Daten
Kommune
Bedburg
Größe
263 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
16.05.17, 18:00
Aktualisiert
16.05.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorstellung von Arbeitsbereichen
des Jugendamtes
Der Allgemeine
Soziale Dienst (ASD)
- Verfahren Kindeswohlgefährdung-
Dienstag, 01. März 2016
Rathaus Kaster
Gesetzliche Grundlage (ASD)
Sozialgesetzbuch SGB VIII
- §16 - 21 (Förderung der Erziehung)
- § 27 - 35 (Hilfen zur Erziehung)
- § 36 - 37 (Steuerung)
- § 41 Hilfen für junge Volljährige
Gesetzliche Grundlage (ASD)
Sozialgesetzbuch SGB VIII
- § 42 (Inobhutnahme)
- §8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Leistungen des ASD
-
Hilfen zur Erziehung
Pflegekinderdienst
Jugendgerichtshilfe
Eingliederungshilfe
Beratung (Umgang / Trennung und Scheidung)
Vormundschaften
Staatliches Wächteramt
Kindeswohlgefährdung (KWG)
§ 8a SGB VIII
Werden Anhaltspunkte der Gefährdung des Kindeswohls bekannt
→ Gefährdungseinschätzung
→ Einbezug der Eltern und Kinder/ Jugendlichen
→ Angebot von Hilfen
→ Einberufung des Gerichts
→ Inanspruchnahme externer Hilfen
→ Unterstützung bei der Abwendung von Gefahren
→ Pflicht zur Meldung
→ Recht der Inobhutnahme
KWG - Ablauf
Meldung
Meldebogen
(Erfassung Daten: Melder, Person, Eltern, Institutionen, Art und Inhalt der Meldung, Erste Bewertung)
Prüfung Zuständigkeit (extern)
Prüfung Zuständigkeit (intern)
KWG - Ablauf
Kollegiale Beratung
Risikoeinschätzung
(Elternkontakt, Kinderkontakt, Schweigepflichtsentbindung(en), Informationsgewinnung,
Schutzkonzept, Antrag HZE..)
Fachkonferenz
Ergebnis
(Ausschluss KWG – HZE – Inobhutnahme)
KWG - Daten
-
-
-
-
2016 über 50 bearbeitete Meldungen
„Nur“ bei 10% nachgewiesene Kindeswohlgefährdung
Großteil ist auf Unterstützung angewiesen
Anteil kleinerer Kinder steigt
Bindung von Ressourcen (Team / Fachkonferenz, 4 AugenPrinzip)
Aktuell 5 VZ Mitarbeiter im ASD
Hoher Dokumentationsaufwand
Psychische Belastung Mitarbeiter
Der Allgemeine Soziale Dienst -
Verfahren KWG
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit…