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Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlussvorlage (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-30/2017 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 38 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 04.04.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe 1) Sachstand der Arbeitsergebnisse aus dem Arbeitskreis 2) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung Beschlussvorschlag: zu 1) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Information zum Sachstand aus dem Arbeitskreis zur Verteilung der Jodtabletten i.R.d. Strahlenschutzes in der Außenzone der kerntechnischen Anlage Tihange/Belgien zur Kenntnis. zu 2) Der Familien-, KulturKatastrophenschutzvorsorge nach und Sozialausschuss beschließt die Umsetzung Alternative A (Umsetzung gemäß Kreiskonzept) oder Alternative B (Umsetzung gemäß Kreiskonzept sowie Ergänzung eines eigenen erweiterten Konzeptes) der STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Ergebnis der letzten Tagung des Arbeitskreises zur Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Rahmen des Strahlenschutzes in der Außenzone der kerntechnischen Anlage Tihange/Belgien wurden folgende Punkte besprochen: Auf Anregung des Arbeitskreises wurden die Apotheken im Rhein-Erft-Kreis befragt, inwiefern eine Beteiligung bei der Ausgabe der Kaliumiodid-Tabletten im Falle eines nuklearen Zwischenfalles möglich wäre. Von den 100-120 Apotheken im Rhein-Erft-Kreis haben sich lediglich 12 Apotheken bereit erklärt, im Ereignisfall die Jodtabletten-Ausgabe an die Bevölkerung durchzuführen. Damit ist diese Option hinfällig geworden. Die vom Land zusätzlich beschafften Jodtabletten wurden am 15.11.2016 in der Kreisverwaltung angeliefert und dort zwischengelagert. Aus der aktuellen Erlasslage geht u.a. hervor, dass die Ausgabestellen innerhalb von 12 Stunden ab Alarmierung ausgabebereit sein müssen und die Ausgabe der Tabletten vor Ablauf von 21 Stunden nach Alarmierung abgeschlossen sein sollte. Eine Vorverteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Rhein-Erft-Kreis soll, wie in der bisherigen Erlass-Lage festgelegt, nicht durchgeführt werden. Der Rhein-Erft-Kreis befindet sich überwiegend in der Fernzone, eine Verteilung von Tabletten ist in dieser nur für Schwangere, Stillende und unter 18-jährige Personen vorgesehen. Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreis wurde für alle Kommunen entschieden eine Bevorratung für alle Bewohnerinnen und Bewohner unter 45 vorzuhalten. Die hierfür notwendigen Kaliumiodid-Tabletten sind derzeit noch beim Rhein-Erft-Kreis eingelagert. Im Ergebnis des Arbeitskreises werden als Ausgabestellen ein Teil der jeweiligen kommunalen Wahllokale in den Kommunen vorgeschlagen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Wahllokale dem Großteil der Bevölkerung bekannt sind und damit zumindest ein Teil der Wahllokale als Ausgabestellen genutzt werden sollten. Alle Wahllokale zu besetzen würde einen zu hohen Personalaufwand nach sich ziehen und gerade das erforderliche Personal stellt eine Schwierigkeit der Tablettenausgabe im Ereignisfall dar. Pro Wahllokal werden ca. 5-8 Personen erforderlich sein, um der Bevölkerung möglichst geordnet die Jodtabletten ausgeben zu können. Die Kräfte der Feuerwehren können hierfür nicht herangezogen werden, da diese im Ereignisfall mit anderen Aufgaben betraut sein werden. Die Abteilung 32/2 als untere Katastrophenschutzbehörde wird ein Rahmenkonzept (ähnlich einem Einsatzplan) zur Ausgabe der Jodtabletten im Ereignisfall für die kreisangehörigen Kommunen erstellen. Hierauf basierend müssen die Kommunen weitere Vorplanungen treffen. Die meisten Kommunen verfügen über einen SAE, deren koordinierende Stellen in die Planungen mit einbezogen werden sollten. Man einigte sich bei der Wortwahl für das noch zu erstellende Rahmenkonzept sowie gegenüber der Bevölkerung und Presse auf die Wortwahl „Ausgabestellen, die sich an der Struktur der Wahllokale orientieren“. Der Begriff Ausgabestelle wird ebenfalls in den Erlassen des MIK NRW genutzt. Bei der Auswahl der Ausgabestellen ist zu beachten, dass je weniger Ausgabestellen man einrichtet, desto mehr Bewohner werden pro Ausgabestelle vorstellig. Daher ist im Rahmenkonzept die maximale Bevölkerungszahl pro Ausgabestelle festzulegen. Denkbar wäre ein Einzugsbereich pro Ausgabestelle von max. 5.000 – 6.000 Bewohnern, dies sind ca. drei Wahlkreise. Wichtig ist auch, dass vorbereitete Boxen mit den Tabletten und weiterem benötigten Material (Büromaterial, Absperrband etc.) in diesen Ausgabestellen vorhanden sind und nicht erst dorthin verbracht werden müssen. Beschlussvorlage WP9-30/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Für den Bereich von Bedburg wird derzeit vorbereitend die Zusammenlegung von Wahlbezirken als mögliche Ausgabestellen geprüft, denkbar wären z.B. die vier vorhandenen Grundschulen als städtische Liegenschaften. Ein weiterer zu klärender Punkt ist die Information der Bevölkerung im Vorfeld des Ereignisfalls sowie bei der Tablettenausgabe. Die aktuelle Erlasslage sowie die geplante Vorgehensweise im Rhein-Erft-Kreis müssen klar kommuniziert werden. Hierzu ist eine Informationsbroschüre für die Bevölkerung empfehlenswert, die vorab beim Kreis, den Kommunen und z.B. auch in den Apotheken ausgelegt werden sollte. Des Weiteren ist eine Veröffentlichung auf den jeweiligen Internetauftritten des Kreises und der Kommunen empfehlenswert. Die Erstellung dieser Information für die Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch den Rhein-Erft-Kreis. Mit Datum vom 20.02.2017 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema (Vor-)Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung eingereicht (Anlage 1). Mit Erlass des MIK NRW v. 03.06.2016 (Az. 72-52.04/07-674/16) wird folgender Sachverhalt beschrieben: Das MIK informiert über ein Gespräch am 11.05.2016 mit Abgeordneten und Vertretern der Katastrophenschutzbehörde der StädteRegion Aachen zur Kaliumiodidprophylaxe. Anlass des Gesprächs war die Bitte des Landrates der StädteRegion Aachen an das MIK, eine Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten in die Haushalte zuzulassen. Grundsätzlich sei aufgrund der aktuellen Erlasslage eine Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten nur im Ereignisfall vorgesehen. Die StädteRegion Aachen als auch die Stadt Aachen möchten ein Alternativkonzept entwickeln, das eine Vorverteilung in die Haushalte vorsieht. Hierzu hat das MIK den beiden Katastrophenschutzbehörden Hinweise gegeben, welche wesentlichen Aspekte in diesem Konzept berücksichtigt werden sollen:    Da die Kaliumiodid-Tabletten apothekenpflichtig sind, dürfen sie außerhalb eines Ereignisfalles nur unter Einbeziehung von Apothekern verteilt werden. Eine Vorverteilung muss durch eine breite Informationskampagne bzgl. Einnahme und Dosierung der Kaliumiodid-Tabletten begleitet werden. Es muss weiterhin Vorplanungen für die Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Ereignisfall geben. Eine reine Vorverteilung wird aufgrund der Erfahrungen in den Nachbarländern als nicht ausreichend angesehen. Nach einem gewissen Zeitabstand waren die Tabletten nur noch in weniger als 50 % der Haushalte, in denen sie vorverteilt worden waren, auffindbar. In der ersten Sitzung des AK Jodtabletten am 04.11.2016 wurde