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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO vom 11.09.2017 bezüglich der Sicherstellung des Notarztes am Standort der Rettungswache am Krankenhaus Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
26.07.18, 14:46
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO vom 11.09.2017 bezüglich der Sicherstellung des Notarztes am Standort der Rettungswache am Krankenhaus Bedburg) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO vom 11.09.2017 bezüglich der Sicherstellung des Notarztes am Standort der Rettungswache am Krankenhaus Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9194/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 41 53 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO vom 11.09.2017 bezüglich der Sicherstellung des Notarztes am Standort der Rettungswache am Krankenhaus Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses den Antrag zurückzuweisen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im vorliegenden Antrag regt Herr Wagner verschiedene Modelle an, um die dauerhafte Bereitschaft eines Notarztes am Standort der Rettungswache am Krankenhaus Bedburg sicherzustellen, sofern die Krankenhausgesellschaft die Zusammenarbeit aufkündigt. Mit Schreiben vom 10.10.2017 erklärt Herr Schall für den Klinikverbund Erft, dass das Bedburger Krankenhaus nach wie vor den Notarzt für die Region stellen wird und auch daran interessiert ist, weitere Versorgungsgebiete zu übernehmen. Da die Sicherstellung des Notarztes damit nicht gefährdet ist, kann der Antrag als unbegründet zurückgewiesen werden. Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 28.11.2017 einstimmig (bei einer Enthaltung) die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen, den Antrag als unbegründet zurück zu weisen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 29.11.2017 ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-194/2017 Seite 2