Daten
Kommune
Bedburg
Größe
884 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
26.07.18, 14:46
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9187/2017
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2017
Rat der Stadt Bedburg
19.12.2017
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte
Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung, für die Einebnung von Grabstätten, für
die Genehmigung von Grabmalen und für Umbettungen sowie die Festsetzung der Mieten
für die Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern zu beschließen.
Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, die
vorgelegte Kalkulation der Grabnutzungsgebühren
auf der Basis der letztjährigen Kalkulationsgrundlagen
auf der Basis der Kalkulationsvariante 1
auf der Basis der Kalkulationsvariante 2
zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder
Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu
bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein
Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu
der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Dies geschieht im vorliegenden Fall durch die Nutzung von Äquivalenzziffern. Äquivalenzziffern
sind Gewichtungs- oder Umrechnungsziffern, mit deren Hilfe verschiedenartige Faktoren in
gleichartige Parameter umgerechnet werden sollen. Dafür muss als Berechnungsgrundlage ein
geeigneter Maßstab gefunden werden.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraums ausgeglichen werden.
Insbesondere im Bereich des Friedhofswesens sind mehrere Gebührentatbestände zu
berücksichtigen und die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren; und zwar
Graberstellung
Einebnung
Grabnutzung
Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines von der Gemeindeprüfungsanstalt
empfohlenen kalkulatorischen Zinssatzes von 5,87% (2017 = 6%) berechnet.
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten
ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In
den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Fachdienste 1 und 2 sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten des Fachdienstes 6 enthalten.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Statistik
Die nachstehende Statistik zeigt eine relativ beständige Anzahl an Bestattungen, aber auch den
seit Jahren bestehenden Trend zur Urnenbestattung.
Bei der Betrachtung des prozentualen Verhältnisses zwischen Urnen- und Erdbestattungen wird
dieser Trend verdeutlicht. Es wird allerdings auch deutlich, dass sich das prozentuale Verhältnis in
den letzten Jahren verstetigt.
Fehlbeträge aus Vorjahren
Der Rat der Stadt Bedburg hat auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
am 16.12.2014 beschlossen, die in den vergangenen Haushaltsjahren entstandenen Fehlbeträge
aus Gründen der Gerechtigkeit in Bezug auf das Verursacherprinzip nicht bei dieser und auch
nicht bei den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden sollen.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Betriebsabrechnungsbogen
GrabnutzungsGenehmigungen
entschädigung
Grabanfertigung
Einebnung
Umbettungen
Personalkosten Beamte
Allgemeines
32.600 €
Sachkosten
36.240 €
650 €
4.190 €
Kalkulatorische Abschreibungen
39.530 €
9.210 €
1.600 €
Kalkulatorische Zinsen
44.980 €
1.530 €
230 €
Personalkosten Bauhof lt. Stundenaufzeichnung
333.600 €
49.040 €
15.510 €
520 €
Zwischensumme 1
454.350 €
€
60.430 €
21.530 €
520 €
32.600 €
19.220 €
3.910 €
4.240 €
3.910 €
1.300 € -
32.580 €
473.570 €
3.910 €
64.670 €
25.440 €
Umlage Allgemeines (FD 1, 2, 6; s. auch Seite 2)
Zwischensumme 2
-
1.820 €
Querschnittskosten (FD 1, FD 2, FD 6)
56.629 €
Umlage Querschnittskosten
Zwischensumme 2
Fehlbeträge aus Vorjahren
Abzug grünpolitischer Wert (10 %)
Ansatzfähige Kosten 2018
angesetzte Kosten 2017
Differenz
20 €
47.090 €
390 €
6.430 €
2.530 €
520.660 €
4.300 €
71.100 €
27.970 €
-
€
-
€
52.070 €
-
€
468.590 €
454.745 €
13.845 € -
4.300 €
5.760 €
1.460 €
-
€
71.100 €
71.090 €
10 €
180 € -
56.620 €
2.000 €
29 €
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
2.000 €
2.310 €
310 €
-
€
26.550 €
25.583 €
967 € -
Der Anstieg der Kosten in Höhe von + 2,33% (rd. 13.000 €) ist moderat.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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Grabanfertigungen
Die ansatzfähigen Kosten betragen lt. Kalkulation rd. 71.000 €. Kalkuliert wird mit 240
