Daten
Kommune
Bedburg
Größe
665 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
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Fachdienst 4
Schule, Bildung und Jugend
Konzeption
Schulsozialarbeit an Bedburger Schulen
-Intervention und Prävention-
Stand August 2017
Konzeption Schulsozialarbeit
Vorwort
3
1. Ziel und Zielgruppen
4
2. Anbindung und Umsetzung
5
3. Infrastruktur
6
4. Selbstverständnis
7
5. Konkrete Aufgabenbeschreibung
8
6. Kooperation und Vernetzung
13
7. Evaluation und Qualitätsentwicklung
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Konzeption Schulsozialarbeit
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Vorwort
Die Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit basieren auf den rechtlichen Grundlagen des
SGB VIII:
Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach §
1 SGB VIII und setzt sie unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des
schulischen Lebensraumes um. Sie fördert die individuelle und soziale Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch
die Schülerinnen und Schüler über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten
entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können.
Schulsozialarbeit leistet Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII und richtet sich an alle
Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, „sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und
zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und
hinzuführen.“
Schulsozialarbeit versteht sich als Teil der Jugendhilfe im Lebensraum Schule. Dieser
definiert sich institutionell aus den Bereichen Schule und Offene Ganztagsschule
(OGS). Im Kern der Arbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und
Schüler.
Schulsozialarbeit leistet Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII für solche Kinder und
Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Schulsozialarbeit vernetzt den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen insbesondere der Hilfen zur Erziehung (§§ 27- 35 SGB VIII) und leistet die in §
81 SGB VIII geforderte Kooperation mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Schulsozialarbeit versucht, die Schülerinnen und Schüler in ihrem gesamten
Umfeld zu begreifen, bestehende Problemlagen ganzheitlich zu erklären, neu sich
entwickelnde Problemfelder rechtzeitig zu erkennen und präventive Arbeitsansätze
zu entwickeln Schulsozialarbeit soll sich dabei als Teil des Sozialraumes begreifen
und aktiv an Kooperationsstrukturen arbeiten. Darüber hinaus ist es Aufgabe der
Schulsozialarbeit, im Falle von drohender Kindeswohlgefährdung präventiv tätig zu
werden.
Konzeption Schulsozialarbeit
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1. Ziel und Zielgruppen der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrkräfte sowie das Umfeld. Die Angebote und Leistungen der Schulsozialarbeit richten sich vorrangig an sozial benachteiligte Kinder, deren Schulerfolgschancen erkennbar und massiv beeinträchtigt sind.
1.1 Schülerinnen und Schüler
Individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
Emotionale Stabilisierung
Förderung sozialer Kompetenz
Förderung der Konfliktfähigkeit und konstruktiver Konfliktlösung
Intervenierende Unterstützung bei Lebenskrisen in Schule, Familie, Gemeinwesen
Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Schule
1.2 Eltern
Motivierung der Eltern zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen
Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule
Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
Vernetzung der Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung, des Jugendschutzes,
der Berufsvorbereitung sowie des Freizeitbereichs
1.3 Institution Schule
Stärkung der Eigenverantwortung von System Schule
Angebot von Präventionsmaßnahmen
Vernetzung und Kooperation von Schule und anderen Institutionen
Entwicklung eines sozialpädagogischen Schulprofils
Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsoptionen
Förderung der Verzahnung aller schulischen Angebote (z.B. OGS, ÜMB etc.)
1.4 Öffentlichkeit
Integration der Schule in das Gemeinwesen
Entwicklung eines attraktiven Schulprofils mit sozialpädagogischer Fachkompetenz
„Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer dauerhaften vereinbarten gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule bzw. von Fachkräften der
Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits verstanden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort der Schule sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird.“
(Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz, 6.12.2006)
Ergänzend dazu kann Schulsozialarbeit zur Förderung inklusiver Lernprozesse beitragen und
Schule sowie Eltern bei der Umsetzung von Inklusion unterstützen. Ein Ersatz für individuelle
Einzelfallansprüche stellt Schulsozialarbeit nicht dar.
