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Beschlussvorlage GB (Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Euskirchen-Erftmühlenbach auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Beschlussvorlage GB (Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Euskirchen-Erftmühlenbach auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90) Beschlussvorlage GB (Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Euskirchen-Erftmühlenbach auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 33/2013 23.05.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.06.2013 Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Euskirchen-Erftmühlenbach auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90 Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kath. Kirchengemeindeverband EuskirchenErftmühlenbach zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90, einen Zuschuss in Höhe von 240.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Der Kath. Kirchengemeindeverband Euskirchen-Erftmühlenbach bittet mit Antrag vom 21.07.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Kuchenheimer Straße 90. Es sollen 12 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes EuskirchenErftmühlenbach auf 356.098,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 240.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Landesmittel fachbezogene Pauschale zum U3 Ausbau-Sonderprogramm gem. Bescheid vom 19.12.2012 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 240.000,00 € 204.000,00 € 36.000,00 € 116.098,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)