Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfbericht Jahresabschluss 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,7 MB
Datum
19.12.2017
Erstellt
06.12.17, 17:04
Aktualisiert
06.12.17, 17:04

Inhalt der Datei

Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Seite Prüfungsauftrag 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 1 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten 1 1 1 2 3. 3.1 3.2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 4 4 4 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.2.1 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5 5 5 6 6 7 7 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkungen 8 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Bilanz zum 31. Dezember 2015 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Anhang für das Haushaltsjahr 2015 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 Rechtliche Verhältnisse Wirtschaftliche Grundlagen Steuerliche Verhältnisse Analysierende Darstellungen der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Bilanzund Ergebnisrechnungsposten Anlagenspiegel, Rückstellungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 3 1. PRÜFUNGSAUFTRAG Entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW obliegt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 der Stadt Bedburg. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW PS 450 in Verbindung mit den Prüfungsleitlinien IDR 200, 260 und 720 des Instituts der Rechnungsprüfer erstellt wurde. Die Prüfung wurde in den Monaten Juli 2017 bis November 2017 mit Unterbrechungen durchgeführt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Der Lagebericht ist darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken. Dieser Prüfungsbericht wurde um einen besonderen Erläuterungsteil der Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung erweitert, der diesem Bericht als Anlage 10 beigefügt ist. Ergänzend wurde eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchgeführt. 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 2.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung 2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Im Jahresabschluss sowie Lagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt von Bedeutung: 1. Laut fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung + aus Mehrerträgen gedeckte über-/außerplanmäßige bereitgestellte Mittel) betrug der Fehlbedarf 14.440.988,76 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 12.057.820,85 €. Gegenüber dem o.g. fortgeschriebenem Ansatz ist dies eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.383.167,91 €. Lässt man die über-/außerplanmäßig bereitgestellten Mittel außen vor, beträgt die Verbesserung noch 1.458.167,91 €. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund eines voraussichtlichen Rechtsstreites zwischen dem Finanzamt und einem Gewerbesteuerpflichtigen eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,96 Mio. € gebildet wurde. Ohne diese Maßnahme im Sinne des Vorsichtsprinzips würde die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 einen Überschuss in Höhe von rd. 902 T€ ausweisen. 2. Ein Betrag von insgesamt 118.018,15 € erhöht gem. § 43 Abs. 3 GemHVO im Rahmen der Anpassung der Werte verschiedener Beteiligungen direkt das Eigenkapital und wird in der Ergebnisrechnung nachrichtlich ausgewiesen. Seite 1 3. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 13,89 Mio. €, was insbesondere der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. 4. Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet. 5. Das Eigenkapital sinkt von 69.390.074,75 € um 11.939.802,70 € auf 57.450.272,05 €. Das Rechnungsprüfungsamt nimmt zu den vorgenannten Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Das Jahresergebnis 2015 ist geprägt durch eine nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung (inkl. einer daraus resultierenden Zinszahlung) sowie der Drohverlustrückstellung für den bevorstehenden Rechtsstreit hierzu. Hierdurch bedingt gab es größere Abweichungen beim Plan-Ist-Vergleich bei den Steuererträgen und den sonstigen Erträgen u. Aufwendungen. Ertragserhöhungen bei den Zuwendungen/allgemeinen Umlagen und Kostenerstattungen/Kostenumlagen sowie Aufwandsreduzierungen insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen führten zu einem positiveren Jahresergebnis als es der Plan vorsah. Zu 2. Die positiven Entwicklungen der städtischen Beteiligungen finden sich durch die Berücksichtigung der entsprechenden Wertveränderungen nach den Vorgaben des § 43 Abs. 3 GemHVO in der allgemeinen Rücklage wieder. Zu 3. Durch die Beteiligung am Windpark ist es zu einer Bilanzverlängerung gekommen, die auf der Aktivseite die Finanzanlagen erhöht und auf der Passivseite durch Kreditaufnahmen zur Windparkfinanzierung zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten geführt hat. Zu 4. Auch wenn sich planerisch die liquiden Mittel positiv entwickelt haben bleibt zu berücksichtigen, dass die Kassenlage ganzjährig defizitär war und zum 31.12.2015 der Bestand an Liquiditätskrediten bei 15,4 Mio € lag. Zu 5. Ein ökonomisches Ziel der öffentlichen Verwaltung ist der Eigenkapitalerhalt. Seit Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 sank das Eigenkapital um 39,64 %. Dies ist eine Folge der in der Vergangenheit häufig nicht erreichten Haushaltsausgleiche. Um dem Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken ist es umso wichtiger, das HSK-Ziel des Haushaltsausgleiches intensiv zu verfolgen. Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf der Stadt geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage der Stadt wieder. 2.1.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: - Das mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 erstellte Haushaltssicherungskonzept wurde zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben. Die im HSK festgelegten Maßnahmen wurden grundsätzlich beibehalten. Seite 2 - Der Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung liegt auf der Generierung von Erträgen durch energiewirtschaftliche Betätigungen sowie Grundsteuererhöhungen. Freiwillige Leistungen und andere beeinflussbare Aufgaben sollen diskutiert werden. Die Stellungnahmen und Hinweise der GPA sollen beraten werden. Das laufende Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes Essen gibt Anlass zur Sorge. Durch die Kapitalmarktlage sind die jährlich zu zahlenden Zinsen für Liquiditätskredite noch in einem überschaubaren Rahmen. Das Niveau der Kreisumlage sinkt aktuell. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten. Die Erträge aus energiewirtschaftlichen Beteiligungen entwickeln sich erwartungsgemäß, zukünftig bestehen sowohl Chancen als auch Risiken. Künftige höhere Tarifabschlüsse sind zu kompensieren. Die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge stagniert zurzeit. Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest, dass die Lage der Stadt Bedburg durch den gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht nach unserer Auffassung zutreffend dargestellt und beurteilt wird. Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt im Lagebericht ist nach unserer Auffassung plausibel und zutreffend. 2.1.3 Sonstige Unregelmäßigkeiten Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 11.07.2017 dem Rat zugeleitet. Die Frist gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW, den Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen, wurde überschritten. Die Frist für die Beschlussfassung über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss gemäß § 96 GO NRW durch den Rat bis zum 31.12.2016 konnte ebenfalls nicht eingehalten werden. Ein nach § 117 GO NRW zu erstellender und dem Jahresabschluss beizufügender Beteiligungsbericht liegt nicht vor. Gemäß § 91 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzustellen. In der städtischen Inventurrichtlinie zur Durchführung von Folgeinventuren sind die für Bedburg maßgeblichen Regelungen zusammengefasst. Eine Vorgabe ist, dass das bewegliche Anlagevermögen mithilfe der Inventarisierungssoftware „Kai“ unter Verwendung von Barcode-Etiketten zu erfassen ist. Die Dokumentation erfolgt in digitalen Zähl- und Inventarlisten, die zum Ende des Haushaltsjahres zu dem gem. § 91 GO NRW vorgeschriebenen Inventar zusammengefasst werden. Dieses Inventar muss mit den tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenständen und dem bilanziell ausgewiesenen Anlagevermögen übereinstimmen. Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass nicht alle angeschafften Vermögensgegenstände in die Inventarisierungssoftware übernommen worden sind, was letztendlich zu einem nicht vollständigen Inventar geführt hat. Für künftige Folgeinventuren muss daher sichergestellt werden, dass nach den Vorgaben der städtischen Inventurrichtlinie alle im Eigentum der Stadt stehenden beweglichen Vermögensgegenstände von der Inventarisierungssoftware „Kai“ erfasst werden und einen entsprechenden Barcode erhalten. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten führen auf Grund der nicht gegebenen Wesentlichkeit nicht zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks. Seite 3 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang (Anlagen 1 – 4) sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 5) der Stadt geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDR und IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Stadt ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt die Schwerpunkte, die Art und den Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht mit ein. Sie beinhaltet auch die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers und eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasst aussagebezogene einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Die Auswahl der risikoorientierten Prüfungshandlungen basierte auf vorhandene Erfahrungswerte der beteiligten Rechnungsprüfer und den Seite 4 gewonnenen Erkenntnissen aus den vorausgegangenen Soll-Ist-Vergleichen und Zeitreihenanalysen. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten geführt: - Sachanlagen Beteiligungen Verbindlichkeiten aus Kreditmarktdarlehen Sonstige Rückstellungen Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde zunächst die eingesetzte Finanzsoftware INFOMA sowie die hieran angeschlossenen Schnittstellen zu den weiteren Programmen kontrolliert. Zur Beurteilung des inhärenten Fehlerrisikos wurde in einem weiteren Schritt die Aufbauund Ablauforganisation der Verwaltung insbesondere mit Hinblick auf die Dienst- und Fachaufsicht sowie den Belastungsgrad einzelner Bediensteter überprüft. Ortsrechtliche Bestimmungen in Form von Satzungen und Dienstanweisungen sind zur Klärung von Aktualität und Vollständigkeit eingesehen worden. Systemprüfungen sind in Form von Zeitreihenanalysen und Soll-Ist-Vergleichen auf Basis der einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungspositionen durchgeführt worden. Einzelfallprüfungen folgten auf Basis der Systemprüfungsergebnisse. Alle Prüfungen unterlagen einer Stichprobenauswahl auf Basis der IKS- und Risikobeurteilung. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte und unter dem Datum vom 17. Februar 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie des dazugehörigen Lageberichts. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden durch die Verwaltungsleitung erteilt. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKFKontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Seite 5 Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass nicht alle angeschafften Vermögensgegenstände in die Inventarisierungssoftware übernommen worden sind, was letztendlich zu einem nicht vollständigen Inventar geführt hat. Die Stadt hat gem. § 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten, die Bilanzierungshilfen und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen einzeln in der Teilfinanzrechnung ausgewiesen. Die Stadt hat gem. § 18 GemHVO NRW zur Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung (in Form einer Voll-/Teilkostenrechnung) aufgebaut. Die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sind als interne Leistungsbeziehungen in den Teilergebnisrechnungen gesondert ausgewiesen. Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. 4.1.3 Lagebericht Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 5 beigefügt. Seite 6 Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt, die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, bedeutsame produktorientierte Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW einbezieht und erläutert sowie alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Rechnungsprüfung sind keine (weiteren) nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Seite 7 5. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2015 und dem beigefügten Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bedburg, den 14. November 2017 Thißen Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Seite 8 Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aktiva Aktiva 1. 31.12.2015 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleitungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 115.899,09 120.673,49 37.657.713,47 933.522,25 393.412,40 2.646.014,91 37.754.691,92 933.522,25 393.412,40 2.143.836,21 1.200.497,98 36.684.530,86 562.214,58 26.590.969,45 1.221.348,44 37.500.323,13 579.901,77 27.311.575,43 23.038.105,71 3.216.318,49 0,00 23.040.755,22 3.073.188,83 0,00 30.557.576,74 44.941.291,13 31.209.917,99 46.390.645,47 0,00 279.428,51 67.576,05 2.334.700,30 2.206.978,11 848.082,05 0,00 287.275,21 66.248,90 1.942.678,31 2.243.761,52 636.132,19 214.158.932,99 216.729.215,19 0,00 55.295.717,15 320.439,31 0,00 0,00 38.223.699,00 322.457,87 0,00 0,00 94.307,57 0,00 71.027,62 0,00 115.212,16 0,00 86.043,43 55.781.491,65 38.747.412,46 3.058.391,14 0,00 3.711.717,39 0,00 8.939.978,30 10.114.763,19 2.425.652,30 330.891,63 0,00 2.727.943,01 1.194.087,28 333.701,42 0,00 2.894.547,22 17.482.856,38 18.248.816,50 7.083.539,62 6.889.620,39 0,00 0,00 294.622.719,73 Bilanzsumme Anlage 1 Seite 1 31.12.2014 280.735.738,03 Bilanz zum 31. Dezember 2015 Passiva Passiva 1. 2. 3. 4. 5. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.5 Verrechnungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2015 31.12.2014 69.390.074,75 0,00 0,00 -12.057.820,85 118.018,15 57.450.272,05 73.887.985,44 0,00 3.759.802,66 -8.257.713,35 69.390.074,75 46.408.007,12 17.213.952,94 240.071,17 2.449,08 47.847.162,29 17.590.961,76 531.061,02 2.606,66 63.864.480,31 65.971.791,73 18.160.453,00 0,00 1.286.392,70 14.221.045,79 17.743.254,00 0,00 1.167.663,44 1.021.704,54 33.667.891,49 19.932.621,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.594.683,48 15.400.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.373.057,71 19.600.00,00 27.937.626,06 1.671.013,59 7.899.789,13 5.362.379,00 28.840.080,52 1.159.348,48 6.858.774,39 5.166.176,66 130.865.491,26 116.997.437,76 8.774.584,62 8.443.811,81 294.622.719,73 Anlage 1 Seite 2 280.735.738,03 Anlage 2 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Ergebnisrechnung Für das Haushaltsjahr 2015 Ertrags- und Aufwandsarten 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz / Ist EUR 22.176.009,31 EUR 23.894.000,00 EUR 31.567.083,30 EUR -7.673.083,30 12.260.741,78 9.512.926,00 10.387.077,18 -874.151,49 167.221,77 54.600,00 97.651,70 -43.051,70 8.054.749,14 7.800.063,00 7.564.001,89 236.061,59 1.147.678,11 698.385,00 754.316,81 -55.931,81 1.726.379,08 1.420.080,00 1.804.835,04 -384.755,04 3.877.713,77 1.872.907,00 6.467.421,38 -4.594.514,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 +/- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 49.410.492,96 45.252.961,00 58.642.387,30 -13.389.425,88 11 - Personalaufwendungen -9.318.418,02 -9.951.600,00 -9.464.833,56 -486.766,44 12 - Versorgungsaufwendungen -1.540.816,98 -668.200,00 -681.641,69 13.441,69 13 - -7.450.706,41 -8.331.538,00 -6.923.137,47 -1.408.400,92 14 - -5.039.329,01 -5.188.656,00 -5.007.456,54 -181.199,05 15 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen -25.472.693,72 -26.305.300,00 -27.157.617,65 852.317,65 16 - -6.272.217,29 -7.309.451,00 -18.409.520,39 11.100.069,19 17 = -55.094.181,43 -57.754.745,00 -67.644.207,30 9.889.462,12 18 = -5.683.688,47 -12.501.784,00 -9.001.820,00 -3.499.963,76 19 + 94.320,45 1.559.500,00 322.869,65 1.236.630,35 20 - -2.668.345,33 -3.498.705,00 -3.378.870,50 -119.834,50 21 = Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis -2.574.024,88 -1.939.205,00 -3.056.000,85 1.116.795,85 22 = Ordentliches Ergebnis -8.257.713,35 -14.440.989,00 -12.057.820,85 -2.383.167,91 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 24 - 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis -8.257.713,35 -14.440.989,00 -12.057.820,85 -2.383.167,91 Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Anlage 2 Seite 1 Anlage 3 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Ein- und Auszahlungsarten 1 2 + 3 4 + + 5 6 + + 7 8 + + 9 = 10 11 12 - 13 - 14 15 16 = 17 = 18 + 19 + 20 + 21 + 23 = 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 30 = 31 = 32 33 = + 34 + 35 - 36 - 37 = 38 = 39 40 + + 41 = Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelfehlbetrag Aufnahme und Rückfluss von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Änderung des Bestands an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel Ergebnis des Vorjahres Fortg. Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz / Ist EUR EUR EUR EUR 26.613.592 8.989.152 23.894.000 7.112.776 31.340.776 9.091.030 -7.446.776 -1.978.254 56.048 7.640.751 54.600 6.958.070 38.752 6.935.277 15.848 22.793 878.630 1.688.175 698.385 1.420.080 991.558 1.909.788 -293.173 -489.708 4.486.589 92.717 1.439.128 1.559.500 4.292.229 27.121 -2.853.101 1.532.379 50.445.652 43.136.539 54.626.530 -11.489.991 -8.638.778 -841.712 -7.180.629 -9.313.792 -894.000 -8.857.967 -8.776.099 -919.139 -6.691.075 -537.693 25.139 -2.166.892 -2.689.674 -3.498.705 -3.103.841 -394.864 -25.526.564 -3.974.860 -48.852.217 -26.305.300 -6.470.733 -55.340.497 -26.500.948 -4.578.402 -50.569.505 195.648 -1.892.331 -4.770.992 1.593.435 -12.203.958 4.057.025 -16.260.983 1.134.535 1.343.900 1.677.709 -333.809 325.594 913.830 1.086.536 -172.706 0 2.053.000 0 2.053.000 56.835 269.000 343.642 -74.642 1.516.964 4.579.730 3.107.888 1.471.842 -108.805 -510.345 -473.894 -36.451 -1.036.402 -5.382.185 -794.849 -4.587.336 -691.698 -2.066.556 -988.969 -1.077.587 -34.395.060 -38.413.000 -16.954.000 -21.459.000 -1.021.021 -1.050.238 -551.839 -498.399 -37.252.985 -47.422.323 -19.763.552 -27.658.771 -35.736.021 -42.842.593 -16.655.664 -26.186.929 -34.142.586 42.241.024 -55.046.552 23.799.410 -12.598.639 19.220.761 -42.447.913 4.578.649 0 0 7.850.000 -7.850.000 0 0 -2.199.899 2.199.899 -7.945.697 -2.585.455 -12.050.000 9.464.545 34.295.327 21.213.955 12.820.862 8.393.093 152.741 -33.832.597 222.224 -34.054.821 2.716.539 347.725 3.217.005 -390.846 3.217.005 3.048.382 Anlage 3 Seite 1 Anlage 4 Anhang für das Haushaltsjahr 2015 Anhang zur Schlussbilanz zum 31.12.2015 der Stadt Bedburg gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 GemHVO Anlage 4 Seite 1 Anlage 4 Seite 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz der Stadt Bedburg enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Zum Bilanzstichtag wurden die Bilanzansätze vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet. Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden berücksichtigt. a. Das Immaterielle Vermögen und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die in der Schlussbilanz ausgewiesenen Beträge sind um die Abschreibungsbeträge des Jahres vermindert. b. Die zur Eröffnungsbilanz bestandenen Beteiligungen (ein Teilbereich der Finanzanlagen) sind nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode bewertet worden. „Ausleihungen“ in Form von Arbeitgeberdarlehen sind abgezinst eingestellt und wurden um die anteiligen Rückzahlungen gemindert. Von der Abzinsung der Wohnungsbaudarlehen wird gemäß der Empfehlung des Innenministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen (Handreichung für Kommunen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein- Westfalen) abgesehen, da die Gegenleistung des Darlehensempfängers die Unter- bzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert. Die in den Jahren 2013 gegründeten RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH und die RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG wurden 2015 entsprechend der Beteiligungshöhe der Stadt Bedburg von 49 % mit weiterem Eigenkapital ausgestattet. Die Bewertung erfolgte hier somit nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die aus den übrigen Beteiligungen der Stadt Bedburg entstandenen Wertveränderungen von Finanzanlagen wurden gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. c. Alle Forderungen der Stadt wurden zum Nennwert angesetzt und einzel- und pauschalwertberichtigt. d. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen und Investitionszuweisungen, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen. e. Erhaltene Einzahlungen, die zweckgebunden für Investitionen zu verwenden sind (Beiträge, Zuwendungen, Sport- und Brandschutzpauschale), wurden als Sonderposten angesetzt und wurden entsprechend der Nutzungsdauer der finanzierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. f. Nach dem kaufmännischen Vorsichtigkeitsprinzip sind „Rückstellungen“ für in § 36 GemHVO genannte Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag vorlagen und bis zur Aufstellung der Schlussbilanz bekannt wurden, gebildet worden. g. Die „Verbindlichkeiten“ wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. h. „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ sind erhaltene Zahlungen, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre zuzurechnen sind. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Gliederung der Bilanz zum 31.12.2015 und erläutert wesentliche Entwicklungen im Haushaltsjahr 2015. Anlage 4 Seite 3 Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Zugang in Höhe von 52 T€, der aus der Anschaffung neuer Software (Allplan, Office etc.) resultiert, entspricht in etwa den Abschreibungen in Höhe von rd. 57 T€. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen Sportanlagen und Sportplätze sind gemäß § 41 GemHVO den Grünflächen zuzuordnen. Der Zugang in Höhe von 49 T€ resultiert aus dem Erwerb von Spielgeräten für Spielplätze sowie der Errichtung eines Bolzplatzes (Auf dem Sandberg). Der Abgang in Höhe von 16 T€ resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf von Grünflächen in der Ziegeleistraße. Die Abschreibungen in Höhe von 130 T€ sind höher als die Zugänge, so dass der Bilanzwert geringfügig abnimmt. Der Bestand an Ackerlandflächen sowie an Wald-/ Forstflächen bleibt konstant. 1.2.1.2 Sonstige unbebaute Grundstücke Der Zugang i.H.v. 502 T€ resultiert insbesondere aus dem Erwerb von Grundstücken für das Projekt „Bedburger Mitte“. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder und Jugendeinrichtungen Bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden in 2015 keine Neuinvestitionen geleistet. Aufgrund der Abschreibungen nimmt der Bilanzwert leicht ab. 1.2.2.2 Schulen Der Zugang in Höhe von 13 T€ ergibt sich aus der Aktivierung des errichteten Zaunes an der Grundschule Bedburg (9 T€) und der Montage einer Kühlanlage in der Mensa des Schulzentrums (4 T€). Aufgrund der Abschreibungen in Höhe von 829 T€ nimmt der Bilanzwert zum 31.12.15 entsprechend ab. Anlage 4 Seite 4 1.2.2.3 Wohnbauten Die Bilanzwerte reduzieren sich aufgrund der Abschreibungen in Höhe von 18 T€. Der Bau der Flüchtlingsunterkünfte in der Barbarastraße und der Herderstraße erfolgte im Wesentlichen erst im Laufe des Jahres 2016. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Der Zugang in Höhe von 7 T€ resultiert aus der Errichtung einer Fertiggarage auf dem Friedhof Kölner Straße. In Höhe der Abschreibungen wird der Bilanzwert geringer. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Der Zugang in Höhe von 10 T€ beruht auf nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Grundstück der Parkplatzanlage am Bahnhof. Der Abgang in Höhe von 12 T€ resultiert aus dem Verkauf eines Straßengrundstücks (Lipper Berg). 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Die Aktivierung der Brücke (Nr.33) im Schlosspark führt zu einem Zugang in Höhe von 52 T€ sowie einer Umbuchung in Höhe von 191 T€. 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Der Zugang in Höhe von 38 T€ resultiert u.a. aus dem Bau von Kanalhausanschlüssen. Es wurden 329 T€ für die Aktivierung der abwassertechnischen Erschließung der VonDroste-Hülshoff-Straße sowie von aktivierbaren Kanalsanierungen als den „Anlagen im Bau“ umgebucht. Die Abschreibungen mindern die Bestandswerte um rd. 1 Mio.€ auf einen Bilanzwert zum 31.12.15 von 30,6 Mio.€. 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Der Zugang in Höhe von 29 T€ sowie die Umbuchung in Höhe von 4 T€ resultieren aus der Erweiterung der Holtroper Straße. Die Abschreibungen belaufen sich für Straßen, Wege und Plätze auf rd. 1,5 Mio.€. Der Bilanzwert liegt zum 31.12.15 bei 44,9 Mio. €. 1.2.4 Kunstgegenstände Der Zugang in Höhe von 1 T€ ergibt sich aus dem Erwerb eines Bildes. Anlage 4 Seite 5 1.2.5 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Folgende Anschaffungen (Zugänge) wurden getätigt: - Feuerwehrfahrzeug HLF (360 T€) Feuerwehrfahrzeug LF 10 (275 T€) Feuerwehrfahrzeug TSF-W, nachträgliche Anschaffungskosten (10 T€) Deichselstapler, Feuerwehr (7 T€) Kastenwagen Bauhof (15 T€) Arbeitsgeräte Bauhof (6 T€) 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Der Zugang betrifft insbesondere folgende Anschaffungen: - IT-Ausstattung Feuerwehr (3 T€) Werkzeuge Feuerwehr (2 T€) Mannschaftszelt Feuerwehr (4 T€) Ausrüstung Digitalfunk Feuerwehr (26 T€) Mobiliar für Schulen (20 T€) Küche und Küchengroßgeräte Schulen (7 T€) Sportgeräte Schulen (7 T€) Verdunkelungsvorhänge Schulen (2 T€) Mobiliar Freibad (3 T€) Verstärker Freibad (1 T€) Bühnenvorhang Schloss (1 T€) Mobiliar Rathäuser (18 T€) IT-Ausstattung Rathäuser (7 T€) Prüfgerät für ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel (2 T€) 1.2.7 Anlagen im Bau Anlage im Bau Verbesserung Verkehrssituation Stand 01.01.15 Zugänge 2015 Umbuchung 2015 Stand 31.12.15 9.460,50 0,00 0,00 9.460,50 Bahnübergang Erkelenzer Straße 12.413,08 0,00 0,00 12.413,08 Kreisverkehr Erkelenzer Str./ Neußer Str. 12.635,68 0,00 0,00 12.635,68 3.600,00 0,00 3.600,00 0,00 361.375,75 14.774,41 272.070,82 104.079,34 11.287,86 0,00 0,00 11.287,86 742,02 0,00 0,00 742,02 Neubau Brücke Schlosspark 16.440,60 174.994,17 191.434,77 0,00 Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf 42.194,37 22.227,40 0,00 64.421,77 Aktivierbare Kanalsanierungen 47.213,79 10.113,73 57.327,52 0,00 355,81 0,00 0,00 355,81 0,00 258.376,58 0,00 258.376,58 Ausbau Straße Gommershovener Weg Erschließung Straße und Kanal BP 15 (VonDroste-Hülstoff-Straße) Erschließung Kolpingstraße Neubau Brücke Am Finkelbach Aktivierbare Kosten Tunnel Flüchtlingsunterkunft Herderstr. Flüchtlingsunterkunft Barbarastr. 0,00 230.700,16 0,00 230.700,16 Rathauszentralisierung 32.320,40 0,00 0,00 32.320,40 Ortsmitte Kaster 82.766,80 0,00 0,00 82.766,80 3.325,53 14.699,57 0,00 18.025,10 636.132,19 725.886,02 524.433,11 837.585,10 Außenwand Bauhof Bedburg Bei der Anlage im Bau „Ortsmitte Kaster“ handelt es sich um die Planungskosten für die Rahmenplanung Kaster. Diese sind u.U. aufwandswirksam zu verbuchen, sofern die Umsetzung des Rahmenplans aufgegeben wird. Anlage 4 Seite 6 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen Folgende Beteiligungen sind zum Abschlussstichtag als Finanzanlagen bilanziert: Anteil in Prozent Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.14 Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.15 RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG 49,000 35.882.210,00 52.836.210,00 Erftland Holding GmbH 17,800 1.519.289,00 1.654.167,66 Erftland Wohnungsgesellschaft mbH 1,108 175.915,00 189.243,22 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH 1,316 10.227,00 10.227,47 Radio Erft GmbH & Co. 1,250 4.532,00 5.112,92 52,631 631.526,00 600.755,90 Zweckverband Förderschule 1.3.2 Stiftungen Zum Abschlussstichtag wird folgendes Sondervermögen in der Bilanz ausgewiesen: 1. Stiftung Silverberg 2. Stiftung Rheinbraun 1.3.3 Ausleihungen 193.952,49 Euro 126.486,82 Euro 320.439,31 Euro 1.3.3.1 Ausleihungen an Beteiligungen Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 94.307,57 €. Dieser Wert wird nicht abgezinst (siehe Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt b). 1.3.3.2 Sonstige Ausleihungen Ebenso bestehen sonstige Ausleihungen in Form von Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 71.027,62 Euro. 2.1 Vorräte Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke bilanziert. Zum 31.12.2015 waren das folgende Grundstücke: • • • • • • • • • Sonnenfeld Goethestraße Adolf-Silverberg-Straße ehem. Sportplatz Lipp Bahnstraße James-Watt-Straße Max-Beckmann-Straße Neusser Straße Oeppenstraße 1.062 T€ 483 T€ 354 T€ 262 T€ 259 T€ 242 T€ 157 T€ 178 T€ 31 T€ Anlage 4 Seite 7 Abgänge in Höhe von 653 T€ ergeben sich aus dem Verkauf von Grundstücken an der Von-Droste-Hülshoff-Straße (453 T€), der Max-Beckmann-Straße (70 T€), der AdolfSilverberg-Straße (67 T€) sowie der Robert-Bosch-Straße (63 T€). 2.2 Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Niedergeschlagene Forderungen sowie voraussichtlich nicht einbringbare Forderungen aus Insolvenzen wurden zu 100% einzeln wertberichtigt. Die weiteren Forderungen (ohne Insolvenzen) wurden nach Bewertung durch die Stadtkasse (Kriterium: Prüfung der Einzelfälle auf voraussichtliche Einbringbarkeit der Forderung) mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von 100% oder 50% versehen. Die Einzelwertberichtigung verteilen sich wie folgt: EWB 2014 in Euro Forderung EWB 2015 in Euro Insolvenzen 2015 EWB 100% EWB 50% zu buchende EWB in Euro EWB 2015 in Euro Einzelwertberichtigung Gebührenforderungen 75.517,93 44.542,15 48.712,56 5.347,20 23.083,98 54.059,76 Einzelwertberichtigung Beitragsforderungen 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einzelwertberichtigung Steuerforderungen 970.437,49 889.564,21 207.801,24 34.142,97 161.070,93 241.944,21 Einzelwertberichtigung Transferforderungen 478.436,48 76.857,10 648.312,44 23.599,00 270.332,06 671.911,44 Einzelwertberichtigung Sonst. öffentl. Ford. 449.216,71 365.800,37 78.106,93 43.006,39 37.696,98 121.113,32 Einzelwertberichtigung Privatrechtl. Ford. 386.070,23 327.910,69 71.934,22 2.896,67 16.671,35 74.830,89 2.359.678,84 1.704.674,52 1.054.867,39 108.992,23 508.855,30 1.163.859,62 Für die restlichen Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3% vorgenommen. Für die Pauschalwertberichtigung ergibt sich im Jahr 2015 folgendes Bild: Pauschalwertberichtigungen bei PWB 2014 in Euro PWB 2015 in Euro zu buchende PWB in Euro 10.464,00 10.205,00 -259,00 0,00 0,00 0,00 Steuerforderungen 42.441,00 13.000,00 -29.441,00 Transferforderungen 87.579,00 16.434,00 -71.145,00 Sonstige öffentlich-rechtl. Forderungen 13.407,00 10.200,00 -3.207,00 Privatrechtlichen Forderungen 15.705,00 17.676,00 1.971,00 169.596,00 67.515,00 -102.081,00 Gebührenforderungen Beitragsforderungen Anlage 4 Seite 8 2.3 Liquide Mittel Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen. Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 3.048.382 € auf, wovon allerdings rd. 2,3 Mio. € auf die vertragsgemäß als Rücklagen für das PPP-Modell Schulzentrum sowie rd. 320 T€ auf Stiftungsmittel entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können. Hinzuweisen ist darauf, dass Liquiditätskredite in Höhe von 15.400.000 Euro in Anspruch genommen wurden. 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2015, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen bzw. Investitionszuschüsse verbucht, z.B.: - Beamtenbesoldung Januar - bilanzierte Baukostenzuschüsse - investive Zuschüsse an die Feuerwehrzentralwerkstatt - der Investitionszuschuss für das Schloss Bedburg - der Investitionszuschuss für den Umbau des Bahnhofs Bedburg - Investitionszuschuss terra nova für den Erwerb von Grundstücken - Investitionszuschüsse für den U3-Ausbau Passiva 1. Eigenkapital Das Eigenkapital zum 31.12.2015 setzt sich wie folgt zusammen: - Allgemeine Rücklage - Jahresfehlbetrag - Verrechnungen mit der Allg. Rücklage gem. § 43 Abs.3 GemHVO 69.390.074,75 Euro -12.057.820,85 Euro 118.018,15 Euro Das Eigenkapital beträgt somit zum 31.12.2015 insgesamt 57.450.272,05 Euro. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Jahr 2014 vollständig in Anspruch genommen. 2. Sonderposten 2.1 aus Zuwendungen Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach der Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter. Zugänge zu den Sonderposten in 2015 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten. Die Allgemeine Investitionspauschale 2015 wurde für investive Wirtschaftsgüter, die als Festwert in der Bilanz stehen, sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von insgesamt 185.898,25 Euro eingesetzt und in voller Höhe ertragswirksam aufgelöst. Anlage 4 Seite 9 Aufgrund fehlender, größerer und zuordenbarer Wirtschaftsgüter wurde die Investitionspauschale mit einer noch nicht konkret zugewiesenen Restsumme in Höhe von 828.041,51 Euro als erhaltene Anzahlung in der Bilanz ausgewiesen und wird in einem der Folgejahre einem Wirtschaftsgut zugewiesen. Die Brandschutzpauschale 2015 wurde zur Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeuges LF10 in Höhe von 61.344,45 Euro verwendet. Die Sportpauschale 2015 in Höhe von 63.079,00 Euro wurde als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Sie wird mit Aktivierung des „Hauses der Begegnung“ als entsprechender Sonderposten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst. 2.2 aus Beiträgen Bei den Zugängen an Sonderposten aus Beiträgen in Höhe von 8.048,92 Euro handelt es sich um die Kostenerstattungen aufgrund beantragter Kanalhausanschlüsse. Die Auflösung der Sonderposten aus Beiträgen ist ebenfalls an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten Anlagegüter gekoppelt. 2.3 für den Gebührenausgleich Die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2015 stellen sich wie folgt dar: Betrag in Euro Über-/Unterdeckung Friedhofsgebühren 94.705 Unterdeckung Schmutzwasser 13.242 Überdeckung Niederschlagswasser 43.916 Überdeckung Abfallbeseitigung 63.376 Überdeckung Straßenreinigung 4.217 Unterdeckung Winterdienst 38.107 Überdeckung Obdachlosenlosenunterkünfte 57.845 Unterdeckung Die Überdeckungen sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz ausgewiesen. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten aufgrund dessen um 53.366 Euro erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte i.H.v. 302.438 Euro. Somit ergibt sich zum 31.12.2015 ein Stand von 8.321.575 Euro. Den Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten 666.271 Euro zugeführt werden. Zum 31.12.2015 ergibt sich somit ein Stand von 9.838.878 Euro. Anlage 4 Seite 10 Eine tabellarische Darstellung erfolgt im Rückstellungsspiegel. 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Die bei den Rückstellungen für die Kanalsanierungen in Bedburg-West (Teile 1 und 2), der Bedburger Innenstadt und Bedburg Broich (Teil 2) erfolgten Inanspruchnahmen dienten der Fertigstellung der Arbeiten. Der Rest wurde jeweils aufgelöst. Für die Erneuerung des Sonnenschutzes des Rathauses Kaster wurde eine Rückstellung gebildet. Für noch durchzuführende Restarbeiten der Dachsanierung, den Austausch des Heizkessels sowie der Erneuerung der Heizkörper und Leitungen und der Sanierung der Toilettenanlage im Rathaus Bedburg wurden ebenfalls Instandhaltungsrückstellungen gebildet. Die Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses in Kaster konnte nicht durchgeführt werden. Der voraussichtliche Betrag wurde zurückgestellt. Die Zugänge bei den Instandhaltungsrückstellungen für die Grundschulen Kaster, Bedburg, Kirdorf und Kirchherten, den dazugehörigen Turnhallen, dem Sportzentrum West, der Feuerwehrschule Rath sowie dem Jugendzentrum Burgundische Straße erfolgten aufgrund nicht durchgeführter Instandhaltungsarbeiten für die Ertüchtigung des Blitzschutzes. Ebenso erfolgte die Bildung einer Rückstellung für die Erneuerung der Fenster in der Grundschule Bedburg. Für die Feuerwehrgerätehäuser Kaster, Bedburg, Kirchherten, Lipp/Millendorf sowie Rath wurden Rückstellungen für die nicht durchgeführte Erneuerung der Notbeleuchtung gebildet. Weiterhin wurde eine Rückstellung für die Flüssiggasanlage des Feuerwehrgerätehauses in Rath gebildet. Des Weiteren wurden Rückstellungen für die noch zu erfolgende IT-Verkabelung im Gymnasium und der Realschule gebildet. Die Einzelaufstellungen ergeben sich aus dem Rückstellungsspiegel. 3.3 Sonstige Rückstellungen Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist dem als Anlage beigefügten Rückstellungsspiegel zu entnehmen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen steigen um 17.221.625,77 Euro auf 72.594.683,48 Euro. Der ordentlichen Tilgung (1.953.374,23 Euro) steht eine Neuaufnahme in Höhe von 19.175.000,00 Euro (Windpark Königshovener Höhe) gegenüber. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sinken um 4.200.000 Euro auf 15.400.000 Euro. Dies resultiert aus der verbesserten Kassenlage aufgrund der Gewerbesteuernachveranlagung. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPP-Modelle) sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung (902.454,46) auf 27.937.626,06 Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen steigen um 511.665,11 Euro auf 1.671.013,59 Euro. Anlage 4 Seite 11 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen steigen um 1.041.014,74 Euro auf 7.899.789,13 Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe. Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen Forderungen für durchlaufende Gelder Sozialhilfe entgegen. Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen ggü. dem Landschaftsverband Rheinland sowie Forderungen aus Kindergartenbeiträgen entgegen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sinken um 1.329.587,37 Euro auf 3.836.589,29 Euro. Hier finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen (Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge) für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen. Weiterhin finden sich hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2015 (828 T€) und der Sportpauschale 2015 (63 T€), die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2015, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen (im Wesentlichem vereinnahmte Friedhofsgebühren, Entschädigung aus dem Vertrag über bestehende Windkraftanlagen, Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den Bau des Bahnhofs). Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind dem beigefügten Lagebericht bzw. den Teilrechnungen zu entnehmen. Sonstige Angaben Bei folgenden Vermögensgegenständen (gruppiert nach Produkten) wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen und mit Festwerten gearbeitet: 01.111.302 Verwaltungs- und Betriebsgebäude (Bewirtschaftung) und 15.573.318 Mischgenutzte Gebäude (Bewirtschaftung) Mobiliar für Arbeitsplätze, Tageslichtprojektoren, Stühle und Tische (Veranstaltungen) 02.126.206 Brandschutz und 02.126.303 Feuerwehrgerätehäuser (Bewirtschaftung) Arbeitskleidung, Schläuche, Funkmeldeempfänger, Tageslichtprojektoren 03.211.207 Grundschule Bedburg, 03.211.208 Grundschule Kirdorf, 03.211.209 Grundschule Kaster, 03.211.210 Grundschule Kirchherten, 03.212.211 Hauptschule, 03.215.212 Realschule, 03.217.213 Gymnasium und 03.243.216 Zentrale Schulverwaltung Tische, Stühle, Pulte, Schulbücher; Landkarten, Tageslichtprojektoren, Ausstattung Mensa, Bänke und Lampen der Schulen 06.366.115 Kinderspielplätze Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Bänke, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Hecken, Bodendecker, Sträucher, Bäume) Anlage 4 Seite 12 08.424.105 Unterhaltung der Sportplätze und 08.424.314 Sportplätze (Gebäudebewirtschaftung) Sportbelag, Sportrasen, Flutlichtanlagen, Lampen Sportanlagen, Lampen Gebäude, Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Mauer, Zäune, Bänke, Aufwuchs (Bäume) 12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen Lampen, Schilder, Mauern, Zäune, Bänke, Poller, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) 12.545.112 Straßenreinigung und Winterdienst Vorräte (Streusalz) 13.551.114 Öffentliche Grün- und Wasserflächen Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Lampen, Mauern, Zäune, Bänke, Aufwuchs (Wiesen, Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) 13.553.116 Unterhaltung der Friedhöfe Unbefestigte Wege, Befestigte Wege, Holzabfallkörbe, Bänke, Mauer, Zäune, Aufwuchs (Rasen, Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäume) Bedburg, den 14.06.2017 Aufgestellt Bestätigt Baum Stadtkämmerer Solbach Bürgermeister Anlage 4 Seite 13 Anlage 5 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Bedburg zum 31.12.2015 Anlage 5 Seite 1 Anlage 5 Seite 2 Allgemeines Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung + aus Mehrerträgen gedeckte über-/außerplanmäßig bereitgestellte Mittel) betrug der Fehlbedarf 14.440.988,76 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 12.057.820,85 €. Gegenüber dem o.g. fortgeschriebenen Ansatz ist dies eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.383.167,91 €. Lässt man die über-/außerplanmäßig bereitgestellten Mittel außen vor, beträgt die Verbesserung noch 1.458.167,91 €. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund eines voraussichtlichen Rechtsstreites zwischen dem Finanzamt und einem Gewerbesteuerpflichtigen eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,96 Mio. € gebildet wurde. Ohne diese Maßnahme im Sinne des Vorsichtsprinzips würde die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 einen Überschuss in Höhe von rd. 902 T€ ausweisen. Ein Betrag von insgesamt 118.018,15 € erhöht gem. § 43 Abs. 3 GemHVO im Rahmen der Anpassung der Werte verschiedener Beteiligungen direkt das Eigenkapital und wird in der Ergebnisrechnung nachrichtlich ausgewiesen. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 13,89 Mio. €, was insbesondere der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet. Das Eigenkapital sinkt von 69.390.074,75 € um 11.939.802,70 € auf 57.450.272,05 €. Vermögens- und Schuldenlage Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf rd. 294.622.719,73 € und steigt gegenüber der Bilanzsumme zum 31.12.2014 um 13.886.981,70 €. Die Entwicklung der einzelnen Vermögensgruppen der letzten 5 Jahre ist nachstehend grafisch dargestellt: AKTIVA jeweils zum 31.12. 