Grabanfertigungen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre), die sich auf die einzelnen Grabarten
verteilen:
Faktor
Faktor
Aufschlag ÄquivalenzAnzahl ArbeitsaufArbeitsziffer
wand
zeiten
Gebühr
60
1,0
1,0
60,0
42.300 €
705 €
Sargbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
3
1,0
1,5
4,5
3.173 €
1.058 €
Sargbestattung an Sonn- und Feiertagen
0
1,0
2,0
0,0
- €
1.410 €
Sargbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr
1
0,5
1,0
0,5
353 €
350 €
Sargbestattung Kindergrab Freitags 12.00
Uhr und Samstags
0
0,5
1,5
0,0
- €
525 €
Sargbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
0
0,5
2,0
0,0
- €
700 €
170
0,2
1,0
34,0
23.970 €
140 €
Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
6
0,2
1,5
1,8
1.269 €
210 €
Urnenbestattung an Sonn- und
Feiertagen
0
0,2
2,0
0,0
- €
280 €
100,8
71.064 €
Sargbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00
Uhr
240
Trotz gleichbleibender Kosten und nur leicht sinkender Bestattungen sinken die Gebührensätze
um durchschnittlich 7,68%. Ein Grund dafür ist die Verstetigung der Verteilung der Bestattungsart.
Entwicklung der Gebührensätze
2013 2014 2015 2016
Sargbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Sargbestattung freitags 12.00 Uhr u.
samstags
Sargbestattung an Sonn- und Feiertagen
Sargbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
Sargbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr
und samstags
Sargbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Urnenbestattung freitags 12.00 Uhr und
samstags
Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen
Beschlussvorlage WP9-187/2017
2017
2018
€
€
€
€
720
780
570
590
760
1.080 1.170
855
885
1.440 1.560 1.140 1.180
Diff. 2017 zu 2018
€
%
705
-55
-7,24%
1.140
1.058
-83
-7,24%
1.520
1.410
-110
-7,24%
360
390
285
295
380
350
-30
-7,89%
540
585
428
443
570
525
-45
-7,89%
720
780
570
590
760
700
-60
-7,89%
144
156
114
118
152
140
-12
-7,89%
212
234
171
177
228
210
-18
-7,89%
288
312
228
236
304
280
-24
-7,89%
Seite 6
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 7
Grabnutzungen
Die ansatzfähigen Kosten für die Friedhofsunterhaltung betragen für 2018 lt.
Betriebsabrechnungsbogen rd. 469 T€ (+ 3,04%). Der so genannte „grünpolitische Wert“ in Höhe
von 10% der ansatzfähigen Kosten wurde berücksichtigt.
Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw.
Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte
Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene
Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg
(Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten
Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der
vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es
tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so
ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst.
Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege,
Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den
Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von
Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der
Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier
unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und
die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind.
Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz
der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die
auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten
aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei
der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher
wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder
Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen.
Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der
Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr
bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht.
Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion,
Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des
Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab.
Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen
Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in
der Prüfung an.
Im letzten Jahr wurde nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dass der Faktor
Grabgröße für alle Grabarten mit einem dem nahezu identischen Faktor berücksichtigt wird. Der
Faktor Bereitstellungsaufwand unterscheidet im Wesentlichen die Pflegefreiheit.
