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Mitteilungsvorlage (Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
247 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9178/2017 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.11.2017 Betreff: Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, regelmäßig nach Erhalt der testierten Jahresabschlüsse der innogy Windpark Bedburg Gesellschaften über die wirtschaftliche Entwicklung des Projektes den Stadtrat zu informieren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Seit 02.10.2015 ist der Windpark auf der Königshovener Höhe vollständig in Betrieb, so dass 2016 das erste vollständige Geschäftsjahr darstellt. Mit E-Mail vom 12.10.2017 hat die innogy SE der Stadt Bedburg die Prüfberichte der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG sowie der innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH zugeleitet. A. Jahresergebnis / Gewinn der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2016 beträgt 4.996.889 €, von denen per Gesellschafterbeschluss 2.543.826,74 € an die Stadt Bedburg ausgezahlt werden. Der Betrag ist erkennbar etwas höher als es der 49 %igen Beteiligung der Stadt entspricht. Dies ist auf Regelungen im Gesellschaftervertrag zur verursachungsgerechten Zuordnung der Gewerbesteuer zurückzuführen. B. Liquidität der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Im Laufe des Jahres 2016 verfügte die Gesellschaft über eine so große Liquidität, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 13.09.2016 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage in Höhe von 14,1 Mio. € beschlossen wurde, von denen 6,9 Mio. € (49 %) an die Stadt Bedburg ausgeschüttet wurden. Hinsichtlich der innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH ist festzustellen, dass deren Unternehmensgegenstand die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG ist. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.486 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Auswirkungen des Jahresergebnisses auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg Im Haushaltsrecht des Neuen kommunalen Finanzmanagements wird zwischen der Ergebnisrechnung (ähnlich der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung / GuV) und der Finanzrechnung (vergleichbar Cash Flow) unterschieden (s. Anlage 1). Entscheidend für die Fragen von Haushaltsausgleich, Überschuldung, Genehmigungsfähigkeit von Haushaltssicherungskonzepten ist die Ergebnisrechnung. Positiv auf die Ergebnisrechnung im Haushalt der Stadt Bedburg wirkt sich somit der oben unter A. aufgeführte Betrag aus. Die Finanzrechnung profitiert sowohl von dem unter A. aufgeführten als auch von dem unter B. aufgeführten Betrag. Diese unter A. und B. aufgeführten Zahlen stellen aber nur unvollständig die Auswirkungen des Windparks auf den städtischen Haushalt dar. Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Da die Finanzierung der Investition nicht innerhalb der GmbH & Co. KG erfolgte, sondern vorgelagert durch die innogy SE einerseits und die Stadt Bedburg andererseits, finden sich im städtischen Haushalt Zinsen und Tilgungen der entsprechenden Kredite wieder. Die Abschreibung der Anlagen mit 6,25 % bzw. rd. 6,6 Mio. € p. a. (16 Jahre Nutzungsdauer) erfolgen in der GmbH & Co. KG und sind in dem unter A. genannten Gewinn bereits berücksichtigt. Weiterhin stellt die wirtschaftliche Betätigung der Stadt im steuerrechtlichen Sinne einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar. Während auf der Ebene der GmbH & Co. KG Gewerbesteuer anfällt, die aufgrund des Betriebssitzes der Gesellschaften zu 100 % an die Stadt Bedburg gehen, fallen auf der Ebene des städtischen BgA Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag an. Neben dem Kapitaldienst und den Steuern schmälern noch Personalkosten das insgesamt positive Ergebnis der städtischen Windpark-Beteiligung. Ergebnisrechnung des städtischen Haushaltes Nach Abzug von Zinsen, Steuern und Personalaufwand wird der Windpark im laufenden Jahr zum Jahresergebnis der Stadt mit rund 1,2 Mio. € einen positiven Beitrag leisten. Auf die beigefügte Anlage 2 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 324, obere Tabelle) wird