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Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
206 kB
Erstellt
02.12.13, 17:11
Aktualisiert
02.12.13, 17:11
Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 260/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.10.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 260/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 16.10.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Das am 01.03.2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt die EUHochwasserrisikomanagement-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Bis zum 22.12.2015 werden in NRW auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne in drei Schritten unter Federführung der Bezirksregierungen erstellt: 1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos: Es wurden durch das Land Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt (abgeschlossen März 2012). Für Wesseling sind drei Gewässer relevant. Der Rhein, der Palmersdorfer Bach und der Dickopsbach. 2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten: Bis Ende 2013 werden gewässerbezogen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt (Erläuterung: Gefahrenkarten erfassen Gebiete, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden – dazu zählen nicht die Ereignisse, die aus einer Überschwemmung aus Abwasseranlagen herrühren; Risikokarten erfassen die möglichen nachteiligen Folgen der Hochwasserereignisse). 3. Hochwasserrisiko-Managementpläne: Auf der Grundlage der unter 2. genannten Unterlagen sind bis Ende 2015 diese Pläne zu erstellen. Für den Bereich Wesseling sind nach dem Rhein und dem Palmersdorfer Bach (s. Mitteilungsvorlage 118/2013) jetzt die Überschwemmungsgebiete für den Dickopsbach festgesetzt worden. Dies ist unter Beteiligung des Dickopsbachverbandes und der Stadt Wesseling erfolgt. Die Pläne haben vom29.07.2013 bis zum 28.08.2013 öffentlich ausgelegen. Einwendungen oder Anregungen aus dem Kreis der Bevölkerung sind nicht eingegangen. Der Beschluss ist für jedermann zur Einsicht beim Bereich 61/Stadtplanung verfügbar. Die Karte zeigt das Gebiet, das bei einem Hochwasserereignis mit einem voraussichtlichem Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren, das sogenannte HQ 100, überflutet wird. Die Karte des anschließenden Bereiches Richtung Entenfang ist hier nicht beigefügt, da dort keine festgesetzten Überflutungsflächen ausgewiesen sind. Alle Karten sind zwischenzeitlich auch über www.flussgebiete.nrw.de öffentlich abrufbar. Die im Bereich des Württemberger Weges und des Pfälzer Weges dargestellten Überflutungsflächen hat die Verwaltung zum Anlass genommen, ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung zu beauftragen, mit welchem baulichen und finanziellen Aufwand dieser Bereich von einer Überflutung freigehalten werden kann. In diesem Zusammenhang steht auch eine Überlegung des Dickopsbachverbandes, eine weiter Retentionsfläche an der Stadtgrenze nach Bornheim-Sechtem für den Dickopsbach zu schaffen. Über das Ergebnis der beiden Untersuchungen, die noch dieses Jahr vorliegen sollen, wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten. Festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Dickopsbachs von Stadtgrenze bis Hessenweg