Ziel war die „Annäherung“ der Gebührensätze für Sarg- und Urnengräber, um dem zuvor
beschriebenen Trend eventuell etwas entgegenzuwirken. Dies scheint nach Auswertung der Daten
(s. Grafiken auf Seite 3) nicht einzutreten. Dies ist nicht zuletzt Folge der Nutzung der
Urnenstelen, die die günstigste Bestattungsart ist. Dies wird durch die Beschaffung weiterer Stelen
auf allen Friedhöfen u. U. noch verstärkt.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 8
G
H
I
D*E
J
K
L
D*E*F*G
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
F
Kosten je
Grabstelle pro
Jahr
E
Verteilung der
variablen
Kosten
(Fallzahl,
Nutzungsdauer,
Grabgröße und
Bereitstellungs
aufwand)
D
B+C
Verteilung der
Fixkosten
(Fallzahl +
Nutzungsdauer)
Bereitstellungsaufwand
C
Grabgröße
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
B
Nutzungsdauer
Neuv-ergaben/
Fälle
A
Summe
Grabart /
Bestattungsart
Legt man die gleichen Kalkulationsgrundlagen wie für 2017 zugrunde, entwickeln sich die
Gebührensätze wie folgt:
M
N
€
€
Sargreihengrab
3
3
25
1,00
1,00
66,7 2.228,1
67
3.454
5.682
85
2.125
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
1
1
15
1,00
1,00
15,0
15
777
1.278
85
1.275
96
25
1,00
1,10 2.405,6 80.398,3
2.646 137.091 217.490
90
2.250
Sargwahlgrab
28
68
501,3
Anonymes Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
835,5
50
2.590
3.426
137
3.425
Pflegefreies Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
835,5
50
2.590
3.426
137
3.425
Pflegefreies DoppelSargwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Gräbern
1
1
25
1,00
2,10
25,0
835,5
53
2.720
3.555
142
3.550
215
215
1
0,75
1,00
214,7 7.174,6
161
8.341 15.516
72
72
Urnenreihengrab
23
23
25
0,25
1,00
586,1 19.589,0
147
7.591 27.180
46
1.150
Urnenwahlgrab
38
55
25
0,25
1,10 1.383,3 46.233,6
380
19.709 65.942
48
1.200
17
anonymes Urnengrab
7
7
25
0,25
2,00
183,3 6.127,3
92
4.749 10.876
59
1.475
Pflegefreies Urnenreihengrab
4
4
25
0,25
2,00
100,0 3.342,2
50
2.590
5.933
59
1.475
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
3
3
25
0,25
2,10
86,1 2.878,0
45
2.342
5.220
61
1.525
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
38
38
25
0,25
2,00
955,6 31.936,5
478
24.753 56.689
59
1.475
6
6
25
0,25
2,00
138,9 4.641,9
69
8.240
59
1.475
32
32
25
0,25
1,10
800,0 26.737,5
220
11.398 38.135
48
1.200
4.522
165.156 277.554
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
Urnen-Stelen-Kammer
7.010
112.398
3.598
Die Gebührensätze steigen im Durchschnitt um 12,6% gegenüber dem Vorjahr.
Neben dem Trend zur Urne und auch zur Urnenstele ist auch die fehlende Bereitschaft der
Verlängerung bzw. des Wiedererwerbs von Sarggräbern Ursache für die steigenden Gebühren.
Bei der Nutzung der bisher lediglich in Kaster angebotenen Stelen bleibt abzuwarten, ob diese
auch in den übrigen Ortsteilen angenommen wird.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 9
Die Gebührensätze entwickeln sich bei gleichbleibenden Kalkulationsgrundlagen wie folgt:
2017
2018
€
€
€
%
1.875
2.125
250
13,33%
660
1.125
1.275
150
13,33%
Sargwahlgrab
2.075 1.975 2.000 1.925
2.000
2.250
250
12,50%
Anonymes Sargreihengrab
2.150 2.050 2.075 2.000
2.975
3.425
450
15,13%
- 2.050 2.075 2.000
2.975
3.425
450
15,13%
- 2.325 2.350 2.275
Sargreihengrab
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
Pflegefreies Sargreihengrab
2013
2014
€
€
2015
2016
1.800 1.700 1.700 1.650
750
675
675
Diff. 2017 zu 2018
3.100
3.550
450
14,52%
30
26
25
25
64
72
8
12,50%
Urnenreihengrab
750
650
625
600
1.050
1.150
100
9,52%
Urnenwahlgrab
750
650
700
675
1.075
1.200
125
11,63%
anonymes Urnengrab
850
725
725
675
1.325
1.475
150
11,32%
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.475
150
11,32%
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
-
800
800
750
1.350
1.525
175
12,96%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.475
150
11,32%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
800
750
1.325
1.475
150
11,32%
Urnen-Stele
-
-
- 1.130
1.075
1.200
125
11,63%
Pflegefreies Doppelsargwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
Beschlussvorlage WP9-187/2017
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Sitzungsvorlage
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Kalkulationsvariante 1
G
H
I
D*E
J
K
L
D*E*F*G
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
F
Kosten je
Grabstelle pro
Jahr
E
Verteilung der
variablen
Kosten
(Fallzahl,
Nutzungsdauer,
Grabgröße und
Bereitstellungs
aufwand)
D
B+C
Verteilung der
Fixkosten
(Fallzahl +
Nutzungsdauer)
Bereitstellungsaufwand
C
Grabgröße
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
B
Nutzungsdauer
Neuv-ergaben/
Fälle
A
Summe
Grabart /
Bestattungsart
Hinzugefügt wurde ein weiterer Gebührentatbestand zur „Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Urnengräbern“. Dies würde der Tatsache Rechnung tragen, dass aufgrund der unterschiedlichen
Größe von Sarg- und Urnengräbern auch der Pflegeaufwand differiert. Die Gewichtungen der
farbig unterlegten Gebührentatbestände wurden leicht angepasst, so dass einige Gebührensätze
sich leicht erhöhen würden.
