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Beschlussvorlage (Gebühren Straßenreinigung 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
29.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Gebühren Straßenreinigung 2018)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Fünfzehnte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom xx.xx.2017 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 19.12.2017 folgende Fünfzehnte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 5 erhält folgende Fassung: Gebührensatz (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,58 € 0,52 € 0,47 € 0,41 € (2) Wird zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr (für Winterwartung und Straßenreinigung zusammen) jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 2,38 € 2,24 € 2,10 € 1,95 € Artikel II Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird mit der beigefügten Anlage ergänzt. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.