Daten
Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
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Drucksache: WP9-30/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 38
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von
Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe
1) Sachstand der Arbeitsergebnisse aus dem Arbeitskreis
2) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten
an die Bedburger Bevölkerung
Beschlussvorschlag:
zu 1)
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der
Information zum Sachstand aus dem Arbeitskreis zur Verteilung der Jodtabletten i.R.d.
Strahlenschutzes in der Außenzone der kerntechnischen Anlage Tihange/Belgien zur Kenntnis.
zu 2) Der Familien-, KulturKatastrophenschutzvorsorge nach
und
Sozialausschuss
beschließt
die
Umsetzung
Alternative A
(Umsetzung gemäß Kreiskonzept)
oder
Alternative B
(Umsetzung gemäß Kreiskonzept sowie Ergänzung eines eigenen erweiterten Konzeptes)
der
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Begründung:
Im Ergebnis der letzten Tagung des Arbeitskreises zur Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im
Rahmen des Strahlenschutzes in der Außenzone der kerntechnischen Anlage Tihange/Belgien
wurden folgende Punkte besprochen:
Auf Anregung des Arbeitskreises wurden die Apotheken im Rhein-Erft-Kreis befragt, inwiefern
eine Beteiligung bei der Ausgabe der Kaliumiodid-Tabletten im Falle eines nuklearen
Zwischenfalles möglich wäre. Von den 100-120 Apotheken im Rhein-Erft-Kreis haben sich
lediglich 12 Apotheken bereit erklärt, im Ereignisfall die Jodtabletten-Ausgabe an die
Bevölkerung durchzuführen. Damit ist diese Option hinfällig geworden.
Die vom Land zusätzlich beschafften Jodtabletten wurden am 15.11.2016 in der
Kreisverwaltung angeliefert und dort zwischengelagert. Aus der aktuellen Erlasslage geht u.a.
hervor, dass die Ausgabestellen innerhalb von 12 Stunden ab Alarmierung ausgabebereit sein
müssen und die Ausgabe der Tabletten vor Ablauf von 21 Stunden nach Alarmierung
abgeschlossen sein sollte.
Eine Vorverteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Rhein-Erft-Kreis soll, wie in der bisherigen
Erlass-Lage festgelegt, nicht durchgeführt werden. Der Rhein-Erft-Kreis befindet sich
überwiegend in der Fernzone, eine Verteilung von Tabletten ist in dieser nur für Schwangere,
Stillende und unter 18-jährige Personen vorgesehen.
Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreis wurde für alle Kommunen entschieden eine Bevorratung
für alle Bewohnerinnen und Bewohner unter 45 vorzuhalten. Die hierfür notwendigen
Kaliumiodid-Tabletten sind derzeit noch beim Rhein-Erft-Kreis eingelagert.
Im Ergebnis des Arbeitskreises werden als Ausgabestellen ein Teil der jeweiligen kommunalen
Wahllokale in den Kommunen vorgeschlagen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die
Wahllokale dem Großteil der Bevölkerung bekannt sind und damit zumindest ein Teil der
Wahllokale als Ausgabestellen genutzt werden sollten. Alle Wahllokale zu besetzen würde
einen zu hohen Personalaufwand nach sich ziehen und gerade das erforderliche Personal
stellt eine Schwierigkeit der Tablettenausgabe im Ereignisfall dar.
Pro Wahllokal werden ca. 5-8 Personen erforderlich sein, um der Bevölkerung möglichst
geordnet die Jodtabletten ausgeben zu können. Die Kräfte der Feuerwehren können hierfür
nicht herangezogen werden, da diese im Ereignisfall mit anderen Aufgaben betraut sein
werden.
Die Abteilung 32/2 als untere Katastrophenschutzbehörde wird ein Rahmenkonzept (ähnlich
einem Einsatzplan) zur Ausgabe der Jodtabletten im Ereignisfall für die kreisangehörigen
Kommunen erstellen. Hierauf basierend müssen die Kommunen weitere Vorplanungen treffen.
Die meisten Kommunen verfügen über einen SAE, deren koordinierende Stellen in die
Planungen mit einbezogen werden sollten.