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2. Umsetzung der Schulsozialarbeit
An jeder Bedburger Schule werden ab dem Schuljahr 2017 / 2018 Schulsozialarbeiterinnen /
Schulsozialarbeiter. Der Stellenumfang beträgt je Grundschule 50%. Im Schulzentrum sind
(aktuell) 2 Mitarbeiter der Rheinflanke in Vollzeit für alle weiterführenden Schule eingesetzt.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den Grundschulen sind städtische
Beschäftigte. Sie werden unter Anleitung von Jugendhilfeplanung fachlich an das Jugendamt
angebunden. Durch den fachlichen Austausch zwischen Jugendhilfeplanung und ASD-Leitung
wird zudem eine zum Allgemeinen Sozialen Dienst hergestellt.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den weiterführenden Schulen sind
Beschäftigte der Rheinflanke gGmbH. Sie haben eine eigene Fachkoordinationsstelle vor Ort
und stehen ebenfalls im engen Austausch mit den Schnittstellen im Jugendamt.
Somit wird die Schulsoziarbeit in die Lage versetzt, mit den pädagogischen Kräften vor Ort,
vernetzte und bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln und
kann dazu beitragen, dass sich Schule zum Sozialraum hin öffnet und für Problemlagen bedarfsgerechte und ganzheitlich angesetzte Lösungsstrategien vor Ort kreiert werden.
Es ist Aufgabe der Schulsozialarbeit eng mit dem ASD - und bei Bedarf der Erziehungsberatungsstelle - zu kooperieren und gemeinsame Strategien abzustimmen, sowie auch mit Projektträgern an den Schulen zusammenzuarbeiten. Bereits bestehende Projekte sollen mit in
die Planungen einbezogen werden.
Zudem liegt es im Verantwortungsbereich der Schulsozialarbeit, gemeinsam mit den Schulen
bedarfsorientierte Konzepte zu entwickeln und nachhaltige Strukturen aufzubauen.
Je nach Bedürfnislage der Kinder und Jugendlichen werden neue Angebote und Maßnahmen
geschaffen oder bereits vorhandene Projekte koordiniert. Die Bedarfe an den Schulen können unterschiedlich ausgeprägt sein. Dadurch wird der Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen
und Schulsozialarbeiter an den Schulstandorten zeitweise zeitlich verschieden intensiv sein
und jederzeit flexibel verschiebbar sein.
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3. Infrastruktur
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten überwiegend im Kontakt mit
den Schülerinnen und Schüler an den Schulen. Hierzu sind unterschiedliche Räume bedarfsgerecht zu nutzen. Ausschließlich für die Schulsozialarbeit eingerichtete Büroräume für Beratungsgespräche sind erforderlich, um vertrauliche Gespräche durchführen zu können. Für
Trainings und Projekte werden meist größere Räumlichkeiten gebraucht. Hierfür ist es förderlich, wenn Schulen über entsprechende Räumlichkeiten verfügen und diese für die
Schulsozialarbeit zugänglich machen. Die Möglichkeit gilt es an jeder Schule zu prüfen.
Eine konzeptionelle Verankerung der Schulsozialarbeit im Schulprogramm fördert erfolgreiche Schulsozialarbeit. Ebenso wichtig ist eine personelle Kontinuität. Beziehungsarbeit, als
ein zentrales Element der sozialpädagogischen Arbeit, benötigt konstante Bezugspersonen.
Eine gute Kooperation mit der Schule und den Einrichtungen der Jugendhilfe, welche auf
Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung basiert, tragen langfristig zum Erfolg von
Schulsozialarbeit bei.
