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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
884 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.11.17, 18:02
Aktualisiert
26.07.18, 14:46

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9187/2017 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2017 Rat der Stadt Bedburg 19.12.2017 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung, für die Einebnung von Grabstätten, für die Genehmigung von Grabmalen und für Umbettungen sowie die Festsetzung der Mieten für die Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Grabnutzungsgebühren  auf der Basis der letztjährigen Kalkulationsgrundlagen  auf der Basis der Kalkulationsvariante 1  auf der Basis der Kalkulationsvariante 2 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Dies geschieht im vorliegenden Fall durch die Nutzung von Äquivalenzziffern. Äquivalenzziffern sind Gewichtungs- oder Umrechnungsziffern, mit deren Hilfe verschiedenartige Faktoren in gleichartige Parameter umgerechnet werden sollen. Dafür muss als Berechnungsgrundlage ein geeigneter Maßstab gefunden werden. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Insbesondere im Bereich des Friedhofswesens sind mehrere Gebührentatbestände zu berücksichtigen und die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren; und zwar  Graberstellung  Einebnung  Grabnutzung Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlenen kalkulatorischen Zinssatzes von 5,87% (2017 = 6%) berechnet. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Fachdienste 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Fachdienstes 6 enthalten. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Statistik Die nachstehende Statistik zeigt eine relativ beständige Anzahl an Bestattungen, aber auch den seit Jahren bestehenden Trend zur Urnenbestattung. Bei der Betrachtung des prozentualen Verhältnisses zwischen Urnen- und Erdbestattungen wird dieser Trend verdeutlicht. Es wird allerdings auch deutlich, dass sich das prozentuale Verhältnis in den letzten Jahren verstetigt. Fehlbeträge aus Vorjahren Der Rat der Stadt Bedburg hat auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014 beschlossen, die in den vergangenen Haushaltsjahren entstandenen Fehlbeträge aus Gründen der Gerechtigkeit in Bezug auf das Verursacherprinzip nicht bei dieser und auch nicht bei den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden sollen. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Betriebsabrechnungsbogen GrabnutzungsGenehmigungen entschädigung Grabanfertigung Einebnung Umbettungen Personalkosten Beamte Allgemeines 32.600 € Sachkosten 36.240 € 650 € 4.190 € Kalkulatorische Abschreibungen 39.530 € 9.210 € 1.600 € Kalkulatorische Zinsen 44.980 € 1.530 € 230 € Personalkosten Bauhof lt. Stundenaufzeichnung 333.600 € 49.040 € 15.510 € 520 € Zwischensumme 1 454.350 € € 60.430 € 21.530 € 520 € 32.600 € 19.220 € 3.910 € 4.240 € 3.910 € 1.300 € - 32.580 € 473.570 € 3.910 € 64.670 € 25.440 € Umlage Allgemeines (FD 1, 2, 6; s. auch Seite 2) Zwischensumme 2 - 1.820 € Querschnittskosten (FD 1, FD 2, FD 6) 56.629 € Umlage Querschnittskosten Zwischensumme 2 Fehlbeträge aus Vorjahren Abzug grünpolitischer Wert (10 %) Ansatzfähige Kosten 2018 angesetzte Kosten 2017 Differenz 20 € 47.090 € 390 € 6.430 € 2.530 € 520.660 € 4.300 € 71.100 € 27.970 € - € - € 52.070 € - € 468.590 € 454.745 € 13.845 € - 4.300 € 5.760 € 1.460 € - € 71.100 € 71.090 € 10 € 180 € - 56.620 € 2.000 € 29 € - € - € - € - € - € 2.000 € 2.310 € 310 € - € 26.550 € 25.583 € 967 € - Der Anstieg der Kosten in Höhe von + 2,33% (rd. 13.000 €) ist moderat. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Grabanfertigungen Die ansatzfähigen Kosten betragen lt. Kalkulation rd. 71.000 €. Kalkuliert wird mit 240 Grabanfertigungen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre), die sich auf die einzelnen Grabarten verteilen: Faktor Faktor Aufschlag ÄquivalenzAnzahl ArbeitsaufArbeitsziffer wand zeiten Gebühr 60 1,0 1,0 60,0 42.300 € 705 € Sargbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 3 1,0 1,5 4,5 3.173 € 1.058 € Sargbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 1,0 2,0 0,0 - € 1.410 € Sargbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr 1 0,5 1,0 0,5 353 € 350 € Sargbestattung Kindergrab Freitags 12.00 Uhr und Samstags 0 0,5 1,5 0,0 - € 525 € Sargbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0,0 - € 700 € 170 0,2 1,0 34,0 23.970 € 140 € Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 6 0,2 1,5 1,8 1.269 € 210 € Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 0,2 2,0 0,0 - € 280 € 100,8 71.064 € Sargbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr 240 Trotz gleichbleibender Kosten und nur leicht sinkender Bestattungen sinken die Gebührensätze um durchschnittlich 7,68%. Ein Grund dafür ist die Verstetigung der Verteilung der Bestattungsart. Entwicklung der Gebührensätze 2013 2014 2015 2016 Sargbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Sargbestattung freitags 12.00 Uhr u. samstags Sargbestattung an Sonn- und Feiertagen Sargbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr Sargbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr und samstags Sargbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen Beschlussvorlage WP9-187/2017 2017 2018 € € € € 720 780 570 590 760 1.080 1.170 855 885 1.440 1.560 1.140 1.180 Diff. 2017 zu 2018 € % 705 -55 -7,24% 1.140 1.058 -83 -7,24% 1.520 1.410 -110 -7,24% 360 390 285 295 380 350 -30 -7,89% 540 585 428 443 570 525 -45 -7,89% 720 780 570 590 760 700 -60 -7,89% 144 156 114 118 152 140 -12 -7,89% 212 234 171 177 228 210 -18 -7,89% 288 312 228 236 304 280 -24 -7,89% Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Grabnutzungen Die ansatzfähigen Kosten für die Friedhofsunterhaltung betragen für 2018 lt. Betriebsabrechnungsbogen rd. 469 T€ (+ 3,04%). Der so genannte „grünpolitische Wert“ in Höhe von 10% der ansatzfähigen Kosten wurde berücksichtigt. Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an. Im letzten Jahr wurde nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dass der Faktor Grabgröße für alle Grabarten mit einem dem nahezu identischen Faktor berücksichtigt wird. Der Faktor Bereitstellungsaufwand unterscheidet im Wesentlichen die Pflegefreiheit. Ziel war die „Annäherung“ der Gebührensätze für Sarg- und Urnengräber, um dem zuvor beschriebenen Trend eventuell etwas entgegenzuwirken. Dies scheint nach Auswertung der Daten (s. Grafiken auf Seite 3) nicht einzutreten. Dies ist nicht zuletzt Folge der Nutzung der Urnenstelen, die die günstigste Bestattungsart ist. Dies wird durch die Beschaffung weiterer Stelen auf allen Friedhöfen u. U. noch verstärkt. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 G H I D*E J K L D*E*F*G Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit F Kosten je Grabstelle pro Jahr E Verteilung der variablen Kosten (Fallzahl, Nutzungsdauer, Grabgröße und Bereitstellungs aufwand) D B+C Verteilung der Fixkosten (Fallzahl + Nutzungsdauer) Bereitstellungsaufwand C Grabgröße Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 B Nutzungsdauer Neuv-ergaben/ Fälle A Summe Grabart / Bestattungsart Legt man die gleichen Kalkulationsgrundlagen wie für 2017 zugrunde, entwickeln sich die Gebührensätze wie folgt: M N € € Sargreihengrab 3 3 25 1,00 1,00 66,7 2.228,1 67 3.454 5.682 85 2.125 Sargkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 1,00 1,00 15,0 15 777 1.278 85 1.275 96 25 1,00 1,10 2.405,6 80.398,3 2.646 137.091 217.490 90 2.250 Sargwahlgrab 28 68 501,3 Anonymes Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 835,5 50 2.590 3.426 137 3.425 Pflegefreies Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 835,5 50 2.590 3.426 137 3.425 Pflegefreies DoppelSargwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern 1 1 25 1,00 2,10 25,0 835,5 53 2.720 3.555 142 3.550 215 215 1 0,75 1,00 214,7 7.174,6 161 8.341 15.516 72 72 Urnenreihengrab 23 23 25 0,25 1,00 586,1 19.589,0 147 7.591 27.180 46 1.150 Urnenwahlgrab 38 55 25 0,25 1,10 1.383,3 46.233,6 380 19.709 65.942 48 1.200 17 anonymes Urnengrab 7 7 25 0,25 2,00 183,3 6.127,3 92 4.749 10.876 59 1.475 Pflegefreies Urnenreihengrab 4 4 25 0,25 2,00 100,0 3.342,2 50 2.590 5.933 59 1.475 Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab 3 3 25 0,25 2,10 86,1 