Daten
Kommune
Bedburg
Größe
247 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
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Drucksache: WP9178/2017
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.11.2017
Betreff:
Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, regelmäßig nach Erhalt der
testierten Jahresabschlüsse der innogy Windpark Bedburg Gesellschaften über die
wirtschaftliche Entwicklung des Projektes den Stadtrat zu informieren.
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Inhalt der Mitteilung:
Seit 02.10.2015 ist der Windpark auf der Königshovener Höhe vollständig in Betrieb, so
dass 2016 das erste vollständige Geschäftsjahr darstellt. Mit E-Mail vom 12.10.2017 hat
die innogy SE der Stadt Bedburg die Prüfberichte der innogy Windpark Bedburg GmbH &
Co. KG sowie der innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH zugeleitet.
A. Jahresergebnis / Gewinn der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG
Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2016 beträgt 4.996.889 €, von denen per
Gesellschafterbeschluss 2.543.826,74 € an die Stadt Bedburg ausgezahlt werden. Der
Betrag ist erkennbar etwas höher als es der 49 %igen Beteiligung der Stadt entspricht.
Dies ist auf Regelungen im Gesellschaftervertrag zur verursachungsgerechten Zuordnung
der Gewerbesteuer zurückzuführen.
B. Liquidität der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG
Im Laufe des Jahres 2016 verfügte die Gesellschaft über eine so große Liquidität, dass
mit Gesellschafterbeschluss vom 13.09.2016 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage
in Höhe von 14,1 Mio. € beschlossen wurde, von denen 6,9 Mio. € (49 %) an die Stadt
Bedburg ausgeschüttet wurden.
Hinsichtlich der innogy Windpark Bedburg Verwaltungs GmbH ist festzustellen, dass
deren Unternehmensgegenstand die Übernahme der persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung der innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG ist. Der
Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.486 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Auswirkungen des Jahresergebnisses auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg
Im Haushaltsrecht des Neuen kommunalen Finanzmanagements wird zwischen der
Ergebnisrechnung (ähnlich der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung / GuV) und
der Finanzrechnung (vergleichbar Cash Flow) unterschieden (s. Anlage 1).
Entscheidend
für
die
Fragen
von
Haushaltsausgleich,
Überschuldung,
Genehmigungsfähigkeit von Haushaltssicherungskonzepten ist die Ergebnisrechnung.
Positiv auf die Ergebnisrechnung im Haushalt der Stadt Bedburg wirkt sich somit der oben
unter A. aufgeführte Betrag aus.
Die Finanzrechnung profitiert sowohl von dem unter A. aufgeführten als auch von dem
unter B. aufgeführten Betrag.
Diese unter A. und B. aufgeführten Zahlen stellen aber nur unvollständig die
Auswirkungen des Windparks auf den städtischen Haushalt dar.
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Da die Finanzierung der Investition nicht innerhalb der GmbH & Co. KG erfolgte, sondern
vorgelagert durch die innogy SE einerseits und die Stadt Bedburg andererseits, finden
sich im städtischen Haushalt Zinsen und Tilgungen der entsprechenden Kredite wieder.
Die Abschreibung der Anlagen mit 6,25 % bzw. rd. 6,6 Mio. € p. a. (16 Jahre
Nutzungsdauer) erfolgen in der GmbH & Co. KG und sind in dem unter A. genannten
Gewinn bereits berücksichtigt.
Weiterhin stellt die wirtschaftliche Betätigung der Stadt im steuerrechtlichen Sinne einen
Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar. Während auf der Ebene der GmbH & Co. KG
Gewerbesteuer anfällt, die aufgrund des Betriebssitzes der Gesellschaften zu 100 % an
die Stadt Bedburg gehen, fallen auf der Ebene des städtischen BgA Körperschaftssteuer
und Solidaritätszuschlag an.
Neben dem Kapitaldienst und den Steuern schmälern noch Personalkosten das
insgesamt positive Ergebnis der städtischen Windpark-Beteiligung.
Ergebnisrechnung des städtischen Haushaltes
Nach Abzug von Zinsen, Steuern und Personalaufwand wird der Windpark im laufenden
Jahr zum Jahresergebnis der Stadt mit rund 1,2 Mio. € einen positiven Beitrag leisten.
Auf die beigefügte Anlage 2 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 324, obere Tabelle) wird
hingewiesen.
