Daten
Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9-31/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 64
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Unterbringung von Asylsuchenden
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber (Stand 14.03.2017: 368 Personen) werden
zurzeit 18 Objekte genutzt; angemietet wurden davon insgesamt neun Objekte. Die verbleibenden
neun Objekte befinden sich in städtischem Besitz.
In den Unterkünften sind derzeit gesamt 355 Personen untergebracht. Hinzu kommen 13
Personen, die in privat angemieteten Wohnungen leben.
In den letzten beiden Monaten wurde vielen Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Dieser Personenkreis gehört nicht mehr zum Asylbewerberleistungsgesetz und ist somit
berechtigt, die zugewiesene Unterkunft zu verlassen und eigenen Wohnraum zu beziehen.
Ohne Unterstützung fällt es den anerkannten Flüchtlingen sehr schwer, Wohnungen auf dem
freien Wohnungsmarkt anzumieten. Da in der Regel Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter
Rhein-Erft bezogen werden, sind Wohnungsgröße und Mietkosten reglementiert. Insbesondere
Einzelpersonen finden keine angemessene Wohnung.
Erschwerend wirkt sich die seit Dezember 2016 angewandte Wohnsitzzuweisung nach § 12 a
Aufenthaltsgesetz aus. Danach werden die anerkannten Flüchtlinge einer bestimmten Kommune
zugewiesen und verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ihren Wohnsitz in dieser Kommune zu
nehmen. Aktuell sind 27 Wohnsitzzuweisungen für das Stadtgebiet Bedburg bekannt.
Hinsichtlich der Wohnsitzauflage wird auf die Vorlage WP9-4/2017 verwiesen.
Derzeit sind rd. 70 anerkannte Personen in den Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Diese
werden bei der Zuweisungsquote nicht berücksichtigt und verringern die Aufnahmekapazität der
Unterkünfte.
Hinsichtlich der Neubauten in Kaster und dem Umbau der alten Schule `Kirchtroisdorf´ wird auf die
Sachstandsmitteilung des zuständigen Fachdienstes 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof verwiesen:
Neubauten Hans-Böckler-Allee
Die Baugenehmigung für die beiden Neubauten liegt dem FD 6 seit Februar 2017 vor.
Zwischenzeitlich sind die Ausschreibungsunterlagen für die Hauptgewerke, wie z.B. Rohbau
fertiggestellt und werden der Zentralen Vergabestelle der Stadt Bedburg zeitnah zur
Durchführung der Wettbewerbe übermittelt.
Der Baubeginn erfolgt dann entsprechend der durchgeführten Vergabeverfahren.
Umbau Alte Schule Kirchtroisdorf
Der Bauantrag ist derzeit in der Fertigstellung. Hier befindet sich das beauftragte
Planungsbüro in der Klärung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bedburg
bezüglich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.
Eine Klärung der offenen Punkte sowie die Einreichung des Bauantrages ist für KW 11
vorgesehen.
Da diese Punkte maßgeblich in die Leistungen der ausführenden Firmen eingreifen, werden
die Leistungsverzeichnisse nach Stellung des Bauantrages zeitnah fertiggestellt und
versendet.
Die letzte große Flüchtlingszuweisung der Bezirksregierung erfolgte im Dezember 2016.
Auffallend hierbei war, dass nur wenige Flüchtlinge aus arabischen Ländern (Syrien, Irak etc.)
stammten. Die Herkunft verteilte sich auf afrikanische Staaten (Nigeria, Eritrea, Somalia, Guinea,
Marokko und Algerien). Die Aufnahmekapazität der Flüchtlingsunterkünfte wurde fast erreicht.
Mitteilungsvorlage WP9-31/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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In den Monaten Januar und Februar 2017 waren 4 Zugänge zu verzeichnen. Hierbei handelte es
sich um 2 Geburten und 2 Übernahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die das
18. Lebensjahr vollendet haben.
Dem gegenüber stehen in den beiden Monaten 23 Abgänge.
12 Auszüge von anerkannten Personen in eigenen Wohnraum
3 Personen, die die Unterkunft mit unbekanntem Aufenthalt verlassen haben (sog. Registerbereinigungen)
2 Umverteilungen in eine andere Kommune
4 freiwillige Rückkehr ins Heimatland
1 Sterbefall
1 Abschiebung
Lt. Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg weist die Stadt Bedburg eine Erfüllungsquote von
91,44 % auf, dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 31 Personen (Stand 27.02.2017).
Obwohl die Kapazität durch die anerkannten Personen verringert ist, stehen derzeit ausreichend
Plätze zur Verfügung um der Aufnahmeverpflichtung nachzukommen.
Trotz der Abgänge ist in vielen Unterkünften die Situation angespannt. Das erzwungene, enge
Zusammenleben mit fremden Menschen unterschiedlicher Nationalität und Religion stellt für jeden
Bewohner eine große Belastung dar. Konflikte aufgrund unterschiedlicher Lebensbedürfnisse und
Gewohnheiten, knapper Ressourcen (Herdplatten, Toiletten, Waschgelegenheiten etc.)
verursachen häufig Spannungen. Verwaltungsseitig wird versucht, diese Konflikte zu lösen bzw.
so gering wie möglich zu halten. Jedoch sind gerade den Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der
räumlichen Situation in vielen Fällen mangels Alternativen Grenzen gesetzt.
Auffällig hier ist, dass insbesondere Flüchtlinge aus dem nordafrikanischen Raum ein relativ hohes
Konfliktpotential aufweisen und Verhaltensregeln nicht einhalten. Anordnungen der Bediensteten
werden häufig nicht bzw. erst nach mehrmaligen längeren Diskussionen angenommen. Hierzu
wird grundsätzlich auch der ordnungsbehördliche Außendienst bzw. auch die Polizei mit
einbezogen. Letztere vor allem bei der Durchsetzung von Hausverboten für die Personen, die sich
zu Unrecht in den Unterkünften aufhalten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Hamacher
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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