Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
144/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
4. Dezember 2009
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
25.11.2009
Haupt- und Finanzausschuss
10.12.2009
Rat
16.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe gilt die Friedhofssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom
14.11.2003.
Diese Satzung ist nunmehr an neue Gegebenheiten anzupassen.
Zum einen betrifft dies die Einrichtung von Rasenwahlgrabstätten, zum anderen ist es ratsam, die
allgemeinen Gestaltungsvorschriften zu aktualisieren.
Mit der Einrichtung von Rasenwahlgrabstätten soll der Entwicklung im Bestattungsverhalten Rechnung
getragen werden. Es ist seit Jahren zu beobachten, dass der Trend weg von der klassischen Erdbestattung
hin zu alternativen Bestattungsformen geht, hier insbesondere der Urnenbestattung. Ein wesentlicher Grund
hierfür sind die langen Ruhezeiten bei Erdbeisetzungen, die damit auch einen erheblichen Pflegeaufwand
nach sich ziehen. Viele Nutzungsberechtigte sind heute nicht mehr bereit und teilweise auch nicht in der
Lage, die Grabpflege über einen solch langen Zeitraum sicherzustellen. Jedoch wollen nicht alle dieser
Nutzungsberechtigten auf eine Urnenbeisetzung ausweichen. Aus diesem Grund sind im Jahre 2003 bereits
Rasenreihengräber in die Satzung aufgenommen worden. Diese Grabart ist jedoch nur für die Beisetzung
von Einzelpersonen geeignet, da Reihengräber ausschließlich als Einzelgräber abgegeben werden.
Mehrstellige Rasengräber, z.B. für die Beisetzung von Eheleuten, waren bislang nicht vorhanden. Es ist
daher von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert worden, auch Rasenwahlgräber anzubieten, die
entsprechend der Regelung für normale Wahlgrabstätten auch als Doppelgrabstätte angeboten werden
können. Da für die Einrichtung dieser Rasengrabstätten eine entsprechende Freifläche vorzuhalten ist,
kommen hierfür zunächst nur die kommunalen Friedhöfe in Leopoldshöhe und Bexterhagen in Frage, da auf
dem Waldfriedhof Dahlhausen derartige Freiflächen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
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Entsprechend der Regelungen für Rasenreihengrabstätten werden die Rasenwahlgrabstätten in der ganzen
Fläche mit Rasen eingesät. Um eine problemlose Pflege zu gewährleisten, ist als Grabdenkmal auch auf
diesen Grabstätten eine liegende Platte vorgesehen, die bündig in die Erde eingelassen werden muss. Die
Pflege der Grabstätten erfolgt dann durch die gemeindlichen Friedhofsgärtner. Der dafür erforderliche
Aufwand wird in die Nutzungsgebühr eingerechnet.
Neben Rasengräbern für Erdbestattungen sollen zukünftig auch Rasengräber für Urnenbestattungen
angeboten werden, und zwar ebenfalls als Reihen- und Wahlgrabstätten. Die Einrichtung dieser Grabarten
wäre auf allen drei kommunalen Friedhöfen möglich. Damit würde man den Friedhofsnutzern auch die
Möglichkeit einer Urnenbestattung ohne anschließenden langjährigen Pflegeaufwand ermöglichen. Dies ist
bislang nur in Form der anonymen Urnenbeisetzung möglich.
Weiterhin ist es aus Sicht der Verwaltung ratsam, die Regelungen bezüglich der allgemeinen
Grabgestaltung neu zu fassen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass seitens der
Nutzungsberechtigten mittlerweile andere Ansprüche an die Grabgestaltung gestellt werden. Hier sollte es
den Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, Gräber nach ihren Wünschen auch individueller zu gestalten.
Die bisherigen, teilweise sehr engen Gestaltungsvorschriften, erscheinen vor diesem Hintergrund nicht mehr
zeitgemäß. Dies betrifft z.B. die Frage der Grabeinfassungen, die bislang auf den kommunalen Friedhöfen
nicht zulässig waren. Im Rahmen der bisherigen Regelungen wurden seitens der Friedhofsverwaltung
bereits in einigen Fällen Ausnahmen zugelassen. Um hier zu einer einheitlichen Regelung zu kommen und
auch um das Verfahren für die Nutzungsberechtigten zu erleichtern, sollten die Gestaltungsvorschriften den
Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere ist vorgesehen, zukünftig Grabeinfassungen zuzulassen,
wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass dadurch die Friedhofspflege- und –unterhaltungsarbeiten nicht
beeinträchtigt werden dürfen. Hierbei ist anzumerken, dass auch in Nachbarkommunen diese Frage
diskutiert wurde, und vielfach die Gestaltungsvorschriften im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bereits
angepasst wurden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird er im Entwurf vorliegenden
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe
(Friedhofssatzung) zugestimmt und dem Rat empfohlen, diese zu beschließen.
Schemmel