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Beschlussvorlage (Halbjahresbericht ASD - Stand 30.06.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9150/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.12.2017 Betreff: Halbjahresbericht ASD - Stand 30.06.2016 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie in vorausgegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vereinbart, wird aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes laufend ein Halbjahresbericht vorgelegt. Die vorliegenden Zahlen stellen einen statistischen Vergleich zwischen dem laufenden und dem vergangenen Jahr jeweils zum 30.06. dar. In den beiliegenden Wertetabellen werden folgende Zahlen dargestellt/ verglichen: Fallzahlen absolut Hiermit sind alle Hilfen gemeint, die im Zeitraum 01.01. bis zum Stichtag 30.06. eines Jahres als laufende Hilfen mindestens einen Tag aktiv waren. Fallzahlenvergleich Juni Hierunter werden die Fälle dargestellt, die im Juni aktiv gewesen sind. Inobhutnahmen/ Gefährdungsmeldungen Fallzahlvergleich Vorjahr komplett und laufendes Jahr zum 30.06. als Halbjahresbilanz. Kostenaufstellung Vergleich der Kosten aus 2015, 2016 (gesamt) und 2017 (bis zum Stichtag 30.06.2017). Zu beachten ist, dass für 2015 sowie 2016 die IST Kosten und für 2017 die SOLL Kosten dargestellt sind. Dies ist einzig dem Umstand geschuldet, dass die Träger oftmals sehr spät erst Leistungen in Rechnung stellen. Aus den Darstellungen zu den Fallzahlen (Anlage 1) fällt auf, dass die Fallzahlen relativ stabil geblieben sind. Im Bereich der Mutter-Kind Einrichtungen gibt es eine leichte Steigerung, da diese Maßnahmen im Bereich von Familiengerichtsverfahren bevorzugt beschlossen werden, um eine Inobhutnahme von Kleinkindern zu verhindern. Erstmalig mit aufgeführt sind die klassischen Beratungsfälle, die in der Regel ähnlich arbeitsintensiv (wenn nicht sogar arbeitsintensiver) sind, als Hilfen zur Erziehung. Durch die intensivere Beratungsarbeit der Jugendamtsmitarbeiter/innen können kostenrelevante Hilfen teilweise aufgeschoben oder im besten Falle ganz vermieden werden. Die Zahl der Gefährdungsmeldungen ist wieder leicht steigender Tendenz. Wieder „normalisiert“ hat sich der Arbeitsbereich der Inobhutnahmen, da im Gegensatz zu den beiden vergangenen Jahren kaum mehr Flüchtlinge in Obhut genommen werden mussten. Die Kosten (Anlage 2) sind 2016 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (etwa 16 %). Dies lag vor allem an den stationären Unterbringungskosten (§34 / §35) für die minderjährigen Flüchtlinge. Diese Kosten werden – zumindest größtenteils – vom Landesjugendamt erstattet. Die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen werden in den nächsten beiden Jahren - sofern keine neuen Zuwanderer kommen – wieder deutlich rückgängig sein, da die hier lebenden Flüchtlinge dann fast alle volljährig sind und Schritt für Schritt aus der Jugendhilfe entlassen werden. Die Hochrechnung der Sollkosten für 2017 sieht eine Steigerung von rund 1% vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-150/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Jugendamtsleitung Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-150/2017 Seite 3