Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
521 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
06.06.13, 04:06
Aktualisiert
06.06.13, 04:06
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Inhalt der Datei
Anlage 2
Bericht
zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der
beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden
„Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
Kall, 7. Mai 2013
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
II
Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkung .................................................................................................................... 1
Geplantes Vorhaben ........................................................................................................... 2
Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 2
Chancen und Risiken .......................................................................................................... 3
Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten
der jeweils handelnden Gewerkschaften ............................................................................ 4
Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften .............................................................. 4
Projektbeschreibung „Sun Park Herhahn“ ......................................................................... 4
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
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Vorbemerkung
Seit Juni 2010 besteht der im Eigentum der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG befindliche
„Sun Park Herhahn“ mit einer Größe von 1,35 MW und speist pro Jahr ca. 1,4 Mio kWh
Strom in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Mit der erzeugten Strommenge können bei
einer Vermeidung von ca. 1.000 t CO2 rechnerisch ca. 400 Standardhaushalte mit
regenerativer Energie versorgt werden. Ende Februar 2013 wurde der bestehende Solarpark
ebenfalls durch die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG um 507 kWp erweitert und diese
auch vergütungstechnisch in Betrieb genommen. Der Gesamtpark mit einer Größe von
nunmehr 1,85 MW speist seine regenerativ erzeugte Energie in das öffentliche
Versorgungsnetz ein.
Bereits im Dezember 2012 wurde in einem Gespräch anlässlich der Vorstellung des neuen
Bürgermeisters der Stadt Schleiden die Möglichkeit zur Beteiligung der Stadt an einer noch
zu gründenden Projektgesellschaft für den Gesamtsolarpark Herhahn andiskutiert.
Zwischenzeitlich wird das Modell einer Drittelbeteiligung der KEV Energie GmbH, der Stadt
Schleiden und der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG favorisiert und setzt erstmalig die
in den öffentlichen und kommunalen Raum transportierten Berichte und Meldungen unseres
Konzerns im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Energieversorger, Kommune und Bürger
in Vollendung um.
Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH &
Co. KG gegründet werden und könnte den Namen „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin steht die KEVER PBB mbH zur
Verfügung, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt, so wie
dies auch schon bei der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG und der Nordeifeler
Regenerative GmbH & Co. KG erfolgreich praktiziert wird.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von
Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der
Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche
Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres
Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
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Geplantes Vorhaben
Die KEV Energie GmbH, die Stadt Schleiden und die eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG
beabsichtigen im Verhältnis von jeweils einem Drittel (1/3) die „Sun Park Herhahn GmbH &
Co. KG“ zum 01.09.2013 zu gründen.
Ziel der neu zu gründenden gemeinsamen Gesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb der auf
einer im Besitz der Stadt Schleiden befindlichen Gewerbefläche im Gewerbegebiet SchleidenHerhahn errichteten Photovoltaikanlage.
Die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ auf die
Planung, Errichtung und den Betrieb von weiteren Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung
regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus den Anlagen gewonnenen
Stroms ist nicht geplant.
Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet
erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche
Würdigung1
„Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt
hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden
die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern
besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden oder
nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG
statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt.
Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar
zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen wurden.
Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist
jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital.
Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft
übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst
zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die
Zahlungen auf das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der
Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur
Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen).
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vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni
2011
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
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Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den
Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der
Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert,
dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“2
Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die
Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind,
sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich
unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen
Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität
der Kommanditisten.
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Chancen und Risiken
Durch das Erneuerbare Energiengesetz wird Betreibern von Anlagen zur Gewinnung
erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht von
Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre ab
vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei Einspeisung in
das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da die Anlage „Sun Park
Herhahn“ bereits am 22.06.2010 vergütungstechnisch in Betrieb gegangen ist, gilt hier eine
Einspeisevergütung von 28,43 Cent / kWh. Für die im Februar 2013 vergütungstechnisch in
Betrieb gegangene Erweiterung gilt eine Einspeisevergütung von 11,52 Cent / kWh.
Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund
steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom früher,
beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus
können energiepolitische Weichenstellungen, nicht zuletzt durch den Einfluss der nuklearen
Katastrophe in Fukushima, insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren
Energien führen.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von
Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und
Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen,
insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nicht auf die
Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den wechselnden
und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt liegende Sonnenoder Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der Umsatzerlöse
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Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
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und somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende
Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden.
Anfang 2013 hat Bundesumweltminister Peter Altmaier seine Reformpläne zur
„Grundlegenden EEG-Reform“ vorgestellt, deren Ziel es ist, „…weitere Kostenexplosionen
des EEG und Fehlentwicklungen bei der Marktintegration der erneuerbaren Energien zu
bremsen“. Mit diesen Plänen scheiterte Herr Altmaier jedoch im März vor dem Bundesrat am
Widerstand der Bundesländer. Weitere Gespräche sind anzunehmen, eine rückwirkende
Belastung bestehender Anlagen erscheint unwahrscheinlich, ist jedoch nicht auszuschließen.
Hierzu erklärte der Minister zur Eröffnung der Hannovermesse, „…dass hier nach einer Serie
mehrerer deutlicher Vergütungskürzungen heute kein aktueller Handlungsbedarf mehr
bestehe.“ Altmaier deutete an, dass Photovoltaik Vorbild für weitere Branchen sein könne,
zumal PV entgegen manchen Abgesängen auch 2012 wieder einen Rekordausbau in
Deutschland erlebt habe.
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Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und
die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften
Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht
beabsichtigt.
Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk,
Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW,
anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
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Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften
Die Finanzierung des Anlagenkaufes erfolgt durch die neu zu gründende Projektgesellschaft
mittels eines Darlehens im FK/EK-Verhältnis 90/10. Beihilferechtliche EU-Vorschriften
werden hierdurch nicht berührt, da die Aufnahme eines Investitionsdarlehens keine
beihilferelevante Maßnahme darstellt.
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Projektbeschreibung „Sun Park Herhahn“
Der „Sun Park Herhahn“ sowie die in diesem Jahr errichtete Erweiterung wurden auf
Gewerbeflächen des Gewerbegebiet Schleiden-Herhahn auf einer Fläche von insgesamt ca.
44.000 m² mit einer Gesamtleistung von 1.853 kWp und einem Gesamtinvestitionsvolumen
Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“
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von ca. 3.635 T Euro errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie können ca. 1.245 t
CO2 p.a. eingespart und etwa 500 Haushalte mit Strom aus Sonnenenergie versorgt werden.
- die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das öffentliche Versorgungsnetz der
KEV (Westnetz GmbH),
- es wurden 935 kWh/kWp (Erfahrung bestehender Anlagen) angesetzt,
- die Leistungsverluste der Anlage sind mit 0,25% p.a. beziffert.
Das Projekt bietet staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr und die
bestehenden Risiken sind mittels einer „All-In Versicherung“ inkl. Ausfallentgelt
versicherbar.
Technische Daten:
Fläche
Leistung
Module
Reihenabstände
Wechselrichter
Erwartete Arbeit
CO2-Vermeidung
Theor. vers. Haushalte
44.000 qm
1.853,11 kWp
5.852 Sun Earth 230 Poly und 2.070 CSG 245 Poly, 30°
Variabel, nach Verschattung auf das Gelände modelliert
SMA: 2 Zentralwechselrichter, 23 String-Wechselrichter
ca. 1.778.985 kWh p.a.
ca. 1.245 t p.a.
ca. 500
Kaufm. Daten unter Voraussetzung Übergang 01.09.2013:
Verkaufspreis netto
Vergütung
Erwartete Erlöse
Aufwendungen
3.635 T Euro
28,43 Cent / kWh und 11,52 Cent / kWh (Erweiterung)
403 T Euro p.a.
ca. 100 T Euro p.a. (Pacht, Leitungsrecht, Versicherung,
Betriebsführung etc.)
avisiertes Eigenkapital
360.000 € (jeweils 1/3 KEV Energie, Stadt Schleiden, eegon)