Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 13:12
Aktualisiert
01.12.14, 13:12
Beschlussvorlage (6.  Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (6.  Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 59/2014 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 25.11.2014 Gemeinderat 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat inzwischen die Gebührensatzung für 2015 veröffentlicht. Ebenfalls wurde die Aufstellung der Entgelte der AWA Entsorgung GmbH zur Kenntnis gegeben. Demnach wurden die Gebühren-Sätze des ZEW unverändert beibehalten. Die Abfuhrentgelte wurden generell um 1,29 % erhöht. Als Grund für die Erhöhungen gab der Entsorger in der Hauptsache die Auswirkungen der Tarifabschlüsse im letzten Jahr und die gestiegenen Material- und Fahrzeugkosten an. Nach der beigefügten Gebührenkalkulation muss die Gebühr für Restmüll ab dem 01.01.2015 wie folgt erhöht werden: Gefäß Jahresgebühr 2015 Unterschied zu 2014 60 Ltr. 87,13 € + 6,90 € 120 Ltr. 129,96 € + 8,62 € 240 Ltr. 215,61 € + 12,04 € Anzumerken ist hier, dass eine Entnahme aus der entsprechenden Sonderrücklage in Höhe von insgesamt = 25.000,00 € erfolgen soll. Ebenfalls sollen die Gebührenerstattungen je eingesparter Entleerung und die Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen in Relation zur jeweiligen Jahresgebühr angepasst werden. Die Gebührensätze für Bioabfälle können weiterhin bei einer Rücklagenentnahme von voraussichtlich 27.000,00 € unverändert beibehalten werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Drucksache 59/2014 Seite - 2 - Die dem Original der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 wird beschlossen. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt. (Harzheim) (Weingartz)