt eine deutliche Neuverschuldung vor, die allerdings auf Grund der
positiven Entwicklung des Windparks angemessen ist.
b) Wurden Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen?
Kredite für Investitionen sind im Jahr 2015 in Höhe von 19.175.000,00 €
aufgenommen worden und dienten der Beteiligung am Windpark.
c) Gibt es ein aktives Zins- und Schuldenmanagement?
Ein angemessenes Zins- und Schuldenmanagement wird von der Kämmerei
wahrgenommen.
Fragenkreis 16: Liquidität
a) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle gewährleistet?
Ein funktionierendes Liquiditätsmanagement ist vorhanden und wird federführend von der Stadtkasse wahrgenommen. Eine tägliche Berichterstattung
durch die Stadtkasse erfolgt an den Verwaltungsvorstand, die Kämmerei und
das Rechnungsprüfungsamt.
b) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management
und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Ein zentrales Cash-Management besteht nicht.
c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie
hat sich der Bestand dieser Kredite entwickelt?
Die Kredite zur Liquiditätssicherung sanken um 4.200.000,00 € auf
15.400.000,00 €.
d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur
Liquiditätssicherung unterjährig überschritten?
Gem. § 5 Haushaltssatzung liegt der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung bei 35.000.000,00 €. Dieser Betrag wurde nicht überschritten.
Fragenkreis 17: Forderungsmanagement
a) Gibt es eine Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen und entspricht diese den Bedürfnissen der Verwaltung?
Anlage 12 Seite 10
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen ist in der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung geregelt und entspricht den Bedürfnissen der
Stadt.
b) Ist durch das bestehende Mahn- und Vollstreckungswesen sichergestellt,
dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Das Mahn- und Vollstreckungswesen wird bei der Stadtkasse wahrgenommen. Ausstehende Forderungen werden zeitnah gemahnt, für die Vollstreckung sieht der Stellenplan einen Vollstreckungsbeamten vor.
Fragenkreis 18: Vergaberegelungen
a) Gibt es eine Dienstanweisung zum Vergabewesen und entspricht diese den
gesetzlichen Vorgaben?
Die Vergabedienstanweisung ist am 10.04.2013 in Kraft getreten und entsprach im geprüften Jahr den gesetzlichen Vorgaben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Auch diese Geschäfte erfolgen grundsätzlich im Wettbewerb.
c) Gab es im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte, dass gegen bestehende
Vergaberegelungen verstoßen wurde?
Im Jahr 2015 sind umfangreiche Aufträge im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt. Auf Grund eingeschränkter Personalressourcen und der
vorliegenden Dringlichkeit ist teilweise auf die Einhaltung vergaberechtlicher
Vorgaben verzichtet worden.
Eine umfangreiche Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist im
Jahr 2015 erfolgt. Auf den entsprechenden Prüfbericht vom 19.05.2016 wird
verwiesen.
Fragenkreis 19: Gebühren- und Beitragssatzungen
a) Wurden die Gebührenbedarfsberechnungen von der örtlichen Prüfung auf
Plausibilität und Rechtmäßigkeit überprüft?
Die in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss aufgeführten Berechnungen wurden durch das Rechnungsprüfungsamt auf Plausibilität geprüft. Weitergehende Prüfungen der Gebührenberechnungen erfolgen nach
Bedarf.
b) Wurde in den gebührenrechnenden Bereichen eine Nachkalkulation durchgeführt, damit eventuelle Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen festgestellt werden können?
Anlage 12 Seite 11
Nachkalkulationen sind entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW und der hierzu ergangenen Rechtsprechung erfolgt. Die
hierbei festgestellten Über- und Unterdeckungen sind berücksichtigt worden.
c) Werden die bestehenden Gebührensatzungen regelmäßig auf ihren Anpassungsbedarf hin untersucht?
Ja.
d) Gab es während der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass gegen bestehende
Gebührensatzungen verstoßen wurde oder diese nicht den gesetzlichen
Vorgaben entsprachen?
Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
e) Ist sichergestellt, dass alle Beiträge zeitnah und vollständig erhoben werden?
Ja.
Fragenkreis 20: Korruptionsprävention
a) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
In den ortsrechtlichen Bestimmungen und innerdienstlichen Weisungen sind
vielfältige Korruptionspräventionsmaßnahmen (z.B. Vier-Augen-Prinzip,
Funktionstrennungen, Genehmigungsregelungen, Berechtigungen etc.) enthalten.
Durch die Novellierung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind
weitergehende Korruptionspräventionsmaßnahmen auch für die Stadt Bedburg verpflichtend geworden (z.B. Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche, Rotationsprinzip). Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Erstellung einer Antikorruptionsrichtlinie sind derzeit in Bearbeitung.
b) Gibt es interne Regelungen zur Korruptionsprävention, z.B. die Annahme von
Geschenken?