Hinzu kommen noch ca. 1 Mio. € Gewerbesteuer. Diese reduzieren sich um die
Gewerbesteuerumlage. Außerdem hat die höhere Steuerkraft der Stadt durch die
Systematik des kommunalen Finanzausgleichs einen negativen Effekt auf die
Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Netto verbleiben somit langfristig nur
etwa 120.000 – 210.000 € im städtischen Haushalt.
Weiterhin erhält die Stadt für die Nutzung der städtischen Wegeflächen im Bereich des
Windparks eine jährliche Entschädigung in Höhe von ca. 70.000 €.
In Summe trägt der Windpark nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen, Zinsen,
Steuern, Personalkosten usw. mit ca. 1,5 Mio. € zum Jahresergebnis des städtischen
Haushaltes bei.
Auf die beigefügte Anlage 3 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 325) wird hingewiesen.
Finanzrechnung der städtischen Haushaltes
Anders als in der Ergebnisrechnung geht es bei der Finanzrechnung nicht um die
Darstellung des Ressourcenverbrauches und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag,
sondern um die die Liquidität, also das Verhältnis von Einzahlungen und Auszahlungen.
Deswegen kennt die Finanzrechnung die Position „Abschreibungen“ nicht, sehr wohl aber
die Tilgungszahlungen, die wiederum in der Ergebnisrechnung nicht dargestellt werden.
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In der GmbH & Co. KG schmälern die Abschreibungen den Gewinn, kosten aber keinerlei
Liquidität. Die Tilgung der aufgenommenen Darlehen erfolgt nicht durch die Windpark
GmbH & Co. KG, sondern auf städtischer Ebene. Dies führt dazu, dass in der GmbH &
Co. KG regelmäßig weit über den Gewinn hinaus Liquidität vorhanden ist.
Aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Regelung wird in der Gesellschaft nur so
viel Liquidität vorgehalten, wie für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Die in der Folge per
Gesellschafterbeschluss vorzunehmenden Ausschüttungen aus der Kapitalrücklage der
Gesellschaft werden von der Stadt vorrangig für Tilgungszahlungen (ca. 2,772 Mio. € p.
a.) genutzt.
Da die Wirtschaftlichkeit des Windparks auf 20 Jahre berechnet wurde und die Kredite
entsprechend auf eine vollständige Tilgung in diesen 20 Jahren ausgelegt sind, die
Abschreibung der Anlagen aus steuerlichen Gründen aber auf 16 Jahre erfolgt, entsteht
planerisch in den ersten 16 Jahren über den Gewinn hinaus ein Mehr an Liquidität, als
dies der Fall wäre, wenn die Anlagen auf 20 Jahre abgeschrieben würden.
Daraus resultiert, dass aktuell und in den nächsten Jahren über den Gewinn hinaus mit
weiteren 3,2 Mio. € p. a. deutlich mehr Liquidität aus der GmbH & Co. KG an die Stadt
fließen kann und wird, als zur Bedienung der Kredite (ca. 2,772 Mio. €) erforderlich ist.
Zu den Möglichkeiten der Verwendung jenes Betrages, der somit im städtischen BgA
erfasst wird, muss folgendes berücksichtigt werden:
1. Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel für allgemeine Zwecke im investiven
Bereich des Haushaltes bereitzustellen. In diesem Fall ist Kapitalertragssteuer in
Höhe von 15 % zu entrichten.
2. Die Mittel können ohne Auslösung einer weiteren Steuerpflicht verwendet werden,
um nach Ablauf der Zinsbindungsfrist der aufgenommenen Darlehen
Tilgungszahlungen zu leisten und würden somit ein Stück weit das Risiko durch
evtl. steigende Zinsen reduzieren.
3. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinssituation wird die im BgA vorhandene
Liquidität aktuell genutzt, um per inneren Darlehen mit einem Zinssatz von 0,4 %
die Aufnahme weiterer Investitionskredite zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Wie oben unter B. erläutert erfolgte in 2016 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage in
Höhe von 6,9 Mio. € und somit erheblich mehr, als zur Zahlung der Tilgung in Höhe von
rd. 2,75 Mio. € erforderlich war.
Aus der somit vorhandenen Liquidität auf dem Konto des BgA wurden zwei innere
Darlehen zur Finanzierung der städtischen Anteile an den Netzgesellschaften Strom und
Gas gewährt.
Die beiden Darlehen werden jährlich mit 262.000 € bzw. 27.000 € getilgt. Die Verzinsung
regelt sich nach dem 12-Monats-Euribor zzgl. 0,4 Punkte (angelehnt an die Konditionen
einer regionalen Sparkasse), d.h. derzeit fallen im BgA der Netzgesellschaften Zinsen von
0,4% p.a. an. Diesen Ertrag aus der Verzinsung muss der BgA Windpark versteuern
(Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer). Die Zahlung der Zinsen durch den BgA
Netzgesellschaften wirkt sich dort gewinnmindernd und somit steuerschuldverbessernd
aus, so dass man für den städtischen Haushalt von einem „Nullsummenspiel“ sprechen
kann.