M
N
€
€
Sargreihengrab
3
3
25
1,00
1,00
66,7
2.224,8
67
3.496
5.721
86
2.150
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
1
1
15
1,00
1,00
15,0
500,6
15
787
1.287
86
1.290
96
25
1,00
1,10
2.646 138.752 219.032
91
2.275
Sargwahlgrab
28
68
2.405,6 80.279,9
Anonymes Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
834,3
50
2.622
3.456
138
3.450
Pflegefreies Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
834,3
50
2.622
3.456
138
3.450
Pflegefreies DoppelSargwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Sarggräbern
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Urnengräbern
1
1
25
1,00
2,10
25,0
834,3
53
2.753
3.587
143
3.575
210
210
1
1,00
0,50
210,0
7.008,3
105
5.506
12.514
60
60
15
15
1
0,25
0,50
15,0
500,6
2
98
599
40
40
Urnenreihengrab
23
23
25
0,25
1,00
586,1 19.560,1
147
7.683
27.243
46
1.150
Urnenwahlgrab
38
55
25
0,25
1,10
1.383,3 46.165,6
380
19.948
66.113
48
1.200
17
anonymes Urnengrab
7
7
25
0,25
2,00
183,3
6.118,3
92
4.807
10.925
60
1.500
Pflegefreies Urnenreihengrab
4
4
25
0,25
2,00
100,0
3.337,3
50
2.622
5.959
60
1.500
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
3
3
25
0,25
2,10
86,1
2.873,8
45
2.371
5.244
61
1.525
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
38
38
25
0,25
2,00
955,6 31.889,5
478
25.053
56.942
60
1.500
6
6
25
0,25
2,00
138,9
4.635,1
69
3.641
8.276
60
1.500
32
32
25
0,25
1,10
800,0 26.698,2
220
11.536
38.234
48
1.200
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
Urnen-Stelen-Kammer
7.021
Beschlussvorlage WP9-187/2017
112.577
4.468
164.318 276.895
Seite 10
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 11
Entwicklung der Gebühren bei Kalkulationsvariante 1
2013
2014
2017
2018
€
€
€
€
€
%
1.800
1.700
1.700
750
675
675
1.650
1.875
2.150
275
14,67%
660
1.125
1.290
165
14,67%
Sargwahlgrab
2.075
1.975
2.000
1.925
2.000
2.275
275
13,75%
Anonymes Sargreihengrab
2.150
2.050
2.075
2.000
2.975
3.450
475
15,97%
Pflegefreies Sargreihengrab
-
2.050
2.075
2.000
2.975
3.450
475
15,97%
Pflegefreies Doppelsargwahlgrab
-
2.325
2.350
2.275
3.100
3.575
475
15,32%
30
26
25
25
64
60
-4
-6,25%
Urnenreihengrab
750
650
625
600
1.050
1.150
100
9,52%
Urnenwahlgrab
750
650
700
675
1.075
1.200
125
11,63%
anonymes Urnengrab
850
725
725
675
1.325
1.500
175
13,21%
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.500
175
13,21%
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
-
800
800
750
1.350
1.525
175
12,96%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.500
175
13,21%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
800
750
1.325
1.500
175
13,21%
Urnen-Stele
-
-
-
1.130
1.075
1.200
125
11,63%
Sargreihengrab
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
2015
2016
40
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern
Beschlussvorlage WP9-187/2017
Diff. 2017 zu 2018
Seite 11
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 12
Kalkulationsvariante 2
G
H
I
D*E
J
K
L
D*E*F*G
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
F
Kosten je
Grabstelle pro
Jahr
E
Verteilung der
variablen
Kosten
(Fallzahl,
Nutzungsdauer,
Grabgröße und
Bereitstellungs
aufwand)
D
B+C
Verteilung der
Fixkosten
(Fallzahl +
Nutzungsdauer)
Bereitstellungsaufwand
C
Grabgröße