2.878,0 45 2.342 5.220 61 1.525 Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab 38 38 25 0,25 2,00 955,6 31.936,5 478 24.753 56.689 59 1.475 6 6 25 0,25 2,00 138,9 4.641,9 69 8.240 59 1.475 32 32 25 0,25 1,10 800,0 26.737,5 220 11.398 38.135 48 1.200 4.522 165.156 277.554 Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab Urnen-Stelen-Kammer 7.010 112.398 3.598 Die Gebührensätze steigen im Durchschnitt um 12,6% gegenüber dem Vorjahr. Neben dem Trend zur Urne und auch zur Urnenstele ist auch die fehlende Bereitschaft der Verlängerung bzw. des Wiedererwerbs von Sarggräbern Ursache für die steigenden Gebühren. Bei der Nutzung der bisher lediglich in Kaster angebotenen Stelen bleibt abzuwarten, ob diese auch in den übrigen Ortsteilen angenommen wird. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Die Gebührensätze entwickeln sich bei gleichbleibenden Kalkulationsgrundlagen wie folgt: 2017 2018 € € € % 1.875 2.125 250 13,33% 660 1.125 1.275 150 13,33% Sargwahlgrab 2.075 1.975 2.000 1.925 2.000 2.250 250 12,50% Anonymes Sargreihengrab 2.150 2.050 2.075 2.000 2.975 3.425 450 15,13% - 2.050 2.075 2.000 2.975 3.425 450 15,13% - 2.325 2.350 2.275 Sargreihengrab Sargkindergrab (unter 5 Jahre) Pflegefreies Sargreihengrab 2013 2014 € € 2015 2016 1.800 1.700 1.700 1.650 750 675 675 Diff. 2017 zu 2018 3.100 3.550 450 14,52% 30 26 25 25 64 72 8 12,50% Urnenreihengrab 750 650 625 600 1.050 1.150 100 9,52% Urnenwahlgrab 750 650 700 675 1.075 1.200 125 11,63% anonymes Urnengrab 850 725 725 675 1.325 1.475 150 11,32% Pflegefreies Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.475 150 11,32% Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab - 800 800 750 1.350 1.525 175 12,96% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.475 150 11,32% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - 800 750 1.325 1.475 150 11,32% Urnen-Stele - - - 1.130 1.075 1.200 125 11,63% Pflegefreies Doppelsargwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 9 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 10 Kalkulationsvariante 1 G H I D*E J K L D*E*F*G Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit F Kosten je Grabstelle pro Jahr E Verteilung der variablen Kosten (Fallzahl, Nutzungsdauer, Grabgröße und Bereitstellungs aufwand) D B+C Verteilung der Fixkosten (Fallzahl + Nutzungsdauer) Bereitstellungsaufwand C Grabgröße Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 B Nutzungsdauer Neuv-ergaben/ Fälle A Summe Grabart / Bestattungsart Hinzugefügt wurde ein weiterer Gebührentatbestand zur „Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern“. Dies würde der Tatsache Rechnung tragen, dass aufgrund der unterschiedlichen Größe von Sarg- und Urnengräbern auch der Pflegeaufwand differiert. Die Gewichtungen der farbig unterlegten Gebührentatbestände wurden leicht angepasst, so dass einige Gebührensätze sich leicht erhöhen würden. M N € € Sargreihengrab 3 3 25 1,00 1,00 66,7 2.224,8 67 3.496 5.721 86 2.150 Sargkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 1,00 1,00 15,0 500,6 15 787 1.287 86 1.290 96 25 1,00 1,10 2.646 138.752 219.032 91 2.275 Sargwahlgrab 28 68 2.405,6 80.279,9 Anonymes Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 834,3 50 2.622 3.456 138 3.450 Pflegefreies Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 834,3 50 2.622 3.456 138 3.450 Pflegefreies DoppelSargwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Sarggräbern Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern 1 1 25 1,00 2,10 25,0 834,3 53 2.753 3.587 143 3.575 210 210 1 1,00 0,50 210,0 7.008,3 105 5.506 12.514 60 60 15 15 1 0,25 0,50 15,0 500,6 2 98 599 40 40 Urnenreihengrab 23 23 25 0,25 1,00 586,1 19.560,1 147 7.683 27.243 46 1.150 Urnenwahlgrab 38 55 25 0,25 1,10 1.383,3 46.165,6 380 19.948 66.113 48 1.200 17 anonymes Urnengrab 7 7 25 0,25 2,00 183,3 6.118,3 92 4.807 10.925 60 1.500 Pflegefreies Urnenreihengrab 4 4 25 0,25 2,00 100,0 3.337,3 50 2.622 5.959 60 1.500 Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab 3 3 25 0,25 2,10 86,1 2.873,8 45 2.371 5.244 61 1.525 Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab 38 38 25 0,25 2,00 955,6 31.889,5 478 25.053 