Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erhöhung des pauschalierten Auslagenersatzes für die Schiedsperson)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
02.03.15, 13:11
Aktualisiert
02.03.15, 13:11
Beschlussvorlage (Erhöhung des pauschalierten Auslagenersatzes für die Schiedsperson)

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 6/2015 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Erhöhung des pauschalierten Auslagenersatzes für die Schiedsperson Nach dem Schiedsamtsgesetz hat die Gemeinde Merzenich die Pflicht, eine Schiedsperson zu bestellen. Die Gemeinde hat die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen. Einnahmen erzielt die Schiedsperson durch festgesetzte Gebühren, die der Gemeinde und der Schiedsperson je zur Hälfte zustehen. Zahlungen in einem Schiedsverfahren werden nur bei protokollierten Tätigkeiten der Schiedsperson fällig. Da die Tätigkeiten einer Schiedsperson aber weit über die protokollierten Tätigkeiten hinausgehen, hatte der Rat in seiner Sitzung am 06.06.2002 einen pauschalierten Auslagenersatz von mtl. 30,00 € für die Wahrnehmung des Schiedsamtes festgelegt. Da dieser Betrag nicht mehr auskömmlich erscheint, wurde eine entsprechende Erhöhung beantragt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, als Ersatz für die Auslagen, die in Zusammenhang mit nicht protokollierter Schiedsamtstätigkeit bestehen, wird der Schiedsperson ab dem 01.01.2015 ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von = 50,00 Euro mtl. gewährt. (Harzheim) (Weingartz)