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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung (Abfallgebühren 2015))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
87 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 13:12
Aktualisiert
01.12.14, 13:12
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung (Abfallgebühren 2015))

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Inhalt der Datei

6. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 Aufgrund des § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), §§ 5, 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 148), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 – SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am _______________________ folgende 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 beschlossen: I. § 4 Nr. (1) erhält folgende Fassung: (1) Restmüll Gefäßgröße (in Liter) 60 120 240 Jahresgebühr Anzahl der pro Kalender- Entleerungen, jahr die mit der Jahresgebühr gedeckt sind Mindestanzahl der Entleerungen pro Kalenderjahr (in Euro) 87,13 129,96 215,61 Gebührenerstattung je eingesparter Entleerung (in Euro) 18 18 18 10 10 10 3,35 5,00 8,29 Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen, die die Anzahl der Entleerungen, die mit der Jahresgebühr gedeckt sind, überschreiten. (in Euro) 3,35 5,00 8,29 Die Gebühren für Mehrentleerungen bzw. ein evtl. Erstattungsbetrag werden mit dem Abgabenbescheid für das dem Erhebungszeitraum folgende Jahr erhoben bzw. in Form einer Gutschrift vergütet. II. Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.