56.942 60 1.500 6 6 25 0,25 2,00 138,9 4.635,1 69 3.641 8.276 60 1.500 32 32 25 0,25 1,10 800,0 26.698,2 220 11.536 38.234 48 1.200 Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab Urnen-Stelen-Kammer 7.021 Beschlussvorlage WP9-187/2017 112.577 4.468 164.318 276.895 Seite 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 11 Entwicklung der Gebühren bei Kalkulationsvariante 1 2013 2014 2017 2018 € € € € € % 1.800 1.700 1.700 750 675 675 1.650 1.875 2.150 275 14,67% 660 1.125 1.290 165 14,67% Sargwahlgrab 2.075 1.975 2.000 1.925 2.000 2.275 275 13,75% Anonymes Sargreihengrab 2.150 2.050 2.075 2.000 2.975 3.450 475 15,97% Pflegefreies Sargreihengrab - 2.050 2.075 2.000 2.975 3.450 475 15,97% Pflegefreies Doppelsargwahlgrab - 2.325 2.350 2.275 3.100 3.575 475 15,32% 30 26 25 25 64 60 -4 -6,25% Urnenreihengrab 750 650 625 600 1.050 1.150 100 9,52% Urnenwahlgrab 750 650 700 675 1.075 1.200 125 11,63% anonymes Urnengrab 850 725 725 675 1.325 1.500 175 13,21% Pflegefreies Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.500 175 13,21% Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab - 800 800 750 1.350 1.525 175 12,96% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.500 175 13,21% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - 800 750 1.325 1.500 175 13,21% Urnen-Stele - - - 1.130 1.075 1.200 125 11,63% Sargreihengrab Sargkindergrab (unter 5 Jahre) Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern 2015 2016 40 Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern Beschlussvorlage WP9-187/2017 Diff. 2017 zu 2018 Seite 11 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 12 Kalkulationsvariante 2 G H I D*E J K L D*E*F*G Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit F Kosten je Grabstelle pro Jahr E Verteilung der variablen Kosten (Fallzahl, Nutzungsdauer, Grabgröße und Bereitstellungs aufwand) D B+C Verteilung der Fixkosten (Fallzahl + Nutzungsdauer) Bereitstellungsaufwand C Grabgröße Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 B Nutzungsdauer Neuv-ergaben/ Fälle A Summe Grabart / Bestattungsart Als weitere Kalkulationsvariante wurde die Gewichtung der „Grabgröße“ der Urnenstelen verdoppelt, da bisher nicht berücksichtigt wurde, dass in eine Kammer zwei Urnen eingestellt werden können. M N € € Sargreihengrab 3 3 25 1,00 1,00 66,7 2.224,8 67 3.332 5.557 83 2.075 Sargkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 1,00 1,00 15,0 500,6 15 750 1.250 83 1.245 96 25 1,00 1,10 2.646 132.241 212.521 88 2.200 Sargwahlgrab 28 68 2.405,6 80.279,9 Anonymes Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 834,3 50 2.499 3.333 133 3.325 Pflegefreies Sargreihengrab 1 1 25 1,00 2,00 25,0 834,3 50 2.499 3.333 133 3.325 Pflegefreies DoppelSargwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Sarggräbern Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern 1 1 25 1,00 2,10 25,0 834,3 53 2.624 3.458 138 3.450 210 210 1 1,00 0,50 210,0 7.008,3 105 5.247 12.256 58 58 15 15 1 0,25 0,50 15,0 500,6 2 94 594 40 40 Urnenreihengrab 23 23 25 0,25 1,00 586,1 19.560,1 147 7.323 26.883 46 1.150 Urnenwahlgrab 38 55 25 0,25 1,10 1.383,3 46.165,6 380 19.012 65.177 47 1.175 17 anonymes Urnengrab 7 7 25 0,25 2,00 183,3 6.118,3 92 4.581 10.699 58 1.450 Pflegefreies Urnenreihengrab 4 4 25 0,25 2,00 100,0 3.337,3 50 2.499 5.836 58 1.450 Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab 3 3 25 0,25 2,10 86,1 2.873,8 45 2.259 5.133 60 1.500 Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab 38 38 25 0,25 2,00 955,6 31.889,5 478 23.877 55.767 58 1.450 6 6 25 0,25 2,00 138,9 4.635,1 69 3.471 8.106 58 1.450 32 32 25 0,50 1,10 800,0 26.698,2 440 21.989 48.687 61 1.525 Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab Urnen-Stelen-Kammer 7.021 Beschlussvorlage WP9-187/2017 112.577 4.688 156.607 269.185 Seite 12 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 13 Der Vergleich der Gebühren zu den Vorjahren stellt sich bei Kalkulationsvariante 2 wie folgt dar: 2013 2014 € € 1.800 1.700 1.700 750 675 Sargwahlgrab 2.075 Anonymes Sargreihengrab 2.150 Pflegefreies Sargreihengrab Pflegefreies Doppelsargwahlgrab Sargreihengrab Sargkindergrab (unter 5 