350.000.000 € 300.000.000 € 250.000.000 € 200.000.000 € Rechnungsabgrenzung Umlaufvermögen 150.000.000 € Anlagevermögen 100.000.000 € 50.000.000 € 0€ 2011 2012 2013 2014 2015 Anlage 5 Seite 3 Entwicklung des Anlagevermögens jeweils zum 31.12. 300.000.000 € 250.000.000 € 200.000.000 € Finanzanlagen 150.000.000 € Sachanlagevermögen 100.000.000 € Immaterielle Vermögensgegenstände 50.000.000 € 0€ 2011 2012 2013 2014 2015 Besondere Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Bedburg hat aufgrund des Bilanzwertes das Sachanlagevermögen, das sich insbesondere aus den unbebauten und bebauten Grundstücken sowie dem Infrastrukturvermögen zusammensetzt. Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Jahr 2015 um rd. 2,7 Mio. €. Den Wertminderungen aufgrund der Abschreibungen in Höhe von rd. 5 Mio. € stehen insbesondere Zugänge aus Grundstückserwerben sowie aus Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen (Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) gegenüber. Zur näheren Betrachtung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel bzw. den Anhang verwiesen. Die Finanzanlagen sind in der Bilanz zum 31.12.2015 mit einem Betrag von 55,78 Mio. € enthalten. Dieser Betrag ist um rd. 17 Mio. € höher als im Vorjahr. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an einem energiewirtschaftlichen Unternehmen. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO sind dauerhafte Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu erläutern. Die Beteiligungen der Stadt Bedburg entwickelten sich insgesamt positiv, so dass im Jahresabschluss 2014 ein Wertzuwachs nach der Eigenkapitalspiegelwertmethode in Höhe von rd. 1 Mio. € verbucht wurde. Auch in 2015 hätte der Wert angepasst werden können (rd. 118 T€). Der Großteil entfällt dabei auf die Erftland Holding. Das Umlaufvermögen wird bestimmt durch die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie die liquiden Mittel. Der Bilanzwert verringerte sich unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen gegenüber 2014 um rd. 0,8 Mio. €. Zu den einzelnen Forderungen und deren Wertberichtigungen wird auf den Anhang und den Forderungsspiegel verwiesen. Zu berücksichtigen ist, dass dieser Bestand u.a. durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten zustande kommt. Die Kassenlage war ganzjährig defizitär. Am 31.12.2015 weist die Bilanz einen Bestand an Liquiditätskrediten in Höhe von 15,4 Mio. € aus. Die liquiden Mittel betragen rd. 2,6 Mio. €. Anlage 5 Seite 4 Die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite steigen um rd. 194 T€ auf 7,1 Mio. €. Der Bestand der aktiven Abgrenzungsposten setzt sich zusammen aus den investiven Zuschüssen an die Träger zum Ausbau der U3-Betreuung und die Investitionskosten für den Um-/Neubau des Bedburger Bahnhofs (Investitionskosten Bahnanlagen) sowie aus der Abgrenzung der Beamtengehälter Januar 2015. Entsprechende Zuweisungen des LVR-Jugendamtes (U3-Betreuung) und des NVR (Nahverkehr Rheinland / Umbau Bedburger Bahnhof) sind als Passiver Abgrenzungsposten bzw. Erhaltene Anzahlungen verbucht worden. Die Passivseite der Bilanz weist die Finanzierung des städtischen Vermögens aus. 2011 2012 2013 2014 2015 350.000.000 € 300.000.000 € 250.000.000 € Rechnungsabgrenzung Verbindlichkeiten 200.000.000 € 150.000.000 € 100.000.000 € Rückstellungen Sonderposten Eigenkapital 50.000.000 € 0€ Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31.12.2015 insgesamt rd. 57,45 Mio. €. Es setzt sich wie folgt zusammen: • • • • Allgemeine Rücklage (Stand: 31.12.2014) Ausgleichsrücklage Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gem. § 43 Abs. 3 GemHVO Jahresfehlbetrag 2015 69.390 T€ 0 T€ 118 T€ -12.058 T€ Die Sonderposten in Höhe von 63,86 Mio. € werden entsprechend der Nutzungsdauern der mit Zuweisungen und Beiträgen finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst. Die im Haushaltsjahr 2015 generierten Erträge aus Sonderposten belaufen sich auf 2,82 Mio. €. Die Nettobelastung der Ergebnisrechnung aus der Abnutzung von Wirtschaftsgütern (Abschreibungen abzgl. der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) beträgt rd. 2,4 Mio. €. Die Rückstellungen erhöhen sich um rd. 13,74 Mio. €. Der Hauptanteil entfällt dabei mit 12,96 Mio. € auf die Bildung der Drohverlustrückstellung für ein Rechtsbehelfsverfahren. An dieser Stelle wird auf den Rückstellungsspiegel bzw. auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. Anlage 5 Seite 5 Die Verbindlichkeiten steigen um rd. 13,87 Mio. € auf insgesamt 130,87 Mio. €. Während die Liquiditätskredite um 4,6 Mio. € verringert werden konnten, stieg die Summe der Investitionskredite um rd. 17,2 Mio. € (Hauptursache ist die energiewirtschaftliche Beteiligung). Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPP-Modelle), mindern sich um die laufende Tilgung in Höhe von 0,9 Mio. € auf 27,9 Mio. €. Die Verbindlichkeiten verteilen bzw. entwickelten sich wie folgt: 140.000.000 € Sonstige Verbindlichkeiten 120.000.000 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 100.000.000 € 80.000.000 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen 60.000.000 € Vorgänge, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 40.000.000 € Liquiditätskredite 20.000.000 € Investitionskredite 0€ 2011 2012 2013 2014 2015 Weitere Informationen zu Verbindlichkeiten können dem Anhang, dem Verbindlichkeitenspiegel bzw. der Übersicht der Investitionskredite (Anlage I) entnommen werden. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. € auf 8,8 Mio. €. Wesentlichste Posten sind die Ruherechtsentschädigungen im Bereich des Bestattungswesens, die Entschädigung für die Nutzung von Wirtschaftswegen für Windanlagen außerhalb der städtischen Beteiligung und die investiven Zuweisungen für den Umbau des Bedburger Bahnhofes (Zuweisungen des NVR für die Investitionskosten der Bahnanlagen). Anlage 5 Seite 6 Kennzahlenset NRW 2014 2015 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 1. Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 89,7% 86,7% 2. Eigenkapitalquote 1 ((Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) / Bilanzsumme) x 100 24,7% 19,5% 3. Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme 48,0% 41,1% 4. Fehlbetragsquote (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage VJ + Allgemeine Rücklage VJ)) x -100 11,3% 15,7% (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 36,9% 34,5% Kennzahlen zur Vermögenslage 5. Infrastrukturquote 6. Abschreibungsintensität (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 8,7% 7,4% 7. Drittfinanzierungsquote (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 53,2% 53,4% 8. Investitionsquote Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 768,9% 391,5% (Eigenkapital - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen 88,7% 79,9% 77,7 37,3 ((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100 48,3% 48,3% 12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100 10,1% 9,5% 13. Zinslastquote (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 4,8% 5,0% (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 43,4% 52,5% 15. Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 24,8% 17,7% 16. Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 16,9% 14,0% (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 13,5% 10,2% (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 46,2% 40,1% Kennzahlen zur Finanzlage 9. Anlagendeckungsgrad 2 10. Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 11. Liquidität 2. Grades Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) Kennzahlen zur Ertragslage 14. Netto-Steuerquote (bei kreisangehörigen Gemeinden) 17. Sach- und Dienstleistungsintensität 18. Transferaufwandsquote Anlage 5 Seite 7 Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz. Die Eigenkapitalquote 2 setzt das Eigenkapital, ergänzt um die langfristigen Sonderposten, als „wirtschaftliches Eigenkapital“ ins Verhältnis zum Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz. 70,0% 63,1% 57,8% 60,0% 55,3% 48,0% 50,0% 41,1% 40,0% 30,0% 35,1% 30,4% 28,8% 24,7% 19,5% 20,0% 10,0% 0,0% Eigenkapitalquote 1 2011 Eigenkapitalquote 2 2012 2013 2014 2015 Trotz eines positiven Ergebnisses in 2013 sinkt die Eigenkapitalquote stetig. Bezogen auf den Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz am 01.01.2005 (95,1 Mio. €) sank das Eigenkapital der Stadt Bedburg bis zum 31.12.2015 (57,4 Mio. €) um insgesamt 37,7 Mio. € (39,64%). Der Anlagendeckungsgrad 2 bezeichnet, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig durch das Eigenkapital und auch durch das langfristige Fremdkapital, finanziert sind. Optimal wäre eine Quote von über 100%. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang kommunales Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote stellt dar, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Der dynamische Verschuldungsgrad veranschaulicht die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt und gibt an, in wie vielen Jahren unter gleichbleibenden Bedingungen eine Entschuldung (theoretisch) möglich wäre. Unterstellt man also einen dauerhaften Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 4,1 Mio. € wären rd. 37 Jahre nötig, um die bestehenden Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Die Steuerquote gibt an, inwieweit sich die Stadt aus eigenen Mitteln finanzieren kann und unabhängig von staatlichen Zuweisungen ist. Die Steuerquote der Stadt Bedburg ist traditionell Schwankungen unterlegen und lag 2015 aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung über dem Vorjahreswert. Die Zuwendungsquote verdeutlicht, wie abhängig die Stadt von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter ist. Die Zuwendungsquote war in 2015 deutlich Anlage 5 Seite 8 geringer als in 2014. Die Schwankungen dieser Kennzahl resultieren in der Regel aus der Schwankung der Schlüsselzuweisungen, die u.a. abhängig von der jeweiligen Steuerkraft des Vorjahres sind. Die Personalintensität weist den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen aus. Die Personalintensität weist mit 14% trotz summarisch steigender Personalaufwendungen einen historisch niedrigen Wert aus. Dies wiederum ist bedingt durch den sehr hohen Wert der ordentlichen Aufwendungen aufgrund der gebildeten Drohverlustrückstellung. Diese verfälscht den entsprechenden Wert. Rechnet man diesen Betrag (12,96 Mio. €) heraus, läge die Personalintensität bei einem Wert von 17,7% und damit um 0,8 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Unberücksichtigt bei o.g. Kennzahl sind die Versorgungsaufwendungen der pensionierten Beamten. Bezieht man die Versorgungsaufwendungen in die Berechnung der Kennzahl mit ein, steigt der Wert in 2015 um 1 Prozentpunkt auf 15% (ohne Drohverlustrückstellung: 18,6%). Die Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt, in welchem Maße sich die Stadt für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Dieser Prozentwert war in den letzten Jahren mit durchschnittlich 13,7% relativ konstant. Aufgrund der Drohverlustrückstellung ist auch dieser Wert mit 10,2% sehr niedrig. Lässt man die Rückstellung auch hier unberücksichtigt steigt der Wert wieder auf 12,7%. Die Transferaufwandsquote veranschaulicht den Anteil der Transferaufwendungen an ordentlichen Aufwendungen. Auch hier wirkt sich die Drohverlustrückstellung positiv auf die Quote aus, die ebenfalls mit 40,1% unter dem Durchschnittswert der letzten Jahre liegt. Die Zinslastquote thematisiert, in welchem Umfang die Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Haushalt belasten. Die Zinslastquote lag im Jahr 2014 bei 4,84%, in 2015 bei 5,0%. Bei dieser Kennzahl bleiben die Finanzerträge außer Acht, korrekterweise müssten hier insbesondere die Erträge aus derivativen Geschäften (59 T€) angerechnet werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass man sich zurzeit noch in einer absoluten Niedrigzinsphase befindet. Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Die Drittfinanzierungsquote gibt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten an. Die Fehlbetragsquote gibt an, inwieweit das Eigenkapital durch den Fehlbetrag beansprucht wird. Anlage 5 Seite 9 Ertrags- und Aufwandsanalyse Erträge Mit einem Betrag von rd. 59 Mio. € liegen die ordentlichen Erträge um 12,2 Mio. € über dem Planwert und um rd. 9,5 Mio. € über Wert des Vorjahres. Die ordentlichen Aufwendungen (67 Mio. €) liegen ebenfalls um 9,8 Mio. € über dem Planwert und um rd. 13,3 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Ohne die Bildung der o.g. Drohverlustrückstellung (voraussichtliches Klageverfahren) ist die Höhe der ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr konstant. Ein Zeitreihenvergleich der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen der vergangenen fünf Jahre zeigt folgende Entwicklung: 80.000.000 € 70.000.000 € 60.000.000 € 50.000.000 € Ordentliche Erträge 40.000.000 € Ordentliche Aufwendungen 30.000.000 € 20.000.000 € 10.000.000 € 0€ 2011 2012 2013 2014 2015 Während die ordentlichen Aufwendungen kontinuierlich steigen, unterliegen die Erträge gewissen Schwankungen. Der „sprunghafte“ Anstieg der Aufwendungen in 2015 resultiert – wie bereits erwähnt – aus der Bildung der Drohverlustrückstellung. Nachstehend ist die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten differenzierter dargestellt. Zeitvergleich der ordentlichen Erträge 2011 2012 2013 Anlage 5 Seite 10 2014 2015 Aktivierte Eigenleistungen Sonstige ordentliche Erträge Kostenerstattungen und Kostenumlagen Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Sonstige Transfererträge Zuwendungen u. allg. Umlagen Steuern u. ä. Abgaben 35.000.000 € 30.000.000 € 25.000.000 € 20.000.000 € 15.000.000 € 10.000.000 € 5.000.000 € 0€ Plan-/Ist-Vergleich der ordentlichen Erträge Die grafische Darstellung zeigt, dass bei Steuern und ähnlichen Abgaben sowie bei den sonstigen ordentlichen Erträgen die Ansätze der Haushaltsplanung des Jahres 2015 deutlich über den Planwerten liegen. Ursache ist das deutlich gestiegene Gewerbesteueraufkommen (Nachveranlagungen) sowie die damit zusammenhängenden Verzinsungen. Allerdings ist hier wiederum die damit korrespondierende Drohverlustrückstellung zu erwähnen. Bei Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz ebenfalls übertroffen (+ 874 T€). Dies hängt mit höheren Zuweisungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme zusammen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte blieben etwas unter den Planwerten. Hauptursache dafür sind die Gebühren für die Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte. Die tatsächlichen Flüchtlingszuweisungen und damit auch die Gebühreneinnahmen blieben hinter den Erwartungen zurück, da ab September die Notunterkunft in der Dreifachhalle betrieben wurde und eine Anrechnung der dort untergebrachten Flüchtlinge auf die von Bedburg lt. Quote des Landes aufzurechnende Zahl erfolgte.. Die Abschlussergebnisse der Gebührenhaushalte können dem Anhang entnommen werden. Anlage 5 Seite 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Aufgrund der besonderen Bedeutung wird die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft nachstehend dargestellt: Fortgeschriebener Planansatz 2015 Grundsteuer A -240.000 Grundsteuer B Gewerbesteuer Ist Ist Vorjahr -235.136,78 -237.378,99 -4.640.000 -4.668.478,96 -4.590.170,26 -5.232.000 -12.533.745,19 -4.523.971,23 -11.472.000 -11.726.409,59 -10.607.036,78 Gemeindeanteil Umsatzsteuer -687.000 -682.086,33 -616.068,58 Vergnügungssteuer -242.000 -275.225,71 -251.655,39 Hundesteuer -273.000 -268.429,67 -272.375,36 Leistungen Familienausgleich -1.108.000 -1.177.571,07 -1.077.352,72 Schlüsselzuweisungen vom Land Allgemeine Umlagen vom Land (Einheitslastenausgleichsgesetz) Konzessionsabgaben -2.909.000 -2.907.099,00 -5.500.490,00 Gemeindeanteil Einkommensteuer 0 0,00 -143.926,61 -1.100.000 -1.035.516,57 -1.322.636,97 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer -50.000 -3.532.782,00 -57.393,52 Zinserträge Kreditinstitute -80.000 -26.287,73 -76.632,64 -28.033.000 -39.068.768,60 -29.277.089,05 Krankenhausumlage 260.000 270.059,00 257.449,00 Gewerbesteuerumlage 420.000 843.113,52 671.165,94 Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 410.000 819.024,56 651.989,77 Umlage Einheitslastenausgleichsgesetz 134.000 133.182,73 0,00 10.830.000 10.809.282,00 10.358.648,00 0 12.958.805,41 0,00 Zinsaufwendung Kreditinstitute 950.000 780.101,70 847.587,91 Zinsen Liquiditätskredite 310.000 143.316,30 158.830,90 20.000 364.464,00 14.133,25 Erträge Kreisumlage allgemein Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Erstattungszinsen Gewerbesteuer Saldo Wertberichtigungen von Forderungen und Sonstiges Aufwendungen Saldo 700.000 613.747,18 106.119,88 14.034.000 27.735.096,40 13.065.924,65 -13.999.000 -11.333.672,20 -16.211.164,40 Die Realsteuerhebesätze blieben gegenüber denen des Jahres 2014 unverändert. Insgesamt war die Entwicklung der Erträge positiv. Insbesondere die Gewerbesteuernachzahlungen tragen zum positiven Ergebnis bei (Gewerbesteueraufkommen zzgl. Verzinsung). Die Aufwandsseite entwickelte sich im Wesentlichen erwartungsgemäß. Die Gewerbesteuerumlage und die Finanzbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit stiegen aufgrund des erhöhten Gewerbesteueristaufkommens an. Sowohl die Kapitalmarktlage als auch die gegenüber der Planung verbesserte Kassenlage trugen zum positiven Ergebnis der Zinsen für Investitions- und Liquiditätskredite bei. Die Bildung der Drohverlustrückstellung hängt mit den Gewerbesteuerveranlagungen eines Steuerzahlers für die Jahre 2004 bis 2008 zusammen. Auf der Grundlage der Messbescheide wurde das Prozessrisiko geschätzt. Dieses bezieht sich sowohl auf die Gewerbesteuer als auch auf die ggf. zu erstattenden Zinsen. Anlage 5 Seite 12 Aufwand Zeitreihenvergleich der Aufwendungen Eine stetig ansteigende Tendenz ist bei den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen erkennbar. Der enorme Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen resultiert aus der bereits mehrfach erwähnten Drohverlustrückstellung. Die übrigen Aufwandsarten entwickeln sich relativ konstant. Plan-/Ist-Vergleich der ordentlichen Aufwendungen Die Personalaufwendungen (einschl. der Zuführungen an die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte; ermittelt durch das finanzmathematische Gutachten) entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt: Anlage 5 Seite 13 7.000.000,00 6.000.000,00 5.000.000,00 4.000.000,00 3.000.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00 0,00 Beamte 2011 Tariflich Beschäftigte 2012 2013 2014 2015 Plan-/Ist-Vergleich 8.000.000 € 7.000.000 € 6.000.000 € 5.000.000 € 4.000.000 € 3.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € 0€ Beamte Tariflich Beschäftigte Plan fortgeschr. Ist Gegenüber dem Vorjahr ist eine leicht steigende Tendenz erkennbar (+ 1,57%). Dies liegt u.a. an den Tarifabschlüssen, die teilkompensiert wurden durch Stellenvakanzen. Insgesamt liegen die Personalaufwendungen in Höhe von rd. 9,5 Mio. € rd. 0,5 Mio. € unterhalb der Haushaltsansätze. Die Versorgungsaufwendungen für die pensionierten Beamten, die ebenfalls durch das zuvor erwähnte finanzmathematische Gutachten ermittelt wurden, schwanken im Jahresvergleich zum Teil erheblich. Anlage 5 Seite 14 1.400.000 € 1.200.000 € 1.000.000 € 800.000 € 600.000 € 400.000 € 200.000 € 0€ Versorgungsaufwand 2011 2012 Beihilfen 2013 2014 2015 Auch hier machen sich die prozentualen Anstiege aufgrund der für die Beamten übernommenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bemerkbar. Die Rheinische Versorgungskasse teilte mit, dass 2014 eine Neuberechnung der Dienstzeiten stattfand. Wesentliche Gründe für Abweichungen nach oben bzw. nach unten sind u.a. frühzeitige Pensionierungen bzw. Sterbefälle. Nachstehende Grafik zeigt den Unterschiedsbetrag zwischen den Aufwendungen und den getätigten Auszahlungen für Versorgungsempfänger. Nach 2011 waren die Aufwendungen auch im Jahr 2014 höher als die Auszahlungen. In den Jahren 2012, 2013 und 2015 war der Betrag der Auszahlungen höher als der Betrag der Aufwendungen. Dieser Differenzbetrag wird als Inanspruchnahme der entsprechenden Rückstellung verbucht. 800.000,00 600.000,00 400.000,00 200.000,00 0,00 -200.000,00 2011 2012 2013 2014 2015 -400.000,00 -600.000,00 An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen weder für die aktiven Beamten noch für die Versorgungsempfänger finanziert sind (d.h. eine Finanzanlage auf der Aktivseite der Bilanz wurde bislang nicht geschaffen). Anlage 5 Seite 15 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entwickelten sich wie folgt: 8.000.000 € 7.000.000 € 6.000.000 € 5.000.000 € Bewirtschaftung bewegliches Vermögen 4.000.000 € Deponiergebühren 3.000.000 € Sonstige Sach- und Dienstleistungen 2.000.000 € Bewirtschaftung Immobilien und Infrastrukturvermögen 1.000.000 € 0€ Ist Ist Ist Ist Ist 2011 2012 2013 2014 2015 Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 8,33 Mio. € wurden insgesamt um rd. 1,4 Mio. € T€ unterschritten. 5.000.000 € 4.500.000 € 4.000.000 € 3.500.000 € 3.000.000 € 2.500.000 € 2.000.000 € 1.500.000 € 1.000.000 € 500.000 € 0€ Bewirtschaftung Bewirtschaftung Deponiergebühren Immobilien und bewegliches Vermögen Infrastrukturvermögen 2015 Plan Sonstige Sach- und Dienstleistungen 2015 Ist In den Aufwendungen sind rd. 570 T€ für Rückstellungsbildungen (insbesondere im Bereich des Hochbaus) enthalten. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung blieben unter den angesetzten Beträgen. Von den eingesparten 171 T€ entfielen rd. 70 T€ auf veranschlagte Aufwendungen für Grundsteuern städtischer Gebäude/Grundstücke. Diese sind aber nicht mehr als Sachaufwand, sondern als interne Leistungsverrechnung zu buchen. Mehraufwand von rd. 140 T€ beim Strom wurde kompensiert durch Einsparungen beim Gasbezug. Auch bei den Aufwendungen für Fremdreinigungsleistungen wurden rd. 45 T€ eingespart (Neuvergabe der Leistung). Die Sonstigen Sach- und Dienstleistungen werden überwiegend durch die Unternehmensentschädigung für die Abfuhr der Abfälle sowie durch Leistungen für Schüler geprägt. Anlage 5 Seite 16 Die bilanziellen Abschreibungen 2015 blieben um rd. 180 T€ unter dem Haushaltsansatz. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abschreibungskonten: Betriebs- und Geschäftsausstattun g ; 277.801,16; 5% Immaterielles Vermögen; 56.900,05; 1% Sonstiges; 185.538,47; 4% Maschinen und Fahrzeuge; 281.236,21; 6% Gebäude; 1.603.445,50; 32% Kanäle; 1.019.944,00; 20% Verkehrsflächen; 1.582.591,15; 32% Nachfolgend wird die Entwicklung bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche dargestellt: 7.000.000 € 6.000.000 € Sonstiges 5.000.000 € Sicherheit und Ordnung 4.000.000 € Innere Verwaltung 3.000.000 € Sportanlagen und Bäder 2.000.000 € Schulträgerangelegenheiten 1.000.000 € Abwasserbeseitigung 0€ Ist Ist Ist Ist Ist 2011 2012 2013 2014 2015 Öffentliche Verkehrsflächen Ein Teil der Abschreibungsaufwendungen wird durch Zuschuss- bzw. Beitragsfinanzierung über die Auflösungen der eigens dafür zu bildenden Sonderposten gedeckt. Im Jahr 2015 waren es rd. 2,6 Mio. €, so dass der Nettoaufwand der nutzungsbedingten Wertminderungen 2,4 Mio. € beträgt. Die Transferaufwendungen sind mit 27,2 Mio. € der größte Posten im städtischen Haushalt. Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt 0,85 Mio. € überschritten. Die Mehraufwendungen im Bereich der Zuschüsse für Kindertagesstätten und Jugendzentren wurde durch Mehrerträge im Bereich der Kindertagesstätten teilkompensiert. Wie bereits zuvor erwähnt wurden aufgrund des unerwartet hohen Gewerbesteueristaufkommens die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage und für den Fonds Deutsche Einheit deutlich überschritten. Anlage 5 Seite 17 Der Zeitreihenvergleich zeigt folgendes: 30.000.000 € Krankenhausumlage 25.000.000 € 20.000.000 € Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit 15.000.000 € Zweckverbandsumlagen 10.000.000 € Sozialhilfeleistungen (insb. Flüchtlingsbereich) 5.000.000 € Zuschüsse für Kinder und Jugend 0€ Ist Ist Ist Ist Ist 2011 2012 2013 2014 2015 Kreisumlagen Die Istwerte der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 11,1 Mio. € höher als die Planwerte. Dies resultiert aus der bereits mehrfach erwähnten Bildung der Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,96 Mio. €. Ohne diese Bildung hätten die Ansätze mehr als ausgereicht (- 1,86 Mio. €). Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die veranschlagten 1,6 Mio. € für die Prospektion des „Sonnenfeldes“ nicht in Anspruch genommen wurden. Die reinen Aufwandsposten der Wertbereinigungen des Umlaufvermögens überschreiten die Ansätze um rd. 460 T€. Hier sind allerdings die korrespondierenden Ertragskonten mit einzubeziehen, so dass der Ansatz von 700 T€ durch die Saldierung um rd. 70 T€ unterschritten wurde. Die Zinsen in Höhe von insgesamt 3,38 Mio. € verteilen sich wie folgt: Anlage 5 Seite 18 Zur Tilgung der bestehenden Kredite (ohne Liquiditätskredite) mussten insgesamt 2,2 Mio. € gezahlt werden, die sich folgendermaßen verteilen: Ertrags- und Aufwandsbudgets Nachfolgend werden die Gesamtsummen der Ertrags- und Aufwandsbudgets dargestellt und die wesentlichen Gründe für Abweichungen gegenüber den Planwerten erläutert. Die Einhaltung der Budgetsummen beurteilt sich am Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bzw. am Jahresergebnis. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen bleiben dabei außen vor Fachdienst 1 – Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten 2015 02 04 06 07 10 11 12 13 14 15 16 17 18 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis Plan 25.235,48 € - € - € 1.300,00 € - 26.535,48 € 1.728.100,00 € 668.200,00 € 51.200,00 € 55.249,49 € 367.400,00 € 910.900,00 € 3.781.049,49 € 3.754.514,01 € Ist - 22.869,40 € 10,00 € 3.014,46 € 5.126,27 € - 31.020,13 € 1.558.789,40 € 685.875,98 € 50.512,57 € 57.822,86 € 281.316,48 € 876.469,82 € 3.510.787,11 € 3.479.766,98 € Abweichung 2.366,08 € 10,00 € - 3.014,46 € - 3.826,27 € - 4.484,65 € -169.310,60 € 17.675,98 € 687,43 € 2.573,37 € - 86.083,52 € - 34.430,18 € -270.262,38 € -274.747,03 € -2.685.314,00 € 223.312,00 € 1.292.512,01 € -2.400.980,59 € 233.038,46 € 1.311.824,85 € 284.333,41 € 9.726,46 € 19.312,84 € - Sowohl bei den Personalaufwendungen als auch bei den Transferaufwendungen wurden größere Einsparungen erzielt. Bei den Personalaufwendungen wurden fälschlicherweise der Gesamtbetrag der leistungsorientierten Bezahlung (164 T€) zentral veranschlagt, aber über die „Fachbudgets“ abgewickelt. Die an die KDVZ Rhein-Rur zu zahlende Umlage war zu hoch angesetzt. Anlage 5 Seite 19 Fachdienst 2 – Finanzen 2015 Plan 01 Steuern und ähnliche Abgaben Ist Abweichung - € - € - € 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -550,00 € -658,00 € -108,00 € 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -100,00 € -1.549,63 € -1.449,63 € - € -868,91 € -868,91 € 07 + Sonstige ordentliche Erträge -171.000,00 € -388.884,89 € -217.884,89 € 10 = Ordentliche Erträge -171.650,00 € -391.961,43 € -220.311,43 € 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 11 - Personalaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 30 nachrichtlich nach § 43 Abs. 3 GemHVO 553.700,00 € 547.050,66 € -6.649,34 € 64.690,00 € 45.154,44 € -19.535,56 € 7.200,00 € 1.779,39 € -5.420,61 € 435.850,00 € 300.146,67 € -135.703,33 € 1.061.440,00 € 894.131,16 € -167.308,84 € 889.790,00 € 502.169,73 € -387.620,27 € -1.472.000,00 € -294.597,70 € 1.177.402,30 € 840.000,00 € 712.283,84 € -127.716,16 € -632.000,00 € 417.686,14 € 1.049.686,14 € 257.790,00 € 919.855,87 € 662.065,87 € -771.003,00 € -659.366,90 € 111.636,10 € 294.283,00 € 275.723,37 € -18.559,63 € -218.930,00 € 536.212,34 € 755.142,34 € - € -118.018,15 € -118.018,15 € Das Budget des Fachdienstes 2 (ohne Allgemeine Finanzwirtschaft) weist eine Budgetverschlechterung in Höhe von rd. 760 T€ aus. Dies hängt ursächlich mit der Ausschüttung der Erträge aus der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe zusammen. Die Ausschüttung erfolgt nicht im gleichen Jahr, sondern immer erst im Jahr danach. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch unklar. Die Aufwendungen blieben insgesamt im geplanten Rahmen. Auf die Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft wurde bereits zuvor eingegangen. Anlage 5 Seite 20 Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales 2015 Plan 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen Ist -560.919,27 -1.325.755,91 -764.836,64 0,00 -710,26 -710,26 -649.900,00 -521.551,40 128.348,60 -13.650,00 -11.248,43 2.401,57 -115.630,00 -151.389,62 -35.759,62 -100.900,00 -124.579,67 -23.679,67 -1.440.999,27 -2.135.235,29 -694.236,02 1.139.900,00 12 - Versorgungsaufwendungen Abweichung 1.069.562,06 -70.337,94 0,00 93,00 93,00 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 292.333,39 289.495,21 -2.838,18 14 - Bilanzielle Abschreibungen 297.571,29 241.058,11 -56.513,18 1.045.500,00 1.079.065,52 33.565,52 628.286,46 268.993,81 -359.292,65 17 = Ordentliche Aufwendungen 3.403.591,14 2.948.267,71 -455.323,43 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 1.962.591,87 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 813.032,42 -1.149.559,45 19 + Finanzerträge -7.500,00 -1.972,87 5.527,13 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) -7.500,00 -1.972,87 5.527,13 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 1.955.091,87 811.059,55 -1.144.032,32 -222.896,00 -150.411,17 72.484,83 770.107,00 651.959,82 -118.147,18 2.502.302,87 1.312.608,20 -1.189.694,67 An den Ergebnissen der Kontenklassen ist erkennbar, dass die Ertragslage gegenüber der Planung deutlich besser war. Die Einbußen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten konnten durch Mehrerträge bei den Zuwendungen (im Bereich Flüchtlingsbetreuung und –unterbringung) mehr als kompensiert werden. Auch auf der Aufwandsseite ist das Ergebnis positiv. Die größte „Einsparung“ ist bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die allerdings auf die Nutzung des Instrumentes der „unechten Deckungsfähigkeit“ (Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen) zurückzuführen ist. Diese Mittelbereitstellung war zur Deckung von Ermächtigungsübertragungen erforderlich. Anlage 5 Seite 21 Fachdienst 4 – Schulen, Kinder und Jugendliche 2015 Fortgeschr. Planansatz 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge Ist Abweichung -3.514.247,94 -3.459.361,29 54.886,65 -54.600,00 -96.941,44 -42.341,44 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 -2.220,20 -2.220,20 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 -5.318,01 -5.318,01 -1.197.450,00 -1.516.835,64 -319.385,64 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge, -55.541,67 10 = Ordentliche Erträge -81.818,18 -26.276,51 -4.821.839,61 -5.162.494,76 -340.655,15 11 - Personalaufwendungen 1.381.900,00 1.337.053,44 -44.846,56 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.866.253,00 1.460.028,49 -406.224,51 109.129,79 47.233,24 -61.896,55 9.520.000,00 9.752.034,85 232.034,85 172.113,73 364.566,44 192.452,71 13.049.396,52 12.960.916,46 -88.480,06 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 8.227.556,91 7.798.421,70 -429.135,21 19 + Finanzerträge 0,00 -11,35 -11,35 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 0,00 -11,35 -11,35 8.227.556,91 7.798.410,35 -429.146,56 -226.794,00 -160.156,17 66.637,83 909.098,00 766.044,63 -143.053,37 8.909.860,91 8.404.298,81 -505.562,10 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Auf den ersten Blick stellt man fest, dass die Ertragslage auch im Budget des FD 4 eine positive Entwicklung genommen hat. Bei den Planwerten handelt es sich allerdings um die „fortgeschrieben“ Planansätze, die auch Mittelbereitstellungen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung beinhalten. Es wurden Mehrerträge bei den Zuwendungen und Kostenerstattungen zur Leistung von MehrTransferaufwendungen bereitgestellt. Alles in allem entwickelte sich das Ergebnis positiv, so dass eine BudgetVerbesserung von rd. 0.5 Mio. € entstand. Anlage 5 Seite 22 Fachdienst 5 – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 2015 Plan 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ist Abweichung 0,00 0,00 0,00 -11.760,75 -94.456,87 -82.696,12 0,00 0,00 0,00 -125.000,00 -171.578,61 -46.578,61 -22.000,00 -22.763,02 -763,02 -10.000,00 -2.379,78 7.620,22 07 + Sonstige ordentliche Erträge -363.461,00 -626.872,73 -263.411,73 10 = Ordentliche Erträge -532.221,75 -918.051,01 -385.829,26 768.300,00 663.228,76 -105.071,24 0,00 -4.327,29 -4.327,29 88.290,00 68.314,65 -19.975,35 49.967,37 119.171,69 69.204,32 454.000,00 296.260,00 -157.740,00 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.963.860,00 491.311,31 -1.472.548,69 17 = Ordentliche Aufwendungen 3.324.417,37 1.633.959,12 -1.690.458,25 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 2.792.195,62 715.908,11 -2.076.287,51 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 715.908,11 -2.076.287,51 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 2.792.195,62 -236.922,00 -190.298,73 46.623,27 659.017,00 531.317,26 -127.699,74 3.214.290,62 1.056.926,64 -2.157.363,98 Die Budgetverbesserung des Fachdienstes 5 ist mit einem Betrag in Höhe von 2,2 Mio. € auf den ersten Blick enorm. Zieht man allerdings die eingesparten 1,6 Mio. € aus der nicht vollzogenen Prospektion des „Sonnenfeldes“ (Neuveranschlagung in 2017) ab, relativiert sich das Ergebnis etwas. Dennoch ist es mit einem Betrag in Höhe von positiven 560 T€ immer noch sehr positiv zu bewerten. Anlage 5 Seite 23 Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof 2015 Plan Ist 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -2.438.937,75 -2.532.583,22 -93.645,47 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -7.024.613,48 -6.860.083,46 164.530,02 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte Abweichung -662.135,00 -710.819,32 -48.684,32 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -97.000,00 -122.786,63 -25.786,63 07 + Sonstige ordentliche Erträge -25.584,58 -359.432,58 -333.848,00 -10.248.270,81 -10.585.705,21 -337.434,40 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 3.452.300,00 3.414.824,47 -37.475,53 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.756.572,00 4.838.743,70 -917.828,30 14 - Bilanzielle Abschreibungen 4.666.289,65 4.536.145,29 -130.144,36 15 - Transferaufwendungen 2.856.400,00 2.855.359,62 -1.040,38 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.290.581,01 2.113.215,73 -177.365,28 17 = Ordentliche Aufwendungen 19.022.142,66 17.758.288,81 -1.263.853,85 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 8.773.871,85 7.172.583,60 -1.601.288,25 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 1.378.705,00 1.378.704,66 -0,34 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 1.378.705,00 1.378.704,66 -0,34 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 10.152.576,85 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen -5.385.245,00 -5.274.655,67 110.589,33 6.268.525,00 5.986.416,19 -282.108,81 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 11.035.856,85 8.551.288,26 -1.601.288,59 9.263.048,78 -1.772.808,07 Lt. Haushaltsplanung wurde ein Betrag in Höhe von 18,8 Mio. € an ordentlichen Aufwendungen für den FD 6 angesetzt. Hinzu kamen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 222 T€ aus dem Haushaltsjahr 2014. Vom Haushaltsjahr 2015 ins Haushaltsjahr 2016 wurden konsumtive Ermächtigungen in Höhe von rd. 112 T€ übertragen. Die große Einsparung im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen resultiert insbesondere aus ersparten Unterhaltungsaufwendungen (sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau) sowie bei den Aufwendungen für den Gasbezug (Wechsel des Anbieters und Abrechnungsmodalitäten). Weiterhin wurden bei den Inanspruchnahmen von Rechten und Diensten rd. 64 T€ und bei den Mieten und Pachten für das Schulzentrum rd. 113 T€ eingespart. Anlage 5 Seite 24 Fachdienst 7 – Öffentlichkeitsarbeit 2015 Plan 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -52.824,50 -44.951,49 7.873,01 0,00 -39,50 -39,50 -500,00 -2.618,40 -2.118,40 0,00 -7.560,00 -7.560,00 -5.120,00 -22.814,14 -17.694,14 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge Abweichung Ist 10 = Ordentliche Erträge -58.444,50 -77.983,53 -19.539,03 11 - Personalaufwendungen 417.400,00 464.355,36 46.955,36 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 176.250,00 123.551,32 -52.698,68 14 - Bilanzielle Abschreibungen 3.248,00 2.138,00 -1.110,00 15 - Transferaufwendungen 8.000,00 14.919,37 6.919,37 177.560,00 108.929,90 -68.630,10 17 = Ordentliche Aufwendungen 782.458,00 713.893,95 -68.564,05 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 724.013,50 635.910,42 -88.103,08 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 724.013,50 635.910,42 -88.103,08 28 160.037,00 178.845,78 18.808,78 884.050,50 814.756,20 -69.294,30 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Die Mehraufwendungen im Personalbereich konnten durch verschiedenste Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Ebenso trugen Mehrerträge zur Ergebnisverbesserung bei. Stabsstellen 2015 Plan Ist Abweichung 07 + Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -6.769,48 -6.769,48 10 = Ordentliche Erträge 0,00 -6.769,48 -6.769,48 510.000,00 427.938,83 -82.061,17 11 - Personalaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 35.950,00 42.666,63 6.716,63 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.300,00 19.316,75 -10.983,25 576.250,00 489.922,21 -86.327,79 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 576.250,00 483.152,73 -93.097,27 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 576.250,00 483.152,73 -93.097,27 28 279.878,00 248.881,44 -30.996,56 856.128,00 732.034,17 -124.093,83 17 = Ordentliche Aufwendungen - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Die Budgets der Stabsstellen (Verwaltungsvorstand, Rechnungsprüfungsamt, Soziale Stadt und Zentrales Vertragsmanagement) sind geprägt durch die Personalaufwendungen. Hier wurde aufgrund verschiedener Stellenvakanzen eine Einsparung erzielt. Ermächtigungsübertragungen Der Rat der Stadt Bedburg hat am 05.07.2016 (WP9-115/2016) den Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen einstimmig zugestimmt. Anlage 5 Seite 25 Die Ermächtigungsübertragen entfallen • • • in Höhe von 8.492.361,59 € auf investive Maßnahmen in Höhe von 223.646,63 € auf Aufwandskonten in Höhe von 1.030.744,35 € auf Auszahlungskonten (u.a. Rückstellungen). Die Einzelaufstellung der Übertragungen ist in Anlage II aufgelistet. Investitionen Investive Einzahlungen wurden in Höhe von 3,1 Mio. € eingenommen. Diese verteilen sich auf • • • Zuweisungen und Zuschüsse Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen € Einzahlungen aus Beiträgen € 1,68 Mio. € 1,09 Mio. 0,34 Mio. Von den Zuweisungen und Zuschüssen entfallen rd. 1.136 T€ auf die allgemeine Investitionspauschale, 140 T€ auf den Ausbau der U-3-Betreuung (entsprechende Auszahlungsposition in gleicher Höhe), 61 T€ auf die Feuerschutzpauschale sowie 71 T€ auf die Sportpauschale. Die investiven Auszahlungen verteilen sich wie folgt: - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,47 Mio. € 0,79 Mio. € 0,99 Mio. € 16,95 Mio. € 0,55 Mio. € Zu den einzelnen Anschaffungen wird auf den Anhang verwiesen. Finanzrechnung Entgegen der Planung ist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit positiv (+ 4,1 Mio. €). Diese positive Entwicklung ist insbesondere der Gewerbesteuernachzahlung bzw. der damit einhergehenden Zinszahlung geschuldet. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit war aufgrund der hohen Investitionen zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe erwartungsgemäß negativ. Finanziert wurde dies über Kredite. Die Laufzeiten und Konditionen können der beigefügten Anlage I entnommen werden. U.a. aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung konnte die Höhe der Liquiditätskredite von 19,6 Mio. € auf 15,4 Mio. € zum Bilanzstichtag zurückgeführt werden. Anlage 5 Seite 26 Der Bestand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2015 insgesamt 2,6 Mio. €, der sich zusammensetzt aus den verschiedenen Bankbeständen, die sich in den Bilanzpositionen 1.3.3 Finanzanlagen aus Sondervermögen und 2.4 Liquide Mittel zusammensetzt. Zu erwähnen ist allerdings, dass in dem relativ hohen Bestand insgesamt rd. 2,3 Mio. € enthalten sind, die vertragsgemäß als Rücklagen für das PPP-Modell Schulzentrum dienen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können (Gegenposition bei sonstigen Verbindlichkeiten). Chancen und Risiken Mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen 2015, 2016 und 2017 wurde das mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 erstellte Haushaltssicherungskonzept zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben. Die im ursprünglichen HSK festgelegten Maßnahmen wurden grundsätzlich beibehalten, das Zahlenmaterial den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst. Demnach liegt weiterhin der Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung auf der Generierung von Erträgen durch energiewirtschaftliche Betätigungen sowie durch Grundsteuererhöhungen (2014, 2016, 2018, 2020, 2022). Nicht zuletzt aufgrund von Maßgaben des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Zuge der Genehmigung des HSK 2017 vom 28.02.2017 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017 und am 21.03.2017 sowie voraussichtlich am 27.06.2017 mit der Erarbeitung nachhaltiger und zudem Steuererhöhungen vermeidender ertragssteigernder und aufwandsmindernder Maßnahmen für zukünftige Haushalte. Insbesondere die freiwilligen Leistungen, aber auch andere beeinflussbare Aufgaben sollen diskutiert werden. Weiterhin sollen die Stellungnahmen und Hinweise der Gemeindeprüfungsanstalt beraten werden. In den fortgeschriebenen HSK konnte planmäßig das Planjahr 2022 ausgeglichen gestaltet werden. Dennoch bestehen teilweise erhebliche Risiken: 1. Das laufende Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes Essen gibt Anlass zu Sorge. Daher wurde im Jahresabschluss 2015 unter Würdigung des Vorsichtsprinzips eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 12,98 Mio. € gebildet, die jährlich um den eventuell zu zahlenden Zinsbetrag erhöht wird (jährlich 575 T€). Sollte dem Rechtsbehelf im Rahmen des bewerteten Prozessrisikos stattgegeben werden, entstünde für die Stadt Bedburg ein massives Liquiditätsproblem. Der Verlust in der Ergebnisrechnung würde durch die gebildete Rückstellung kompensiert bzw. deutlich abgemildert. 2. Durch die Kapitalmarktlage sind die jährlich zu zahlenden Zinsen für Liquiditätskredite noch in einem überschaubaren Rahmen. Da ein Abbau der Liquiditätskredite nach derzeitiger Einschätzung eine eher langfristige Maßnahme darstellt, würden bei steigendem Zinsniveau die zu zahlenden Zinsaufwendungen mittel- bzw. langfristig entsprechend ansteigen. Anlage 5 Seite 27 3. Das Niveau der Kreisumlage sinkt aktuell. Hier bleibt aber die Entwicklung abzuwarten. 