Daten
Kommune
Bedburg
Größe
289 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9148/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.12.2017
Betreff:
Einführung eines kommunalen Wirksamkeitsdialoges für die offene Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die erstmalige Einführung eines kommunalen
Wirksamkeitsdialoges für die offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Wirksamkeitsdialog ist von den Trägern vor Ort, den Fachkräften der Einrichtungen, der
Verwaltung sowie den Mitgliedern des JHA partnerschaftlich gestaltet worden.
Die Lenkungsgruppe Qualitätsentwicklung nach § 79a des SGB VIII diskutiert und arbeitet seit
Mitte 2015 in einem regelmäßigen Turnus zu unterschiedlichen Themenschwerpunkte der
Jugendhilfe. Mit Beginn des Jahres hat die Lenkungsgruppe in enger Zusammenarbeit mit den
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfeplanung, als Vertretung
des Jugendamtes, sich der Erarbeitung eines Wirksamkeitsdialoges unter Einbezug aller Akteure
angenommen.
Die Entwicklung eines effektiven und zugleich praktikablen Wirksamkeitsdialoges ist eine
prozesshafte Entwicklung und bedarf einer genauen Abstimmung der verschiedenen Akteure. Ziel
der Arbeitsgemeinschaften ist die Entwicklung eines passgenauen Wirksamkeitsdialoges für die
Stadt Bedburg sowie dessen dauerhafte Implementierung in einem zweijährigen wiederholenden
Jahresprozess der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Qualitätsentwicklung und ein kommunaler Wirksamkeitsdialog gilt es zwischen den Aspekten
Anspruch und Praktikabilität zu verorten: Einerseits soll mit diesem Instrument die Praxis der
offenen Kinder- und Jugendarbeit bewegt und den gesellschaftlichen Bedingungen angepasst
werden und zugleich müssen die Prozesse praktikabel sein, damit der kommunale
Wirksamkeitsdialog integraler Bestandteil der Alltagspraxis ist.
Die Einführung eines kommunalen Wirksamkeitsdialoges stellt einen Paradigmenwechsel im
Qualitätsmanagement des Arbeitsfeldes dar. Es gilt einen solchen Dialog als nachhaltige
Entwicklungen in einem mittel- und langfristigen Prozess zu gestalten, wenn sie die offene Kinderund Jugendarbeit weiterentwickeln soll. Die primären Ziele eines Wirksamkeitsdialoges für die
Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg sind:
neue Kultur im Sinne der Transparenz von Leistungen schaffen,
eine Beurteilung der Wirkungen ermöglichen,
die Entwicklungen neuer Maßnahmen und Schwerpunkte voranbringen, welche Angebote
der offenen Kinder- und Jugendarbeit insgesamt flexibler und bedarfsgerechter auf die
ausdifferenzierten Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Bedburg
ausrichten
Regelmäßige Erhebung von Besucherdaten, Angebotsstrukturen, Veranstaltungen &
Feste, Präventionsangebote und Projekten.
Der Wirksamkeitsdialog ist somit ein Instrument der Evaluation und Qualitätsentwicklung der
vorhandenen Einrichtungen und Projekten, welches die vorhandene Arbeit bilanziert, ihre
Wirkungen bewertet und neue Entwicklungslinien aufzeigt.
Das oberste Ziel ist die Verbesserung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Kinder
und Jugendlichen der Stadt Bedburg.
Beschlussvorlage WP9-148/2017
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Sitzungsvorlage
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Ein Schwerpunkt des Konzeptes liegt auf dem Begriff Dialog, welcher im Dreiklang mit Politik,
Verwaltung und den freien Trägern, zu gestalten ist, um die getätigte Arbeit zu bilanzieren, die
Wirkungen zu bewerten und neue Entwicklungslinien aufzuzeigen.