Daneben müssen für Zeiten mit überwiegender Verwaltungstätigkeit oder Teamsitzungen
(bevorzugt in den Nachmittagsstunden) Räume bereitgestellt werden. Dies kann entweder
direkt im Schulzentrum oder im Rathaus Bedburg realisiert werden. Die Arbeit an verschiedenen Arbeitsorten wird durch entsprechendes Equipment sicher gestellt.
Konzeption Schulsozialarbeit
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4. Selbstverständnis der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit hat folgende Grundaufgaben:
Aufbau einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Schule,
Klärung der jeweiligen institutionellen Aufgaben und Rollenerwartungen,
Ermittlung von Hilfebedarfen der Schülerinnen und Schüler,
Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, Mitschülerinnen und Mitschülern, mit Lehrkräften, Mitarbeitern der OGS, zu Hause
mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten und im sozialen Umfeld,
Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten z.B. durch Einzelgespräche, thematische Elterngesprächsrunden, sowie Vermittlung und Begleitung des Kontakts mit Lehrkräften oder mit Fachkräften und Diensten der Kinderund Jugendhilfe,
Förderung, Verbesserung, Stabilisierung von Entwicklung und sozialer Integration
der Schülerinnen und Schüler,
Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen und Hilfen
Kooperation mit allen regional wichtigen Institutionen und Einrichtungen und sozialen Diensten,
Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse.
Es ist nicht Aufgabe von Schulsozialarbeit, Tätigkeiten zu übernehmen, die zu den Pflichten
der Lehrkräfte (z.B. Unterricht, Pausenhofaufsicht, Begleitung von Klassenfahrten) oder zu
anderen Aufgabenbereichen (z.B. Mittags-, Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung) gehören. Einen Ersatz für individuelle Ansprüche von Einzelfallhilfen stellt Schulsozialarbeit
ebenso nicht dar.
Die Schulsozialarbeit ist interdisziplinär zwischen Familie und Schule verortet und versteht
sich als Lotse. Sie ermöglicht im Einzelfall schnelle und unbürokratische Hilfe vor Ort und in
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Schulsozialarbeit als Kinder- und Jugendhilfeangebot nach § 13 SGB VIII fungiert
als `Filiale´ des Jugendamtes. Im Sinne eines Frühwarnsystems kann sie zeitnah und effizient
die Hilfebedarfe feststellen und die entsprechenden Angebote und Hilfen initiieren.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind Ansprechpartner für die Belange der Schülerinnen
und Schüler und gleichzeitig Vermittler zwischen Familie, Schule und Jugendamt.
Konzeption Schulsozialarbeit
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5. Konkrete Aufgabenbeschreibung der Schulsozialarbeit
Im Folgenden werden die wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit umrissen. Die Reihenfolge stellt gleichzeitig eine Gewichtung der Arbeitsanteile dar, kann aber je nach Bedarfslage variieren.
5.1 Einzelberatung und Einzelfallarbeit
Die Beratung junger Menschen ist das Kernstück der Schulsozialarbeit. Die Kontaktaufnahme
kann von beiden Seiten, sowohl von der Fachkraft als auch von der Schülerin und dem Schüler aus erfolgen, wo immer sich die Möglichkeit im Rahmen des Arbeitsfeldes bietet; insbesondere in der Pause oder im geschützten (Beratungs-)raum. Lehrkräfte/ Fachkräfte der OGS
können ebenso die Gelegenheit nutzen, sich Rat zu holen oder die Fachkraft auf Auffälligkeiten aufmerksam zu machen.
Aus Erstkontakten können sich Beratungsprozesse entwickeln. Die einzelne Beratung erfolgt
zu vereinbarten Zeiten und wird von der Schulsozialarbeit gezielt vor- und nachbereitet.
Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit zum kurzfristigen Kontakt mit der
Schulsozialarbeit während der Unterrichtszeit. Dies bedarf über die Information der jeweiligen Lehrkraft hinaus einer für die ganze Schule gültigen verbindlichen Absprache.
