Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
06.06.13, 04:06
Aktualisiert
06.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 20/2013
07.05.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.06.2013
Kreisausschuss
02.07.2013
Kreistag
17.07.2013
Gründung der "Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG"
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag stimmt
a) der Beteiligung der KEV Energie GmbH als Gründungskommanditistin an der „Sun Park
Herhahn GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 120.000 €
(33,33 %)
b) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Sun Park Herhahn GmbH & Co.
KG“ zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft
nicht beteiligt.
-22.
Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Begründung:
Ausgangslage
Seit Juni 2010 betreibt die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) den im eigenen Eigentum befindlichen „Sun Park Herhahn“ mit einer Größe von 1,35 MW und speist pro Jahr ca. 1,4 Mio. kWh Strom
in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Ende Februar 2013 wurde der bestehende Park um 507 kWp
erweitert und vergütungstechnisch in Betrieb genommen.
Im Dezember 2012 wurde in einem Gespräch zwischen der ene und dem Bürgermeister der Stadt
Schleiden die Möglichkeit zur Beteiligung der Stadt Schleiden an einer noch zu gründenden Projektgesellschaft für den Gesamtsolarpark Herhahn andiskutiert. Zwischenzeitlich wird das Modell einer
Drittelbeteiligung der KEV Energie GmbH, der Stadt Schleiden und der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG favorisiert.
Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH & Co. KG
gegründet werden und könnte den Namen „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin steht die KEVER PBB mbH zur Verfügung, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt, so wie dies auch schon bei der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG und der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG erfolgreich praktiziert
wird.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen
einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung
der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen
nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 2) verwiesen.
Kommunalrechtliches Verfahren
Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist
der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 2 zusammengefasst.
Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von
Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt,
so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt.
-3-
Sonstiges
Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.l) KrO NRW.
Anlagen:
1. Gesellschaftsvertrag der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
2. Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten
Beteiligung an der zu gründenden „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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