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Mitteilungsvorlage (Neuaufsetzung der Verträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
95 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Mitteilungsvorlage (Neuaufsetzung der Verträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Neuaufsetzung der Verträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Mitteilungsvorlage (Neuaufsetzung der Verträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9151/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.12.2017 Betreff: Neuaufsetzung der Verträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Neuaufsetzung der Verträge mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg unter den in der Vorlage dargestellten Voraussetzungen zu erarbeiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Ende 2018 laufen die aktuellen Verträge zwischen der Stadt Bedburg und den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg aus. Im 1. Quartal des Jahres 2018 strebt die Verwaltung der Stadt Bedburg die Verhandlung über die Neuaufsetzung der Trägerverträge im Bereich der offenen Jugendarbeit an. Ziel dieser Bemühungen wird sein, mit den derzeitig vor Ort agierenden Trägern: - Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. - katholische Kirchengemeinde St. Willibrord - Rheinflanke GmbH gemeinsam ein bedarfsgerechtes, offenes und frei zugängliches Angebot für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Bedburg umzusetzen. Unter Berücksichtigung der vertretbaren fiskalischen Herausforderungen soll die bestehende Vertragsbindung von 5 Jahren beibehalten werden, um eine vertrauensvolle und sichere Arbeit für die Kinder und Jugendlichen in Bedburg weiterhin zu ermöglichen. Grundlegende Prämisse ist die möglichst hohe Qualität und Quantität der Angebote. Aus der Perspektive der Fachverwaltung sind folgende Aspekte zwingende Voraussetzung für die Verlängerung der Verträge: 1. Einhaltung der Zielvereinbarungen des kommunalen Wirksamkeitsdialoges 2. Offene sowie frei zugängliche Angebote an mindestens drei bis vier Nachmittagen in der Woche 3. Aktive Mitarbeit bei Konzeptentwicklung und Durchführung von Projekten und Angeboten 4. Mitwirkung bei der Entwicklung eines flächendeckenden Ferienangebotes Erste Sondierungsgespräche sind für Beginn 2018 geplant, in welchen die Vorstellungen und Ideen aller Beteiligten abgeglichen werden, um kooperativ und zielorientiere Vereinbarungen zu fixieren. Die Fachverwaltung wird diese zeitnah - unter Beachtung der oben erwähnten Zielsetzungen – in die Wege leiten und im Jugendhilfeausschuss über konkrete Ergebnisse berichten. Im 2. Quartal 2018 strebt die Fachverwaltung eine Neuaufsetzung der bestehenden Kooperationsverträge mit den vor Ort agierenden Trägern der offenen & mobilen Kinder- und Jugendarbeit an, um ein kontinuierliches und bedarfsgerechtes Angebot für die Kinder und Jugendlichen der Stadt Bedburg zu sichern. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Mitteilungsvorlage WP9-151/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: -------------------------Küppers -------------------------Müchen -------------------------Brunken -------------------------Solbach Stadtjugendpfleger Jugendhilfeplanung Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-151/2017 Seite 3