Folgende Themen können z.B. bei der individuellen Beratung und Hilfe erörtert werden:
Probleme der Persönlichkeitsentwicklung
Konflikte im Elternhaus
Schulschwierigkeiten, Schulversagen, Schulverweigerung,
Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern (zum Beispiel Ausgrenzung, Bedrohung, Machtkämpfe, Mobbing),
Konflikte mit Lehrkräften,
soziale Auffälligkeiten.
Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind die Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend
sind. Dazu gehört unabdingbar, dass Informationen nur dann an Dritte wie Eltern, Lehrkräfte, Fachkräfte OGS oder Mitarbeiterin und Mitarbeiter anderer sozialer Dienste weitergegeben werden, wenn die Schülerin und der Schüler damit einverstanden ist.
In den Beratungsprozessen ist jedoch darauf hinzuwirken, dass die Betroffenen in eine sinnvolle Weitergabe von Daten einwilligen. Insbesondere wenn die Kontaktaufnahme zur
Schulsozialarbeit von Lehrkräften/ Mitarbeitern OGS initiiert wurde, haben diese in der Regel
ein durchaus berechtigtes Interesse, Hintergründe über manches von ihnen als problematisch erlebte Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers zu erfahren. Sofern dies das Wohl
des Betroffenen nicht gefährdet, sind auch die Erziehungsberechtigten von den Schritten in
der Schule zu informieren.
Hier stellen gemeinsame Gespräche zwischen Schulsozialarbeit, Lehrkraft/ Fachkraft OGS
und Kindern (und Erziehungsberechtigte) oft eine geeignete Lösung dar. In Abgrenzung zu
therapeutischen Settings zeichnet sich die Beratung der Schulsozialarbeit dadurch aus, dass
die Beratungssequenzen eher kurzzeitig und durch akute, spontan auftretende Probleme
veranlasst sind.
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Die Beratung selbst zielt dabei vorrangig auf direkte Problemlösungen im engen Zusammenwirken mit der Schule, gegebenenfalls auch dem Schulpsychologischen Dienst. Sind weitere Hilfen erforderlich, vermittelt die Schulsozialarbeit:
Absprachen mit Lehrerinnen und Lehrern,
Absprachen mit Fachkräften der OGS,
Integration in bestehende Angebote der Schulsozialarbeit (Gruppenangebote) oder
der Kinder- und Jugendarbeit (Gruppenangebote, Freizeiten, Hausaufgabenbetreuung),
Beratungsgespräche mit Eltern, Lehrkräften / Fachkräften OGS sowie Schülerinnen
und Schülern,
weitergehende Angebot der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Erziehungsberatungsstelle, ASD.
Es bedarf innerhalb der Schule und mit den kooperierenden Stellen und Diensten grundsätzlicher Klärungen und Absprachen, um Missverständnissen zwischen den Beteiligten vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.
5.2 Elternarbeit und Elternberatung
Neben der Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sind Eltern eine weitere Zielgruppe des Beratungsangebots von Schulsozialarbeit. Die Beratungszugänge sind
von beiden Seiten möglich. Eltern können sich ratsuchend an die Schulsozialarbeiterin und
den Schulsozialarbeiter wenden, aber auch die Schulsozialarbeiterin und der Schulsozialarbeiter können aktiv auf Eltern zugehen, wenn sie bzw. er dies für erforderlich hält. (s.o.)
5.3 Zusammenarbeit mit Lehrkräften
Die Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern basiert auf einem regelmäßigen Austausch insbesondere in Hinblick auf die Arbeit mit einzelnen Schülern oder der Interaktion in
Schulklassen. Hier werden Erfahrungen und Einschätzungen über die Klasse und die Schülerinnen und Schüler ausgetauscht, beraten, sowie die Vorgehensweisen zwischen Lehrkraft
und Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter festgelegt. Darüber hinaus beinhaltet sie
regelmäßige Gespräche mit Schulleitung und die Teilnahme an schulischen Gremien.
