Daten
Kommune
Bedburg
Größe
100 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
21.03.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-39/2017
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.04.2017
Abstimmungsergebnis:
siehe Tagesordnungspunkt
8.1
Betreff:
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für das Personal der Freiwilligen Feuerwehr
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 17.02.2017
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis
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Inhalt der Mitteilung:
Bezugnehmend auf den Antrag der FWG-Fraktion vom 17.02.2017, der als Anlage beigefügt
ist, sowie der in der Aufgabenstellung des Arbeitskreises BHKG geplanten regelmäßigen
Information zum Sachstand an den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss wird wie folgt
Stellung genommen bzw. berichtet:
Zum 01.01.2016 erfolgte eine Änderung der Rechtsgrundlage in Form der Novellierung des
Brandschutzgesetzes in NRW. Mit der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wurde insbesondere in § 9 Absatz 3
folgender Auftrag an die kommunal verantwortlichen Mandatsträger verankert:
„Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im Ehrenamt und widmen dem
Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“
Mit Beschluss des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.04.2016 erfolgte
daraufhin der Auftrag zur Einrichtung eines Arbeitskreises BHKG mit der Zielsetzung die im
Gesetz verfassten Änderungen in der Folge für die Stadt Bedburg auszuarbeiten. In diesem
Arbeitskreis sind neben Vertretern der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr auch eine
jeweils durch die jeweilige Fraktion entsandte Person vertreten. Dieser Arbeitskreis hat die
Ausarbeitung relevanter Punkte der Förderung des Ehrenamtes inklusive der Erarbeitung
beschlussfähiger Vorlagen für den hiesigen Ausschuss zur Aufgabe. Zu den relevanten
Punkten der Förderung des Ehrenamtes gehört u. a. auch die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für das Personal der Freiwilligen Feuerwehr. Der Familien-, Kulturund Sozialausschuss wird regelmäßig über den Sachstand informiert; auf die entsprechende
Vorlage wird verwiesen.
In diesem Arbeitskreis vertreten sind:
- Kirsten Wolff – Feuerwehr – Löschzug Kirch-/Grottenherten
- Hans-Walter Kaumanns – Feuerwehr – Löschgruppe Lipp/Millendorf
- Carsten Henseler – Feuerwehr – Stv. Leiter der Feuerwehr
- Hans Werber Clemens – Feuerwehr – Stv. Leiter der Feuerwehr
- Guido Garbe – Feuerwehr/Verwaltung – Leiter der Feuerwehr/Sachbearbeiter
- Doris Claßen – Verwaltung – Fachdienstleiterin FD 3
- Michael Lambertz – SPD
- Achim Niepel – CDU
- Karl-Heinz Spielmanns – FWG
- Jörg Kaiser – Grüne
- Willi Hoffmann – FDP
Der Arbeitskreis hat bereits mehrfach getagt. In diesen Sitzungen wurde u.a. ein Vorschlag zur
Anhebung der Aufwandspauschalen erarbeitet, welcher bisher aber noch nicht abschließend
behandelt wurde. Die Themenstellung insgesamt wurde noch nicht vollumfänglich beraten,
eine Anpassung von Aufwandspauschalen sind nur ein Teil möglicher Motivationsförderer.
Seitens der Verwaltung wird eine Lösung angestrebt, die eine große Anzahl von Möglichkeiten
der Motivationsförderung darstellen kann. Der Verwaltung ist wichtig, dass alle Mitglieder der
Feuerwehr `mitgenommen´ werden können. Da eine Berufsfeuerwehr seitens der Verwaltung
nicht angestrebt wird, ist es umso wichtiger, die Freiwillige Feuerwehr zu stärken und ihr
dadurch die vorhandene hohe Wertschätzung darzustellen.
Das Thema ist insgesamt neu und muss auch durch andere Kommunen erst einmal
aufgenommen werden, eine Orientierung war bisher noch nicht vollumfänglich möglich. Wie
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aus der Presse zu entnehmen, wurde aber nunmehr durch die Kommune Erftstadt eine erste
Entscheidung getroffen und diese befindet sich dort in der Umsetzung.
Inhalt dieser Entscheidung/Umsetzung der Stadt Erfstadt ist die Erhöhung
Aufwandpauschalen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Anlehnung an
Entschädigungsverordnung NRW, sowie die Einplanung weiterer finanzieller Mittel
allgemeine Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes der Feuerwehr im Rahmen
Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
der
die
für
der
Entscheidungen zur Anpassung der Aufwandpauschalen sowie möglicher weiterer
Anpassungen zur Ehrenamtsförderung in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg sind
u.a. Thema der nächsten Sitzung des Arbeitskreises, welche am 23.03.2017 stattfindet.
Auf Grund des derzeitigen Bearbeitungsstandes der Thematik des Arbeitskreises ist eine
Aufarbeitung im Vorfeld der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nicht
abschließend möglich. Die Verwaltung wird jedoch mündlich berichten.
Eine schriftliche Information unter Einbeziehung der durch die FWG-Fraktion geforderten
Darstellung einer möglichen Berufsfeuerwehr (Kostenvergleich) wird zum nächsten Ausschuss
erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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