Daten
Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9155/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.12.2017
Betreff:
Konzeption Schulsozialarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 wurde entschieden, dass ab dem Schuljahr
2017 / 2018 an allen Grundschulen in Bedburg der Einsatz von Schulsozialarbeit mit dem Umfang
einer halben Stelle umgesetzt werden soll. Bislang wurde an den vier Grundschulen durch die
Rheinflanke gGmbH im Rahmen von Stundenkontingenten Schulsozialarbeit angeboten. Hierbei
stellte sich schnell heraus, dass die Bedarfe größer sind, als das zur Verfügung stehende
Angebot. Um den Schülern, Eltern und Lehrern verlässliche Ansprechpartner mit einem ebenso
verlässlichen Stundenumfang zur Verfügung zu stellen, wurden nun zum Schuljahresbeginn zwei
neue Kräfte bei der Stadt Bedburg eingestellt. Die Rheinflanke gGmbH ist ab sofort wieder
ausschließlich an den Schulen im Schulzentrum eingesetzt.
Als neue städtische Mitarbeiterin kümmert sich nun Frau Verena Mehlem um die Grundschulen in
Kaster und Kirchherten und als städtischer Mitarbeiter Herr Jörg-Tammo Reelfs um die
Grundschulen in Bedburg und Kirdorf. Seit Schuljahresbeginn sind beide in den Schulen aktiv.
Geplant ist ein Einsatz an den Schulen an jeweils 2 Tagen die Woche. Einen Tag in der Woche
(Freitags) sind beide Mitarbeiter im Rathaus Bedburg tätig.
Um der gesamten Schulsozialarbeit in Bedburg einen konzeptionellen Rahmen zu geben, wurde
das beiliegende Konzept unter Abstimmung aller Beteiligten für Schulsozialarbeit an allen
Bedburger Schulen verfasst. Zwar wird es an den einzelnen Schulen individuelle,
bedarfsentsprechende Ausprägungen geben, aber für alle zählen folgende, grundlegende
Grundätze:
Schulsozialarbeit…
- handelt im Auftrag der (öffentlichen) Jugendhilfe und sieht sich als Teil des Jugendamtes nach
den Vorgaben des SGB VIII im Lebensraum Schule
- handelt im Auftrag der Kinder und deren Bedürfnisse
- ist interdisziplinär zwischen Familie und Schule verortet (Lotsenfunktion)
- unterstützt bei der Ermittlung von Hilfebedarfen
- vernetzt den schulischen Lebensraum (inkl. OGS) mit anderen Jugendhilfeleistungen
- leistet Beratung, Prävention und Intervention
- achtet die Grundsätze der Partizipation und des Datenschutzes
Schulsozialarbeit ist kein…
- Erbringer von individuell beanspruchbaren Jugendhilfeleistungen (z.B. Schulbegleitung)
- Ersatz für Schulstunden, Lehrkräfte oder Sonderpädagogen
- Handlungsberechtigter im Sinne des §8a / §42 SGB (Inobhutnahme / Kindeswohlgefährdung)
Im Rahmen der Evaluation wird einmal jährlich im Ausschuss über die Arbeit der Schulsozialarbeit
berichtet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-155/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Jugendamtsleitung
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-155/2017
Seite 3