Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten hier:Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier:Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung)) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier:Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung))

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 144/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 4. Dezember 2009 Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 25.11.2009 Haupt- und Finanzausschuss 10.12.2009 Rat 16.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe gilt die Friedhofssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14.11.2003. Diese Satzung ist nunmehr an neue Gegebenheiten anzupassen. Zum einen betrifft dies die Einrichtung von Rasenwahlgrabstätten, zum anderen ist es ratsam, die allgemeinen Gestaltungsvorschriften zu aktualisieren. Mit der Einrichtung von Rasenwahlgrabstätten soll der Entwicklung im Bestattungsverhalten Rechnung getragen werden. Es ist seit Jahren zu beobachten, dass der Trend weg von der klassischen Erdbestattung hin zu alternativen Bestattungsformen geht, hier insbesondere der Urnenbestattung. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die langen Ruhezeiten bei Erdbeisetzungen, die damit auch einen erheblichen Pflegeaufwand nach sich ziehen. Viele Nutzungsberechtigte sind heute nicht mehr bereit und teilweise auch nicht in der Lage, die Grabpflege über einen solch langen Zeitraum sicherzustellen. Jedoch wollen nicht alle dieser Nutzungsberechtigten auf eine Urnenbeisetzung ausweichen. Aus diesem Grund sind im Jahre 2003 bereits Rasenreihengräber in die Satzung aufgenommen worden. Diese Grabart ist jedoch nur für die Beisetzung von Einzelpersonen geeignet, da Reihengräber ausschließlich als Einzelgräber abgegeben werden. Mehrstellige Rasengräber, z.B. für die Beisetzung von Eheleuten, waren bislang nicht vorhanden. Es ist daher von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert worden, auch Rasenwahlgräber anzubieten, die entsprechend der Regelung für normale Wahlgrabstätten auch als Doppelgrabstätte angeboten werden können. Da für die Einrichtung dieser Rasengrabstätten eine entsprechende Freifläche vorzuhalten ist, kommen hierfür zunächst nur die kommunalen Friedhöfe in Leopoldshöhe und Bexterhagen in Frage, da auf dem Waldfriedhof Dahlhausen derartige Freiflächen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. -2- Entsprechend der Regelungen für Rasenreihengrabstätten werden die Rasenwahlgrabstätten in der ganzen Fläche mit Rasen eingesät. Um eine problemlose Pflege zu gewährleisten, ist als Grabdenkmal auch auf diesen Grabstätten eine liegende Platte vorgesehen, die bündig in die Erde eingelassen werden muss. Die Pflege der Grabstätten erfolgt dann durch die gemeindlichen Friedhofsgärtner. Der dafür erforderliche Aufwand wird in die Nutzungsgebühr eingerechnet. Neben Rasengräbern für Erdbestattungen sollen zukünftig auch Rasengräber für Urnenbestattungen angeboten werden, und zwar ebenfalls als Reihen- und Wahlgrabstätten. Die Einrichtung dieser Grabarten wäre auf allen drei kommunalen Friedhöfen möglich. Damit würde man den Friedhofsnutzern auch die Möglichkeit einer Urnenbestattung ohne anschließenden langjährigen Pflegeaufwand ermöglichen. Dies ist bislang nur in Form der anonymen Urnenbeisetzung möglich. Weiterhin ist es aus Sicht der Verwaltung ratsam, die Regelungen bezüglich der allgemeinen Grabgestaltung neu zu fassen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass seitens der Nutzungsberechtigten mittlerweile andere Ansprüche an die Grabgestaltung gestellt werden. Hier sollte es den Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, Gräber nach ihren Wünschen auch individueller zu gestalten. Die bisherigen, teilweise sehr engen Gestaltungsvorschriften, erscheinen vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß. Dies betrifft z.B. die Frage der Grabeinfassungen, die bislang auf den kommunalen Friedhöfen nicht zulässig waren. Im Rahmen der bisherigen Regelungen wurden seitens der Friedhofsverwaltung bereits in einigen Fällen Ausnahmen zugelassen. Um hier zu einer einheitlichen Regelung zu kommen und auch um das Verfahren für die Nutzungsberechtigten zu erleichtern, sollten die Gestaltungsvorschriften den Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere ist vorgesehen, zukünftig Grabeinfassungen zuzulassen, wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass dadurch die Friedhofspflege- und –unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Hierbei ist anzumerken, dass auch in Nachbarkommunen diese Frage diskutiert wurde, und vielfach die Gestaltungsvorschriften im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bereits angepasst wurden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung: Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird er im Entwurf vorliegenden Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) zugestimmt und dem Rat empfohlen, diese zu beschließen. Schemmel