Daten
Kommune
Merzenich
Größe
81 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
02.03.15, 13:11
Aktualisiert
02.03.15, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Änderung der
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Merzenich
vom 01.07.1997
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 19.03.2015 die nachstehende 2. Änderung
der Geschäftsordnung vom 01.07.1997 beschlossen:
§1
§ 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Einberufung der Ratssitzung
(1)
Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er den
Rat wenigstens alle zwei Monate einberufen.
Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine
Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen.
(2)
Die Einberufung und die Übermittlung der Beratungsunterlagen (Vorlagen, Mitteilungen) an alle
Ratsmitglieder erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege (Bereitstellung im
Ratsinformationssystem). Die näheren Einzelheiten regeln die Leitlinien "papierloser
Sitzungsdienst" (Anlage).
Auf schriftlichen Antrag können anstelle der elektronischen Übermittlung die Sitzungsunterlagen
auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
(3)
In der Einladung ist Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr sollen in der Regel
Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) beigegeben werden.
§2
§ 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
(5)
Die Niederschrift über die in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung behandelten Gegenstände
ist allen Ratsmitgliedern auf dem elektronischen Weg (Bereitstellung im Ratsinformationssystem)
zuzuleiten.
Auf schriftlichen Antrag können anstelle der elektronischen Übermittlung die Niederschriften
auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
§3
Die näheren Einzelheiten zur Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes regeln
die „Leitlinien papierloser Sitzungsdienst" – Anlage zur Geschäftsordnung des Rates
der Gemeinde Merzenich
Anlage
Leitlinien papierloser Sitzungsdienst
Grundsätze:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Merzenich nehmen grundsätzlich am papierlosen
Sitzungsdienst teil. Es erfolgt der sitzungsbezogene Unterlagentransfer (Einladungen, Vorlagen,
Mitteilungen und Niederschriften) ausschließlich auf elektronischem Wege durch Bereitstellung im
Ratsinformationssystem.
Ausnahme: Übermittlung dieser Unterlagen auf schriftlichen Antrag in Papier.
Verfahren:
Ab Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes werden das Einlegen der Sitzungsunterlagen in das
Postfach und der postalische Versand eingestellt.
Sofern die Verwaltung in Ausnahmefällen (z.B. umfangreiche Anlage o.ä.) Sitzungsunterlagen nicht in
elektronischer Form zur Verfügung stellen kann oder die Übermittlung der Sitzungsunterlagen in
Papier schriftlich beantragt wurde, werden diese in die Postfächer eingelegt oder ggfls. postalisch
übersandt.
Elektronische Ausrüstung:
Für die Nutzung des papierlosen Sitzungsdienstes ist ein IPad erforderlich.
Ratsvertretern sowie sachkundigen Bürgern wird für die Nutzung des elektronischen Sitzungsdienstes
verwaltungsseitig kostenfrei ein IPad zur Verfügung gestellt.
Alternativ kann auch mit einem eigenen Notebook (Laptop), Netbook oder IPad an dem elektronischen
Sitzungsdienst teilgenommen werden. Technische Details (z.B. Betriebssystem, Internetverbindung)
sind im Einzelfall mit der Verwaltung zu erörtern. Die Lizenzkosten für die Nutzung des papierlosen
Sitzungsdienstes (SD.NET) trägt die Verwaltung.
Weitere Ausrüstung (z.B. Drucker, Toner, Papier) wird verwaltungsseitig nicht zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus ist seitens der Teilnehmer am papierlosen Sitzungsdienst für den Datenempfang
(Download) eine Internetverbindung vorzuhalten. Hierfür anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Unabhängig davon wird in den Sitzungsräumen der Gemeindeverwaltung Merzenich für die
Teilnehmer am papierlosen Sitzungsdienst eine drahtlose Internetverbindung zur Verfügung gestellt.
Die Benutzer des elektronischen Sitzungsdienstes tragen im Rahmen ihrer Möglichkeit Gewähr dafür,
dass eine unbefugte Benutzung ausgeschlossen wird.
§4
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den
Gemeinderat in Kraft.
52399 Merzenich, den 19.03.2015
Der Bürgermeister
(Harzheim)