Jahre) Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern 2015 2016 2017 2018 Diff. 2017 zu 2018 € € € % 1.650 1.875 2.075 200 10,67% 675 660 1.125 1.245 120 10,67% 1.975 2.000 1.925 2.000 2.200 200 10,00% 2.050 2.075 2.000 2.975 3.325 350 11,76% - 2.050 2.075 2.000 2.975 3.325 350 11,76% - 2.325 2.350 2.275 3.100 3.450 350 11,29% 30 26 25 25 64 58 -6 -9,38% 40 Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Urnengräbern Urnenreihengrab 750 650 625 600 1.050 1.150 100 9,52% Urnenwahlgrab 750 650 700 675 1.075 1.175 100 9,30% anonymes Urnengrab 850 725 725 675 1.325 1.450 125 9,43% Pflegefreies Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.450 125 9,43% Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab - 800 800 750 1.350 1.500 150 11,11% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - 725 725 675 1.325 1.450 125 9,43% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - 800 750 1.325 1.450 125 9,43% Urnen-Stele - - - 1.130 1.075 1.525 450 41,86% Hierdurch erhöht sich der Gebührensatz für die Urnenstelenkammer deutlich. Dies führt zu einer Angleichung der Gebühr für die Stelenkammer an die Gebühr eines Urnendoppelwahlgrabes (2.350 € zu 1.525 €). Die Urnenstele bleibt somit die günstigste Bestattungsvariante, wenn man das Urnenreihengrab (als Einzelwahlgrabstätte) außen vor lässt. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 13 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 14 Einebnungen Die Inanspruchnahme der von der Stadt angebotenen Dienste ist, entgegen der in den letzten Jahren gesunkenen Nachfrage, wieder gestiegen. Aufgrund einer Änderung der Gewichtung bei der Verteilung der Kosten des verwaltungsseitigen Aufwands des Fachdienstes 6 steigen die Gebührensätze an. Grund für die Änderung ist der aktuell bewertete Arbeitsaufwand für die mit der Einebnung verbundenen Recherchen und sonstigen notwendigen Tätigkeiten. Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 26.550 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (74 € je Einheit). ÄquivaVerteillenzziffer ungswert Fallzahl A B C Gebühr D E F B*C 74 € * D E/ B Einebnung Erdgrab 98 1,00 98,00 7.252,00 74 € Entfernung Grabstein 55 2,00 110,00 8.140,00 148 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 46 2,00 92,00 6.808,00 148 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 35 1,00 35,00 2.590,00 74 € 3 2,00 6,00 444,00 148 € Berechtigungsscheine 35 0,25 8,75 647,50 19 € Einebnung Urnengrab 2 0,50 1,00 74,00 37 € Entfernung Grabstein 1 1,00 1,00 74,00 74 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1 1,00 1,00 74,00 74 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1 0,50 0,50 37,00 37 € Entfernung einer Abdeckplatte 1 1,00 1,00 74,00 74 € Entfernung einer Abdeckplatte Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 14 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 15 Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (4.300 €) an. Diese sind auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (170 Vorgänge) umzulegen. Die Gebühren sinken gegenüber 2017 um 4 € auf 26 € je Genehmigung. Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 44,00 € (bisher 43 €) festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag sowie einem Verwaltungskostenaufschlag von 10%. Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern Seit 2013 wurde für die Inanspruchnahme der Trauerhallen bzw. der Kühlkammern eine Miete festgesetzt. Im Jahr 2014 wurden die Sätze dann erhöht und seitdem unverändert gelassen. Nutzung Trauerhalle Nutzung Leichenkammer Aufbewahrung von Urnen (je angefangene Woche) Beschlussvorlage WP9-187/2017 2012 € 100 20 2013 € 140 30 60 60 2014 2015 € 200 200 40 40 60 60 2016 200 40 2017 € 200 40 60 60 2018 € 200 40 60 Seite 15 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 16 Ein Vergleich der Gebührensätze unter Beibehaltung der Kalkulationsgrundlage 2017 sowie der beiden Kalkulationsvarianten ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 16 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 17 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 28.11.2017 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-187/2017 Seite 17