Man einigte sich bei der Wortwahl für das noch zu erstellende Rahmenkonzept sowie
gegenüber der Bevölkerung und Presse auf die Wortwahl „Ausgabestellen, die sich an der
Struktur der Wahllokale orientieren“. Der Begriff Ausgabestelle wird ebenfalls in den Erlassen
des MIK NRW genutzt. Bei der Auswahl der Ausgabestellen ist zu beachten, dass je weniger
Ausgabestellen man einrichtet, desto mehr Bewohner werden pro Ausgabestelle vorstellig.
Daher ist im Rahmenkonzept die maximale Bevölkerungszahl pro Ausgabestelle festzulegen.
Denkbar wäre ein Einzugsbereich pro Ausgabestelle von max. 5.000 – 6.000 Bewohnern, dies
sind ca. drei Wahlkreise. Wichtig ist auch, dass vorbereitete Boxen mit den Tabletten und
weiterem benötigten Material (Büromaterial, Absperrband etc.) in diesen Ausgabestellen
vorhanden sind und nicht erst dorthin verbracht werden müssen.
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Für den Bereich von Bedburg wird derzeit vorbereitend die Zusammenlegung von
Wahlbezirken als mögliche Ausgabestellen geprüft, denkbar wären z.B. die vier vorhandenen
Grundschulen als städtische Liegenschaften.
Ein weiterer zu klärender Punkt ist die Information der Bevölkerung im Vorfeld des
Ereignisfalls sowie bei der Tablettenausgabe. Die aktuelle Erlasslage sowie die geplante
Vorgehensweise im Rhein-Erft-Kreis müssen klar kommuniziert werden. Hierzu ist eine
Informationsbroschüre für die Bevölkerung empfehlenswert, die vorab beim Kreis, den
Kommunen und z.B. auch in den Apotheken ausgelegt werden sollte. Des Weiteren ist eine
Veröffentlichung auf den jeweiligen Internetauftritten des Kreises und der Kommunen
empfehlenswert. Die Erstellung dieser Information für die Bürgerinnen und Bürger erfolgt
durch den Rhein-Erft-Kreis.
Mit Datum vom 20.02.2017 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Thema (Vor-)Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung eingereicht
(Anlage 1).
Mit Erlass des MIK NRW v. 03.06.2016 (Az. 72-52.04/07-674/16) wird folgender Sachverhalt
beschrieben:
Das MIK informiert über ein Gespräch am 11.05.2016 mit Abgeordneten und Vertretern der
Katastrophenschutzbehörde der StädteRegion Aachen zur Kaliumiodidprophylaxe. Anlass des
Gesprächs war die Bitte des Landrates der StädteRegion Aachen an das MIK, eine Verteilung
der Kaliumiodid-Tabletten in die Haushalte zuzulassen.
Grundsätzlich sei aufgrund der aktuellen Erlasslage eine Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten
nur im Ereignisfall vorgesehen.
Die StädteRegion Aachen als auch die Stadt Aachen möchten ein Alternativkonzept
entwickeln, das eine Vorverteilung in die Haushalte vorsieht. Hierzu hat das MIK den beiden
Katastrophenschutzbehörden Hinweise gegeben, welche wesentlichen Aspekte in diesem
Konzept berücksichtigt werden sollen:
Da die Kaliumiodid-Tabletten apothekenpflichtig sind, dürfen sie außerhalb eines
Ereignisfalles nur unter Einbeziehung von Apothekern verteilt werden.
Eine Vorverteilung muss durch eine breite Informationskampagne bzgl. Einnahme und
Dosierung der Kaliumiodid-Tabletten begleitet werden.
Es muss weiterhin Vorplanungen für die Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im
Ereignisfall geben. Eine reine Vorverteilung wird aufgrund der Erfahrungen in den
Nachbarländern als nicht ausreichend angesehen. Nach einem gewissen Zeitabstand
waren die Tabletten nur noch in weniger als 50 % der Haushalte, in denen sie
vorverteilt worden waren, auffindbar.
In der ersten Sitzung des AK Jodtabletten am 04.11.2016 wurde festgelegt, dass im RheinErft-Kreis kein alternatives Konzept zur Vorverteilung der Jodtabletten entwickelt werden soll.
