Daten
Kommune
Merzenich
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 13:12
Aktualisiert
01.12.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 59/2014
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 25.11.2014
Gemeinderat
6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Merzenich
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat inzwischen die Gebührensatzung
für 2015 veröffentlicht. Ebenfalls wurde die Aufstellung der Entgelte der AWA Entsorgung
GmbH zur Kenntnis gegeben.
Demnach wurden die Gebühren-Sätze des ZEW unverändert beibehalten.
Die Abfuhrentgelte wurden generell um 1,29 % erhöht. Als Grund für die Erhöhungen gab
der Entsorger in der Hauptsache die Auswirkungen der Tarifabschlüsse im letzten Jahr
und die gestiegenen Material- und Fahrzeugkosten an.
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation muss die Gebühr für Restmüll ab dem
01.01.2015 wie folgt erhöht werden:
Gefäß Jahresgebühr 2015 Unterschied zu 2014
60 Ltr.
87,13 €
+ 6,90 €
120 Ltr.
129,96 €
+ 8,62 €
240 Ltr.
215,61 €
+ 12,04 €
Anzumerken ist hier, dass eine Entnahme aus der entsprechenden Sonderrücklage in
Höhe von insgesamt = 25.000,00 € erfolgen soll.
Ebenfalls sollen die Gebührenerstattungen je eingesparter Entleerung und die Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen in Relation zur jeweiligen Jahresgebühr angepasst
werden.
Die Gebührensätze für Bioabfälle können weiterhin bei einer Rücklagenentnahme von
voraussichtlich 27.000,00 € unverändert beibehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
Drucksache 59/2014
Seite - 2 -
Die dem Original der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Merzenich vom 24.07.2003 wird beschlossen.
Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt.
(Harzheim)
(Weingartz)