Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9150/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.12.2017
Betreff:
Halbjahresbericht ASD - Stand 30.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie in vorausgegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vereinbart, wird aus dem Bereich
des Allgemeinen Sozialen Dienstes laufend ein Halbjahresbericht vorgelegt. Die vorliegenden
Zahlen stellen einen statistischen Vergleich zwischen dem laufenden und dem vergangenen Jahr
jeweils zum 30.06. dar.
In den beiliegenden Wertetabellen werden folgende Zahlen dargestellt/ verglichen:
Fallzahlen absolut
Hiermit sind alle Hilfen gemeint, die im Zeitraum 01.01. bis zum Stichtag 30.06. eines Jahres als
laufende Hilfen mindestens einen Tag aktiv waren.
Fallzahlenvergleich Juni
Hierunter werden die Fälle dargestellt, die im Juni aktiv gewesen sind.
Inobhutnahmen/ Gefährdungsmeldungen
Fallzahlvergleich Vorjahr komplett und laufendes Jahr zum 30.06. als Halbjahresbilanz.
Kostenaufstellung
Vergleich der Kosten aus 2015, 2016 (gesamt) und 2017 (bis zum Stichtag 30.06.2017). Zu
beachten ist, dass für 2015 sowie 2016 die IST Kosten und für 2017 die SOLL Kosten dargestellt
sind. Dies ist einzig dem Umstand geschuldet, dass die Träger oftmals sehr spät erst Leistungen
in Rechnung stellen.
Aus den Darstellungen zu den Fallzahlen (Anlage 1) fällt auf, dass die Fallzahlen relativ stabil
geblieben sind. Im Bereich der Mutter-Kind Einrichtungen gibt es eine leichte Steigerung, da diese
Maßnahmen im Bereich von Familiengerichtsverfahren bevorzugt beschlossen werden, um eine
Inobhutnahme von Kleinkindern zu verhindern.
Erstmalig mit aufgeführt sind die klassischen Beratungsfälle, die in der Regel ähnlich
arbeitsintensiv (wenn nicht sogar arbeitsintensiver) sind, als Hilfen zur Erziehung. Durch die
intensivere Beratungsarbeit der Jugendamtsmitarbeiter/innen können kostenrelevante Hilfen
teilweise aufgeschoben oder im besten Falle ganz vermieden werden.
Die Zahl der Gefährdungsmeldungen ist wieder leicht steigender Tendenz. Wieder „normalisiert“
hat sich der Arbeitsbereich der Inobhutnahmen, da im Gegensatz zu den beiden vergangenen
Jahren kaum mehr Flüchtlinge in Obhut genommen werden mussten.
Die Kosten (Anlage 2) sind 2016 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (etwa 16 %). Dies lag
vor allem an den stationären Unterbringungskosten (§34 / §35) für die minderjährigen Flüchtlinge.
Diese Kosten werden – zumindest größtenteils – vom Landesjugendamt erstattet. Die Kosten für
die Unterbringung von Flüchtlingen werden in den nächsten beiden Jahren - sofern keine neuen
Zuwanderer kommen – wieder deutlich rückgängig sein, da die hier lebenden Flüchtlinge dann fast
alle volljährig sind und Schritt für Schritt aus der Jugendhilfe entlassen werden. Die Hochrechnung
der Sollkosten für 2017 sieht eine Steigerung von rund 1% vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-150/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Jugendamtsleitung
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-150/2017
Seite 3