Für die Verteilung im Ereignisfall sollte eine mögliche Bereitschaft der Apotheken im RheinErft-Kreis zur Ausgabe der Tabletten abgefragt werden. Im Ergebnis der Abfrage hat sich eine
deutlich zu geringe Anzahl (nur 12 Apotheken im gesamten Rhein-Erft-Kreis) an positiven
Rückmeldungen ergeben, so dass diese Art der Verteilung nicht umsetzbar ist.
Im Erlass des MIK NRW v. 27.01.2017 (Az. 72-52.04/07) wird weiteres berichtet:
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In Bezug auf den Erlass vom 03.06.2016 (Az. 72-52.04/07-674/16) teilt das MIK bezüglich der
Gespräche mit den Vertretern aus der Region Aachen mit, dass die Konzepte zur
Vorverteilung als auch Verteilung im Ereignisfall eingereicht und geprüft worden sind. Die
Abstimmungsgespräche mit der Region Aachen sind am 24.01.2017 abgeschlossen worden,
so dass die KAT-Schutzbehörden in dieser Region mit der Umsetzung des Konzepts beginnen
können.
Hinweis der Verwaltung:
Das genaue Konzept ist hier nicht bekannt. Bei Umsetzung eines solchen Konzeptes sind
jedoch folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Alle Medikamente und jeglicher weitere Bedarf an Lager-, Ausgabe- und
Verwaltungsmaterial ist auf Kosten der Kommune zu beschaffen, der Umfang der
Erstinvestition liegt bei geschätzt 10.000,-€
- Für die Ausgabevorbereitungen wie z.B. das Erfassen, Erstellen von Ausgabescheinen
Dokumentation und Abgleiche zum Nachhalten ist ein Personalansatz zu kalkulieren,
welcher in der Anfangszeit mit Sicherheit bei mindestens einer Vollzeitkraft liegt. Die
Personalkosten liegen bei einem jährlichen Ansatz von ca. 50 – 60.000,- €/ Kalenderjahr.
- Durch Umzug/Zuzug, Verlust etc. ist auch eine laufende Bearbeitung erforderlich. Die
personellen Ressourcen sind dauerhaft zu schaffen.
- Die Medikamente haben eine Verweildauer von 5 Jahren, dies bedeutet, dass die
Beschaffung (ca. 8-9.000,-€) und Ausgabe alle 5 Jahre zu wiederholen ist.
- Da bei einer Vorverteilung eine Ausgabe nur durch eine Apotheke (es handelt sich um ein
apothekenpflichtiges Medikament) möglich ist, sind hier möglicherweise Vereinbarungen zur
Ausgabe zu treffen, welche ggf. weitere Kosten (freiwillige Leistung da Auftraggeber Stadt
Bedburg) verursachen:
Des Weiteren weist das MIK drauf hin, dass eine allgemeine landesweite Vorgabe zur
Vorverteilung ohne Betrachtung des Einzelfalls nicht möglich ist. Eine pauschale Vermutung
der Unmöglichkeit reicht nicht aus, um eine Vorverteilung zu rechtfertigen. Vielmehr müsse
besonders begründet werden, dass eine reine Verteilung im Ereignisfall nicht ausreichend
bzw. möglich ist. Sollten entsprechende Konzepte eingereicht und zur Umsetzung freigegeben
werden, sind die Kosten für die zusätzlich erforderlichen Kaliumiodid-Tabletten für
Durchführung der Vorverteilung von den Unteren Katastrophenschutzbehörden zu tragen.
Mit Bezug auf den vorgenannten Antrag ist zusammenfassend folgendes festzuhalten:
- Gem. der Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung
kerntechnischer Anlagen (Empfehlung der Strahlenschutzkommission) werden die Bereiche
um Kerntechnische Anlagen in entsprechende Planungszonen eingeteilt.
Zentralzone – bis 5 km um die Anlage
Mittelzone
– bis 20 km um die Anlage
Außenzone – bis 100 km um die Anlage
Fernzone
– gesamtes Staatsgebiet der Bundesrepublik
- in der Zentralzone ist die Evakuierung und Iodblockade innerhalb von 6 Stunden
vorzuplanen.
- in der Mittelzone ist die evtl. Evakuierung innerhalb von 24 Stunden abzuschließen, eine
Verteilung von Iod-Tabletten (alle unter 45) sollte innerhalb von 12 Stunden geschaffen
werden.
