Daten
Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
02.03.15, 13:11
Aktualisiert
02.03.15, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 6/2015
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 04.02.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Erhöhung des pauschalierten Auslagenersatzes für die Schiedsperson
Nach dem Schiedsamtsgesetz hat die Gemeinde Merzenich die Pflicht, eine Schiedsperson zu bestellen.
Die Gemeinde hat die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen. Einnahmen erzielt die
Schiedsperson durch festgesetzte Gebühren, die der Gemeinde und der Schiedsperson je
zur Hälfte zustehen. Zahlungen in einem Schiedsverfahren werden nur bei protokollierten
Tätigkeiten der Schiedsperson fällig.
Da die Tätigkeiten einer Schiedsperson aber weit über die protokollierten Tätigkeiten hinausgehen, hatte der Rat in seiner Sitzung am 06.06.2002 einen pauschalierten Auslagenersatz von mtl. 30,00 € für die Wahrnehmung des Schiedsamtes festgelegt.
Da dieser Betrag nicht mehr auskömmlich erscheint, wurde eine entsprechende Erhöhung
beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
als Ersatz für die Auslagen, die in Zusammenhang mit nicht protokollierter Schiedsamtstätigkeit bestehen, wird der Schiedsperson ab dem 01.01.2015 ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von = 50,00 Euro mtl. gewährt.
(Harzheim)
(Weingartz)