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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur V 20/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
521 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
06.06.13, 04:06
Aktualisiert
06.06.13, 04:06

Inhalt der Datei

Anlage 2 Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ Kall, 7. Mai 2013 Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ II Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Vorbemerkung .................................................................................................................... 1 Geplantes Vorhaben ........................................................................................................... 2 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 2 Chancen und Risiken .......................................................................................................... 3 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften ............................................................................ 4 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften .............................................................. 4 Projektbeschreibung „Sun Park Herhahn“ ......................................................................... 4 Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 1 1 Vorbemerkung Seit Juni 2010 besteht der im Eigentum der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG befindliche „Sun Park Herhahn“ mit einer Größe von 1,35 MW und speist pro Jahr ca. 1,4 Mio kWh Strom in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Mit der erzeugten Strommenge können bei einer Vermeidung von ca. 1.000 t CO2 rechnerisch ca. 400 Standardhaushalte mit regenerativer Energie versorgt werden. Ende Februar 2013 wurde der bestehende Solarpark ebenfalls durch die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG um 507 kWp erweitert und diese auch vergütungstechnisch in Betrieb genommen. Der Gesamtpark mit einer Größe von nunmehr 1,85 MW speist seine regenerativ erzeugte Energie in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Bereits im Dezember 2012 wurde in einem Gespräch anlässlich der Vorstellung des neuen Bürgermeisters der Stadt Schleiden die Möglichkeit zur Beteiligung der Stadt an einer noch zu gründenden Projektgesellschaft für den Gesamtsolarpark Herhahn andiskutiert. Zwischenzeitlich wird das Modell einer Drittelbeteiligung der KEV Energie GmbH, der Stadt Schleiden und der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG favorisiert und setzt erstmalig die in den öffentlichen und kommunalen Raum transportierten Berichte und Meldungen unseres Konzerns im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Energieversorger, Kommune und Bürger in Vollendung um. Die Projektgesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH & Co. KG gegründet werden und könnte den Namen „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin steht die KEVER PBB mbH zur Verfügung, die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt, so wie dies auch schon bei der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG und der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG erfolgreich praktiziert wird. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse. Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 2 2 Geplantes Vorhaben Die KEV Energie GmbH, die Stadt Schleiden und die eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG beabsichtigen im Verhältnis von jeweils einem Drittel (1/3) die „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ zum 01.09.2013 zu gründen. Ziel der neu zu gründenden gemeinsamen Gesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb der auf einer im Besitz der Stadt Schleiden befindlichen Gewerbefläche im Gewerbegebiet SchleidenHerhahn errichteten Photovoltaikanlage. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ auf die Planung, Errichtung und den Betrieb von weiteren Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus den Anlagen gewonnenen Stroms ist nicht geplant. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung1 „Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden oder nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt. Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen wurden. Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital. Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die Zahlungen auf das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen). 1 vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni 2011 Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 3 Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert, dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“2 Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind, sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität der Kommanditisten. 4 Chancen und Risiken Durch das Erneuerbare Energiengesetz wird Betreibern von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht von Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei Einspeisung in das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da die Anlage „Sun Park Herhahn“ bereits am 22.06.2010 vergütungstechnisch in Betrieb gegangen ist, gilt hier eine Einspeisevergütung von 28,43 Cent / kWh. Für die im Februar 2013 vergütungstechnisch in Betrieb gegangene Erweiterung gilt eine Einspeisevergütung von 11,52 Cent / kWh. Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom früher, beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus können energiepolitische Weichenstellungen, nicht zuletzt durch den Einfluss der nuklearen Katastrophe in Fukushima, insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energien führen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen, insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nicht auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus. Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den wechselnden und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt liegende Sonnenoder Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der Umsatzerlöse 2 Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 4 und somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden. Anfang 2013 hat Bundesumweltminister Peter Altmaier seine Reformpläne zur „Grundlegenden EEG-Reform“ vorgestellt, deren Ziel es ist, „…weitere Kostenexplosionen des EEG und Fehlentwicklungen bei der Marktintegration der erneuerbaren Energien zu bremsen“. Mit diesen Plänen scheiterte Herr Altmaier jedoch im März vor dem Bundesrat am Widerstand der Bundesländer. Weitere Gespräche sind anzunehmen, eine rückwirkende Belastung bestehender Anlagen erscheint unwahrscheinlich, ist jedoch nicht auszuschließen. Hierzu erklärte der Minister zur Eröffnung der Hannovermesse, „…dass hier nach einer Serie mehrerer deutlicher Vergütungskürzungen heute kein aktueller Handlungsbedarf mehr bestehe.“ Altmaier deutete an, dass Photovoltaik Vorbild für weitere Branchen sein könne, zumal PV entgegen manchen Abgesängen auch 2012 wieder einen Rekordausbau in Deutschland erlebt habe. 5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW, anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. 6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften Die Finanzierung des Anlagenkaufes erfolgt durch die neu zu gründende Projektgesellschaft mittels eines Darlehens im FK/EK-Verhältnis 90/10. Beihilferechtliche EU-Vorschriften werden hierdurch nicht berührt, da die Aufnahme eines Investitionsdarlehens keine beihilferelevante Maßnahme darstellt. 7 Projektbeschreibung „Sun Park Herhahn“ Der „Sun Park Herhahn“ sowie die in diesem Jahr errichtete Erweiterung wurden auf Gewerbeflächen des Gewerbegebiet Schleiden-Herhahn auf einer Fläche von insgesamt ca. 44.000 m² mit einer Gesamtleistung von 1.853 kWp und einem Gesamtinvestitionsvolumen Bericht an den Kreistag – Gründung „Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG“ 5 von ca. 3.635 T Euro errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie können ca. 1.245 t CO2 p.a. eingespart und etwa 500 Haushalte mit Strom aus Sonnenenergie versorgt werden. - die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das öffentliche Versorgungsnetz der KEV (Westnetz GmbH), - es wurden 935 kWh/kWp (Erfahrung bestehender Anlagen) angesetzt, - die Leistungsverluste der Anlage sind mit 0,25% p.a. beziffert. Das Projekt bietet staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr und die bestehenden Risiken sind mittels einer „All-In Versicherung“ inkl. Ausfallentgelt versicherbar. Technische Daten: Fläche Leistung Module Reihenabstände Wechselrichter Erwartete Arbeit CO2-Vermeidung Theor. vers. Haushalte 44.000 qm 1.853,11 kWp 5.852 Sun Earth 230 Poly und 2.070 CSG 245 Poly, 30° Variabel, nach Verschattung auf das Gelände modelliert SMA: 2 Zentralwechselrichter, 23 String-Wechselrichter ca. 1.778.985 kWh p.a. ca. 1.245 t p.a. ca. 500 Kaufm. Daten unter Voraussetzung Übergang 01.09.2013: Verkaufspreis netto Vergütung Erwartete Erlöse Aufwendungen 3.635 T Euro 28,43 Cent / kWh und 11,52 Cent / kWh (Erweiterung) 403 T Euro p.a. ca. 100 T Euro p.a. (Pacht, Leitungsrecht, Versicherung, Betriebsführung etc.) avisiertes Eigenkapital 360.000 € (jeweils 1/3 KEV Energie, Stadt Schleiden, eegon)