Wie bereits unter 20a) erwähnt, sind in den ortsrechtlichen Bestimmungen
und innerdienstlichen Weisungen Regelungen zur Korruptionsprävention
enthalten.
Weitergehende interne Regelungen sind in Bearbeitung.
c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht
wurden?
Nein
Fragenkreis 21: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Hat die Verwaltungsleitung den Rat unterjährig über die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft informiert?
Anlage 12 Seite 12
Entsprechende Berichterstattungen erfolgten unterjährig in den Ausschüssen und im Rat.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Eindruck in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche?
Ja
c) Wurde der Rat über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Aus Sicht der Rechnungsprüfung wurde der Rat angemessen und zeitnah
unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen lagen auskunftsgemäß im geprüften Jahr nicht vor.
Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
a) Gibt es Auffälligkeiten bei den Kennzahlen (z.B. NKF-Kennzahlenset NRW)
zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage?
Das Jahr 2015 ist sowohl auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandsseite
durch einen Einmaleffekt geprägt. Eine ungeplante Gewerbesteuernachzahlung inkl. Zinsen sowie die daraus resultierende Drohverlustrückstellung
erschweren einen Kennzahlenvergleich zu den Vorjahren.
b) Wie haben sich die Kennzahlen im Zeitablauf entwickelt?
Unter Vernachlässigung des vorgenannten Einmaleffektes haben sich die
Kennzahlen entsprechend der Planung entwickelt.
c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen?
Ein interkommunaler Vergleich wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW durchgeführt. Auf die entsprechenden Prüfberichte wird verwiesen.
Fragenkreis 23: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges
Vermögen?
Nein
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nein
Anlage 12 Seite 13
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 24: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Das Eigenkapital beträgt zum Abschlussstichtag 57.450.272,05 €; die Sonderposten betragen 63.864.480,31 €; die Rückstellungen liegen bei
33.667.891,49 € und die Verbindlichkeiten betragen 130.865.491,26 €.
Unter Berücksichtigung der Sonderposten (Eigenkapitalquote 2) beträgt die
interne Finanzierungsquelle 121.314.752,36 € und der externe Betrag liegt
bei 164.533.382,75 €. Das Eigenkapital liegt somit bei rund 41 % des Gesamtkapitals, ohne Sonderposten liegt der Anteil bei 19,5 %.
Die zum Abschluss bestehenden Investitionsverpflichtungen sind haushalterisch durch entsprechende übertragbare Ansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen gedeckt, eine Finanzierung ergibt sich aus den Kreditermächtigungen der Haushaltssatzung.
b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere
hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung?
Das Kreditvolumen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung hat sich im
Jahr 2015 deutlich erhöht. Ein kurzfristiger Abbau dieser Verbindlichkeiten
ist derzeit nicht erkennbar. Durch einen möglichen und sehr wahrscheinlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus in den nächsten Jahren besteht
das Risiko einer zusätzlichen Kostenbelastung mit einem entsprechenden
negativen Einfluss auf die Finanzlage.
c) In welchem Umfang hat die Stadt Finanz- u. Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers
nicht beachtet wurden?
Die Stadt hat Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der
Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten erhalten. Nähere Angaben hierzu sind im Anhang aufgeführt.
Anhaltspunkte für eine Nichtbeachtung der damit verbundenen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben.
Anlage 12 Seite 14
Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung
a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung?
Sofern die im HSK geplanten Maßnahmen eingehalten werden und sich keine gravierenden Planabweichungen ergeben sollten, besteht bis zum Ende
der HSK-Laufzeit keine Gefahr einer bilanziellen Überschuldung.
Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken
können?
Die ordentlichen Aufwendungen von 67.644.207,30 € lagen um
12.057.820,85 € über den ordentlichen Erträgen von 58.642.387,30 €. Somit
konnten die Erträge die Aufwendungen wie geplant nicht decken.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Eine nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung mit der dazugehörigen
Zinszahlung auf der Ertragsseite sowie eine damit zusammenhängende Bildung einer Drohverlustrückstellung auf der Aufwandseite haben Einfluss auf
das Jahresergebnis genommen.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere
Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen
a) Existiert ein strukturelles Defizit und was sind seine Ursachen?
Ein strukturelles Defizit lag vor, was planerisch aber auch vorgesehen war.
Die Ursachen hierfür waren somit bereits bei den Haushaltsberatungen bekannt und können den entsprechenden Sitzungsprotokollen entnommen
werden.
b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen?
Die entsprechenden Produktbereiche bzw. Fachdienstbudgets können dem
Lagebericht entnommen werden.
Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Sind langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich?
Ja
Anlage 12 Seite 15
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern?
Die hierzu notwendigen Maßnahmen sind im HSK aufgeführt.
Anlage 12 Seite 16