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Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch - BA II, sowie grundhafte Erneuerung K 36 zwischen der OD Roderath und der K 34 nach Frohngau hier: Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
31.05.13, 12:02
Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch - BA II, sowie grundhafte Erneuerung K 36 zwischen der OD Roderath und der K 34 nach Frohngau
hier: Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen) Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch - BA II, sowie grundhafte Erneuerung K 36 zwischen der OD Roderath und der K 34 nach Frohngau
hier: Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen) Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch - BA II, sowie grundhafte Erneuerung K 36 zwischen der OD Roderath und der K 34 nach Frohngau
hier: Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 24/2013 14.05.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch - BA II, sowie grundhafte Erneuerung K 36 zwischen der OD Roderath und der K 34 nach Frohngau hier: Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.Produkt: 542 01 Zeile: 25 I. A. gez. HuthmacherSchmitz Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Mittel stehen nach Wirksamkeit des Haushaltes 2013 sowie durch die Ermächtigungsübertragungen aus 2012 zur Verfügung (zur Zeit vorläufige Haushaltsführung) X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den geplanten Baumaßnahmen an der K 34, Ortsdurchfahrt Pesch sowie der grundhaften Erneuerung der K 36 zwischen der OD Roderath und der Einmündung der K 34 noch Frohngau zu. -2- Begründung: Mit Beschluss zu V 222/2011 wurde den geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der K 34 zwischen der K 36 bei Roderath und der L 206 in Pesch seitens des Kreisausschusses vom Grundsatz zugestimmt. Zwischenzeitlich konnten die Maßnahmen im Bauabschnitt I umgesetzt werden, so dass sich die freie Strecke zwischen der K 36 und der OD Pesch wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Zeitgleich wurden die Erneuerungsmaßnahmen in der OD Pesch weiter beplant und mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt. Abweichend von den bisherigen Festlegungen wird auf Wunsch der Gemeinde die Erneuerung der bestehenden Gehweganlagen in den Baumaßnahmen des Kreises nun mit berücksichtigt. Der Eigenanteil für diese zusätzlichen Maßnahmen wird seitens der Gemeinde getragen. Darüber hinaus ist seitens der Kreisverwaltung beabsichtigt, zusätzlich den im beigefügten Übersichtslageplan dargestellten Abschnitt der K 36 zwischen der Ortsdurchfahrt Roderath und dem Einmündungsbereich der K 34 nach Frohngau grundhaft zu erneuern. Die Arbeiten sollen zusammen mit den Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Pesch umgesetzt werden. Geplante Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Pesch Auf Wunsch der Gemeinde wurde die Erneuerung der vorhandenen Gehweganlagen zwischen der L 206 und der Straße „Auf dem Stucks“ in die Planungen mit einbezogen. Zielvorgabe war, das Geschwindigkeitsniveau durch randliche Maßnahmen zu senken und größere Schutzräume für den Fußgängerverkehr bereit zu stellen. Hierzu wurde die Gehwegbreite zulasten der Fahrbahn auf ein Mindestmaß von 1,50 m verbreitert. Für die Fahrbahn verbleibt durchgehend eine Breite von 5,50 m. Einmündungstrompeten der einmündenden Straßen werden entsprechend der maßgeblichen Schleppkurven zurück geschnitten. Ab der Einmündung „Auf dem Stucks“ und dem Ende der Ortsdurchfahrt sind keine Anpassungen der Nebenanlagen erforderlich, so dass hier lediglich die Fahrbahn entsprechend des vorliegenden Bestands wieder hergestellt wird. Aufgrund des vorhandenen Deckenaufbaus im innerörtlichen Straßenabschnitt mit einer bituminösen Decke auf einer PAK-haltigen Einstreudecke, muss hier ein vollständiger Neuaufbau des Straßenoberbaus erfolgen. Der Neuaufbau erfolgt gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse 1,0. Diese entspricht in Ihrem Aufbau der Bauklasse IV nach RStO 01. Die pechhaltigen Straßenaufbrüche sind zu entsorgen. Einzelheiten sind dem beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Geplante Maßnahmen auf der freien Strecke der K 36 zwischen Roderath und dem Abzweig der K 34 nach Frohngau Hier ist auf einer Länge von ca. 500 m nach Abfräsen der desolaten Asphaltschichten der Wiederaufbau mit einer 6 cm Binderschicht und einer 4 cm Deckschicht vorgesehen. In Teilbereichen, die Tragfähigkeitsprobleme bis in den Untergrund vorweisen, wird der Straßenoberbau einschließlich der ungebundenen Schichten vollständig erneuert. Neben den Fahrbahnerneuerungen ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung vorgesehen. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Hier sind allenfalls Anpassungen im Detail vorzunehmen. -3- Kosten Aufgrund der gegenüber der Veranschlagung geringeren Kosten für die bereits umgesetzte freie Strecke, können die Maßnahmen im Rahmen der veranschlagten Mittel mit umgesetzt werden. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde die Förderung der o.g. Änderungen im Rahmen der vorliegenden Bewilligung bereits zugesagt. Die Gesamtbaukosten für den Ausbau der OD Pesch wurden mit ca. 850.000,- € veranschlagt. Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren und einem Eigenanteil von 40%, Nettofolgekosten für jährliche Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals in Höhe von 13.038,- €. Aufgrund des Vollausbaus der OD Pesch ist der vorhandene Netto-Restwertes in Höhe von 8.857,- € im Jahr der Ausbaumaßnahmen in voller Höhe abzuschreiben. Die Kosten für die grundhafte Erneuerung im Zuge der K 36 belaufen sich auf ca 100.000,- €. Aufgrund der Maßnahmen wird die vorhandene theoretische Restnutzungsdauer von 13 Jahren zum Zeitpunkt der Ausbaumaßnahme auf 35 Jahre erhöht. Hierdurch entstehen unter den o.g. Konditionen jährliche Nettofolgekosten in Höhe von 2.814,- €. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Ausbaumaßnahmen an der K 34 sowie der grundhaften Erneuerung des Teilabschnitts der K 36 zuzustimmen, so dass die Ausschreibung nach Wirksamkeit des Haushaltes in 2013 erfolgen kann und die Maßnahmen in 2014 umgesetzt werden können. gez. I. V. Poth __________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)