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Beschlussvorlage (Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. auf Errichtung von drei zusätzlichen Strom-/Verteilerkästen im Bereich der Innenstadt Bedburgs)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO)
hier:	Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. auf Errichtung von drei zusätzlichen Strom-/Verteilerkästen im Bereich der Innenstadt Bedburgs) Beschlussvorlage (Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO)
hier:	Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. auf Errichtung von drei zusätzlichen Strom-/Verteilerkästen im Bereich der Innenstadt Bedburgs)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-1/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. auf Errichtung von drei zusätzlichen Strom/Verteilerkästen im Bereich der Innenstadt Bedburgs Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. abzulehnen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Werbekreis Bedburg e.V. beantragt für die Durchführung der diversen Veranstaltungen im Bereich der Innenstadt die Installation von drei zusätzlichen Veranstaltungsverteilern (Stromkästen). Der Werbekreis führt das Beispiel der Variante an, welche vor einigen Jahren in Grevenbroich umgesetzt wurde. Hier wurden Unterflur-Stromkästen im Rahmen der Neugestaltung der Innenstadt eingebaut. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt Grevenbroich, handelt es sich um eine Art „Fass“, welches in den Boden eingelassen und mit einem Deckel verschlossen ist. Hier kann der Elektriker (oder Hausmeister der Stadt Grevenbroich) einen Verteilerwürfel anschließen, an den dann die einzelnen Stände angeschlossen werden. Das System in Grevenbroich ist jedoch veraltet und entspricht nicht den gegenwärtigen Standards. Heute gibt es Unterflurkästen, die in nahezu jeder Größe verfügbar sind. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Installation von Unterflurkästen nicht unerhebliche Tiefbau-Maßnahmen erforderlich sind. Hinzu kommen Kosten für den Netzanschluss, sowie die eigentlichen Beschaffungskosten der Unterflur-Kästen. Selbst bei der Alternative von „normalen“ Veranstaltungsverteilern sind neben den Beschaffungskosten nicht unerhebliche tiefbauliche Maßnahmen für das Aufstellen der Verteilerkästen sowie für den Netzanschluss erforderlich. Nach Rücksprache mit der Fa. Schleyer & Vobis sind im Bereich der Innenstadt ausreichende Anschlussmöglichkeiten für die alljährlichen Veranstaltungen vorhanden. Ein gegenwärtiges Erfordernis einer Erweiterung der Stromversorgung ist aktuell nicht erkennbar. Die aktuellen Veranstaltungen können nach den der Verwaltung vorliegenden Erkenntnissen mit den vorhandenen Stromkästen abgehalten werden. Selbst der Strombedarf einer größeren Veranstaltung (wie z.B. Musikmeile) kann gedeckt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gersmann ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-1/2017 Seite 2