4. Die Erträge aus energiewirtschaftlichen Beteiligungen entwickeln sich insgesamt erwartungsgemäß. Da der jährliche Windertrag allerdings nicht vorhersehbar ist, bestehen sowohl Chancen als auch Risiken. 5. Personalaufwand Das HSK sieht lineare Fortschreibungen beim Personalaufwand in Höhe von jährlich + 1% vor. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifabschlüsse bzw. der Erhöhungen der Beamtenbezüge ist davon auszugehen, dass auch die künftigen Tariferhöhungen über dem vorgenannten Wert liegen werden. Daher ist der jeweilige Differenzbetrag entweder durch Personalabbau bzw. durch anderweitige personalaufwandsreduzierende Maßnahmen oder aber durch personalaufwandsunabhängige Sparmaßnahmen bzw. durch weitere ertragssteigernde Maßnahmen zu gewährleisten. 6. Die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge stagniert zurzeit. Ob die gezahlten Zuweisungen des Landes für die entstehenden Aufwendungen zur Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge auskömmlich sind, bleibt abzuwarten. Persönliche Angaben des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gemäß § 95 Abs. 2 GO a) Verwaltungsvorstand Sascha Solbach Bürgermeister der Stadt Bedburg Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter; stellv. Verbandsvorsteher) Verbandsversammlung Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung „Terra Nova“ (Vorsitzender) Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH Kommunalbeirat RWE Rhein-Ruhr-AG Aufsichtsrat Regionalbeirat Köln der GVV-Kommunalversicherung Verwaltungsrat KDVZ Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Ausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellv. Mitglied) Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellv. Mitglied) Sibille Brabender-Lipej Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Herbert Baum Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Mitglied im Fachverband der Kämmerer Nordrhein-Westfalen e.V. Anlage 5 Seite 28 b) Ratsmitglieder Andreas Becker Jurist Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Sebastian Blaeser Kaufmann im Groß- und Außenhandel Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (stellv. Vert.) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Helmut Breuer Rentner Ortsbürgermeister Lipp/Millendorf Wilma Brings Rektorin / Qualitätsprüferin Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Zweckverband Volkshochschule Bergheim Bernd Coumanns Wissenschaftlicher Mitarbeiter Angelika Dreikhausen Hausfrau Ortsbürgermeisterin Kirdorf Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ Peter-Josef Drexler Rentner Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ Christian Eckl Zeitschriftenverleger Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Herbert Förster Selbständiger Gewerbetreibender Ortsbürgermeister Rath Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Markus Giesen Fachwirt Einkauf/Logistik Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG Anlage 5 Seite 29 Margarete Henseler-Imgrund Familienbildnerin, Sozialwesen Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverband Volkshochschule Bergheim (stellv. Vertreter) Nadine Heuser Juristin Ortsbürgermeisterin Blerichen Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Wilhelm Hoffmann (ab 02.02.2015) Operator Heinz-Gerd Horn Fernmeldetechniker Ortsbürgermeister Broich Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Dr. Georg Kippels Rechtsanwalt, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Ortsbürgermeister Bedburg Aufsichtsratsvorsitzender Bedburger Kleinwohnungsgenossenschaft Thorsten Krosch Selbständiger Gewerbetreibender (Versicherung, Bank, Finanzdienstleistung, Immobilien) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Mitglied der Delegiertenversammlung des Erftverbandes Michael Lambertz Kommunalbeamter Ortsbürgermeister Kaster Kapellengemeinschaft Morken e.V. Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Markus La Noutelle Beamter Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Gabriela Leibl (bis 07.01.2015) Selbständig/Presse-Kommunikations-Coaching Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin) Hans-Willi Maaßen Rentner Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica Anlage 5 Seite 30 Stefan Merx Ingenieur Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) (stellv. Vertreter) Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Wolfgang Merx Student Jürgen Mitter (bis 08.01.2015) Selbständiger Gewerbetreibender (Unternehmensberatung) und Beschäftigter in der Entsorgungswirtschaft Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter) Gesellschafterversammlung Erftland Holding GmbH (stellv. Vertreter) Achim Niepel Rentner Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreter) Rudolf Nitsche Angestellter Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Verbandsversammlung Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) Johann-Wilhelm Olpen Richter Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Klaus Pawlowski Rentner Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreter) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Janina Pier-Sekul (ab 12.02.2015) Abteilungsleiterin im Bildungswesen Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW (stellv. Vertreterin) Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreterin) Heinz-Gerd Schmitz Rektor Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Hans Schnäpp Rentner Zweckverbandsversammlung „Terra Nova“ (stellv. Vertreter) Anlage 5 Seite 31 Manfred Speuser Verkaufsleiter, Prokurist Vorstand DKS AG (Vermögensverwaltung) Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Zweckverband Volkshochschule Bergheim Karl Heinz Spielmanns Ausbildungsmeister Aufsichtsrat Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Erftland-Holding GmbH Peter Spix Disponent Albert Steffens Geschäftsführer Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica Peter Verse Chemieingenieur Ortsbürgermeister Kirch-/Kleintroisdorf Mitglied Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Martin Vogelsang Berufssoldat Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica (stellv. Vertreter) Jochen vom Berg Lehrer Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Erft GmbH & Co. KG (stellv. Vertreter) Aufsichtsrat REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (stellv. Vertreter) Eva-Maria Wego Angestellte (Pharmazeutisch-Technische Assistentin) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (stellv. Vertreterin) Bedburg, den 14.06.2017 Aufgestellt: Bestätigt: Baum Stadtkämmerer Solbach Bürgermeister Anlage 5 Seite 32 Anlage 6 Rechtliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse Die Rechtsstellung der Stadt Bedburg ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Stadt Bedburg ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk Köln. Als Gebietskörperschaft verwaltet sie ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Rhein-Erft-Kreises. Die obere Aufsichtsbehörde ist der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln. Die oberste Aufsichtsbehörde ist der Innenminister des Landes NRW. Der Hauptsitz der Stadtverwaltung befindet sich im Rathaus, Am Rathaus 1 in Kaster. Weitere Verwaltungssitze sind im Rathaus Bedburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 43 und in der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße 17. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) GO NRW hat der Rat der Stadt Bedburg die Hauptsatzung der Stadt beschlossen. Die Fassung dieser Satzung datiert vom 15.12.2009 und erfuhr bisher zwei Änderungen. Diese wurden mit Änderungssatzungen vom 08.07.2010 und 11.03.2013 wirksam. Organe und Vertretungsbefugnis Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg nehmen durch die Wahl des Stadtrats und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid an der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag nach § 25 GO NRW. Der Stadtrat ist das wichtigste Organ der Stadt Bedburg. Die nach § 42 Abs. 1 GO NRW in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählte Anzahl der Ratsmitglieder beträgt nach § 42 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit §3 Abs.2a) des Kommunalwahlgesetzes für Städte bis zu 30.000 Einwohnern 38 Mitglieder. Die Stadt Bedburg hat von der Verringerungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2a) des Kommunalwahlgesetzes Gebrauch gemacht und die Zahl der Ratsmandate um 2 auf 36 reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 32 Mandate ab dem Jahr 2020 wurde ebenfalls beschlossen. Nach der Kommunalwahl vom 25.05.2014 liegt folgende Sitzverteilung vor: CDU SPD FWG Grüne FDP 15 Sitze 12 Sitze 6 Sitze 2 Sitze 1 Sitz Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle grundlegenden städtischen Angelegenheiten. Er kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Bürgermeister oder einen der Ausschüsse übertragen. Anlage 6 Seite 1 Dies gilt nicht für die in § 41 GO NRW aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates. Der Stadtrat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse gebildet: Haupt- und Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Schul- und Bildungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Bauausschuss Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Wahlausschuss Wahlprüfungsausschuss Der Stadtrat überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Bürgermeisters. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Am 25.05.2014 wurde Herr Sascha Solbach zum Bürgermeister gewählt. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Vertretung der Stadt und die Leitung und Beaufsichtigung aller Geschäftsgänge der gesamten Verwaltung nach § 62 GO NRW. Anlage 6 Seite 2 Anlage 7 Wirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftliche Grundlagen Allgemeine Angaben Stadt Bedburg Ortsteile: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp/Millendorf, Oppendorf, Pütz, Rath Regierungsbezirk: Köln Landkreis: Rhein-Erft-Kreis Einwohnerzahl: 24.851 (Stand: 31.07.2017) Größe des Stadtgebietes: 80,33 qkm Beteiligungen Anteil in Prozent Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.14 Höhe der Beteiligung in Euro zum 31.12.15 RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co.KG 49,000 35.882.210,00 52.836.210,00 Erftland Holding GmbH 17,800 1.519.289,00 1.654.167,66 Erftland Wohnungsgesellschaft mbH 1,108 175.915,00 189.243,22 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH 1,316 10.227,00 10.227,47 Radio Erft GmbH & Co. Zweckverband Förderschule 1,250 4.532,00 5.112,92 52,631 631.526,00 600.755,90 Wesentliche Verträge 1. Vertrag über den Neubau, Teilsanierung und Betrieb des Schulzentrums Goethestaße/Eichendorfstraße in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung vom 17. März 2005 2. Bau- und Betriebsvertrag für den Bau und Betrieb des Monte Mare Freizeitbades in Bedburg als PPP-Modell in der Fassung vom 11. Juni 2008 3. Gesellschaftervereinbarung vom 18.07.2013 betreffend einer Beteiligung an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Veranlagungsregeln Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H. Hebesatz Grundsteuer B 550 v.H. Hebesatz Gewerbesteuer 495 v.H. Versicherungsschutz Folgender wesentlicher Versicherungsschutz liegt vor: Haftpflichtversicherung Vermögenseigenschadenversicherung Unfallversicherung Kraftfahrtversicherung Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden Anlage 7 Seite 1 Anlage 8 Steuerliche Verhältnisse Steuerliche Verhältnisse Die Stadt Bedburg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Zu den BgA’s gehören nicht die Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Ausübung öffentlicher Gewalt ist eine Tätigkeit, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten ist. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG unterliegen BgA’s von juristischen Personen des öffentlichen Rechts der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sowie der Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG. Die Stadt Bedburg unterhält folgende BgA: - Freibad - Sport- und Wellnessbad Monte Mare - Duales System - Sammlung und Verwertung von Papier - Kulturveranstaltungen Die Pflicht zur Abgabe von Körperschaft- bzw. Gewerbesteuererklärungen erstreckt sich jeweils auf die einzelnen BgA. Gem. § 18 Abs. 1 UStG ist die Stadt Bedburg verpflichtet, entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Neben den BgA´s besteht seit der Gründung der Windenergiegesellschaft bzw. der Stromund Gasnetzgesellschaft eine Pflicht zur Abgabe von Körperschaftssteuererklärungen für Beteiligungen. Die Stadt führt: - Bedburg wird beim Finanzamt Bergheim unter folgenden Steuernummern geUmsatzsteuer 203/5903/0472 Körperschafts- u. Gewerbesteuer Bäder 203/5908/0508 Körperschaftssteuer BgA Verpachtung Monte Mare 203/5908/0789 Körperschaftssteuer BgA Radio Erft 203/5908/0494 Körperschaftssteuer BgA Duales System 203/5908/0676 Körperschaftssteuer BgA Windpark 203/5908/0483 Der letzte Steuerbescheid für die Umsatzsteuer datiert vom 14.09.2017 und betrifft das Jahr 2016. Die letzten Körperschaftssteuerbescheide der Beteiligungen datieren wie folgt: -BgA Duales System vom 24.07.2017 für das Jahr 2015 -BgA Radio Erft vom 29.03.2017 für das Jahr 2015 -BgA Verpachtung Monte Mare vom 09.06.2017 für das Jahr 2013 -BgA Sportanlagen Bäder vom 31.07.2017 für das Jahr 2015 -BgA Windpark vom 19.04.2017 für das Jahr 2015 Anlage 8 Seite 1 Die Steuererklärungen für 2016 wurden noch nicht gefertigt. Die Jahresabschlussprüfung erstreckt sich nicht auf die Prüfung der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorgaben. Anlage 8 Seite 2 Anlage 9 Analysierte Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Analysierte Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögensstruktur Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristig gebundenes Vermögen Liquide Mittel Liquide Mittel Gesamtvermögen 2015 TEUR 116 2015 % 0 2014 TEUR 121 2014 % 0 214.159 73 216.729 77 55.781 19 38.747 14 270.056 3.058 8.940 2.426 331 7.084 21.839 2.728 2.728 294.623 92 1 3 1 0 2 7 1 1 100 255.597 3.712 10.115 1.194 334 6.890 22.245 2.895 2.895 280.736 91 1 4 1 0 2 8 1 1 100 Das langfristig gebundene Vermögen konnte insgesamt um 14.459 TEUR gesteigert werden. Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen lag ein Rückgang von 2.575 TEUR vor, da die Abschreibungen entsprechend höher ausfielen als die Neuanschaffungen. Demgegenüber steht eine Steigerung der Finanzanlagen um 17.034 TEUR, die aus der Beteiligung am Windpark resultiert. Das kurzfristig gebundene Vermögen sank um 406 TEUR. Die liquiden Mittel verringerten sich um 167 TEUR auf 2.728 TEUR. Anlage 9 Seite 1 Kapitalstruktur Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresergebnis Verrechnungen § 43 GemHVO Eigenkapital Sonderposten f. Zuweisungen Sonderposten f. Beiträge Sonderposten f. d. Gebührenausgleich Übrige Sonderposten Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Übrige langfristige Verbindlichkeiten Langfristiges Fremdkapital Instandhaltungsrückstellungen Verbindlichk. aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten Liquiditätssicherung Übrige Verbindlichkeiten und RAP Kurzfristiges Fremdkapital Gesamtkapital 2015 TEUR 2015 % 2014 TEUR 2014 % +/TEUR 69.390 0 - 12.058 118 57.450 46.408 17.214 240 2 18.160 14.221 72.595 27.939 196.779 1.286 1.671 15.400 22.037 40.394 294.623 24 0 -4 73.888 3.760 - 8.258 0,00 69.390 47.847 17.591 531 3 17.743 1.022 55.373 28.840 168.950 1.168 1.159 19.600 20.469 42.396 280.736 26 1 -3 0 24 17 6 0 0 6 1 20 10 60 1 1 7 7 16 100 - 4.498 - 3.760 - 3.800 118 - 11.940 - 1.439 - 377 - 291 -1 417 13.199 17.222 - 901 27.829 118 512 - 4.200 1.568 - 2.002 13.887 20 16 6 0 0 6 5 25 9 67 0 1 5 7 13 100 Bedingt durch das negative Jahresergebnis ist das Eigenkapital auf 57.450 TEUR gesunken. Unter Einbeziehung der Sonderposten ist das langfristige Fremdkapital um 27.829 TEUR auf 196.779 TEUR gestiegen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Aufnahme eines Investitionskredites zur Finanzierung der Windparkbeteiligung und die Bildung der Drohverlustrückstellung für das Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid. Trotz eines Anstiegs bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen sowie bei den Transferverbindlichkeiten konnte durch eine Reduzierung der Liquiditätskredite das kurzfristige Fremdkapital um rund 2 Mio. € abgesenkt werden. Somit stieg das Gesamtkapital um 13.887 TEUR auf 294.623 TEUR. Durch die Verringerung des Eigenkapitals sowie der Anstiege der Investitionskredite und der sonstigen Rückstellungen veränderten sich die prozentualen Kapitalanteile. Der Eigenkapitalanteil sank von 24 % auf 20 % des Gesamtkapitals, wobei der Fremdkapitalanteil unter Einbeziehung der Sonderposten von 76 % auf 80 % anstieg. Anlage 9 Seite 2 Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage 2015 2014 2013 2012 2011 34,5 36,9 41,9 43,9 45,1 Abschreibungsintensität 7,4 9,1 9,4 9,5 11,8 Drittfinanzierungsquote 53,4 53,2 49,6 52,0 39,7 37,30 77,45 - 25,68 - 11,86 - 20,26 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,50 10,15 9,27 8,05 3,59 Zinslastquote 5,00 4,84 5,00 6,60 5,24 Vermögenslage Infrastrukturquote Finanzlage Dynamischer Verschuldungsgrad Erläuterungen zu den Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage Infrastrukturquote Die Infrastrukturquote gibt Auskunft über den Anteil des Infrastrukturvermögens am gesamten Vermögen einer Gebietskörperschaft. Sie zeigt, wie viel des Gesamtvermögens in der Infrastruktur gebunden ist. In Bedburg ist der Infrastrukturanteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich von 45,1 auf 34,5 gesunken. Abschreibungsintensität Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Die sinkende Abschreibungsintensität steht im Zusammenhang mit der sinkenden Infrastrukturquote, da mit abnehmenden Anlagevermögen auch der Abschreibungsaufwand sinkt. Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Diese Quote hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Dynamischer Verschuldungsgrad Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem Verbindlichkeiten und Rückstellungen addiert werden und das realisierbare Vermögen in Abzug gebracht wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Anlage 9 Seite 3 Auf Grund der „negativen“ Einzahlungsüberschüsse in den Jahren 2011 bis 2013 war der dynamische Verschuldungsgrad in diesen Jahren auch negativ und somit nicht aussagekräftig. Für das Jahr 2015 bedeutet die Kennzahl, dass eine städtische Entschuldung theoretisch bei gleichbleibenden Bedingungen in 37,3 Jahren möglich wäre. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote Mit Hilfe der kurzfristigen Verbindlichkeitenquote kann beurteilt werden, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Durch den Abbau der Kassenkredite konnte auch die kurzfristige Verbindlichkeitenquote im Vergleich zum Vorjahr verringert werden. Zinslastquote Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bestehen. Bei der Zinslastquote gab es in den letzten Jahren kaum Veränderungen. Ertragslage Steuern u. ähnliche Abgaben Zuwendungen u. allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Erträge Versorgungsaufwendungen Aufwand Sach- u. Dienstleistungen Personalaufwand Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonst. Finanzaufwand Finanzergebnis Jahresergebnis 2015 TEUR 2015 % 2014 TEUR 2014 % +/TEUR +/% 31.567 54 22.176 45 9.391 42 10.387 98 7.564 754 1.805 6.467 58.642 682 6.923 9.465 5.007 27.158 18.410 67.644 323 - 3.379 - 3.056 - 12.058 18 0 13 1 3 11 100 1 12 16 9 46 31 115 0 -6 -6 - 21 12.261 167 8.055 1.148 1.726 3.878 49.411 1.541 7.451 9.318 5.039 25.473 6.272 55.094 94 - 2.668 - 2.574 - 8.257 25 0 16 2 4 8 100 3 15 19 10 52 13 112 0 -5 -5 - 17 - 1.874 - 69 - 491 - 394 79 2.589 9.231 - 859 - 528 147 - 32 1.685 12.138 - 12.550 229 - 711 - 482 - 3.801 - 15 41 -6 - 34 5 67 19 56 7 -2 1 -7 -194 - 23 244 - 27 - 19 - 46 (%-Berechnung 2014/2015 Basis 100 % = ord. Erträge; %-Abweichung Basis = Werte 2014) Anlage 9 Seite 4 Kennzahlen zur Ertragslage 2015 2014 2013 2012 2011 Zuwendungsquote 17,7 (22,75) 24,8 19,3 16,5 27,0 Personalintensität 14,0 (17,31) 16,9 17,7 18,2 19,2 Sach- und Dienstleistungsintensität 10,2 (12,66) 13,5 13,4 14,1 13,9 Transferaufwendungsquote 40,1 (49,68) 46,2 46,3 46,4 43,7 Ertragslage (Das Jahr 2015 ist sowohl auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandseite durch einen Einmaleffekt geprägt. Eine ungeplante Gewerbesteuernachzahlung inkl. Zinsen sowie die daraus resultierende Drohverlustrückstellung verfälschen die Berechnung der Kennzahlen. Die Klammerwerte 2015 zeigen die Quoten ohne die Werte des Einmaleffektes an.) Erläuterungen zu den Kennzahlen der Ertragslage Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote errechnet sich: Erträge aus Zuwendungen durch ordentlichen Erträge x 100. Sie zeigt an, wie hoch der Anteil von Zuwendungen Dritter im Verhältnis zu den Gesamterträgen ist. Die Quote hat sich unter Berücksichtigung des Einmaleffektes zum Vorjahr nur unerheblich verändert. Personalintensität Die Personalintensität zeigt das Verhältnis von Personalaufwendungen zur Gesamtleistung. Bei Bereinigung des Einmaleffektes liegt die Quote bei ca. 17 % und befindet sich auf Vorjahresniveau. Eine (wie in Bedburg vorhandene) über mehrere Jahre hinweg sinkende Quote steht für eine optimierte Auslastung der vorhandenen Arbeitskraft. Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität zeigt den Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Für Bedburg ist erkennbar, dass unter Berücksichtigung der ungeplanten Drohverlustrückstellung die Sach- und Dienstleistungsintensität kaum Schwankungen unterliegt und diese recht stabil geblieben ist. Transferaufwandsquote Die Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Ohne Berücksichtigung der Drohverlustrückstellung läge die Quote bei rund 49 %. Es ist erkennbar, dass die Transferaufwendungen knapp die Hälfte aller Aufwendungen in Bedburg ausmachen und diese in den letzten Jahren leicht angestiegen ist. Anlage 9 Seite 5 Anlage 10 Aufgliederungen und Erläuterungen zu den Bilanz- und Ergebnisrechnungsposten Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVSEITE 1. Anlagevermögen 31.12.2015 Vorjahr 270.054.074,59 € 255.597.301,14 € Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um rund 14,5 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür ist die Beteiligung an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH u. Co. KG. Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel. Das Anlagevermögen gliedert sich wie folgt auf: 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2015 Vorjahr 115.899,09 € 120.673,49 € Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen lag ein Zugang i.H.v. 52 T€ vor, der aus der Anschaffung neuer Software (u.a. MS Office, Allplan) resultiert. Bilanzielle Abschreibungen sind in Höhe von 57 T€ angefallen. 1.2 Sachanlagen 31.12.2015 Vorjahr 214.158.932,99 € 216.729.215,19 € Bei den Sachanlagen waren Zugänge von 2.223.381,94 €, Abgänge von 65.497,91 € sowie Abschreibungen von 4.728.166,23 € (unter Berücksichtigung eines Abschreibungsabgangs von 36.851,79 €) zu verzeichnen. Die Sachanlagen gliedern sich wie folgt auf: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2015 Vorjahr 41.630.663,03 € 41.225.462,78 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Gesamt 37.657.713,47 € 933.522,25 € 393.412,40 € 2.646.014,91 € 41.630.663,03 € Vorjahr 37.754.691,92 € 933.522,25 € 393.412,40 € 2.143.836,21 € 41.225.462,78 € Bei den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind Zugänge in Höhe von 551.493,78 € zu verzeichnen, die aus dem Erwerb von neuen Spielgeräten, der Errichtung eines Bolzplatzes und dem Erwerb von Grundstücken zum Projekt „Bedburger Mitte“ resultieren. Neben den bilanziellen Abschreibungen von 129.883,26 € waren noch Abgänge von 16.410,27 € zu berücksichtigen, die insbesondere aus dem Verkauf von Grünflächen in der Ziegeleistraße resultieren. Anlage 10 Seite 1 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2015 Vorjahr 65.038.212,87 € 66.613.148,77 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude Gesamt Vorjahr 1.200.497,98 € 36.684.530,86 € 562.214,58 € 26.590.969,45 € 1.221.348,44 € 37.500.323,13 € 579.901,77 € 27.311.575,43 € 65.038.212,87 € 66.613.148,77 € Bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten waren Zugänge in Höhe von 20.362,90 € zu verzeichnen. Diese setzen sich zusammen aus einem Zaun an der Grundschule Bedburg, einer Kühlanlage in der Mensa und einer Fertiggarage auf dem Friedhof Kölner Straße. Die bilanziellen Abschreibungen sind linear wie in den Vorjahren auch berücksichtigt worden und betragen 1.595.298,80 €. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 31.12.2015 Vorjahr 101.753.292,07 € 103.714.507,51 € Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 Grund und Boden Brücken und Tunnel Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlangen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen Gesamt Vorjahr 23.038.105,71 € 3.216.318,49 € 30.557.576,74 € 23.040.755,22 € 3.073.188,83 € 31.209.917,99€ 44.941.291,13 € 46.390.645,47 € 101.753.292,07 € 103.714.507,51 € Die Zugänge des Infrastrukturvermögens von 129.119,45 € betreffen Anschaffungen für die Parkplatzanlage am Bahnhof, die Aktivierung der Brücke im Schlosspark, dem Bau von Kanalhausanschlüssen sowie der Erweiterung der Holtroper Straße. Ein Abgang von 12.232,85 € betrifft die Veräußerung eines Straßengrundstückes am Lipper Berg. Umbuchungen von 524.433,11 € betreffen die Aktivierung der Brücke im Schlosspark, der abwassertechnischen Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, aktivierbaren Kanalsanierungen sowie der Erweiterung der Holtroper Straße. Bilanzielle Abschreibungen lagen i.H.v. 2.602.535,15 € vor. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2015 Vorjahr 279.428,51 € 287.275,21 € Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden sind in 2015 bilanzielle Abschreibungen von 7.846,70 € angefallen. Anlage 10 Seite 2 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 31.12.2015 Vorjahr 67.576,05 € 66.248,90 € Bei den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern lag die Anschaffung eines Bildes zum Preis von 1.327,15 € vor. 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2015 Vorjahr 2.334.700,30 € 1.942.678,31 € Die Zugänge bei Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge i.H. v. 673.261,20 € betreffen: - Feuerwehrfahrzeug HLF (360 T€) - Feuerwehrfahrzeug LF 10 (275 T€) - Feuerwehrfahrzeug TSF-W, nachträgliche Anschaffung (10 T€) - Deichselstapler Feuerwehr (7 T€) - Kastenwagen Bauhof (15 T€) - Arbeitsgeräte Bauhof (6 T€) Des Weiteren sind Abgänge i.H.v 36.854,79 € und bilanzielle Abschreibungen von 244.384,42 € zu verzeichnen. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2015 Vorjahr 2.206.978,11 € 2.243.761,52 € Die Zugänge bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung von 111.434,49 € betreffen insbesondere: - IT-Ausstattung Feuerwehr (3 T€) - Werkzeug Feuerwehr (2 T€) - Mannschaftszelt Feuerwehr (4 T€) - Digitalfunk Feuerwehr (26 T€) - Mobiliar Schulen (20 T€) - Küche u. Küchengroßgeräte Schulen (7 T€) - Sportgeräte Schulen (7 T€) - Verdunklungsvorhänge Schulen (2 T€) - Mobiliar Freibad (3 T€) - Verstärker Freibad (1 T€) - Mobiliar Rathaus Kaster (9 T€) - Bühnenvorhang Schloss (1 T€) - Mobiliar Rathäuser (18 T€) - IT-Ausstattung Rathäuser (7 T€) - Prüfgerät Betriebsmittel (2 T€) Die bilanziellen Abschreibungen sind i.H.v. 148.217,90 € angefallen. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 31.12.2015 Vorjahr 848.082,05 € 636.132,19 € Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau i.H.v. 736.382,97 € betreffen die Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, den Neubauten der Brücke Schlosspark und des Regenrückhaltebeckens Kirchtroisdorf, aktivierbare Kanalsanierungen sowie die Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte Herderstraße und Barbarastraße. Anlage 10 Seite 3 Umbuchungen von 524.433,11 € lagen vor bei dem Ausbau des Gommershovener Weges, der Erschließung der Von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Neubau der Brücke Schlosspark und bei aktivierbaren Kanalsanierungen. 1.3 Finanzanlagen 31.12.2015 Vorjahr 55.781.491,65€ 38.747.412,46 € Der enorme Anstieg bei den Finanzanlagen ist insbesondere auf einen Zugang von 16.954.000,00 € bei den Beteiligungen zurück zu führen. Folgende Finanzanlagen lagen zum Abschlussstichtag vor: 1.3.1 Beteiligungen 31.12.2015 Vorjahr 55.295.717,15 € 38.223.699,00 € Der Zugang bei den Beteiligungen ist auf die energiewirtschaftliche Betätigung bei der Windparkgesellschaft zurück zu führen. 1.3.2 Sondervermögen 31.12.2015 Vorjahr 320.439,31 € 322.457,87 € Der Bestand des Sondervermögens setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen 1. 2. Stiftung Silverberg Stiftung Rheinbraun 1.3.3 Ausleihungen 193.952,49 € 126.486,82 € 31.12.2015 Vorjahr 165.335,19 € 201.255,59 € Die Bilanz enthält Ausleihungen an Beteiligungen in Höhe von 94.307,57 € und Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 71.027,62 €. 2. Umlaufvermögen 31.12.2015 Vorjahr 17.482.856,38 € 18.248.816,50 € Das Umlaufvermögen setzt sich am Abschlussstichtag wie folgt zusammen: 2.1 Vorräte 31.12.2015 Vorjahr 3.058.391,14 € 3.711.717,39 € Unter der Position Vorräte sind im Wesentlichen die zum Verkauf bestimmten Grundstücke bilanziert. Die Abgänge von 653 T€ ergeben sich aus dem Verkauf von Grünstücken an der Von-Droste-Hülshoff-Straße, der Max-Beckmann-Straße, der Adolf-Silverberg-Straße und der Robert-Bosch-Straße. Anlage 10 Seite 4 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2015 Vorjahr 11.696.522,23 € 11.642.551,89 € Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt auf: 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2015 Vorjahr 8.939.978,30 € 10.114.763,19 € Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonst. Öffentlich-rechtlichen Forderungen Gesamt 274.680,15 € 79.758,01 € 1.520.576,77 € 6.213.380,48 € 851.582,89 € 8.939.978,30 € Vorjahr 313.683,11 € 83.994,20 € 1.744.686,43 € 6.960.076,78 € 1.012.322,67 € 10.114.763,19 € Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen wegen spezieller Ausfallrisiken gebildet. Des Weiteren wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, die das Risiko eventuell entstehender Mahn- und Beitreibungskosten sowie Zinsverluste abdecken. Diese sind im Anhang näher erläutert. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 31.12.2015 Vorjahr 2.425.652,30 € 1.194.087,28 € Bei den privatrechtlichen Forderungen handelt es sich hauptsächlich um Mieten und Pachten. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2015 Vorjahr 330.891,63 € 333.701,42 € Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um vereinnahmte Vorsteuer, durchlaufende Gelder, und ungeklärte Zahlungseingänge. 2.3 Liquide Mittel 31.12.2015 Vorjahr 2.727.943,01 € 2.894.547,22 € Die liquiden Mittel setzen sich insbesondere aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (Girokonten, Sparbücher) zusammen. Die liquiden Mittel weisen zum 31.12.2015 einen Bestand von 2.727.943,01 € auf, wovon allerdings rd. 2,3 Mio. € auf die vertragsgemäß zu führenden Rücklagenkonten für das PPP-Modell Schulzentrum entfallen und für die Stadt Bedburg nicht zur Sicherung der Liquidität herangezogen werden können. Anlage 10 Seite 5 Die liquiden Mittel des Stiftungsvermögens i.H.v. 320.439,31 €, die unter dem Sondervermögen verbucht sind, dürfen ebenfalls nichts zur Sicherung der städtischen Liquidität verwendet werden. Vielmehr wurde diese durch Kassenkredite i.H.v 15.400.000,00 € in 2015 sichergestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2015 Vorjahr 7.083.539,62 € 6.889.620,39 € Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete Zahlungen des Jahres 2015, die aufwandsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen, bzw. Investitionszuschüsse verbucht. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2015 Allgemein Investitionszuschüsse Baukostenzuschüsse Investitionszuschuss Schloss Unterhaltungsaufwand Investition Zweckverband Umlage Förderschule Gebäudeversicherung Gesamt 168.520,89 € 6.490.664,06 € 76.060, 22 € 248.247,13 € 1.142,40 € 32.500,00 € 42.682,75 € 23.722,17 € 7.083.539,62 € Anlage 10 Seite 6 Vorjahr 164.909,90 € 6.303.211,13 € 78.121,90 € 275.830,14€ 1.142,40 € 0,00 € 42.682,75 € 23.722,17 € 6.889.620,39 € Passivseite 1. Eigenkapital 31.12.2015 Vorjahr 57.450.272,05 € 69.390.074,75 € Das Eigenkapital reduzierte sich zum Vorjahr insgesamt um 11.939.802,70 €. Ursächlich hierfür ist der Jahresfehlbetrag von – 12.057.820,85 € sowie das Jahresergebnis gem. § 43 Abs.3 GemHVO in Höhe von 118.018,15 €. Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals sehen wie folgt aus: 1.1 Allgemeine Rücklage 31.12.2015 Vorjahr 69.508.092,90 € 73.887.985,44 € Die allgemeine Rücklage verringerte sich um den nicht von der Ausgleichsrücklage gedeckten Jahresfehlbetrag 2014 i.H.v. 4.497.910,69 € sowie der Zuführung des Jahresergebnisses gem. § 43 Abs.3 GemHVO von 118.018,15 €. 1.2 Ausgleichsrücklage 31.12.2015 Vorjahr 0,00 € 3.759.802,66 € Die Ausgleichsrücklage wurde wegen des negativen Ergebnisses in 2014 vollständig aufgezehrt. 1.3 Jahresfehlbetrag 31.12.2015 Vorjahr -12.057.820,85 € -8.257.713,35 € Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus dem Saldo von Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung und ist dort entsprechend ausgewiesen. 2. Sonderposten 31.12.2015 Vorjahr 63.864.480,31 € 65.971.791,73 € Fördermittel, Beiträge und Gebühren bilden ein eigenständiges Finanzierungselement und werden als Sonderposten passiviert. Diese Mittel stellen kein Eigenkapital dar, da sie nicht aus eigener Steuerkraft erwirtschaftet wurden. Es handelt sich aber auch nicht um Kredite, da keine Rückzahlungspflicht besteht. Folgende Sonderposten lagen zum Abschlussstichtag vor: 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2015 Vorjahr 46.408.007,12 € 47.847.162,29 € Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen richtet sich nach der Nutzungsdauer der durch Zuweisungen finanzierten Anlagegüter. Zugänge zu den Sonderposten in 2015 resultieren aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten. Nähere Angaben hierzu sind im Lagebericht zu finden. Anlage 10 Seite 7 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2015 Vorjahr 17.213.952,94 € 17.590.961,76 € Die Sonderposten aus Beiträgen stammen aus Beitragszahlungen zur Finanzierung von Anlagegütern wie beispielsweise Straßenbaubeiträge. Die Auflösung der Sonderposten ist an die Nutzungsdauer der durch Beiträge finanzierten Anlagegüter gekoppelt. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31.12.2015 Vorjahr 240.071,17 € 531.061,02 € Die Überdeckungen der Benutzungsgebühren Abwasser, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz ausgewiesen. 2.4 Sonstige Sonderposten 31.12.2015 Vorjahr 2.449,08 € 2.606,66 € Im Jahr 2015 sind keine neuen sonstigen Sonderposten entstanden, so dass lediglich Abschreibungen von 157,58 € zu berücksichtigen waren. 2.5 Rückstellungen 31.12.2015 Vorjahr 33.667.891,49 € 19.932.621,98 € Die Entwicklung der Rückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus: Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.15 19.932.621,98 € - 1.088.723,24 € - 261.011,03 € 15.085.003,78 € 33.667.891,49 € Die Rückstellungen gliedern sich auf in Pensionsrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen und sonstige Rückstellungen. 2.5.1 Pensionsrückstellungen 31.12.2015 Vorjahr 18.160.453,00 € 17.743.254,00 € Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus: Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.15 17.743.254,00 € - 302.438,00 € 0,00 € 719.637,00 € 18.160.453,00 € Die Pensionsrückstellungen sind auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen Köln angesetzt worden. Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger mussten um 53.366,00 € erhöht werden (Zuführung). Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte i.H.v. 302.438,00 €. Somit ergibt sich zum 31.12.2015 ein Stand bei den Versorgungsempfängern von 8.321.575,00 €. Anlage 10 Seite 8 Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten mussten insgesamt um 666.271,00 € erhöht werden (Zuführung). Hier ergibt sich zum 31.12.2015 somit ein Stand von 9.838.878,00 €. 2.5.2 Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2015 Vorjahr 1.286.392,70 € 1.167.663,44 € Die Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus: Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.155 1.167.663,44 € - 219.812,65 € - 233.482,44 € 572.024,35 € 1.286.392,70 € Die einzelnen Inanspruchnahmen, Auflösungen und Zuführungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. 2.5.3. Sonstige Rückstellungen 31.12.2015 Vorjahr 14.221.045,79 € 1.021.704,54 € Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Jahr 2015 sah wie folgt aus: Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.15 1.021.704,54 € - 566.472,59 € - 27.528,59 € 13.793.342,43 € 14.221.045,79 € Bei den sonstigen Rückstellungen sind zum 31.12.2015 Bestände bei insgesamt 13 Posten zusammengefasst, die dem Rückstellungsspiegel entnommen werden können. Prägend für das Jahr 2015 ist die Bildung einer Drohverlustrückstellung i.H.v. 12.958.805,41 € für ein angekündigtes Klageverfahrens eines Gewerbesteuerzahlers gegen seine Gewerbesteuermessbescheide der Jahre 2004 bis 2008. 2.6 Verbindlichkeiten 31.12.2015 Vorjahr 130.865.491,26 € 116.997.437,76 € Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf in Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferleistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten. 2.6.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2015 Vorjahr 72.594.683,48 € 55.373.057,71 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen stiegen um 17.221.625,77 € auf 72.594.683,48 €. Der ordentlichen Tilgung von 1.953.374,17 € steht eine Neuaufnahme von 19.175.000,00 € insbesondere zur Finanzierung der Beteiligungen gegenüber. Anlage 10 Seite 9 Die Restlaufzeiten der Kredite gliedern sich wie folgt auf: Restlaufzeit unter 1 Jahr 3.751.650,06 € Restlaufzeit 1 – 5 Jahre 15.052.445,92 € 2.6.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Restlaufzeit über 5 Jahre 53.790.587,50 € 31.12.2015 Vorjahr 15.400.000,00 € 19.600.000,00 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung konnten um 4.200.000 € auf 15.400.000 € abgebaut werden. 2.6.3 Verbindlichkeiten aus Vorg., die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 31.12.2015 Vorjahr 27.937.626,06 € 28.840.080,52 € Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen handelt es sich um die städtischen PPP-Modelle. Diese Verbindlichkeiten sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung i.H.v. 902.454,46 € auf 27.937.626,06 €. 2.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2015 Vorjahr 1.671.013,59 € 1.159.348,48 € Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Inanspruchnahme von Materiallieferungen und Dienstleistungen im Jahr 2015, deren Zahlungen allerdings erst im Jahr 2016 erfolgen werden. Insgesamt steigen diese um 511.665,11 € auf 1.671.013,59 €. 2.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2015 Vorjahr 7.899.789,13 € 6.858.774,39 € Bei den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ist ein Anstieg um 1.186.148,97 € auf 7.899.789,13 € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen an die Kindertagesstätten sowie um durchlaufende Gelder aus dem Bereich Sozialhilfe. Den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen an die Kindertagesstätten stehen Forderungen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland sowie Forderungen aus Kindergartenbeiträgen entgegen. Den Verbindlichkeiten für durchlaufende Gelder Sozialhilfe stehen auch entsprechende Forderungen gegenüber. 2.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten inkl. erhaltene Anzahlungen 31.12.2015 Vorjahr 5.362.379,00 € 5.166.176,66 € Die sonstigen Verbindlichkeiten inkl. der erhaltenen Anzahlungen steigen um 196.202,34 € auf 5.362.379,00 €. Hier finden sich u.a. erhaltene Anzahlungen für Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge für noch im Bau befindliche Straßen- und Kanalbaumaßnahmen. Anlage 10 Seite 10 Weiterhin finden sich hier erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie erhaltene Anzahlungen der Allgemeinen Investitionspauschale 2015 und der Sportpauschale 2015, die noch keinem Anlagengut zugeordnet werden konnten. 3. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2015 Vorjahr 8.774.584,62 € 8.443.811,81 € Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die sich zum Vorjahr kaum verändert haben, sind erhaltene Zahlungen aus Vorjahren sowie des Jahres 2015, die ertragsmäßig zukünftige Haushaltsjahre betreffen. Im Wesentlichen sind das vereinnahmte Friedhofsgebühren, Entschädigungen aus dem Vertrag über bestehende Windkraftanlagen sowie die Finanzierung der gewährten Investitionszuschüsse über erhaltene Zuschüsse von Dritten für den Bau des Bahnhofs. Anlage 10 Seite 11 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 1. Ordentliche Erträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 45.252.961,00 € 45.252.961,00 € 58.642.387,30 € 49.410.452,96 € Es ist erkennbar, dass das Jahresergebnis deutlich über dem Planwert und dem Vorjahresergebnis liegt. Ursache hierfür ist eine nicht eingeplante Nachveranschlagung bei der Gewerbesteuer sowie der entsprechenden Zinszahlung hierzu. Die Erträge gliederten sich wie folgt auf: 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 23.894.000,00 € 23.894.000,00 € 31.567.083,30 € 22.176.009,31 € Die Erträge bei den Steuern und Abgaben liegen deutlich über den Planzahlen. Dies ist auf die Nachveranschlagung eines Gewerbesteuerzahlers zurückzuführen. 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 9.512.926,00 € 9.512.926,00 € 10.387.077,18 € 12.260.741,78 € Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde der Planansatz übertroffen. Dies liegt hauptsächlich an den höheren Zuweisungen für die Flüchtlingsaufnahme. 1.3 Sonstige Transfererträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 54.600,00 € 54.600,00 € 97.651,70 € 167.221,77 € Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich meist um den Ersatz von Leistungen nach den §§ 5 und 7 UVG. Das Ergebnis liegt über dem Ansatz. 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 7.800.063,00 € 7.800.063,00 € 7.564.001,89 € 8.054.749,14 € Anlage 10 Seite 12 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte blieben geringfügig unter dem Planwert. Ursächlich hierfür sind die Nutzungsgebühren der Flüchtlingsunterkünfte, da die tatsächlichen Flüchtlingszuweisungen unter den Erwartungen lagen. 