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
B
Nutzungsdauer
Neuv-ergaben/
Fälle
A
Summe
Grabart /
Bestattungsart
Als weitere Kalkulationsvariante wurde die Gewichtung der „Grabgröße“ der Urnenstelen
verdoppelt, da bisher nicht berücksichtigt wurde, dass in eine Kammer zwei Urnen eingestellt
werden können.
M
N
€
€
Sargreihengrab
3
3
25
1,00
1,00
66,7
2.224,8
67
3.332
5.557
83
2.075
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
1
1
15
1,00
1,00
15,0
500,6
15
750
1.250
83
1.245
96
25
1,00
1,10
2.646 132.241 212.521
88
2.200
Sargwahlgrab
28
68
2.405,6 80.279,9
Anonymes Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
834,3
50
2.499
3.333
133
3.325
Pflegefreies Sargreihengrab
1
1
25
1,00
2,00
25,0
834,3
50
2.499
3.333
133
3.325
Pflegefreies DoppelSargwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Sarggräbern
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Urnengräbern
1
1
25
1,00
2,10
25,0
834,3
53
2.624
3.458
138
3.450
210
210
1
1,00
0,50
210,0
7.008,3
105
5.247
12.256
58
58
15
15
1
0,25
0,50
15,0
500,6
2
94
594
40
40
Urnenreihengrab
23
23
25
0,25
1,00
586,1 19.560,1
147
7.323
26.883
46
1.150
Urnenwahlgrab
38
55
25
0,25
1,10
1.383,3 46.165,6
380
19.012
65.177
47
1.175
17
anonymes Urnengrab
7
7
25
0,25
2,00
183,3
6.118,3
92
4.581
10.699
58
1.450
Pflegefreies Urnenreihengrab
4
4
25
0,25
2,00
100,0
3.337,3
50
2.499
5.836
58
1.450
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
3
3
25
0,25
2,10
86,1
2.873,8
45
2.259
5.133
60
1.500
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
38
38
25
0,25
2,00
955,6 31.889,5
478
23.877
55.767
58
1.450
6
6
25
0,25
2,00
138,9
4.635,1
69
3.471
8.106
58
1.450
32
32
25
0,50
1,10
800,0 26.698,2
440
21.989
48.687
61
1.525
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
Urnen-Stelen-Kammer
7.021
Beschlussvorlage WP9-187/2017
112.577
4.688
156.607 269.185
Seite 12
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 13
Der Vergleich der Gebühren zu den Vorjahren stellt sich bei Kalkulationsvariante 2 wie folgt dar:
2013
2014
€
€
1.800
1.700
1.700
750
675
Sargwahlgrab
2.075
Anonymes Sargreihengrab
2.150
Pflegefreies Sargreihengrab
Pflegefreies Doppelsargwahlgrab
Sargreihengrab
Sargkindergrab (unter 5 Jahre)
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
2015
2016
2017
2018
Diff. 2017 zu 2018
€
€
€
%
1.650
1.875
2.075
200
10,67%
675
660
1.125
1.245
120
10,67%
1.975
2.000
1.925
2.000
2.200
200
10,00%
2.050
2.075
2.000
2.975
3.325
350
11,76%
-
2.050
2.075
2.000
2.975
3.325
350
11,76%
-
2.325
2.350
2.275
3.100
3.450
350
11,29%
30
26
25
25
64
58
-6
-9,38%
40
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern
Urnenreihengrab
750
650
625
600
1.050
1.150
100
9,52%
Urnenwahlgrab
750
650
700
675
1.075
1.175
100
9,30%
anonymes Urnengrab
850
725
725
675
1.325
1.450
125
9,43%
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.450
125
9,43%
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
-
800
800
750
1.350
1.500
150
11,11%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
725
725
675
1.325
1.450
125
9,43%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
800
750
1.325
1.450
125
9,43%
Urnen-Stele
-
-
-
1.130
1.075
1.525
450
41,86%
Hierdurch erhöht sich der Gebührensatz für die Urnenstelenkammer deutlich.