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Aktuell verfügt die innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG über liquide Mittel in Höhe
von mehr als 15 Mio. €. Deswegen können über den Jahresüberschuss hinaus weitere 10
Mio. € aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft entnommen werden. Ein entsprechender
Gesellschafterbeschluss befindet sich in Vorbereitung. Die somit kurzfristig im Bereich der
Finanzrechnung an die Stadt Bedburg fließenden Mittel übersteigen mit 4,9 Mio. € die im
Haushalt vorsichtig kalkulierten 4,371 Mio. € deutlich.
Auf die beigefügte Anlage 4 (vgl. auch Haushaltsbuch 2017, S. 324, untere Tabelle) wird
hingewiesen.
Weitere Zahlen, Daten und Fakten
Darlehen für den Windpark
Auszahlung
14.07.2014
29.08.2014
29.08.2014
29.08.2014
30.04.2015
15.04.2015
16.10.2015
Darlehen
Zinssatz Zinsbindung
17.000.000 1,5753%
6.660.000
2,07%
5.000.000
1,97%
5.000.000
1,85%
7.000.000
1,05%
7.000.000
0,42%
5.175.000
1,49%
52.835.000
15.05.2024
01.10.2031
30.09.2029
30.09.2026
30.04.2035
30.04.2025
30.09.2035
Tilgungsrat
e je Quartal
236.112
85.500
64.000
64.000
89.744
89.000
64.688
693.043
Restdarlehen
nach
Beendigung der
Zinsbindung
9.966.935
1.017.000
1.288.000
2.056.000
0
3.618.000
0
17.945.935
Die Strukturierung und die Konditionen der Darlehen bedeuten, dass nach Ablauf der
Zinsbindungsfristen bereits zwei Drittel der Darlehenssummen getilgt sein werden.
Außerdem besteht ab 2024 mehrfach die Möglichkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
vorliegende „überschüssige“ Liquidität im BgA zu nutzen, um vorzeitige
Tilgungszahlungen zu leisten.
Stromproduktion in MWh
Planung
174.650
2015
139.826
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2016
167.759
2017 bis 31.10.
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Die Planung beruht auf dem auch der städtischen Haushaltsplanung für den Windpark
zugrunde liegenden sog. P 75-Szenario; die Werte bzw. der Wert sind den
Stellungnahmen der Verwaltung zur Wirtschaftlichkeit des Windparkes an die
Kommunalaufsicht vom 11.12.2013 (1. Bauabschnitt; 103.400 MWh) und 08.09.2014 (2.
Bauabschnitt; 71.250 MWh) entnommen.
Beim Jahr 2015 ist anzumerken, dass in diesem Jahr erst der 2. Bauabschnitt mit 9
Windenergieanlagen realisiert wurde. Erst am 02.10.2015 waren alle 21 Anlagen in
Betrieb.
Im Jahr 2016 wurde die geplante Stromproduktion um lediglich rund 3,9 % verfehlt.
In den Monaten November und Dezember wird mit einer Produktion von jeweils ca.
20.000 MWh gerechnet, so dass ein Ergebnis im Bereich der Planung möglich erscheint.
Gewerbesteuer
An Gewerbesteuer erhielt die Stadt Bedburg bisher:
62.216,45 €
1.160.324,55 €
63.216,45 €
1.160.325,55 €
für 2014 (Veranlagung)
für 2015 (Veranlagung)
für 2016 (Vorauszahlung)
für 2017 (Vorauszahlung)
Für 2016 ist aller Voraussicht nach eine Nachzahlung bei Veranlagung in Höhe von rd. 1
Mio. € zu erwarten. Für 2018 ist mit einer Vorauszahlung entsprechend der
Vorauszahlung für 2017 zu rechnen.
Änderungen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Für den bestehenden Windpark bleibt es bei den bislang geltenden Regelungen.
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Neuregelungen, die eine
Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von bestehenden Windparks mit sich bringen
würde, würde der Gesetzgeber mit einer solchen Vorgehensweise erhebliches Vertrauen
bei den Investoren verspielen.
In der Sitzung des Stadtrates stehen der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und der
Unterzeichner für weitergehende Erläuterungen und Nachfragen zur Verfügung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 16.11.2017
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
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