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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-3/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: siehe Tagesordnungspunkt 4.1 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2018 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.11.2016. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.002) für das Jahr 2017 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum heutigen Tag (Stand: 16.03.2017)sind insgesamt 4 Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Die Ausschlussfrist endet jedoch erst zum 31.03.2017, sodass noch Anträge eingereicht werden können. Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (1.706,40 € / im Vorjahr 1.630,80 €). Auch hier endet die Frist erst zum 31.03.2017. Verein Mitglieder Zuschuss Tennis-Club Kaster e.V. 316 1.706,40 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.293,60 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (6,87 €; im Vorjahr 2,26 € je Person) sowie der Übungsleiter (129,17 €; im Vorjahr 40,26 € je Person/Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Stand: 16.03.2017 Vereinigung jugendliche Mitglieder Anzahl Summe Übungsleiter Anzahl Summe Zuschuss 1 Bedburger Fischereiverein e. V. 11 75,57 € 0 0,00 € 75,57 € 2 SC Borussia Kaster-Königshoven 340 2.335,80 € 16 2.066,72 € 4.402,52 € 3 Tennis-Club Kaster 75 e. V. 80 549,60 € 6 775,02 € 1.324,62 € 4 TKD Bedburg e. V. 20 137,40 € 2 258,34 € 395,74 € 451 3.098,37 € 24 3.100,08 € 6.198,45 € Summe Beschlussvorlage WP9-3/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-3/2017 Seite 3