- in der Außenzone sind die Maßnahmen vorzubereiten und nach Empfehlung auszuführen.
Die Verteilung der Iod-Tabletten (alle unter 45) sollte nach 12 Stunden geschaffen sein und
innerhalb weiterer 9 Stunden abgeschlossen sein.
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- in der Fernzone soll eine Verteilung an alle unter 18 sowie Schwangere/Stillende
geschaffen werden.
Weitere Maßnahmen in allen Zonen werden ggf. in Abhängigkeit des Ereignisses und der zu
erwartenden Ausbreitung empfohlen bzw. angeordnet.
- Die StädteRegion Aachen hat sich für die zusätzliche Maßnahme der Vorverteilung der
Kaliumiodid-Tabletten an die Bevölkerung entschieden. Stadt und Kreis Aachen liegen in
der Außenzone (100 km); in unserem Stadtgebiet sind hiervon nur Teile von Kirch/Grottenherten innerhalb dieser Zone. Dort ist die Verteilung für alle Bürgerinnen und
Bürger unter 45 Jahren vorgesehen.
- Außerhalb des 100 km Radius wird von der Fernzone gesprochen, im Grundsatz ist hier
eine Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Ernstfall für alle Personen unter 18 Jahren
sowie Schwangere und Stillende vorgesehen.
- Für den Rhein-Erft-Kreis wurde jedoch festgelegt, eine Bevorratung analog der Außenzone,
also für alle Bürgerinnen und Bürger unter 45 Jahren vorzunehmen und die KaliumiodidTabletten in einem Ereignisfall auszugeben. Eine Vorverteilung wird nicht vorgesehen.
- Die Bevorratung der Kaliumiodid-Tabletten für den Ereignisfall findet derzeit gesichert beim
Rhein-Erft-Kreis statt. Im Ernstfall werden diese derzeit an die Kommunen ausgegeben.
- Durch den Rhein-Erft-Kreis wird ein Gesamtkonzept zur Ausgabe erarbeitet, welches durch
die Kommunen anzupassen ist. Dieses Konzept sieht unter anderem die Ausgabe innerhalb
der Kommunen an Ausgabestellen, orientiert an Wahllokalen/Wahlkreisen, vor.
- An diesen Ausgabestellen sollen die erforderlichen Mengen für die Ausgabebereiche inkl.
weiteren Materials für die Verteilung direkt vorgehalten werden. Von Seiten der Verwaltung
ist die personelle Besetzung der Ausgabestellen vorzuplanen, ein Personalansatz von 5-8
Personen wird erforderlich sein.
- Alle Vorplanungen sind ohne den Ansatz von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr zu
berücksichtigen, da diese bei einem solchen Einsatzszenario mit anderen Aufgaben betraut
sind und planerisch nicht zur Verfügung stehen.
Aus dieser Zusammenfassung ergeben sich folgende Möglichkeiten der weiteren Planung und
Umsetzung in der Stadt Bedburg:
A) Umsetzung der Katastrophenschutzvorsorge gem. Kreiskonzept
Das Kreiskonzept sieht KEINE Vorverteilung vor. In einem Ernstfall erfolgt über die SAE (Stab
außergewöhnliche Ereignisse) des Kreises eine Mitteilung an die SAE der Kommunen zur
Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen. Diese sind die Einrichtung der Ausgabestellen
innerhalb von 12 Stunden und die dort durchzuführende Ausgabe der Kaliumiodid-Tabletten
an die betroffenen Bevölkerungsgruppen (alle Personen unter 45 Jahren) innerhalb eines
Zeitfensters von weiteren 9 Stunden.
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B) Umsetzung der Katastrophenschutzvorsorge gem. Kreiskonzept sowie eine
Ergänzung eines eigenen erweiterten Konzeptes
Zusätzlich zu den vorbereitenden Planungen/Umsetzungen des Kreiskonzeptes (siehe A) sind
unter Berücksichtigung der finanziellen, materiellen und personellen Auswirkungen regelmäßig
alle 5 Jahre vollständig sowie unterjährig bei Zuzug/Verlust die Kaliumiodid-Tabletten über die
gem. den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Wege an die Empfängergruppe (alle
unter 45 Jahren) auszugeben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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