Daten
Kommune
Bedburg
Größe
293 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
11.06.18, 18:02
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Drucksache: WP9-2/2017
2. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
04.04.2017
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
28.11.2017
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich dafür bei einer
Gegenstimme (Bündnis
90/Die Grünen)
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
hier: Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt dem Deutschen Roten Kreuz einen Zuschuss in Höhe von 1.000
€ zu gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche
Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche
(Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b).
Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2017 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von
7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege
veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr
2017 einen Antrag gestellt haben:
Stand: 31.03.2017
a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b
Verein
Antrag 2017
Plan 2017
1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
22.02.2017
max .250,00 €
2. AWO- Ortsverein Bedburg
29.03.2017
max. 250,00 €
3. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg
26.01.2017
max. 250,00 €
4. Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia
19.01.2017
max. 250,00 €
5. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus
19.01.2017
max. 250,00 €
6. Kath. Pfarrgemgemeinde St. Matthias
19.01.2017
125,00 €
7. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus
02.03.2017
125,00 €
8. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
14.02.2017
max.250,00 €
9. Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula
19.01.2017
max. 250,00 €
10. Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord
19.01.2017
max. 250,00 €
11. Seniorengemeinschaft Pütz
05.01.2017
max. 250,00 €
12. VdK – Ortsverband Kaster
01.10.2016
max .250,00 €
13. VdK – Ortsverband Pütz
13.12.2016
125,00 €
2.875,00 €
b) Anträge gemäß Ziffer 3.2
Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend
in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der
Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer
detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr
2017 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 - 3 dieser Vorlage beigefügt.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Des Weiteren wurde ein Antrag form- und fristgerecht vom Deutschen Roten Kreuz am 31.03.2017 gestellt.
Aufgrund beizubringender Unterlagen wird die Bezuschussung auf die nächste Sitzung vertagt.
Stand 31.03.2017
Verein
Antrag 2017
Zuschuss Vorjahr
1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
29.11.2016
500,00 €
2. Frauen helfen Frauen
29.03.2017
1.000,00 €
3. Kath.-Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK
23.01.2017
1.000,00 €
2.500,00 €
Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.):
In 2016 wurden 48 (Vorjahr 45) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 7 (Vorjahr 10) Frauen eine
finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr wurde mit einem
Gewinn von rd. 22.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Gewinn von rd. 32.000,00 € ausgewiesen.
Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 2 ´Frauen helfen Frauen´im Rhein Erft-Kreis e.V.
Die Frauenberatungsstelle ´Frauen helfen Frauen´im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in Kerpen besteht seit
1985. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann
sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau
und ggfs. der Familie.
Lt. Tätigkeitsbericht fanden 1410 Einzelberatungen statt; davon rund 7 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg.
Die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen im Jahr 2016 ist annähernd konstant
geblieben.
Im vergangenen Jahr wurden gezielt geflohene Frauen unterstützt. Neben Schulungen von Fachkräften und
Ehrenamtlichen aus der Flüchtlingshilfe wurden einzelne Frauen in den jeweiligen Unterkünften beraten.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis):
Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2016 rd. 50
Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen. Insgesamt fielen in der
Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 420
Beratungsstunden in 2016 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die
Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Ergänzung zur Sitzung am 28.11.2017
Antrag gem. Ziffer 3.2
Verein
4. Deutsches Rotes Kreuz
Antrag 2017
31.03.2017
Zuschuss Vorjahr
0,00 €
Wie bereits in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am 04.04.2017 dargelegt,
hat auch das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag gem. Ziff. 3.2 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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gestellt. Eine Entscheidung konnte aufgrund fehlender Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt nicht
erfolgen.
Der Ortsverband Bedburg des Deutschen Roten Kreuzes ist als Teil der Internationalen Rotkreuzund Rothalbmondbewegung an die Grundsätze der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965
gebunden. Diese umfassen die Aspekte der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität,
Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Neben dem Blutspendedienst und der Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen ist auch der
Sanitätswachdienst ein elementares Element des Ortsvereins Bedburg.
Dieser ist Teil der Notfallvorsorge und wird im Rahmen von Veranstaltungen, bei denen von einem
erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen wird, durchgeführt. Die Durchführung beruht auf Basis
der Erkenntnisse einer Gefahrenanalyse. Häufig erfolgt eine Zusammenarbeit mit den
Feuerwehren und Rettungsdiensten.
Die Blutspende beruht auf Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit. Viele Menschen sind dringend auf
Blut- bzw. Blutbestandteilpräparate angewiesen, so dass ein Handel mit Blut vermieden werden
sollte.
Auch wenn die verschiedenen Tätigkeitsbereiche mit ehrenamtlichen Personen durchgeführt
werden, entstehen allein durch die Bereitstellung der Materialien, Ausbildung, Versicherung etc.
Kosten. Diese werden überwiegend durch Abrechnung der einzelnen Dienste Dritten gegenüber,
Teilnehmerbeiträgen und Spenden finanziert.
Der Ortsverband Bedburg hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem Gewinn von rd. 4.000 €
abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Verlust von rd. 700 € ausgewiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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