Die Zusammenarbeit verfolgt folgende Zielsetzungen:
Austausch über das Sozialgefüge der Klasse und individuelle Problemlagen bei der Arbeit mit Schulklassen.
Unterstützung und Absprache bei der Entwicklung des pädagogischen Handelns.
Festlegung von Handlungsschritten im Einzelfall (Absprachen, Kontaktaufnahme zum
Allgemeinen Sozialen Dienst etc.).
Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen sozialpädagogische Methoden
Beobachtende Teilnahme am Unterricht: Durch gezielte Beobachtung der Verhaltensweisen einzelner Schülerinnen und Schüler und gruppendynamischer Prozesse im
Unterricht kann die sozialpädagogische Fachkraft die Lehrkraft kollegial beraten.
Konzeption Schulsozialarbeit
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Als ein Element der strukturierten, lösungszentrierten und interprofessionellen Zusammenarbeit versteht sich auch das an den Grundschulen neu implementierte Element des „Distrikt
Teams“ an welchen Lehrkräfte, Fachkräfte der OGS, der ASD, die Erziehungsberatungsstelle,
der schulpsychologische Dienst und die Schulsozialarbeit teilnehmen. Das Distrikt Team stellt
ein multiprofessionelles Beratungsangebot für das System Schule dar, in welchem anonymisiert Fallkonstellationen bearbeitet werden können. Die Klärung der bedarfsorientierten
Notwendigkeit sowie die Organisation der Beratungsrunde liegen bei der Schule.
5.4 Zusammenarbeit mit Fachkräften der OGS
Für die Kooperation mit den Fachkräften der Offenen Ganztagsschule gelten die gleichen
Grundsätze wie zuvor den Lehrkräften. Auch hier gelten folgende Zielsetzungen:
Austausch über das Sozialgefüge und individuelle Problemlagen im Rahmen Betreuung
Unterstützung und Absprache bei der Entwicklung des pädagogischen Handelns.
Festlegung von Handlungsschritten im Einzelfall (Absprachen, Kontaktaufnahme zum
Allgemeinen Sozialen Dienst etc.).
Bei Bedarf beobachtende Teilnahme am der Betreuung
Schulsozialarbeit wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zudem darauf einwirken,
dass die Kooperation zwischen Schule und OGS – welche rein formal gemeinsam das System
Schule bilden – tragfähiger und nachhaltiger wird.
5.5 Soziales Lernen
Soziales Lernen ist ein pädagogisches Angebot für Gruppen, Schulklassen und einzelne Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel , dass die Schülerinnen und Schüler ihre soziale Kompetenz weiterentwickeln, indem sie lernen, was ihre Stärken und Fähigkeiten sind, verschiedene Gefühle bei sich und bei anderen zu erkennen, einen guten Umgang mit Ärger zu finden,
Konflikte zu lösen und Regeln für ihr Zusammenleben festzulegen. Dies trägt zur Prävention
von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei.
Soziales Lernen beinhaltet also die Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls
durch das Erkennen und Weiterentwickeln eigener Interessen und Stärken, die Förderung
der Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit, sowie die Thematisierung und Aushandlung von Regeln des Miteinanders. Bei Gruppen und Klassen umfasst das Soziale Lernen
darüber hinaus die Stärkung des Wir-Gefühls.
Darüber hinaus beinhaltet Soziales Lernen im Rahmen der Schulsozialarbeit:
Streitschlichtung
Gruppen zur Bearbeitung geschlechtsspezifischer Fragen (Mädchengruppen, Jungengruppen, gemischte Gruppen)
themenorientierte Gruppen,
handwerkliche und kreative Angebote
spielerische und sportliche Aktivitäten
erlebnispädagogische und kreative Gruppenangebote.
