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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
269 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
26.07.18, 14:46
Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9189/2017 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Rat der Stadt Bedburg 19.12.2017 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen bzw. Personengruppen dient. Abfuhrleistung: Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Bei einer Abfuhrmenge von mehr als 3 m³ beträgt der Preis für diese Leistung 20,50 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare Kosten in Höhe von 24,40 €/m³ in die Gebührenkalkulation ein. Ist die Abfuhrmenge kleiner gleich 3 m³, so werden durch das Unternehmen pauschal 75 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, was zu anrechenbaren Kosten von 89,25 € führt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden Kosten betragen ab dem 01.01.2018:  für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert von 2.000 mg/l 1,89 €/m³  für Abwasser aus abflusslosen Gruben über einem CSB-Wert von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l 19,16 €/m³  für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l 37,89 €/m³  für Chemietoiletten 59,38 €/m³ Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich mit einem 5%igen Aufschlag auf der Basis der Zwischensumme für Abfuhren über 3 m³ berechnet. Kalkulation 2018 Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme Verwaltungskosten Gebührensatz Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert 2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme Verwaltungskosten Gebührensatz Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme Verwaltungskosten Gebührensatz Chemietoiletten Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme Verwaltungskosten Gebührensatz Beschlussvorlage WP9-189/2017 Kalkulation 2018 Kalkulation 2017 > 3 m³ 24,40 1,89 26,29 1,31 27,60 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ <= 3m³ 89,25 € pauschal 1,89 €/m³ 91,14 €/m³ 1,31 €/m³ 92,45 €/m³ 24,30 1,90 26,20 1,31 27,51 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,40 19,16 43,56 2,18 45,73 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 89,25 € pauschal 19,16 €/m³ 108,41 €/m³ 2,18 €/m³ 110,59 €/m³ 24,30 19,27 43,57 2,18 45,75 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,40 37,89 62,29 3,11 65,40 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 89,25 € pauschal 37,89 €/m³ 127,14 €/m³ 3,11 €/m³ 130,25 €/m³ 24,30 38,11 62,41 3,12 65,53 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,40 59,38 83,78 4,19 87,96 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 89,25 € pauschal 59,38 €/m³ 148,63 €/m³ 4,19 €/m³ 152,82 €/m³ 24,30 59,72 84,02 4,20 88,22 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP9-189/2017 Seite 3