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Beschlussvorlage (Konzeption Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Konzeption Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Konzeption Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Konzeption Schulsozialarbeit)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9155/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.12.2017 Betreff: Konzeption Schulsozialarbeit Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 wurde entschieden, dass ab dem Schuljahr 2017 / 2018 an allen Grundschulen in Bedburg der Einsatz von Schulsozialarbeit mit dem Umfang einer halben Stelle umgesetzt werden soll. Bislang wurde an den vier Grundschulen durch die Rheinflanke gGmbH im Rahmen von Stundenkontingenten Schulsozialarbeit angeboten. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass die Bedarfe größer sind, als das zur Verfügung stehende Angebot. Um den Schülern, Eltern und Lehrern verlässliche Ansprechpartner mit einem ebenso verlässlichen Stundenumfang zur Verfügung zu stellen, wurden nun zum Schuljahresbeginn zwei neue Kräfte bei der Stadt Bedburg eingestellt. Die Rheinflanke gGmbH ist ab sofort wieder ausschließlich an den Schulen im Schulzentrum eingesetzt. Als neue städtische Mitarbeiterin kümmert sich nun Frau Verena Mehlem um die Grundschulen in Kaster und Kirchherten und als städtischer Mitarbeiter Herr Jörg-Tammo Reelfs um die Grundschulen in Bedburg und Kirdorf. Seit Schuljahresbeginn sind beide in den Schulen aktiv. Geplant ist ein Einsatz an den Schulen an jeweils 2 Tagen die Woche. Einen Tag in der Woche (Freitags) sind beide Mitarbeiter im Rathaus Bedburg tätig. Um der gesamten Schulsozialarbeit in Bedburg einen konzeptionellen Rahmen zu geben, wurde das beiliegende Konzept unter Abstimmung aller Beteiligten für Schulsozialarbeit an allen Bedburger Schulen verfasst. Zwar wird es an den einzelnen Schulen individuelle, bedarfsentsprechende Ausprägungen geben, aber für alle zählen folgende, grundlegende Grundätze: Schulsozialarbeit… - handelt im Auftrag der (öffentlichen) Jugendhilfe und sieht sich als Teil des Jugendamtes nach den Vorgaben des SGB VIII im Lebensraum Schule - handelt im Auftrag der Kinder und deren Bedürfnisse - ist interdisziplinär zwischen Familie und Schule verortet (Lotsenfunktion) - unterstützt bei der Ermittlung von Hilfebedarfen - vernetzt den schulischen Lebensraum (inkl. OGS) mit anderen Jugendhilfeleistungen - leistet Beratung, Prävention und Intervention - achtet die Grundsätze der Partizipation und des Datenschutzes Schulsozialarbeit ist kein… - Erbringer von individuell beanspruchbaren Jugendhilfeleistungen (z.B. Schulbegleitung) - Ersatz für Schulstunden, Lehrkräfte oder Sonderpädagogen - Handlungsberechtigter im Sinne des §8a / §42 SGB (Inobhutnahme / Kindeswohlgefährdung) Im Rahmen der Evaluation wird einmal jährlich im Ausschuss über die Arbeit der Schulsozialarbeit berichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-155/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleitung Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-155/2017 Seite 3