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Eine Vermittlung der Inhalte kann auch im Rahmen gemeinsamer Projekte von Schule und
Schulsozialarbeit im Klassenverband erfolgen. Hierbei sollen Lehrkraft und die Fachkraft der
Schulsozialarbeit eng kooperieren. Selbiges gilt im Rahmen der OGS.
5.6 Krisenintervention
Kriseninterventionen erfordern abgestimmtes, rasches, aber nicht übereiltes Handeln. Um
bei sich anbahnenden oder akuten Krisensituationen die entsprechenden Kooperationspartner sofort zur Hand zu haben, ist eine Zusammenstellung der einschlägigen Stellen mit
Telefonnummern und Adressen unerlässlich. Hilfreich sind darüber hinaus die Kenntnis der
jeweiligen Konzepte, Ansprechpartner, sowie der Öffnungs- oder Sprechzeiten. Folgende
Klärungen sollen mit den nachstehend aufgeführten Stellen herbeigeführt werden:
ASD: Klärung der Zuständigkeit für Verfahren für Notfälle, Verfahren bei Inobhutnahmen, Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren.
Schulpsychologischer Dienst: Klärung der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Informations- und Entscheidungswege innerhalb der Schule, Möglichkeiten von diagnostischen Verfahren.
Beratungsstellen: Klärung der Zusammenarbeit, Information über spezielle Angebote,
Möglichkeiten für diagnostische Abklärungen.
Migrationsdienste: Klärung der Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für verschiedene Nationalitäten, Möglichkeit von Dolmetscher-/Übersetzungsdiensten,
Möglichkeit von gemeinsamen Hausbesuchen in Krisenfällen, kollegiale Beratung in
Krisenfällen.
Bei schwerwiegenden akuten Problemkonstellationen wird die Schulsozialarbeit auch im
Sinne von Krisenintervention tätig. Gerade in solchen Situationen erweist sich die unmittelbare Präsenz einer Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe an der Schule im Sinne einer Filiale
des Jugendamtes als besonders hilfreich. Notwendige Sofortmaßnahmen können in Absprache mit dem ASD durch die Fachkraft der Schulsozialarbeit eingeleitet werden. Die Durchführung von Inobhutnahmen sind hiervon aber ausgeschlossen.
Für die Schulsozialarbeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Die verbindlichen Handlungsschritte bei (Verdacht auf)
Kindeswohlgefährdung sind im Jugendamt der Stadt Bedburg festgelegt.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind aufgrund ihrer Präsenz in den
Schulen häufig die ersten Ansprechpersonen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie
sind jedoch keine „insoweit erfahrene Fachkraft i.S. der §§ 8a und 8b SGB VIII“ (Kinderschutzfachkraft). Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können aber gemeinsam mit Lehrkräften/ Fachkräften der OGS eine erste Einschätzung vornehmen und Maßnahmen zur Abhilfe entwickeln. Sie können des Weiteren auch im Prozess des Hinwirkens
auf die Inanspruchnahme von Hilfen sowie bei der Zusammenarbeit mit dem ASD des Jugendamtes mitwirken.
Lehrkräfte und Fachkräfte der OGS haben gegenüber dem Jugendamt gem. §8b SGB VIII einen Beratungsanspruch durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Diese wird jedoch nicht durch die Schulsozialarbeit geleistet.
Konzeption Schulsozialarbeit
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5.7 Öffentlichkeitsarbeit
Der Aufbau von Schulsozialarbeit an den Schulen ist von Anfang an mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit verbunden. Adressatengruppen sind die Schülerinnen und Schüler und
deren Eltern, die Lehrkräfte sowie die durchführenden Träger der Offenen Ganztagsschule.
In einer Lehrerkonferenz stellt die Fachkraft Konzept und Arbeitsweise vor. Um das Beratungsangebot der Schulsozialarbeit in der Schüler- und Elternschaft bekannt zu machen,
stellt sich die Fachkraft im Verlauf des Schuljahres in den einzelnen Klassen, im Elternbeirat
und bei Elternabenden vor.
