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Beschlussvorlage (Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
Beschlussvorlage (Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)) Beschlussvorlage (Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)) Beschlussvorlage (Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9174/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.11.2017 Betreff: Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung die Bezirksregierung prüfen zu lassen, ob der Beschluss im Rhein-Erft-Kreis, die REVG umzuwandeln, ohne die finanziellen Auswirkungen kenntlich zu machen, rechtmäßig ist. 2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in Absprache mit dem Rhein-ErftKreis die zu erwartenden Kosten einer Umwandlung der REVG aufzulisten und darzustellen, welche Veränderungen bei der Kreisumlage für die Stadt Bedburg zu erwarten sind. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises (REK) beabsichtigt den Beschluss zum Umbau der REVG zu einer Verkehrsgesellschaft und den Aufbau eines Busbetriebs bei der REVG. Die hierbei entstehenden Kosten sind bislang allerdings nicht hinreichend dokumentiert worden. Der Aufbau eines Busbetriebs bei der REVG setzt zahlreiche Beschaffungsvorgänge voraus: So muss die REVG z.B. einen Betriebshof bauen oder mieten; der Bauvertrag bzw. der BauMietvertrag müssen europaweit ausgeschrieben werden. Wenn aber davon ausgegangen werden muss, dass hierzu bislang noch keine Planungen vorliegen, ist eine Betriebsaufnahme unter Nutzung dieser neuen Betriebsinfrastruktur zum 01.01.2019 nicht realistisch. Selbst vorausgesetzt, dass im Kreisgebiet das passende Planungsrecht bestünde, müssten Entwurf und der Bau ausgeschrieben und sodann ausgeführt werden. Das Zieldatum 01.01.2019 zu erreichen, ist mehr als unrealistisch – bei optimalen Bedingungen erscheint eher der 01.01.2021 machbar. Erfahrungswerte für die Baukosten vergleichbarer Projekte liegen bei mindestens 25-30 Mio. Euro, wobei dies eine mehr als überschlägige Einschätzung ist. Die Anmietung eines bestehenden Betriebshofes, der den Anforderungen der neuen Verkehrsgesellschaft entsprechen würde, könnte das Verfahren beschleunigen. Darüber hinaus sind Busse entweder zu beschaffen oder zu mieten. Wenn die REVG Busse kaufen, mieten oder leasen will, muss sie dafür nach hiesigem Kenntnisstand ein förmliches Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchführen. Auch hierzu eine ganz grobe Kalkulation: Bei 50% selbst zu erbringender Verkehrsleistung wären rund 200 Busse anzuschaffen, davon – geschätzt - 150 Solo- und 50 Gelenkbusse für die Verkehrsspitzen. Die Anschaffungskosten liegen für einen Solobus bei rund 270.000 € netto, für einen Gelenkbus bei rund 350.000 € netto. Hieraus ergäbe sich ein Invest in den Fuhrpark von 40,5 Mio € plus 17,5 Mio. € = 58 Mio. € (netto). Sollte die REVG Busse beispielsweise jedoch ohne vorherige Ausschreibung von der RVK (Regionalverkehr Köln) erwerben wollen, könnten private Unternehmen dagegen mit einem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer vorgehen. Darüber hinaus ist auch die Beschaffung von Spezialsoftware erforderlich; auch das ist nur in einem Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Teils 4 des GWB möglich. Dazu kommt der Aufbau eines passenden Personaltableaus, also der Neuaufbau von Planung, Unterhaltung und Betrieb. Erfahrungsgemäß ist insbesondere Fahrpersonal aktuell nur sehr schwer zu finden. In der Konsequenz wäre für weitergehende Beratungen erst einmal die Kostenseite durch den REK zu verifizieren. Im Vorwege durch die Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses ohne Darlegung der finanziellen Konsequenzen prüfen zu lassen, kann diesseitig ebenfalls klar befürwortet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-174/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 07. November 2017 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-174/2017 Seite 3