Daten
Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-3/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
siehe Tagesordnungspunkt
4.1
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2018 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 €
gewährt wird,
b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.11.2016.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt;
dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein
Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.002) für das Jahr 2017 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum heutigen Tag (Stand: 16.03.2017)sind insgesamt 4 Anträge zu Ziffer 5
form- und fristgerecht eingegangen. Die Ausschlussfrist endet jedoch erst zum 31.03.2017,
sodass noch Anträge eingereicht werden können.
Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der
Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus
abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen
Dusch- und Umkleideräume.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen
sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse
nach Ziffer 6 (1.706,40 € / im Vorjahr 1.630,80 €). Auch hier endet die Frist erst zum
31.03.2017.
Verein
Mitglieder
Zuschuss
Tennis-Club Kaster e.V.
316
1.706,40 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.293,60 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (6,87 €; im Vorjahr 2,26 € je Person) sowie der
Übungsleiter (129,17 €; im Vorjahr 40,26 € je Person/Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Stand: 16.03.2017
Vereinigung
jugendliche Mitglieder
Anzahl
Summe
Übungsleiter
Anzahl
Summe
Zuschuss
1
Bedburger Fischereiverein e. V.
11
75,57 €
0
0,00 €
75,57 €
2
SC Borussia Kaster-Königshoven
340
2.335,80 €
16
2.066,72 €
4.402,52 €
3
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
80
549,60 €
6
775,02 €
1.324,62 €
4
TKD Bedburg e. V.
20
137,40 €
2
258,34 €
395,74 €
451
3.098,37 €
24
3.100,08 €
6.198,45 €
Summe
Beschlussvorlage WP9-3/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-3/2017
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