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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) )

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.02.15, 13:12
Aktualisiert
23.02.15, 13:12
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 9/2015 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 18.02.2015 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen während der während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beschlussfassung als Satzung Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) in der Ortschaft Merzenich gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren beschlossen. Am 20.07.2012 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich. In seiner Sitzung am 13.11.2014 hat der Rat der Gemeinde Merzenich den Planentwurf des Bebauungsplanes Merzenich C 19 einschließlich Begründung genehmigt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.12.2014. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.01.2015 bis 06.02.2015 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden weder im Offenlagezeitraum noch im Verlauf des gesamten Verfahrens Einwände oder Bedenken gegen das Planänderungsverfahren vorgetragen. Im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planänderung erhoben. Drucksache 9/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. (Harzheim) (Lüssem)