Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9174/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.11.2017
Betreff:
Aufbau eines Busbetriebes bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung die Bezirksregierung prüfen zu
lassen, ob der Beschluss im Rhein-Erft-Kreis, die REVG umzuwandeln, ohne die
finanziellen Auswirkungen kenntlich zu machen, rechtmäßig ist.
2. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, in Absprache mit dem Rhein-ErftKreis die zu erwartenden Kosten einer Umwandlung der REVG aufzulisten und
darzustellen, welche Veränderungen bei der Kreisumlage für die Stadt Bedburg zu
erwarten sind.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises (REK) beabsichtigt den Beschluss zum Umbau der REVG zu
einer Verkehrsgesellschaft und den Aufbau eines Busbetriebs bei der REVG. Die hierbei
entstehenden Kosten sind bislang allerdings nicht hinreichend dokumentiert worden.
Der Aufbau eines Busbetriebs bei der REVG setzt zahlreiche Beschaffungsvorgänge voraus: So
muss die REVG z.B. einen Betriebshof bauen oder mieten; der Bauvertrag bzw. der BauMietvertrag müssen europaweit ausgeschrieben werden. Wenn aber davon ausgegangen werden
muss, dass hierzu bislang noch keine Planungen vorliegen, ist eine Betriebsaufnahme unter
Nutzung dieser neuen Betriebsinfrastruktur zum 01.01.2019 nicht realistisch. Selbst
vorausgesetzt, dass im Kreisgebiet das passende Planungsrecht bestünde, müssten Entwurf und
der Bau ausgeschrieben und sodann ausgeführt werden. Das Zieldatum 01.01.2019 zu erreichen,
ist mehr als unrealistisch – bei optimalen Bedingungen erscheint eher der 01.01.2021 machbar.
Erfahrungswerte für die Baukosten vergleichbarer Projekte liegen bei mindestens 25-30 Mio. Euro,
wobei dies eine mehr als überschlägige Einschätzung ist.
Die Anmietung eines bestehenden Betriebshofes, der den Anforderungen der neuen
Verkehrsgesellschaft entsprechen würde, könnte das Verfahren beschleunigen.
Darüber hinaus sind Busse entweder zu beschaffen oder zu mieten. Wenn die REVG Busse
kaufen, mieten oder leasen will, muss sie dafür nach hiesigem Kenntnisstand ein förmliches
Vergabeverfahren
nach
den
Vorschriften
des
Teils
4
des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchführen. Auch hierzu eine ganz grobe Kalkulation: Bei
50% selbst zu erbringender Verkehrsleistung wären rund 200 Busse anzuschaffen, davon –
geschätzt - 150 Solo- und 50 Gelenkbusse für die Verkehrsspitzen. Die Anschaffungskosten
liegen für einen Solobus bei rund 270.000 € netto, für einen Gelenkbus bei rund 350.000 € netto.
Hieraus ergäbe sich ein Invest in den Fuhrpark von 40,5 Mio € plus 17,5 Mio. € = 58 Mio. € (netto).
Sollte die REVG Busse beispielsweise jedoch ohne vorherige Ausschreibung von der RVK
(Regionalverkehr Köln) erwerben wollen, könnten private Unternehmen dagegen mit einem
Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer vorgehen. Darüber hinaus ist auch die Beschaffung
von Spezialsoftware erforderlich; auch das ist nur in einem Vergabeverfahren nach den
Vorschriften des Teils 4 des GWB möglich.
Dazu kommt der Aufbau eines passenden Personaltableaus, also der Neuaufbau von Planung,
Unterhaltung und Betrieb. Erfahrungsgemäß ist insbesondere Fahrpersonal aktuell nur sehr
schwer zu finden.
In der Konsequenz wäre für weitergehende Beratungen erst einmal die Kostenseite durch den
REK zu verifizieren. Im Vorwege durch die Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit eines
Beschlusses ohne Darlegung der finanziellen Konsequenzen prüfen zu lassen, kann diesseitig
ebenfalls klar befürwortet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-174/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 07. November 2017
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-174/2017
Seite 3