Daten
Kommune
Bedburg
Größe
269 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
26.07.18, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9189/2017
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Rat der Stadt Bedburg
19.12.2017
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte
Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche
Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von
Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner
Personen bzw. Personengruppen dient.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Bei einer
Abfuhrmenge von mehr als 3 m³ beträgt der Preis für diese Leistung 20,50 €/m³ zzgl.
Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare Kosten in Höhe von 24,40 €/m³ in die
Gebührenkalkulation ein.
Ist die Abfuhrmenge kleiner gleich 3 m³, so werden durch das Unternehmen pauschal 75 € zzgl.
Mehrwertsteuer berechnet, was zu anrechenbaren Kosten von 89,25 € führt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden
Kosten betragen ab dem 01.01.2018:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l
1,89 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben über einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l
19,16 €/m³
für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l
37,89 €/m³
für Chemietoiletten
59,38 €/m³
Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich mit einem 5%igen Aufschlag auf der Basis der
Zwischensumme für Abfuhren über 3 m³ berechnet.
Kalkulation 2018
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert
2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert
2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-189/2017
Kalkulation 2018
Kalkulation 2017
> 3 m³
24,40
1,89
26,29
1,31
27,60
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
<= 3m³
89,25 € pauschal
1,89
€/m³
91,14
€/m³
1,31
€/m³
92,45
€/m³
24,30
1,90
26,20
1,31
27,51
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
19,16
43,56
2,18
45,73
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
19,16
€/m³
108,41
€/m³
2,18
€/m³
110,59
€/m³
24,30
19,27
43,57
2,18
45,75
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
37,89
62,29
3,11
65,40
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
37,89
€/m³
127,14
€/m³
3,11
€/m³
130,25
€/m³
24,30
38,11
62,41
3,12
65,53
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,40
59,38
83,78
4,19
87,96
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
89,25 € pauschal
59,38
€/m³
148,63
€/m³
4,19
€/m³
152,82
€/m³
24,30
59,72
84,02
4,20
88,22
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP9-189/2017
Seite 3