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 698.385,00 € 698.385,00 € 754.316,81 € 1.147.678,11 € Die privatrechtlichen Leistungsentgelte, die hauptsächlich aus Miet- und Pachteinnahmen bestehen, lagen etwas über den Planwerten. 1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 1.420.080,00 € 1.420.080,00 € 1.804.835,04 € 1.726.379,08 € Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die hauptsächlich von Bund, Land, Kommunen und Zweckverbänden stammen, entwickelten sich besser als geplant. 1.7 Sonstige ordentliche Erträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 1.872.907,00 € 1.872.907,00 € 6.467.421,38 € 3,877.673,77 € Die sonstigen ordentlichen Erträge lagen deutlich über dem Planwert. Ursächlich hierfür ist die Zinszahlung für eine Gewerbesteuernachveranlagung. 2. Ordentliche Aufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 56.425.160,00 € 57.754.745,00 € 67.644.207,30 € 55.094.181,43 € Insgesamt lagen die ordentlichen Aufwendungen um rund 9,889 Mio € über dem fortgeschriebenen Ansatz. Diese deutliche Überschreitung ist ursächlich auf die Bildung der Drohverslustrückstellung für das anstehende gerichtliche Verfahren zur Gewerbesteuerveranlagung zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: 2.1 Personalaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 10.031.600,00 € 9.951.600,00 € 9.464.833,56 € 9.318.418,02 € Anlage 10 Seite 13 Die Personalaufwendungen lagen knapp 5 % unter dem Planwert, da nicht alle Planstellen ganzjährig besetzt waren. 2.1 Versorgungsaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 668.200,00 € 668.200,00 € 681.641,69 € 1.540.816,98 € Die Versorgungsaufwendungen lagen knapp über dem Planwert. Der deutliche Rückgang zum Vorjahreswert resultiert aus einer einmaligen Zuführung zur Pensionsrückstellung in 2014 auf Basis eines vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse Köln. 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 8.199.431,00 € 8.331.538,00 € 6.923.137,47 € 7.450.706,410 € Die veranschlagten Mittel für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden insgesamt um rd. 1,4 Mio. € unterschritten. Die entsprechenden Einsparungen lagen insbesondere beim FD 4 im Bereich Schulen, Kinder und Jugend mit 406 T€ und beim FD 6 mit 918 T€ durch eingesparte Unterhaltungsaufwendungen und geringere Gasbezugskosten vor. 2.3 Bilanzielle Abschreibungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 5.166.982,00 € 5.188.656,00 € 5.007.456,54 € 5.039.329,01 € Anlage 10 Seite 13 Die Abschreibungen lagen rund 180 T€ und damit 3,5 % unter dem Planwert und bewegten sich in etwa auf dem Vorjahresniveau. Die Abschreibungen verteilen sich wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grund und Boden Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geringwertige Wirtschaftsgüter Aufwand für Festwerte Gesamtsumme 56.900,05 € 129.883,26 € 1.595.298,80 € 2.602.535,15 € 7.846,70 € 281.236,21 € 148.217,90 € 98.710,01 € 86.828,46 € 5.007.456,54 € Für weitere Informationen zu den Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel und den Anhang verwiesen. Anlage 10 Seite 14 2.4 Transferaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 25.726.300,00 € 26.305.300,00 € 27.157.617,65 € 25.472.693,72 € Die Haushaltsansätze der Transferaufwendungen wurden um insgesamt 0,85 Mio. € überschritten. Ansatzüberschreitungen gab es bei den Zuschüssen für Kindertagesstätten, der Gewerbesteuerumlage und dem Fond Deutsche Einheit. 2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 6.632.647,00 € 7.309.451,00 € 18.409.520,39 € 6.272.217,29 € Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rd. 11,1 Mio € höher ausgefallen als geplant. Hauptursächlich hierfür ist die bereits erwähnte Bildung der Drohverlustrückstellung von 12,96 Mio €. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Nichtinanspruchnahme der Veranschlagung „Prospektion des Sonnenfeldes“ i.H.v. 1,6 Mio €. 3. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr -11.172.199,00 € -12.501.784,00 € -9.001.820,00 € -5.683.728,47 € Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit war um rund 3,5 Mio € besser als der Ansatz, da den erhöhten ordentlichen Aufwendungen auch entsprechend höhere Erträge gegenüber stehen. Durch die nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung und die damit verbundene Bildung der Drohverlustrückstellung liegt allerdings eine erhebliche Abweichung von den Planwerten vor. 4. Finanzergebnis HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr -1.939.205,00 € -1.939.205,00 € -3.056.000,85 € -2.574.024,88 € Das Finanzergebnis liegt mit 1,117 Mio € deutlich unter dem Planwert. Es setzt sich aus den Finanzerträgen und den Finanzaufwendungen zusammen, die sich wie folgt entwickelt haben: 4.1 Finanzerträge HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 1.559.500,00 € 1.559.500,00 € 322.869,65 € 94.320,45 € Anlage 10 Seite 15 Die deutliche Unterschreitung des Planwertes ist darauf zurückzuführen, dass die geplante Ertragsausschüttung aus der Windparkbeteiligung nicht in 2015 erfolgt ist, sondern erst im Folgejahr. 4.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr 3.498.705,00 € 3.498.705,00 € 3.378.870,50 € 2.668.345,33 € Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus konnte das Ergebnis rund 120 T€ unter dem Ansatz bleiben. 5. Jahresergebnis HH-Plan Fortgeschriebener Ansatz Ergebnis Vorjahr -13.111.404,00 € -14.440.989,00 € -12.057.820,85 € -8.257.753,35 € Das Jahresergebnis fiel insgesamt um rund 2,384 Mio € besser aus als geplant. Maßgeblich hierfür waren insbesondere höhere Erträge bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie den Kostenerstattungen/Kostenumlagen und Einsparungen bei den Personalaufwendungen sowie den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Anlage 10 Seite 16 Anlage 11 Anlagenspiegel Rückstellungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Anlagenspiegel 2015 Abschreibungen Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2015 EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände - Immaterielle Vermögensgegenstände Summe Immaterielle Vermögensgegenstände Abgang EUR Zugang EUR Restbuchwerte Abgang EUR Stand 31.12.2015 EUR Stand 31.12.2015 EUR Stand Vorjahr EUR 52.125,65 52.125,65 0,00 0,00 0,00 0,00 634.416,87 634.416,87 461.617,73 461.617,73 56.900,05 56.900,05 0,00 0,00 518.517,78 518.517,78 115.899,09 115.899,09 120.673,49 120.673,49 38.960.808,96 49.015,08 0,00 16.410,27 38.993.413,77 1.206.117,04 129.583,26 0,00 1.335.700,30 37.657.713,47 37.754.691,92 1.2.1.2 Ackerland 933.522,25 0,00 0,00 0,00 933.522,25 0,00 0,00 0,00 0,00 933.522,25 933.522,25 1.2.1.3 Wald, Forsten 393.412,40 0,00 0,00 0,00 393.412,40 0,00 0,00 0,00 0,00 393.412,40 393.412,40 2.143.836,21 502.478,70 0,00 0,00 2.646.314,91 0,00 300,00 0,00 300,00 2.646.014,91 2.143.836,21 42.431.579,82 551.493,78 0,00 16.410,27 42.966.663,33 1.206.117,04 129.883,26 0,00 1.336.000,30 41.630.663,03 41.225.462,78 1.429.853,00 0,00 0,00 0,00 1.429.853,00 208.504,56 20.850,46 0,00 229.355,02 1.200.497,98 1.221.348,44 44.583.573,72 13.294,00 0,00 0,00 44.596.867,72 7.083.250,59 829.086,27 0,00 7.912.336,86 36.684.530,86 37.500.323,13 771.279,74 0,00 0,00 0,00 771.279,74 191.377,97 17.687,19 0,00 209.065,16 562.214,58 579.901,77 32.499.051,94 7.068,90 0,00 0,00 32.506.120,84 5.187.476,51 727.674,88 0,00 5.915.151,39 26.590.969,45 27.311.575,43 79.283.758,40 20.362,90 0,00 0,00 79.304.121,30 12.670.609,63 1.595.298,80 0,00 14.265.908,43 65.038.212,87 66.613.148,77 23.104.594,13 9.583,34 0,00 12.232,85 23.101.944,62 63.838,91 0,00 0,00 63.838,91 23.038.105,71 23.040.755,22 4.118.103,50 52.023,25 191.434,77 0,00 4.361.561,52 1.044.914,67 100.328,36 0,00 1.145.243,03 3.216.318,49 3.073.188,83 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 40.995.525,88 38.204,41 329.398,34 0,00 41.363.128,63 9.785.607,89 1.019.944,00 0,00 10.805.551,89 30.557.576,74 31.209.917,99 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 59.273.454,14 29.308,45 3.600,00 0,00 59.306.362,59 12.882.808,67 1.482.262,79 0,00 14.365.071,46 44.941.291,13 46.390.645,47 127.491.677,65 331.913,25 129.119,45 0,00 524.433,11 0,00 12.232,85 0,00 128.132.997,36 331.913,25 23.777.170,14 44.638,04 2.602.535,15 7.846,70 0,00 0,00 26.379.705,29 52.484,74 66.477,83 1.327,15 0,00 0,00 67.804,98 228,93 0,00 0,00 228,93 67.576,05 66.248,90 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Umbuchung EUR Stand 01.01.2015 EUR 582.291,22 582.291,22 1.2. Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.2 Zugang EUR Stand 31.12.2015 EUR Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 101.753.292,07 103.714.507,51 279.428,51 287.275,21 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3.881.695,34 673.261,20 0,00 36.854,79 4.518.101,75 1.939.017,03 281.236,21 36.851,79 2.183.401,45 2.334.700,30 1.942.678,31 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.598.986,54 111.434,49 0,00 0,00 3.710.421,03 1.355.225,02 148.217,90 0,00 1.503.442,92 2.206.978,11 2.243.761,52 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 736.382,97 -524.433,11 0,00 848.082,05 0,00 0,00 0,00 0,00 848.082,05 636.132,19 5.736.765,02 5.176.096,13 636.132,19 1.522.405,81 -524.433,11 36.854,79 9.476.323,06 3.339.109,02 437.300,81 36.851,79 3.739.558,04 257.722.221,02 8.515.205,15 2.223.381,94 0,00 65.497,91 259.880.105,05 40.993.005,83 4.765.018,02 36.851,79 45.721.172,06 38.223.699,00 322.457,87 17.072.018,15 0,00 0,00 0,00 0,00 2.018,56 55.295.717,15 320.439,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 140.622,28 109.724,83 38.796.503,98 297.101.016,22 0,00 9.410,99 17.081.429,14 19.356.936,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.018,56 67.516,47 140.622,28 119.135,82 55.875.914,56 316.390.436,48 25.410,12 23.681,40 0,00 41.454.623,56 20.904,59 24.426,80 45.331,39 4.867.249,46 0,00 36.851,79 46.314,71 48.108,20 94.422,91 46.334.112,75 Aufwand für Festwerte 0,00 86.828,46 0,00 0,00 86.828,46 0,00 0,00 0,00 0,00 GWG 0,00 98.710,01 0,00 0,00 98.710,01 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 1.3. Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Sondervermögen 1.3.3 Ausleihungen 1.3.3.1 an Beteiligungen 1.3.3.2 Sonstige Ausleihungen Summe Finanzanlagen Summe gesamtes Anlagevermögen Nachrichtlich: Anlage 11 Seite 1 214.158.932,99 216.729.215,19 55.295.717,15 320.439,31 38.223.699,00 322.457,87 94.307,57 115.212,16 71.027,62 86.043,43 55.781.491,65 38.747.412,46 270.056.323,73 255.597.301,14 Rückstellungsspiegel 2015 Rückstellung Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2015 Pensionsrückstellung Versorgungsempfänger 6.623.503,00 -302.438,00 0,00 0,00 6.321.065,00 Beihilferückstellung Versorgungsempfänger 1.947.144,00 0,00 0,00 53.366,00 2.000.510,00 Pensionsrückstellung Aktive Beamte 7.208.823,00 0,00 0,00 490.302,00 7.699.125,00 1.963.784,00 17.743.254,00 0,00 -302.438,00 0,00 0,00 175.969,00 719.637,00 2.139.753,00 18.160.453,00 Beihilferückstellung Aktive Beamte Summe Pensionsrückstellung Rückstellung Kanalsanierung Broich (Teil 1) Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2015 320.000,00 0,00 0,00 0,00 Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 1) 57.329,79 -21.622,53 -28.066,75 0,00 7.640,51 Kanalsanierung Bedburg-Innenstadt Kanalsanierung Bedburg-West (Teil 2) und Bedburg Broich (Teil 2) nach Schadenskataster 2013 Kanalsanierung Lipp nach Schadenskataster 2014 Brücken (allgemein) GS-Kirchherten Fenster Renovierung Schloss Grundschule Bedburg Sanierung Traufe Westgiebel Sanierung Freibad Rathaus Kaster Sonnenschutz Toilettensanierung RH Bedburg San. Balkon Bauhof Dachsanierung FWG Kaster Ern. Notbeleuchtung FWG Kaster Ern. Notbeleuchtung FWG Millendorf Ern. Notbeleuchtung FWG Kirchherten Ern. Blitz. FWG Kirchherten Ern. d. Tores FWG Kirchherten Ern. Notbeleuchtung FWG Bedburg Flüssigkeitsabsch. FWG Bedburg Ert. Blitz. FW-Schule Rath Ern. Fenster GS Bedburg Ert. Blitz. GS Bedburg Ert. Blitz. TH Oeppenstr. Ert. Blitz. GS Kirdorf Ert. Blitz. MZH Kirdorf Ert. Blitz. GS Kaster Verl. Neuer Boden GS Kaster Ert. Blitz. GS Kirchherten Ert. Blitz. MZH Kirchherten Ert. Blitz. JuZe Burgundische Str. Ert. Blitz. Sortzentrum West IT- Verkabelung Realschule IT- Verkabelung Gymnasium Sanierung Abscheider Bauhof Flüssiggasheizung FWG Rath Austausch Heizkessel RH Bedburg Restarbeiten Dachsanierung RH Bedburg Erneuerung Heizkörper u. Leitungen RH Bedburg 29.286,73 -2.043,79 -17.323,83 0,00 9.919,11 -19.121,00 -126.786,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -10.400,00 0,00 -22.622,35 0,00 -28.282,82 -177.025,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -219.812,65 -233.482,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 6.000,00 3.000,00 50.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 400,00 7.500,00 2.500,00 12.000,00 1.400,00 65.000,00 5.000,00 4.100,00 11.000,00 1.900,00 2.500,00 5.000,00 300,00 2.100,00 2.400,00 4.300,00 25.000,00 35.000,00 1.624,35 27.000,00 100.000,00 20.000,00 70.000,00 572.024,35 14.834,06 270.000,00 54.000,00 0,00 0,00 0,00 37.974,67 100.000,00 6.000,00 3.000,00 50.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 400,00 7.500,00 2.500,00 12.000,00 1.400,00 65.000,00 5.000,00 4.100,00 11.000,00 1.900,00 2.500,00 5.000,00 300,00 2.100,00 2.400,00 4.300,00 25.000,00 35.000,00 1.624,35 27.000,00 100.000,00 20.000,00 70.000,00 1.286.392,70 Summe Instandhaltungsrückstellungen Rückstellung 160.741,75 270.000,00 54.000,00 10.400,00 22.622,35 28.282,82 215.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.167.663,44 Stand 01.01.15 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 320.000,00 Stand 31.12.2015 Nicht genommener Urlaub 245.650,42 -245.650,42 0,00 235.272,17 235.272,17 Nicht abgebaute Überstunden 153.255,08 -123.138,42 0,00 165.158,66 195.275,32 Rückstellung Gerichtsverfahren 105.960,33 -12.717,12 -27.528,59 0,00 65.714,62 Sonst. Rückstellungen KDVZ 90.000,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 Sonst. Rückstellung Jahresabschlussprüfung 85.914,91 0,00 0,00 4.085,09 90.000,00 120.000,00 Sonst. Rückstellung Aufbewahrung Unterlagen Sonst. Rückstellung Altersteilzeit Sonst. Rückstellung Stiftung Silverberg Sonst. Rückstellung Stiftung Rheinbraun Sonst. Rückstellung LOB Sonst. Rückstellung Musikschule La Musica Sonst. Rückstellung Verpflichtung 107b BeamtVG 120.000,00 0,00 0,00 0,00 6.665,23 -6.665,23 0,00 0,00 0,00 10.345,55 -1.335,26 0,00 0,00 9.010,29 6.042,08 -701,67 0,00 0,00 5.340,41 147.478,76 -176.264,47 0,00 161.306,77 132.521,06 8.756,18 0,00 0,00 2.948,33 11.704,51 41.636,00 0,00 0,00 165.766,00 207.402,00 Sonst. Rückstellung Jugendamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonst. Rückstellung Besoldungserhöhung A11-B4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.958.805,41 Sonst. Rückstellung Drohverlustrückstellung 0,00 0,00 0,00 12.958.805,41 Sonst. Rückstellung Krankenhilfekosten AsylbLG 0,00 0,00 0,00 1.021.704,54 -566.472,59 Summe Sonstige Rückstellungen Stand 01.01.15 Summe Rückstellungen insgesamt 19.932.621,98 Inanspruchnahme 100.000,00 100.000,00 -27.528,59 13.793.342,43 14.221.045,79 Auflösung Zuführung -1.088.723,24 -261.011,03 15.085.003,78 Anlage 11 Seite 2 Stand 31.12.2015 33.667.891,49 Verbindlichkeitenspiegel 2015 Verbindlichkeitenspiegel 2015 Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR bis davon mit einer Restlaufzeit 1 bis 5 mehr als 1 Jahr EUR Jahre EUR 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen - vom öffentlichen Bereich -- vom Land - vom privaten Kreditmarkt -- von Banken und Kreditinstituten -- von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72.594.683,48 0,00 3.751.650,06 0,00 15.052.445,92 0,00 53.790.587,50 0,00 55.373.057,71 0,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 15.400.000,00 8.400.000,00 7.000.000,00 0,00 19.600.000,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 27.937.626,06 946.481,36 4.271.093,03 22.720.051,67 28.840.080,52 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.671.013,59 1.671.013,59 0,00 0,00 1.159.348,48 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.899.789,13 7.899.789,13 0,00 0,00 6.858.774,39 0,00 5.166.176,66 Sonstige Verbindlichkeiten 3.836.589,29 3.836.589,29 0,00 129.339.701,55 26.505.523,43 26.323.538,95 76.510.639,17 116.997.437,76 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erftland Holding GmbH Erftland Holding GmbH 50.078,95 17.586,97 66.911,34 57.578,21 57.044,81 101.623,07 78.242,20 70.612,68 35.306,54 29.536,24 53.850,07 58.982,17 21.055,12 78.280,31 0,00 680.436,00 102.719,67 55.673,45 19.732,87 70.094,38 62.764,89 60.422,90 110.764,84 80.423,51 76.772,35 40.169,83 29.926,16 60.341,33 66.337,77 42.843,02 86.391,04 21.490,35 692.726,03 107.987,37 1.559.844,35 1.684.862,09 Anlage 11 Seite 3 Anlage 12 Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft? Geschäftsordnungen, Satzungen und schriftliche Weisungen in Form von Dienstanweisungen liegen vor. Der Geschäftsverteilungsplan spiegelt sich in der Aufbauorganisation wieder. Die hiermit getroffenen Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im geprüften Jahr 2015 haben sechs Sitzungen des Rates stattgefunden. Eine Vielzahl von Sitzungen der Ausschüsse fand ebenfalls statt, die alle im Ratsinformationssystem erfasst sind. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig? Der amtierende Bürgermeister gehörte im Jahr 2015 folgenden Gremien an: 1. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf, Martin-Luther-Förderschule 2. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) 3. Stellv. Vertreter (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Musikschule ‚La Musica’ Bergheim 4. Mitglied (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung) sowie Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Terra Nova’ der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises 5. Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis 6. Mitglied in der Gesellschafterversammlung Erftland-Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis 7. Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH Co. KG 8. Mitglied der Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH Anlage 12 Seite 1 9. Mitglied des Kommunalbeirates RWE Rhein-Ruhr-AG 10. Mitglied des Aufsichtsrates des Regionalbeirates Köln, GVV Kommunalversicherung 11. Mitglied des Verwaltungsrates der KDVZ Rhein-Erft-Rur 12. Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Bergheim 13. Stellv. Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW 14. Stellv. Mitglied des Hauptausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW 15. Stellv. Verbandsvorsteher des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der Martin-Luther-Förderschule d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Ratsmitglieder) soweit gesetzlich gefordert im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen? Ein Ausweis im Anhang erfolgte nicht und ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW i. V. m. § 53 LBG NRW erfolgte die Anzeige der Gremientätigkeit inkl. der Vergütungsleistungen des Jahres 2015 im Rat der Stadt Bedburg am 02.02.2016. Fragenkreis 2: Aufbau– und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Kommune entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Organisationsaufbau, die Arbeitsbereiche, die Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse ergeben sich aus der Geschäftsordnung und den erlassenen Dienstanweisungen. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen dieser Regelwerke finden statt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. c) Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung? Ja d) Sind die Produktbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich? Ja Anlage 12 Seite 2 e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und –gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Geeignete Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind mit Ausnahme einer nach dem Krediterlass NRW erforderlichen Dienstanweisung für Kreditaufnahmen vorhanden. Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung dieser Richtlinien haben sich nicht ergeben. f) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Ein zentrales Vertragsmanagement ist eingerichtet und im Aufbau. Ein Großteil der Verträge wird allerdings noch dezentral bei den Fachdiensten dokumentiert und archiviert. Fragenkreis 3: Strategische Steuerung a) Orientiert sich das Handeln der Gebietskörperschaft an einer langfristigen strategischen Ausrichtung? Die strategische Ausrichtung der Stadt wird durch die politischen Zielvorgaben bestimmt. Insbesondere das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2023 ist hier prägend. Das Verwaltungshandeln orientiert sich an diesen Vorgaben. b) Ist diese strategische Ausrichtung in Form eines Leitbildes oder in anderer Form dokumentiert? Das verabschiedete Haushaltssicherungskonzept beinhaltet im besonderen Teil ein Leitbild, das die strategische Ausrichtung berücksichtigt. Fragenkreis 4: Ziele und Kennzahlen a) Sind Ziele und Kennzahlen für die outputorientierte Steuerung definiert worden und sind diese zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet? Ziele und Kennzahlen ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen im Haushaltsplan und werden entsprechend im Anhang und im Lagebericht behandelt. Sie entsprechen den Anforderungen der Stadt. b) Sind die Kennzahlen zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet? Ja a) Inwiefern wurden die formulierten Ziele erreicht bzw. wo gab es berichtenswerte Planabweichungen? Die Zielvorgaben wurden bei den Erträgen und den Aufwendungen teilweise überschritten. Diese Planabweichungen sind mit den Budgetrichtlinien vereinbar, da die entstandenen Mehraufwendungen durch die erzielten Mehrerträge gedeckt werden konnten. Anlage 12 Seite 3 Des Weiteren sind diese Planabweichungen im Anhang und Lagebericht erläutert. Fragenkreis 5: Controlling a) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert? Eine Controlling-Abteilung ist nicht eingerichtet. Unterjährige Soll-IstVergleiche erfolgen durch die Mittelüberwachungen der einzelnen Fachdienste und der Kämmerei. Entsprechende Berichterstattungen an die Verwaltungsleitung und die zuständigen Ausschüsse sind erfolgt. b) Entspricht das Controlling den Anforderungen der Gebietskörperschaft um den Steuerungsbedürfnissen der Verwaltungsleitung Rechnung zu tragen und umfasst es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche? Die derzeit stattfindenden Mittelüberwachungen sind ausreichend und umfassen alle wesentlichen Verwaltungsbereiche. c) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Eine Überwachung der Beteiligungen erfolgt durch die Kämmerei und die entsandten Vertreter in den entsprechenden Gremien, die auch Sorge dafür tragen, dass gefasste politische Entscheidungen dort umgesetzt werden. Auf Grund der recht geringen Anzahl an Beteiligungen erscheint diese Vorgehensweise ausreichend. Gemäß § 117 GO NRW hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Da auf die Erstellung solcher Berichte bisher verzichtet wurde, fehlt diese wichtige Informationsquelle zu den städtischen Beteiligungen. Fragenkreis 6: Kosten- und Leistungsrechnung a) In welchen Teilen der Verwaltung existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung? Eine Kostenrechnung liegt auf Kostenstellenbasis vor und betrifft somit jeden Fachdienst. Für die Gebührenhaushalte erfolgt eine Kostenrechnung nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. b) Liefert die Kosten- und Leistungsrechnung die für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung erforderlichen Informationen bzw. an welchen Stellen besteht noch Handlungsbedarf? Die vorhandene Kosten- und Leistungsrechnung liefert notwendige Steuerungsdaten. Die Frage nach weiterem Handlungsbedarf kann nur im Rahmen einer gesonderten Prüfung und somit nicht innerhalb der Jahresabschlussprüfung abschließend beantwortet werden. Anlage 12 Seite 4 Fragenkreis 7: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe wesentliche Risiken rechtzeitig erkannt werden können? In der verwendeten EDV, insbesondere bei Infoma und dem DMS-System sind Risikofrüherkennungssysteme implementiert und werden im Rahmen der Haushaltsüberwachung genutzt. Des Weiteren ist eine Baurevision eingerichtet, mit deren Hilfe Planabweichungen bei Bauprojekten frühzeitig erkannt werden können. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die Maßnahmen können als ausreichend angesehen werden, Anhaltspunkte für eine Nichtdurchführung haben sich nicht ergeben. c) Sind die Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Alle Maßnahmen die mit Hilfe von Infoma bzw. dem DMS-System ergriffen wurden, werden dort revisionssicher gespeichert. Jährliche Baurevisionsberichte werden erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Umfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Sobald Erkenntnisse zu Risiken vorliegen, werden diese verwaltungsintern auf den entsprechenden Dienstwegen kurzfristig kommuniziert, um anschließend angemessen reagieren zu können. Falls notwendig werden auch Verwaltungsprozesse und Funktionen abgestimmt und angepasst. Fragenkreis 8: Finanzinstrumente, Termingeschäfte, Optionen u. Derivate a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: - Welche Produkte / Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte / Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge - Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Eine schriftliche Festlegung durch die Verwaltungsleitung liegt nicht vor. Die Aufnahme von Krediten und den dazugehörigen Derivaten richtet sich nach dem Krediterlass NRW. Anlage 12 Seite 5 Die Ermächtigung zur Derivataufnahme ist durch den Rat erteilt worden, da ein Beschluss vorliegt, der die Aufnahme von Derivaten den Geschäften der laufenden Verwaltung zuordnet. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Eine stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass die bei der Stadt Bedburg abgeschlossenen Derivate alle dem Zweck der Zinssicherung bzw. – optimierung dienen und keinen spekulativen Charakter haben. Die hierzu erlassenen Vorgaben, insbesondere das Konnexitätsprinzip, sind beachtet worden. c) Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf - Erfassung der Geschäfte - Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse - Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung - Kontrolle der Geschäfte Die Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der Geschäfte obliegt der Kämmerei. Bei Aufnahme von Krediten und Derivaten werden durch die Kämmerei mehrere Angebote eingeholt und bewertet. Die Auftragserteilung erfolgt im 4-Augen-Prinzip. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? entfällt e) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Für die Stadt gilt die „Dienstanweisung Finanzbuchhaltung“, die allerdings auf Grund der umfangreichen Änderungen in der Fibu sowie des Dokumentenmanagers einer Überarbeitung bedarf. Wie bereits erwähnt ist eine nach dem Krediterlass NRW notwendige Dienstanweisung für Kreditaufnahmen bisher nicht erlassen worden. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Entsprechende Regelungen sind vorhanden. Unterrichtungen finden durch die Kämmerei und die Stadtkasse regelmäßig statt. Fragenkreis 9: Haushaltsgrundsätze a) Wurde der Grundsatz der Vollständigkeit beachtet oder gibt es relevante Sachverhalte, die nicht im Haushalt abgebildet sind? Der Grundsatz der Vollständigkeit wurde eingehalten. Anlage 12 Seite 6 b) Wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet bzw. gab es wesentliche Sachverhalte bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat? Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde eingehalten. c) Wurde der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachtet und wurden insbesondere alle geplanten Erträge und Aufwendungen sorgfältig geschätzt, sofern sie errechenbar sind? Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wurde eingehalten. d) Wurden die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet, wonach die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, sofern die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen? Die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung wurden eingehalten. Fragenkreis 10: Planungswesen a) Existiert eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und entspricht diese den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 84 GO NRW)? Das Planungswesen inklusive der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Größere Planabweichungen (siehe Fragenkreis 12b) wurden untersucht und entsprechende Anpassungen für das Folgejahr wurden vorgenommen. Fragenkreis 11: Haushaltssatzung a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben. Die Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden? Die Haushaltssatzung wurde am 24.03.2015 durch den Rat der Stadt Bedburg beschlossen. Eine anschließende Veröffentlichung ist im Amtsblatt erfolgt. c) Wurden ggf. die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung beachtet, d.h. sind nur Aufwendungen entstanden bzw. Auszahlungen geleistet worden, zu denen eine rechtliche Verpflichtung bestand oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren? Die Vorschriften wurden beachtet. Anlage 12 Seite 7 d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden? Eine Nachtragssatzung war nicht erforderlich. Fragenkreis 12: Haushaltsplan a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Die Haushaltssatzung enthält alle erforderlichen Angaben und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. b) Wurde der Haushaltsplan eingehalten bzw. an welchen Stellen gab es wesentliche Abweichungen und welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend? Laut fortgeschriebener Haushaltsplanung sollte der Fehlbedarf 14.440.988,76 € betragen. Tatsächlich lag er im Jahresabschluss bei 12.057.820,85 €, was eine Verbesserung in Höhe von 2.383.167,91 € zur Folge hat. Wesentliche Abweichungen gab es auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandsseite durch die nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung und die Bildung der entsprechenden Drohverlustrückstellung. Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept a) War die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (sofern gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft zu erreichen? Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.12.2012 den allgemeinen Teil des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Somit galt dieses für das geprüfte Jahr 2015. b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden? Ja. c) Wurden die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht bzw. wurden die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt? Das Haushaltssicherungskonzept hat eine Laufzeit von 2013 bis 2023. Somit befinden wir uns derzeit am Beginn des Konzeptes. Zur Definierung eines Zielerreichungsgrades ist es daher noch zu früh. Bisher sind die enthaltenen Maßnahmen eingehalten worden. Anlage 12 Seite 8 Fragenkreis 14: Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Eine für die Stadt Bedburg bedeutende Investition stellt die Beteiligung am Windpark dar. Die Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und die Risiken sind von einem externen Beratungsunternehmen dargestellt und bewertet worden und waren Grundlage für die Ratsentscheidung. Alle Bauinvestitionen werden im Rahmen der vom Rechnungsprüfungsamt durchzuführenden Baurevisionen erfasst. Hervorzuheben ist hier der Planungsbeginn der Rathauszentralisierung. Auch hierfür kann bestätigt werden, dass angemessene Investitionsprüfungen durchgeführt wurden. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung und Überwachung von Investitionen liegen in der Verantwortung der zuständigen Fachdienste. Darüber hinaus finden Kontrollen in Form von Soll-Ist-Abweichungen sowie Baurevisionen statt. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Überschreitungen haben sich im geprüften Jahr bei folgenden Projekten ergeben: Umbau Bahnhof Bedburg Brückenerneuerung Schlosspark, Brücke 33 IT-Verkabelung Gymnasium und Realschule Die Überschreitungen der Kostenschätzungen sind auf Grund der angespannten Marktlage entstanden. Weitere Informationen hierzu können dem Baurevisionsbericht entnommen werden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 15: Kredite a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per saldo Schulden abgebaut werden? Anlage 12 Seite 9 Die Kreditverbindlichkeiten für Investitionen stiegen von 55.373.057,71 € im Vorjahr auf 72.594.683,48 €. Diese Kredite dienten hauptsächlich zur Finanzierung der Windparkbeteiligung. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sanken um 4.200.000,00 € auf 15.400.000,00 €. Somit liegt eine deutliche Neuverschuldung vor, die allerdings auf Grund der positiven Entwicklung des Windparks angemessen ist. b) Wurden Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen? Kredite für Investitionen sind im Jahr 2015 in Höhe von 19.175.000,00 € aufgenommen worden und dienten der Beteiligung am Windpark. c) Gibt es ein aktives Zins- und Schuldenmanagement? Ein angemessenes Zins- und Schuldenmanagement wird von der Kämmerei wahrgenommen. Fragenkreis 16: Liquidität a) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle gewährleistet? Ein funktionierendes Liquiditätsmanagement ist vorhanden und wird federführend von der Stadtkasse wahrgenommen. Eine tägliche Berichterstattung durch die Stadtkasse erfolgt an den Verwaltungsvorstand, die Kämmerei und das Rechnungsprüfungsamt. b) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management besteht nicht. c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat sich der Bestand dieser Kredite entwickelt? Die Kredite zur Liquiditätssicherung sanken um 4.200.000,00 € auf 15.400.000,00 €. d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung unterjährig überschritten? Gem. § 5 Haushaltssatzung liegt der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung bei 35.000.000,00 €. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Fragenkreis 17: Forderungsmanagement a) Gibt es eine Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen und entspricht diese den Bedürfnissen der Verwaltung? Anlage 12 Seite 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen ist in der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung geregelt und entspricht den Bedürfnissen der Stadt. b) Ist durch das bestehende Mahn- und Vollstreckungswesen sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Das Mahn- und Vollstreckungswesen wird bei der Stadtkasse wahrgenommen. Ausstehende Forderungen werden zeitnah gemahnt, für die Vollstreckung sieht der Stellenplan einen Vollstreckungsbeamten vor. Fragenkreis 18: Vergaberegelungen a) Gibt es eine Dienstanweisung zum Vergabewesen und entspricht diese den gesetzlichen Vorgaben? Die Vergabedienstanweisung ist am 10.04.2013 in Kraft getreten und entsprach im geprüften Jahr den gesetzlichen Vorgaben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Auch diese Geschäfte erfolgen grundsätzlich im Wettbewerb. c) Gab es im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte, dass gegen bestehende Vergaberegelungen verstoßen wurde? Im Jahr 2015 sind umfangreiche Aufträge im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt. Auf Grund eingeschränkter Personalressourcen und der vorliegenden Dringlichkeit ist teilweise auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben verzichtet worden. Eine umfangreiche Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist im Jahr 2015 erfolgt. Auf den entsprechenden Prüfbericht vom 19.05.2016 wird verwiesen. Fragenkreis 19: Gebühren- und Beitragssatzungen a) Wurden die Gebührenbedarfsberechnungen von der örtlichen Prüfung auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit überprüft? Die in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss aufgeführten Berechnungen wurden durch das Rechnungsprüfungsamt auf Plausibilität geprüft. Weitergehende Prüfungen der Gebührenberechnungen erfolgen nach Bedarf. b) Wurde in den gebührenrechnenden Bereichen eine Nachkalkulation durchgeführt, damit eventuelle Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen festgestellt werden können? Anlage 12 Seite 11 Nachkalkulationen sind entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW und der hierzu ergangenen Rechtsprechung erfolgt. Die hierbei festgestellten Über- und Unterdeckungen sind berücksichtigt worden. c) Werden die bestehenden Gebührensatzungen regelmäßig auf ihren Anpassungsbedarf hin untersucht? Ja. d) Gab es während der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass gegen bestehende Gebührensatzungen verstoßen wurde oder diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. e) Ist sichergestellt, dass alle Beiträge zeitnah und vollständig erhoben werden? Ja. Fragenkreis 20: Korruptionsprävention a) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? In den ortsrechtlichen Bestimmungen und innerdienstlichen Weisungen sind vielfältige Korruptionspräventionsmaßnahmen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennungen, Genehmigungsregelungen, Berechtigungen etc.) enthalten. Durch die Novellierung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind weitergehende Korruptionspräventionsmaßnahmen auch für die Stadt Bedburg verpflichtend geworden (z.B. Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche, Rotationsprinzip). Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Erstellung einer Antikorruptionsrichtlinie sind derzeit in Bearbeitung. b) Gibt es interne Regelungen zur Korruptionsprävention, z.B. die Annahme von Geschenken? Wie bereits unter 20a) erwähnt, sind in den ortsrechtlichen Bestimmungen und innerdienstlichen Weisungen Regelungen zur Korruptionsprävention enthalten. Weitergehende interne Regelungen sind in Bearbeitung. c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht wurden? Nein Fragenkreis 21: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Hat die Verwaltungsleitung den Rat unterjährig über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert? Anlage 12 Seite 12 Entsprechende Berichterstattungen erfolgten unterjährig in den Ausschüssen und im Rat. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Eindruck in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche? Ja c) Wurde der Rat über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Aus Sicht der Rechnungsprüfung wurde der Rat angemessen und zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen lagen auskunftsgemäß im geprüften Jahr nicht vor. Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage a) Gibt es Auffälligkeiten bei den Kennzahlen (z.B. NKF-Kennzahlenset NRW) zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage? Das Jahr 2015 ist sowohl auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandsseite durch einen Einmaleffekt geprägt. Eine ungeplante Gewerbesteuernachzahlung inkl. Zinsen sowie die daraus resultierende Drohverlustrückstellung erschweren einen Kennzahlenvergleich zu den Vorjahren. b) Wie haben sich die Kennzahlen im Zeitablauf entwickelt? Unter Vernachlässigung des vorgenannten Einmaleffektes haben sich die Kennzahlen entsprechend der Planung entwickelt. c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen? Ein interkommunaler Vergleich wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW durchgeführt. Auf die entsprechenden Prüfberichte wird verwiesen. Fragenkreis 23: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein Anlage 12 Seite 13 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 24: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Das Eigenkapital beträgt zum Abschlussstichtag 57.450.272,05 €; die Sonderposten betragen 63.864.480,31 €; die Rückstellungen liegen bei 33.667.891,49 € und die Verbindlichkeiten betragen 130.865.491,26 €. Unter Berücksichtigung der Sonderposten (Eigenkapitalquote 2) beträgt die interne Finanzierungsquelle 121.314.752,36 € und der externe Betrag liegt bei 164.533.382,75 €. Das Eigenkapital liegt somit bei rund 41 % des Gesamtkapitals, ohne Sonderposten liegt der Anteil bei 19,5 %. Die zum Abschluss bestehenden Investitionsverpflichtungen sind haushalterisch durch entsprechende übertragbare Ansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen gedeckt, eine Finanzierung ergibt sich aus den Kreditermächtigungen der Haushaltssatzung. b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung? Das Kreditvolumen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung hat sich im Jahr 2015 deutlich erhöht. Ein kurzfristiger Abbau dieser Verbindlichkeiten ist derzeit nicht erkennbar. Durch einen möglichen und sehr wahrscheinlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus in den nächsten Jahren besteht das Risiko einer zusätzlichen Kostenbelastung mit einem entsprechenden negativen Einfluss auf die Finanzlage. c) In welchem Umfang hat die Stadt Finanz- u. Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die Stadt hat Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der Brandschutzpauschale, der Sportpauschale sowie aus investiven Zuschüssen von Dritten erhalten. Nähere Angaben hierzu sind im Anhang aufgeführt. Anhaltspunkte für eine Nichtbeachtung der damit verbundenen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Anlage 12 Seite 14 Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung? Sofern die im HSK geplanten Maßnahmen eingehalten werden und sich keine gravierenden Planabweichungen ergeben sollten, besteht bis zum Ende der HSK-Laufzeit keine Gefahr einer bilanziellen Überschuldung. Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können? Die ordentlichen Aufwendungen von 67.644.207,30 € lagen um 12.057.820,85 € über den ordentlichen Erträgen von 58.642.387,30 €. Somit konnten die Erträge die Aufwendungen wie geplant nicht decken. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Eine nicht eingeplante Gewerbesteuernachzahlung mit der dazugehörigen Zinszahlung auf der Ertragsseite sowie eine damit zusammenhängende Bildung einer Drohverlustrückstellung auf der Aufwandseite haben Einfluss auf das Jahresergebnis genommen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen a) Existiert ein strukturelles Defizit und was sind seine Ursachen? Ein strukturelles Defizit lag vor, was planerisch aber auch vorgesehen war. Die Ursachen hierfür waren somit bereits bei den Haushaltsberatungen bekannt und können den entsprechenden Sitzungsprotokollen entnommen werden. b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen? Die entsprechenden Produktbereiche bzw. Fachdienstbudgets können dem Lagebericht entnommen werden. Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Sind langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich? Ja Anlage 12 Seite 15 b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern? Die hierzu notwendigen Maßnahmen sind im HSK aufgeführt. Anlage 12 Seite 16