Daten
Kommune
Wesseling
Größe
206 kB
Erstellt
02.12.13, 17:11
Aktualisiert
02.12.13, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
260/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.10.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 260/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
16.10.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Dickopsbaches durch die BezReg Köln
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Das am 01.03.2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt die EUHochwasserrisikomanagement-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Bis zum 22.12.2015 werden in NRW auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne in drei
Schritten unter Federführung der Bezirksregierungen erstellt:
1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos:
Es wurden durch das Land Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt
(abgeschlossen März 2012). Für Wesseling sind drei Gewässer relevant. Der Rhein, der Palmersdorfer Bach und der Dickopsbach.
2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten:
Bis Ende 2013 werden gewässerbezogen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
erstellt (Erläuterung: Gefahrenkarten erfassen Gebiete, die bei Hochwasserereignissen überflutet
werden – dazu zählen nicht die Ereignisse, die aus einer Überschwemmung aus Abwasseranlagen
herrühren; Risikokarten erfassen die möglichen nachteiligen Folgen der Hochwasserereignisse).
3. Hochwasserrisiko-Managementpläne:
Auf der Grundlage der unter 2. genannten Unterlagen sind bis Ende 2015 diese Pläne zu erstellen.
Für den Bereich Wesseling sind nach dem Rhein und dem Palmersdorfer Bach (s. Mitteilungsvorlage
118/2013) jetzt die Überschwemmungsgebiete für den Dickopsbach festgesetzt worden. Dies ist unter Beteiligung des Dickopsbachverbandes und der Stadt Wesseling erfolgt. Die Pläne haben vom29.07.2013 bis
zum 28.08.2013 öffentlich ausgelegen. Einwendungen oder Anregungen aus dem Kreis der Bevölkerung
sind nicht eingegangen.
Der Beschluss ist für jedermann zur Einsicht beim Bereich 61/Stadtplanung verfügbar.
Die Karte zeigt das Gebiet, das bei einem Hochwasserereignis mit einem voraussichtlichem Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren, das sogenannte HQ 100, überflutet wird. Die Karte des anschließenden
Bereiches Richtung Entenfang ist hier nicht beigefügt, da dort keine festgesetzten Überflutungsflächen ausgewiesen sind.
Alle Karten sind zwischenzeitlich auch über www.flussgebiete.nrw.de öffentlich abrufbar.
Die im Bereich des Württemberger Weges und des Pfälzer Weges dargestellten Überflutungsflächen hat die
Verwaltung zum Anlass genommen, ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung zu beauftragen, mit welchem
baulichen und finanziellen Aufwand dieser Bereich von einer Überflutung freigehalten werden kann. In diesem Zusammenhang steht auch eine Überlegung des Dickopsbachverbandes, eine weiter Retentionsfläche
an der Stadtgrenze nach Bornheim-Sechtem für den Dickopsbach zu schaffen. Über das Ergebnis der beiden Untersuchungen, die noch dieses Jahr vorliegen sollen, wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Dickopsbachs von Stadtgrenze bis Hessenweg