Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 33/2013
23.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.06.2013
Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Euskirchen-Erftmühlenbach auf Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für
unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath. Kirchengemeindeverband EuskirchenErftmühlenbach zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in
53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90, einen Zuschuss in Höhe
von 240.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Der Kath. Kirchengemeindeverband Euskirchen-Erftmühlenbach bittet mit Antrag vom 21.07.2010 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppe des Typs I für Kinder
unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881
Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90. Es sollen 12 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes EuskirchenErftmühlenbach auf 356.098,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 240.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 19.12.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
240.000,00 €
204.000,00 €
36.000,00 €
116.098,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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