hingewiesen. Hinzu kommen noch ca. 1 Mio. € Gewerbesteuer. Diese reduzieren sich um die Gewerbesteuerumlage. Außerdem hat die höhere Steuerkraft der Stadt durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs einen negativen Effekt auf die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Netto verbleiben somit langfristig nur etwa 120.000 – 210.000 € im städtischen Haushalt. Weiterhin erhält die Stadt für die Nutzung der städtischen Wegeflächen im Bereich des Windparks eine jährliche Entschädigung in Höhe von ca. 70.000 €. In Summe trägt der Windpark nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen, Zinsen, Steuern, Personalkosten usw. mit ca. 1,5 Mio. € zum Jahresergebnis des städtischen Haushaltes bei. Auf die beigefügte Anlage 3 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 325) wird hingewiesen. Finanzrechnung der städtischen Haushaltes Anders als in der Ergebnisrechnung geht es bei der Finanzrechnung nicht um die Darstellung des Ressourcenverbrauches und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag, sondern um die die Liquidität, also das Verhältnis von Einzahlungen und Auszahlungen. Deswegen kennt die Finanzrechnung die Position „Abschreibungen“ nicht, sehr wohl aber die Tilgungszahlungen, die wiederum in der Ergebnisrechnung nicht dargestellt werden. Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 In der GmbH & Co. KG schmälern die Abschreibungen den Gewinn, kosten aber keinerlei Liquidität. Die Tilgung der aufgenommenen Darlehen erfolgt nicht durch die Windpark GmbH & Co. KG, sondern auf städtischer Ebene. Dies führt dazu, dass in der GmbH & Co. KG regelmäßig weit über den Gewinn hinaus Liquidität vorhanden ist. Aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Regelung wird in der Gesellschaft nur so viel Liquidität vorgehalten, wie für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Die in der Folge per Gesellschafterbeschluss vorzunehmenden Ausschüttungen aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft werden von der Stadt vorrangig für Tilgungszahlungen (ca. 2,772 Mio. € p. a.) genutzt. Da die Wirtschaftlichkeit des Windparks auf 20 Jahre berechnet wurde und die Kredite entsprechend auf eine vollständige Tilgung in diesen 20 Jahren ausgelegt sind, die Abschreibung der Anlagen aus steuerlichen Gründen aber auf 16 Jahre erfolgt, entsteht planerisch in den ersten 16 Jahren über den Gewinn hinaus ein Mehr an Liquidität, als dies der Fall wäre, wenn die Anlagen auf 20 Jahre abgeschrieben würden. Daraus resultiert, dass aktuell und in den nächsten Jahren über den Gewinn hinaus mit weiteren 3,2 Mio. € p. a. deutlich mehr Liquidität aus der GmbH & Co. KG an die Stadt fließen kann und wird, als zur Bedienung der Kredite (ca. 2,772 Mio. €) erforderlich ist. Zu den Möglichkeiten der Verwendung jenes Betrages, der somit im städtischen BgA erfasst wird, muss folgendes berücksichtigt werden: 1. Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel für allgemeine Zwecke im investiven Bereich des Haushaltes bereitzustellen. In diesem Fall ist Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 % zu entrichten. 2. Die Mittel können ohne Auslösung einer weiteren Steuerpflicht verwendet werden, um nach Ablauf der Zinsbindungsfrist der aufgenommenen Darlehen Tilgungszahlungen zu leisten und würden somit ein Stück weit das Risiko durch evtl. steigende Zinsen reduzieren. 3. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinssituation wird die im BgA vorhandene Liquidität aktuell genutzt, um per inneren Darlehen mit einem Zinssatz von 0,4 % die Aufnahme weiterer Investitionskredite zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Wie oben unter B. erläutert erfolgte in 2016 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage in Höhe von 6,9 Mio. € und somit erheblich mehr, als zur Zahlung der Tilgung in Höhe von rd. 2,75 Mio. € erforderlich war. Aus der somit vorhandenen Liquidität auf dem Konto des BgA wurden zwei innere Darlehen zur Finanzierung der städtischen Anteile an den Netzgesellschaften Strom und Gas gewährt. Die beiden Darlehen werden jährlich mit 262.000 € bzw. 27.000 € getilgt. Die Verzinsung regelt sich nach dem 12-Monats-Euribor zzgl. 0,4 Punkte (angelehnt an die Konditionen einer regionalen Sparkasse), d.h. derzeit fallen im BgA der Netzgesellschaften Zinsen von 0,4% p.a. an. Diesen Ertrag aus der Verzinsung muss der BgA Windpark versteuern (Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer). Die Zahlung der Zinsen durch den BgA Netzgesellschaften wirkt sich dort gewinnmindernd und somit steuerschuldverbessernd aus, so dass man für den städtischen Haushalt von einem „Nullsummenspiel“ sprechen kann. Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Aktuell verfügt die innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG über liquide Mittel in Höhe von mehr als 15 Mio. €. Deswegen können über den Jahresüberschuss hinaus weitere 10 Mio. € aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft entnommen werden. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss befindet sich in Vorbereitung. Die somit kurzfristig im Bereich der Finanzrechnung an die Stadt Bedburg fließenden Mittel übersteigen mit 4,9 Mio. € die im Haushalt vorsichtig kalkulierten 4,371 Mio. € deutlich. Auf die beigefügte Anlage 4 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 324, untere Tabelle) wird hingewiesen. Weitere Zahlen, Daten und Fakten Darlehen für den Windpark Auszahlung 14.07.2014 29.08.2014 29.08.2014 29.08.2014 30.04.2015 15.04.2015 16.10.2015 Darlehen Zinssatz Zinsbindung 17.000.000 1,5753% 6.660.000 2,07% 5.000.000 1,97% 5.000.000 1,85% 7.000.000 1,05% 7.000.000 0,42% 5.175.000 1,49% 52.835.000 15.05.2024 01.10.2031 30.09.2029 30.09.2026 30.04.2035 30.04.2025 30.09.2035 Tilgungsrat e je Quartal 236.112 85.500 64.000 64.000 89.744 89.000 64.688 693.043 Restdarlehen nach Beendigung der Zinsbindung 9.966.935 1.017.000 1.288.000 2.056.000 0 3.618.000 0 17.945.935 Die Strukturierung und die Konditionen der Darlehen bedeuten, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfristen bereits zwei Drittel der Darlehenssummen getilgt sein werden. Außerdem besteht ab 2024 mehrfach die Möglichkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegende „überschüssige“ Liquidität im BgA zu nutzen, um vorzeitige Tilgungszahlungen zu leisten. Stromproduktion in MWh Planung 174.650 2015 139.826 Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 2016 167.759 2017 bis 31.10. 134.701 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Planung beruht auf dem auch der städtischen Haushaltsplanung für den Windpark zugrunde liegenden sog. P 75-Szenario; die Werte bzw. der Wert sind den Stellungnahmen der Verwaltung zur Wirtschaftlichkeit des Windparkes an die Kommunalaufsicht vom 11.12.2013 (1. Bauabschnitt; 103.400 MWh) und 08.09.2014 (2. Bauabschnitt; 71.250 MWh) entnommen. Beim Jahr 2015 ist anzumerken, dass in diesem Jahr erst der 2. Bauabschnitt mit 9 Windenergieanlagen realisiert wurde. Erst am 02.10.2015 waren alle 21 Anlagen in Betrieb. Im Jahr 2016 wurde die geplante Stromproduktion um lediglich rund 3,9 % verfehlt. In den Monaten November und Dezember wird mit einer Produktion von jeweils ca. 20.000 MWh gerechnet, so dass ein Ergebnis im Bereich der Planung möglich erscheint. Gewerbesteuer An Gewerbesteuer erhielt die Stadt Bedburg bisher:  62.216,45 €  1.160.324,55 €  63.216,45 €  1.160.325,55 € für 2014 (Veranlagung) für 2015 (Veranlagung) für 2016 (Vorauszahlung) für 2017 (Vorauszahlung) Für 2016 ist aller Voraussicht nach eine Nachzahlung bei Veranlagung in Höhe von rd. 1 Mio. € zu erwarten. Für 2018 ist mit einer Vorauszahlung entsprechend der Vorauszahlung für 2017 zu rechnen. Änderungen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Für den bestehenden Windpark bleibt es bei den bislang geltenden Regelungen. Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Neuregelungen, die eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von bestehenden Windparks mit sich bringen würde, würde der Gesetzgeber mit einer solchen Vorgehensweise erhebliches Vertrauen bei den Investoren verspielen. In der Sitzung des Stadtrates stehen der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und der Unterzeichner für weitergehende Erläuterungen und Nachfragen zur Verfügung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 16.11.2017 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Mitteilungsvorlage WP9-178/2017 Seite 7