festgelegt, dass im RheinErft-Kreis kein alternatives Konzept zur Vorverteilung der Jodtabletten entwickelt werden soll. Für die Verteilung im Ereignisfall sollte eine mögliche Bereitschaft der Apotheken im RheinErft-Kreis zur Ausgabe der Tabletten abgefragt werden. Im Ergebnis der Abfrage hat sich eine deutlich zu geringe Anzahl (nur 12 Apotheken im gesamten Rhein-Erft-Kreis) an positiven Rückmeldungen ergeben, so dass diese Art der Verteilung nicht umsetzbar ist. Im Erlass des MIK NRW v. 27.01.2017 (Az. 72-52.04/07) wird weiteres berichtet: Beschlussvorlage WP9-30/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 In Bezug auf den Erlass vom 03.06.2016 (Az. 72-52.04/07-674/16) teilt das MIK bezüglich der Gespräche mit den Vertretern aus der Region Aachen mit, dass die Konzepte zur Vorverteilung als auch Verteilung im Ereignisfall eingereicht und geprüft worden sind. Die Abstimmungsgespräche mit der Region Aachen sind am 24.01.2017 abgeschlossen worden, so dass die KAT-Schutzbehörden in dieser Region mit der Umsetzung des Konzepts beginnen können. Hinweis der Verwaltung: Das genaue Konzept ist hier nicht bekannt. Bei Umsetzung eines solchen Konzeptes sind jedoch folgende Punkte zu berücksichtigen: - Alle Medikamente und jeglicher weitere Bedarf an Lager-, Ausgabe- und Verwaltungsmaterial ist auf Kosten der Kommune zu beschaffen, der Umfang der Erstinvestition liegt bei geschätzt 10.000,-€ - Für die Ausgabevorbereitungen wie z.B. das Erfassen, Erstellen von Ausgabescheinen Dokumentation und Abgleiche zum Nachhalten ist ein Personalansatz zu kalkulieren, welcher in der Anfangszeit mit Sicherheit bei mindestens einer Vollzeitkraft liegt. Die Personalkosten liegen bei einem jährlichen Ansatz von ca. 50 – 60.000,- €/ Kalenderjahr. - Durch Umzug/Zuzug, Verlust etc. ist auch eine laufende Bearbeitung erforderlich. Die personellen Ressourcen sind dauerhaft zu schaffen. - Die Medikamente haben eine Verweildauer von 5 Jahren, dies bedeutet, dass die Beschaffung (ca. 8-9.000,-€) und Ausgabe alle 5 Jahre zu wiederholen ist. - Da bei einer Vorverteilung eine Ausgabe nur durch eine Apotheke (es handelt sich um ein apothekenpflichtiges Medikament) möglich ist, sind hier möglicherweise Vereinbarungen zur Ausgabe zu treffen, welche ggf. weitere Kosten (freiwillige Leistung da Auftraggeber Stadt Bedburg) verursachen: Des Weiteren weist das MIK drauf hin, dass eine allgemeine landesweite Vorgabe zur Vorverteilung ohne Betrachtung des Einzelfalls nicht möglich ist. Eine pauschale Vermutung der Unmöglichkeit reicht nicht aus, um eine Vorverteilung zu rechtfertigen. Vielmehr müsse besonders begründet werden, dass eine reine Verteilung im Ereignisfall nicht ausreichend bzw. möglich ist. Sollten entsprechende Konzepte eingereicht und zur Umsetzung freigegeben werden, sind die Kosten für die zusätzlich erforderlichen Kaliumiodid-Tabletten für Durchführung der Vorverteilung von den Unteren Katastrophenschutzbehörden zu tragen. Mit Bezug auf den vorgenannten Antrag ist zusammenfassend folgendes festzuhalten: - Gem. der Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Empfehlung der Strahlenschutzkommission) werden die Bereiche um Kerntechnische Anlagen in entsprechende Planungszonen eingeteilt. Zentralzone – bis 5 km um die Anlage Mittelzone – bis 20 km um die Anlage Außenzone – bis 100 km um die Anlage Fernzone – gesamtes Staatsgebiet der Bundesrepublik - in der Zentralzone ist die Evakuierung und Iodblockade innerhalb von 6 Stunden vorzuplanen. - in der Mittelzone ist die evtl. Evakuierung innerhalb von 24 Stunden abzuschließen, eine Verteilung von Iod-Tabletten (alle unter 45) sollte innerhalb von 12 Stunden geschaffen werden. - in der Außenzone sind