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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien hier: Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
293 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
11.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-2/2017 2. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 04.04.2017 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 28.11.2017 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien hier: Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Deutschen Roten Kreuz einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2017 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2017 einen Antrag gestellt haben: Stand: 31.03.2017 a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b Verein Antrag 2017 Plan 2017 1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 22.02.2017 max .250,00 € 2. AWO- Ortsverein Bedburg 29.03.2017 max. 250,00 € 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg 26.01.2017 max. 250,00 € 4. Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia 19.01.2017 max. 250,00 € 5. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus 19.01.2017 max. 250,00 € 6. Kath. Pfarrgemgemeinde St. Matthias 19.01.2017 125,00 € 7. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus 02.03.2017 125,00 € 8. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter 14.02.2017 max.250,00 € 9. Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula 19.01.2017 max. 250,00 € 10. Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord 19.01.2017 max. 250,00 € 11. Seniorengemeinschaft Pütz 05.01.2017 max. 250,00 € 12. VdK – Ortsverband Kaster 01.10.2016 max .250,00 € 13. VdK – Ortsverband Pütz 13.12.2016 125,00 € 2.875,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2017 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 - 3 dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorlage WP9-2/2017 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Des Weiteren wurde ein Antrag form- und fristgerecht vom Deutschen Roten Kreuz am 31.03.2017 gestellt. Aufgrund beizubringender Unterlagen wird die Bezuschussung auf die nächste Sitzung vertagt. Stand 31.03.2017 Verein Antrag 2017 Zuschuss Vorjahr 1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft 29.11.2016 500,00 € 2. Frauen helfen Frauen 29.03.2017 1.000,00 € 3. Kath.-Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK 23.01.2017 1.000,00 € 2.500,00 € Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.): In 2016 wurden 48 (Vorjahr 45) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 7 (Vorjahr 10) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 22.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Gewinn von rd. 32.000,00 € ausgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 2 ´Frauen helfen Frauen´im Rhein Erft-Kreis e.V. Die Frauenberatungsstelle ´Frauen helfen Frauen´im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in Kerpen besteht seit 1985. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. der Familie. Lt. Tätigkeitsbericht fanden 1410 Einzelberatungen statt; davon rund 7 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg. Die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen im Jahr 2016 ist annähernd konstant geblieben. Im vergangenen Jahr wurden gezielt geflohene Frauen unterstützt. Neben Schulungen von Fachkräften und Ehrenamtlichen aus der Flüchtlingshilfe wurden einzelne Frauen in den jeweiligen Unterkünften beraten. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2016 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 420 Beratungsstunden in 2016 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Ergänzung zur Sitzung am 28.11.2017 Antrag gem. Ziffer 3.2 Verein 4. Deutsches Rotes Kreuz Antrag 2017 31.03.2017 Zuschuss Vorjahr 0,00 € Wie bereits in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am 04.04.2017 dargelegt, hat auch das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag gem. Ziff. 3.2 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien Beschlussvorlage WP9-2/2017 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 gestellt. Eine Entscheidung konnte aufgrund fehlender Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen. Der Ortsverband Bedburg des Deutschen Roten Kreuzes ist als Teil der Internationalen Rotkreuzund Rothalbmondbewegung an die Grundsätze der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 gebunden. Diese umfassen die Aspekte der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Neben dem Blutspendedienst und der Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen ist auch der Sanitätswachdienst ein elementares Element des Ortsvereins Bedburg. Dieser ist Teil der Notfallvorsorge und wird im Rahmen von Veranstaltungen, bei denen von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen wird, durchgeführt. Die Durchführung beruht auf Basis der Erkenntnisse einer Gefahrenanalyse. Häufig erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten. Die Blutspende beruht auf Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit. Viele Menschen sind dringend auf Blut- bzw. Blutbestandteilpräparate angewiesen, so dass ein Handel mit Blut vermieden werden sollte. Auch wenn die verschiedenen Tätigkeitsbereiche mit ehrenamtlichen Personen durchgeführt werden, entstehen allein durch die Bereitstellung der Materialien, Ausbildung, Versicherung etc. Kosten. Diese werden überwiegend durch Abrechnung der einzelnen Dienste Dritten gegenüber, Teilnehmerbeiträgen und Spenden finanziert. Der Ortsverband Bedburg hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem Gewinn von rd. 4.000 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Verlust von rd. 700 € ausgewiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-2/2017 2. Ergänzung Seite 4