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Mitteilungsvorlage (Unterbringung von Asylsuchenden)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-31/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 64 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Unterbringung von Asylsuchenden Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber (Stand 14.03.2017: 368 Personen) werden zurzeit 18 Objekte genutzt; angemietet wurden davon insgesamt neun Objekte. Die verbleibenden neun Objekte befinden sich in städtischem Besitz. In den Unterkünften sind derzeit gesamt 355 Personen untergebracht. Hinzu kommen 13 Personen, die in privat angemieteten Wohnungen leben. In den letzten beiden Monaten wurde vielen Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Dieser Personenkreis gehört nicht mehr zum Asylbewerberleistungsgesetz und ist somit berechtigt, die zugewiesene Unterkunft zu verlassen und eigenen Wohnraum zu beziehen. Ohne Unterstützung fällt es den anerkannten Flüchtlingen sehr schwer, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt anzumieten. Da in der Regel Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Rhein-Erft bezogen werden, sind Wohnungsgröße und Mietkosten reglementiert. Insbesondere Einzelpersonen finden keine angemessene Wohnung. Erschwerend wirkt sich die seit Dezember 2016 angewandte Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz aus. Danach werden die anerkannten Flüchtlinge einer bestimmten Kommune zugewiesen und verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ihren Wohnsitz in dieser Kommune zu nehmen. Aktuell sind 27 Wohnsitzzuweisungen für das Stadtgebiet Bedburg bekannt. Hinsichtlich der Wohnsitzauflage wird auf die Vorlage WP9-4/2017 verwiesen. Derzeit sind rd. 70 anerkannte Personen in den Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Diese werden bei der Zuweisungsquote nicht berücksichtigt und verringern die Aufnahmekapazität der Unterkünfte. Hinsichtlich der Neubauten in Kaster und dem Umbau der alten Schule `Kirchtroisdorf´ wird auf die Sachstandsmitteilung des zuständigen Fachdienstes 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof verwiesen: Neubauten Hans-Böckler-Allee Die Baugenehmigung für die beiden Neubauten liegt dem FD 6 seit Februar 2017 vor. Zwischenzeitlich sind die Ausschreibungsunterlagen für die Hauptgewerke, wie z.B. Rohbau fertiggestellt und werden der Zentralen Vergabestelle der Stadt Bedburg zeitnah zur Durchführung der Wettbewerbe übermittelt. Der Baubeginn erfolgt dann entsprechend der durchgeführten Vergabeverfahren. Umbau Alte Schule Kirchtroisdorf Der Bauantrag ist derzeit in der Fertigstellung. Hier befindet sich das beauftragte Planungsbüro in der Klärung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bedburg bezüglich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Eine Klärung der offenen Punkte sowie die Einreichung des Bauantrages ist für KW 11 vorgesehen. Da diese Punkte maßgeblich in die Leistungen der ausführenden Firmen eingreifen, werden die Leistungsverzeichnisse nach Stellung des Bauantrages zeitnah fertiggestellt und versendet. Die letzte große Flüchtlingszuweisung der Bezirksregierung erfolgte im Dezember 2016. Auffallend hierbei war, dass nur wenige Flüchtlinge aus arabischen Ländern (Syrien, Irak etc.) stammten. Die Herkunft verteilte sich auf afrikanische Staaten (Nigeria, Eritrea, Somalia, Guinea, Marokko und Algerien). Die Aufnahmekapazität der Flüchtlingsunterkünfte wurde fast erreicht. Mitteilungsvorlage WP9-31/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In den Monaten Januar und Februar 2017 waren 4 Zugänge zu verzeichnen. Hierbei handelte es sich um 2 Geburten und 2 Übernahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dem gegenüber stehen in den beiden Monaten 23 Abgänge. 12 Auszüge von anerkannten Personen in eigenen Wohnraum 3 Personen, die die Unterkunft mit unbekanntem Aufenthalt verlassen haben (sog. Registerbereinigungen) 2 Umverteilungen in eine andere Kommune 4 freiwillige Rückkehr ins Heimatland 1 Sterbefall 1 Abschiebung Lt. Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg weist die Stadt Bedburg eine Erfüllungsquote von 91,44 % auf, dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 31 Personen (Stand 27.02.2017). Obwohl die Kapazität durch die anerkannten Personen verringert ist, stehen derzeit ausreichend Plätze zur Verfügung um der Aufnahmeverpflichtung nachzukommen. Trotz der Abgänge ist in vielen Unterkünften die Situation angespannt. Das erzwungene, enge Zusammenleben mit fremden Menschen unterschiedlicher Nationalität und Religion stellt für jeden Bewohner eine große Belastung dar. Konflikte aufgrund unterschiedlicher Lebensbedürfnisse und Gewohnheiten, knapper Ressourcen (Herdplatten, Toiletten, Waschgelegenheiten etc.) verursachen häufig Spannungen. Verwaltungsseitig wird versucht, diese Konflikte zu lösen bzw. so gering wie möglich zu halten. Jedoch sind gerade den Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der räumlichen Situation in vielen Fällen mangels Alternativen Grenzen gesetzt. Auffällig hier ist, dass insbesondere Flüchtlinge aus dem nordafrikanischen Raum ein relativ hohes Konfliktpotential aufweisen und Verhaltensregeln nicht einhalten. Anordnungen der Bediensteten werden häufig nicht bzw. erst nach mehrmaligen längeren Diskussionen angenommen. Hierzu wird grundsätzlich auch der ordnungsbehördliche Außendienst bzw. auch die Polizei mit einbezogen. Letztere vor allem bei der Durchsetzung von Hausverboten für die Personen, die sich zu Unrecht in den Unterkünften aufhalten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-31/2017 Seite 3