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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 45/2013 (WiFöA 17.06.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
25.06.13, 12:02
Aktualisiert
25.06.13, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 45/2013 (WiFöA 17.06.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 2 / V 45/2013 Datum: 21.06.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 17.06.2013 Öffentliche Sitzung TOP 8 "Maastricht & Euregio Maas-Rhein 2018" - Beteiligung des Kreises Euskirchen V 45/2013 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Z1 11.06.2013 Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um frühzeitige Ideenfindung zur Umsetzung des Projektes in der Region. Die UWV-Fraktion kritisiert die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen und möchte stattdessen die Solidarität des Kreises Euskirchen in der Region bekundet sehen. Im Gegensatz dazu sieht die CDU-Fraktion in diesem Projekt durchaus eine Solidaritätsbekundung für die Region. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht sich außer Vogelsang auch andere Austragungsorte zur Umsetzung von Projektbausteinen. Die Verwaltung nimmt diesbezüglich gerne Vorschläge entgegen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kulturhauptstadtbewerbung weiterhin aktiv zu unterstützen und die anteiligen Eigenmittel des Kreises Euskirchen in Höhe von insgesamt 236.000 € (in den Jahren 2014 - 2019 jeweils 39.333 €) über den Zweckverband REGION Aachen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist: a) eine positive Entscheidung der Jury für Maastricht & die EUREGIO Maas-Rhein als Kulturhauptstadt Europas 2018, b) dass sichergestellt ist, dass 40% der Mittel für das beschriebene Stadt-/Lokalprogramm der Aachener Region entsprechend der Vorlage reserviert bleiben, c) eine Beteiligung/Vertretung der Aachener Region in der Organisations- und Verwaltungsstruktur der Stichting Kulturhauptstadt Maastricht & die EUREGIO Maas-Rhein 2018 im Rahmen des durch die Europäische Kommission gegebenen Regelwerks sichergestellt ist und d) eine Co-Finanzierung des Landes NRW und des Landschaftsverbands Rheinland in der beschriebenen Höhe erfolgt. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 3 Gegenstimmen (2 FDP und 1 DIE LINKE)