In
einem
umfangreichen
Abstimmungsprozess
zwischen
der
Lenkungsgruppe
Qualitätsentwicklung, den Kolleginnen und Kollegen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie
der Jugendhilfeplanung ist ein ausdifferenziertes Konzept für einen kommunalen
Wirksamkeitsdialog entstanden, welcher sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammensetzt:
Beschlussvorlage WP9-148/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Ein kommunaler und zugleich prozesshafter Wirksamkeitsdialog für die offenen Kinder- &
Jugendarbeit der Stadt Bedburg soll für einen zweijährigen Turnus konzipiert sein.
Die Erhebung der qualitativen und quantitativen Daten, sowie die Vereinbarung & Umsetzung der
Projekt- und Zielvereinbarung ist von August eines Jahres bis August des zweiten Folgejahres zu
terminieren. Dieser Zeitraum entspricht zwei Schuljahren und viele Planungen von Angebote und
Ferienmaßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen im Zusammenhang mit dem
Rhythmus der Schulen.
Zu Beginn eines Kalenderjahres erarbeiten die Kolleginnen und Kollegen der örtlichen
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kooperation mit der Verwaltungsebene,
vertreten durch die Jugendhilfeplanung und Jugendpflege, zwei bis drei Themenschwerpunkte,
welche mit Zielen und Projekten hinterlegt und konkretisiert werden.
Die Themenschwerpunkte entsprechen den Kernbereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
sowie aktuellen gesellschaftlichen & politischen Entwicklungen in Bezug auf die Arbeit mit und für
Kinder- & Jugendlichen der Stadt Bedburg.
Definierte Projekte und Ziele konkretisieren die abgestimmten Themenschwerpunkte. Die Ziele gilt
es entsprechend den SMART – Kriterien = „spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert“
zu formulieren.
Die Erarbeiteten Themenschwerpunkte werden von Einrichtungsseite mit den freien Trägern
diskutiert und abgestimmt. Verwaltungsseitig hat eine Abstimmung mit politischen Vertreterinnen
und Vertretern im Rahmen der Lenkungsgruppe für Qualitätsentwicklung nach § 79a zu erfolgen.
Die Ergebnisse beider Abstimmungsprozesse werden in einem weiteren Arbeitstreffen auf
Einrichtungs- und Verwaltungsebene zusammengeführt und anschließend festgeschrieben.
Im Anschluss daran wird es Aufgabe der Jugendhilfeplanung und Jugendpflege sein, die
vereinbarten Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss vorzustellen und beschließen zu lassen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres würde mit der Umsetzung der vereinbarten und beschlossenen
Themenschwerpunkte sowie die der Projekt- und Zielvereinbarung begonnen werden.
Nach einem Jahr kann eine Zwischenevaluation auf Verwaltungs- und Einrichtungsebene
erfolgen. Die Zwischenergebnisse sind als Sachstandsvorlage zu Mitte des Prozesses im JHA zu
präsentieren und zugleich als Ausgangspunkt für den darauffolgenden Wirksamkeitsdialog
dienlich.
Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres würde ein neuer Zyklus des Wirksamkeitsdialoges
beginnen. Zum Beginn des neuen Schuljahres erfolgt dementsprechend erstmalig die komplette
Evaluation der qualitativen sowie quantitativen Angebotsstruktur. Zugleich würde mit der
Umsetzung der neu erarbeiteten Themen, Projekte und Zielvereinbarungen begonnen.
Die Skizzierung eines rhythmisierten und prozessorientierten kommunalen Wirksamkeitsdialoges,
exemplarisch für den Zeitraum 2019/2021, ist unter Anlage 1. der Vorlage angefügt. Das
Erhebungsinstrument für die quantitativen Datenerhebung ist der Anlage 2. zu entnehmen.
Beschlussvorlage WP9-148/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-------------------Müchen
Jugendhilfeplanerin
--------------------Küppers
Stadtjugendpfleger
Beschlussvorlage WP9-148/2017
-----------------------Brunken
Fachdienstleiter
----------------------Solbach
Bürgermeister
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