Zusätzlich können Informationstafeln der Schule, die schuleigene Homepage, Jahresberichte
und Schülerzeitungen genutzt werden. Dem Jugendhilfeausschuss wird mindestens einmal
jährlich über den aktuellen Stand und die Entwicklung der Schulsozialarbeit berichtet.
Konzeption Schulsozialarbeit
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6. Kooperation und Vernetzung
Kooperation ist dann erfolgreich, wenn beide Partner ihre jeweiligen Aufträge und Aufgaben
definieren, gleichberechtigt aufeinander zugehen und zielgerichtet kommunizieren.
Folgende Prinzipien sind dabei zu beachten:
Die grundsätzliche Akzeptanz des anderen Arbeitsansatzes der jeweiligen Berufsgruppe, deren Fachlichkeit sowie die Bereitschaft zum Dialog,
die Herstellung eines Konsenses über grundsätzliche gemeinsame Ziele,
ausreichende Zeit für fallbezogene und übergreifende Zusammenarbeit,
das Erkennen der eigenen fachlichen Grenzen und der anderen Zuständigkeit und
Kompetenz sowie deren rechtzeitige Inanspruchnahme,
die Beibehaltung der Zuständigkeiten und Rollen (jede Person muss wissen, für
was sie selbst und wofür andere zuständig sind),
organisatorische und fachliche Kompetenz in der Leitung von Besprechungen, in
der Zusammenfassung der Absprachen und Vorgehensweisen, in der Kontrolle
der Handlungsabläufe, der Ziele und Terminabsprachen sowie in der Kontinuität
im Aufbau eines vernetzten Systems.
Die Unterschiedlichkeit der Systeme Kinder- und Jugendhilfe und Schule (Freiwilligkeit als
Arbeitsprinzip versus Schulpflicht) erfordert von den Beteiligten eine klare Vorgehensweise
für die Zusammenarbeit. Nur so lassen sich Überforderungen der Partner vermeiden. Und
nicht zuletzt muss von den Beteiligten ein konkreter Nutzen in der Zusammenarbeit gesehen
und formuliert werden, damit die Motivation für das bereichsübergreifende Arbeitsengagement entsteht und erhalten bleibt.
Unter diesen Aspekten kann Kooperation als ein kontinuierlicher Aushandlungsprozess verstanden werden, der sich in dem Dreierschritt Informieren, Aushandeln, Vereinbaren beschreiben lässt.
6.1 Schule
Ziel der Kooperation ist die Verpflichtung von Kinder- und Jugendhilfe und Schule, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit, für Kinder mit individuellen Beeinträchtigungen und/oder
Schwierigkeiten im Sozialverhalten die frühzeitige und bestmögliche Förderung innerhalb
und außerhalb der Schule zu verwirklichen.
Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13
SGB VIII. Die Dienst- und Fachaufsicht für das angestellte sozialpädagogische Fachpersonal
übt das Jugendamt / der Träger Rheinflanke aus, die Schulleitung hat das Hausrecht. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sollen die schulische Erziehungsarbeit begleiten und ergänzen. Der Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt, insbesondere wird durch
Schulsozialarbeit den Lehrkräften nicht ihre erzieherische Verantwortung abgenommen.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die die Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen
Aufgabenbereichs akzeptiert, ist Voraussetzung für gelingende Schulsozialarbeit.
Konzeption Schulsozialarbeit
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Zu den folgenden Bereichen sind Absprachen zwischen Schulsozialarbeit und Schule erforderlich:
Dienstzeiten, Urlaub, Aufenthalt der Fachkraft mit Gruppen außerhalb der Schule,
personelle Änderungen, Fortbildungen,
Umgang mit Konflikten,
Öffentlichkeitsarbeit, Präsentationen,
gegenseitige Informationspflichten,
regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung, Beratungslehrkraft und Leitung OGS über Maßnahmen, Schwerpunktsetzungen, Aktionen, koordiniertes
Vorgehen in Einzelfällen usw.,
Information des Elternbeirates,
Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen.
