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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
279 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-2/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: siehe Tagesordnungspunkt 3.1 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. b) Das Beratungsergebnis des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2017 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2017 einen Antrag gestellt haben: Die Ausschlussfrist endet jedoch erst zum 31.03.2017, sodass noch Anträge eingereicht werden können. Stand: 16.03.2017 a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b Verein Antrag 2017 Plan 2017 1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 22.02.2017 max.250,00 € 2. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg 26.01.2017 max. 250,00 € 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia 19.01.2017 max. 250,00 € 4. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus 19.01.2017 max. 250,00 € 5. Kath. Pfarrgemgemeinde St. Matthias 19.01.2017 125,00 € 6. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus 02.03.2017 125,00 € 7. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter 14.02.2017 max.250,00 € 8. Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula 19.01.2017 max. 250,00 € 9. Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord 19.01.2017 max. 250,00 € 10. Seniorengemeinschaft Pütz 05.01.2017 max. 250,00 € 11. VdK – Ortsverband Kaster 01.10.2016 max .250,00 € 12. VdK – Ortsverband Pütz 13.12.2016 125,00 € 2.625,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Beschlussvorlage WP9-2/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2017 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 und 2 dieser Vorlage beigefügt. Die Ausschlussfrist endet jedoch erst zum 31.03.2017, sodass noch Anträge eingereicht werden können (Stand 16.03.2017). Verein Antrag 2017 Zuschuss Vorjahr 1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft 29.11.2016 500,00 € 2. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK 23.01.2017 1.000,00 € 1.500,00 € Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.): In 2016 wurden 48 (Vorjahr 45) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 7 (Vorjahr 10) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 22.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Gewinn von rd. 32.000,00 € ausgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 2 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2016 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 420 Beratungsstunden in 2016 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-2/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-2/2017 Seite 4