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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:10
Aktualisiert
09.03.15, 18:10
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW

Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten;
hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015)

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Beschlussvorlage Drucksache 5/2015 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 04.02.2015 Gemeinderat Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015 Der Erftverband hat die Vorbereitungen für die Organwahlen 2015, nämlich die Wahlen zur Delegiertenversammlung / Mitgliedergruppe 3 -Städte und Gemeinden-, aufgenommen. Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten. Nach § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) entfallen auf die Gemeinde Merzenich insgesamt 0,1557 Beitragseinheiten. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 18.02.2015 einzureichen. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wurde in der letzten Wahlperiode an Herrn Hans Willi Gilles, Titz, zur Ausübung des Stimmrechtes für die auf die Gemeinde Merzenich entfallende Beitragsteileinheit übertragen. Auf fernmündliche Anfrage bei der Gemeinde Titz, wurde sich darauf verständigt, dass die Beitragsteileinheiten auch für die nächste Legislaturperiode bei der Gemeinde Titz gebündelt werden sollen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die auf die Gemeinde Merzenich entfallende Beitragsteileinheit auf Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zu übertragen. Im Wege der Dringlichkeit wurde beschlossen, dass von einem eigenen Wahlvorschlag abgesehen wird. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wurde Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zur Ausübung des Stimmrechtes bei der Nachwahl zur Delegiertenversammlung 2015 übertragen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird sanktioniert: Im Wege der Dringlichkeit wurde beschlossen, dass von einem eigenen Wahlvorschlag abgesehen wird. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wurde Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zur Ausübung des Stimmrechtes bei der Nachwahl zur Delegiertenversammlung 2015 übertragen. (Harzheim) (Weingartz)