Dies führt zu einer Angleichung der Gebühr für die Stelenkammer an die Gebühr eines
Urnendoppelwahlgrabes (2.350 € zu 1.525 €). Die Urnenstele bleibt somit die günstigste
Bestattungsvariante, wenn man das Urnenreihengrab (als Einzelwahlgrabstätte) außen vor lässt.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
Seite 13
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 14
Einebnungen
Die Inanspruchnahme der von der Stadt angebotenen Dienste ist, entgegen der in den letzten
Jahren gesunkenen Nachfrage, wieder gestiegen. Aufgrund einer Änderung der Gewichtung bei
der Verteilung der Kosten des verwaltungsseitigen Aufwands des Fachdienstes 6 steigen die
Gebührensätze an. Grund für die Änderung ist der aktuell bewertete Arbeitsaufwand für die mit
der Einebnung verbundenen Recherchen und sonstigen notwendigen Tätigkeiten.
Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die
zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene
Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 26.550 €
werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (74 € je Einheit).
ÄquivaVerteillenzziffer ungswert
Fallzahl
A
B
C
Gebühr
D
E
F
B*C
74 € * D
E/ B
Einebnung Erdgrab
98
1,00
98,00
7.252,00
74 €
Entfernung Grabstein
55
2,00
110,00
8.140,00
148 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
46
2,00
92,00
6.808,00
148 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
35
1,00
35,00
2.590,00
74 €
3
2,00
6,00
444,00
148 €
Berechtigungsscheine
35
0,25
8,75
647,50
19 €
Einebnung Urnengrab
2
0,50
1,00
74,00
37 €
Entfernung Grabstein
1
1,00
1,00
74,00
74 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
1
1,00
1,00
74,00
74 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
1
0,50
0,50
37,00
37 €
Entfernung einer Abdeckplatte
1
1,00
1,00
74,00
74 €
Entfernung einer Abdeckplatte
Beschlussvorlage WP9-187/2017
Seite 14
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 15
Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen
Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (4.300 €) an. Diese sind auf die voraussichtlichen
Genehmigungstatbestände (170 Vorgänge) umzulegen. Die Gebühren sinken gegenüber 2017 um
4 € auf 26 € je Genehmigung.
Bemessung der Gebühr für Umbettungen
In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation
der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem
tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 44,00 € (bisher 43 €)
festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen
geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag sowie
einem Verwaltungskostenaufschlag von 10%.
Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern
Seit 2013 wurde für die Inanspruchnahme der Trauerhallen bzw. der Kühlkammern eine Miete
festgesetzt. Im Jahr 2014 wurden die Sätze dann erhöht und seitdem unverändert gelassen.
Nutzung Trauerhalle
Nutzung Leichenkammer
Aufbewahrung von Urnen
(je angefangene Woche)
Beschlussvorlage WP9-187/2017
2012
€
100
20
2013
€
140
30
60
60
2014
2015
€
200 200
40
40
60
60
2016
200
40
2017
€
200
40
60
60
2018
€
200
40
60
Seite 15
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 16
Ein Vergleich der Gebührensätze unter Beibehaltung der Kalkulationsgrundlage 2017 sowie der
beiden Kalkulationsvarianten ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-187/2017
Seite 16
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 17
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 28.11.2017
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-187/2017
Seite 17