6.2 Einbindung ins Jugendamt / ASD
Mit dem Hilfeplanverfahren steht dem Jugendamt / dem ASD ein wichtiges Instrument zur
Steuerung von Hilfeprozessen zur Verfügung: In allen Fällen, in denen der Bedarf an weitergehenden erzieherischen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII deutlich wird,
werden die Erziehungsberechtigten von der Schulsozialarbeit darin bestärkt den ASD einzuschalten, sofern diese nicht schon von sich aus den Kontakt aufgenommen haben.
Dem ASD obliegt in der Folge die Federführung bei der Hilfegewährung, wobei während des
gesamten Hilfeprozesses eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und ASD
geboten ist, wenn das Kind weiterhin die Schule besucht. Die Schulsozialarbeiterin und der
Schulsozialarbeiter stellen hierbei als Filiale des Jugendamtes ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Kind und seinen Eltern, dem Jugendamt und der Schule dar:
Sie helfen den Betroffenen bei der Artikulation ihrer Probleme und Wünsche, bringen ihre
Erkenntnisse ein und unterstützten so die federführende Fachkraft des ASD bei der Ermittlung des Hilfebedarfs und bei der Mitgestaltung des Hilfeprozesses. Eine sozialpädagogische
Diagnose ist Voraussetzung für eine prognostisch erfolgreiche Hilfe zur Erziehung im Einzelfall. Die Fachkraft der Schulsozialarbeit kann aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Kind Wesentliches dazu beitragen, damit in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eine bedarfsgerechte Hilfe eingeleitet und abgesichert werden kann.
6.3 Allgemeinheit
Kinder sowie deren Familien sind Teil des Gemeinwesens mit kommunalen Strukturen, regionalen Gegebenheiten und lokalen Netzwerken. Die Schulsozialarbeit zeichnet aus, dass sie
die Beratungs-, Unterstützungs- und Helfervernetzungen in den örtlichen Strukturen kennt
und sich aktiv in diese einbringt. Über den Einzelfall hinaus ist eine Vernetzung bei besonderen Auffälligkeiten mit den lokalen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen im Sinne
von struktureller Prävention sinnvoll und angezeigt. Zusätzlich unterstützt die Schulsozialarbeit durch diese Vernetzungsarbeit die Schule bei ihrer Öffnung ins Gemeinwesen.
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7. Evaluation und Qualitätsentwicklung
Hierzu ist den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ein Evaluations- und Dokumentationsbogen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung von Angeboten
und Projekten wird die Wirksamkeit der Arbeit unter folgenden Qualitätsaspekten von den
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern überprüft:
Strukturqualität
Die Struktur der Zusammenarbeit zwischen und Schule (Zuständigkeit, Rolle) ist geklärt.
Die erforderliche Ausstattung ist vorhanden.
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind abgestimmt.
Prozessqualität
Angebote zur Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen
Integration werden angenommen (von Kindern, Eltern, Lehrkräften, Fachkräften
OGS).
Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten (z.B. Einzelgespräche, thematische Elterngesprächsrunden, Hausbesuche, Vermittlung und Begleitung
des Kontaktes mit Lehrkräften und mit anderen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe).
Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit
Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Hause mit den Eltern, anderen
Erziehungsberechtigten, Geschwistern und im sozialen Umfeld.
Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen, unter
rechtzeitiger Einschaltung des ASD des Amtes für Jugend und Familie.
Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen und Einrichtungen.
Ergebnisqualität
Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Überprüfung der Maßnahmen und Ergebnisse auf Wirksamkeit (Ist das Angebot angenommen worden und soll es fortgeführt werden?)
Das Konzept wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
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