die Maßnahmen vorzubereiten und nach Empfehlung auszuführen. Die Verteilung der Iod-Tabletten (alle unter 45) sollte nach 12 Stunden geschaffen sein und innerhalb weiterer 9 Stunden abgeschlossen sein. Beschlussvorlage WP9-30/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 - in der Fernzone soll eine Verteilung an alle unter 18 sowie Schwangere/Stillende geschaffen werden. Weitere Maßnahmen in allen Zonen werden ggf. in Abhängigkeit des Ereignisses und der zu erwartenden Ausbreitung empfohlen bzw. angeordnet. - Die StädteRegion Aachen hat sich für die zusätzliche Maßnahme der Vorverteilung der Kaliumiodid-Tabletten an die Bevölkerung entschieden. Stadt und Kreis Aachen liegen in der Außenzone (100 km); in unserem Stadtgebiet sind hiervon nur Teile von Kirch/Grottenherten innerhalb dieser Zone. Dort ist die Verteilung für alle Bürgerinnen und Bürger unter 45 Jahren vorgesehen. - Außerhalb des 100 km Radius wird von der Fernzone gesprochen, im Grundsatz ist hier eine Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten im Ernstfall für alle Personen unter 18 Jahren sowie Schwangere und Stillende vorgesehen. - Für den Rhein-Erft-Kreis wurde jedoch festgelegt, eine Bevorratung analog der Außenzone, also für alle Bürgerinnen und Bürger unter 45 Jahren vorzunehmen und die KaliumiodidTabletten in einem Ereignisfall auszugeben. Eine Vorverteilung wird nicht vorgesehen. - Die Bevorratung der Kaliumiodid-Tabletten für den Ereignisfall findet derzeit gesichert beim Rhein-Erft-Kreis statt. Im Ernstfall werden diese derzeit an die Kommunen ausgegeben. - Durch den Rhein-Erft-Kreis wird ein Gesamtkonzept zur Ausgabe erarbeitet, welches durch die Kommunen anzupassen ist. Dieses Konzept sieht unter anderem die Ausgabe innerhalb der Kommunen an Ausgabestellen, orientiert an Wahllokalen/Wahlkreisen, vor. - An diesen Ausgabestellen sollen die erforderlichen Mengen für die Ausgabebereiche inkl. weiteren Materials für die Verteilung direkt vorgehalten werden. Von Seiten der Verwaltung ist die personelle Besetzung der Ausgabestellen vorzuplanen, ein Personalansatz von 5-8 Personen wird erforderlich sein. - Alle Vorplanungen sind ohne den Ansatz von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen, da diese bei einem solchen Einsatzszenario mit anderen Aufgaben betraut sind und planerisch nicht zur Verfügung stehen. Aus dieser Zusammenfassung ergeben sich folgende Möglichkeiten der weiteren Planung und Umsetzung in der Stadt Bedburg: A) Umsetzung der Katastrophenschutzvorsorge gem. Kreiskonzept Das Kreiskonzept sieht KEINE Vorverteilung vor. In einem Ernstfall erfolgt über die SAE (Stab außergewöhnliche Ereignisse) des Kreises eine Mitteilung an die SAE der Kommunen zur Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen. Diese sind die Einrichtung der Ausgabestellen innerhalb von 12 Stunden und die dort durchzuführende Ausgabe der Kaliumiodid-Tabletten an die betroffenen Bevölkerungsgruppen (alle Personen unter 45 Jahren) innerhalb eines Zeitfensters von weiteren 9 Stunden. Beschlussvorlage WP9-30/2017 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 B) Umsetzung der Katastrophenschutzvorsorge gem. Kreiskonzept sowie eine Ergänzung eines eigenen erweiterten Konzeptes Zusätzlich zu den vorbereitenden Planungen/Umsetzungen des Kreiskonzeptes (siehe A) sind unter Berücksichtigung der finanziellen, materiellen und personellen Auswirkungen regelmäßig alle 5 Jahre vollständig sowie unterjährig bei Zuzug/Verlust die Kaliumiodid-Tabletten über die gem. den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Wege an die Empfängergruppe (alle unter 45 Jahren) auszugeben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-30/2017 Seite 6