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Beschlussvorlage GB (Gründung der "Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
06.06.13, 04:06
Aktualisiert
06.06.13, 04:06
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 20/2013 07.05.2013 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 Kreistag 17.07.2013 Gründung der "Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG" Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung der KEV Energie GmbH als Gründungskommanditistin an der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 120.000 € (33,33 %) b) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. -22. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: Ausgangslage Seit Juni 2010 betreibt die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) den im eigenen Eigentum befindlichen „Sun Park Herhahn“ mit einer Größe von 1,35 MW und speist pro Jahr ca. 1,4 Mio. kWh Strom in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Ende Februar 2013 wurde der bestehende Park um 507 kWp erweitert und vergütungstechnisch in Betrieb genommen. Im Dezember 2012 wurde in einem Gespräch zwischen der ene und dem Bürgermeister der Stadt Schleiden die Möglichkeit zur Beteiligung der Stadt Schleiden an einer noch zu gründenden Projektgesellschaft für den Gesamtsolarpark Herhahn andiskutiert. Zwischenzeitlich wird das Modell einer Drittelbeteiligung der KEV Energie GmbH, der Stadt Schleiden und der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG favorisiert. Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH & Co. KG gegründet werden und könnte den Namen „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin steht die KEVER PBB mbH zur Verfügung, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt, so wie dies auch schon bei der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG und der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG erfolgreich praktiziert wird. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 2) verwiesen. Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 2 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. -3- Sonstiges Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.l) KrO NRW. Anlagen: 1. Gesellschaftsvertrag der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 2. Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)