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Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße) Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße) Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße) Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße) Beschlussvorlage (Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-73/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: 16.05.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Auflösung der Martin-Luther-Förderschule wegen Unterschreitung der Mindestgröße Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits am 16.06.2015 musste die Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die Schließung der Martin Luther Förderschule beraten und hat diese aber einstimmig bei zwei Enthaltungen abgelehnt, obwohl die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler dauerhaft unterschritten wurde. Es bestand politischer Konsens, dass eine (auslaufende) Schließung erst in Betracht kommt, wenn eine alternative, Nachfolgebeschulung für die aktuellen Schülerinnen und Schüler der Förderschule gefunden oder geschaffen wäre. Grundsätzlich besteht aus Sicht der Verwaltung auch Einigkeit darüber, dass der Rhein-Erft-Kreis in dem über mehrere Jahre betriebenen kreisweiten Schulentwicklungsplan für Förderschulen mit dem Ziel eine einheitliche Trägerschaft für Förderschulen der Kommunen beim Rhein-Erft-Kreis anzusiedeln auf dem richtigen Weg war. Leider hat der Kreis hiervon letztlich Abstand genommen und die Verantwortung bezüglich der Beschulung den Städten zugewiesen. Ausweislich der Aussage der Bezirksregierung kann eine Stadt eine Beschulung aber nur bei einem ausreichenden Bedarf anbieten. Gerade dies ist aber aufgrund der stetig zurückgehenden Schülerzahlen gerade im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt `Lernen´ nicht (verlässlich/dauerhaft) möglich. Weder Schreiben an die Bezirksregierung noch an den Rhein-Erft-Kreis konnten dazu führen, dass es eine kreisweite Schulträgerschaft durch den Rhein-Erft-Kreis gegeben hat. Auf die Frage, ob denn die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt `Lernen´ keinen Anspruch auf den Besuch an einer Förderschule haben, antwortete die Bezirksregierung, dass die Regelbeschulung an den `originären´ Schulformen stattfindet und eine frei Schulwahl nur dann existiert, wenn es alternative Schulen überhaupt gibt. Einfacher ausgedrückt: Schüler müssen die Schule wählen, die es gibt. Einen Rechtsanspruch z.B. gegen die Stadt Bedburg existiert nicht, insbesondere dann nicht, wenn es nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler gibt, die eine solche Schule besuchen würden. Weder Politik noch Verwaltung wollten sich aber hinter dieser Aussage verschanzen und „den schwarzen Peter“ anderen zuspielen, da die Zukunft der sowieso benachteiligten Schülerinnen und Schülern viel zu wichtig ist. Die Vertreter der Städte Bergheim, Elsdorf und Bedburg haben daher frühzeitig nach alternativen Lösungen gesucht [siehe auch Vorlage WP9-126/2015 1. Ergänzung im Schul- und Bildungsausschuss am 27.09.2016]. Nachdem der Kreis sich umfassend zurückgezogen hat, blieb als langfristig sicherste Alternative nur eine Beschulung durch einen privaten Träger, da diese nicht der Mindestgrößenverordnung unterliegen. Unter Federführung der Stadt Bergheim konnten die Städte Bergheim, Elsdorf, Pulheim, Kerpen und Bedburg mit der Jakob-van-Gils-Schule, Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler zur künftigen Beschulung erarbeiten. Nach derzeitigem Plan wird die Stadt Bergheim die bereits auslaufende Helen-Keller-Schule im Sommer 2017 endgültig schließen. Ab diesem Zeitpunkt können Schülerinnen und Schüler an der Jakob-van-Gils Schule angemeldet werden, so dass eine lückenlose Beschulung an einer Förderschule möglich ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine automatische Übernahme der Schülerinnen und Schüler, da diese die freie Wahl haben, sich an dieser oder anderen Schulen anzumelden. Die Stadt Bergheim wird hierzu einen Kostenübernahmevertrag für die Bergheimer Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf `Lernen´, welche künftig die Jakob-van-Gils Schule besuchen abschließen. Beschlussvorlage WP9-73/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Um ausreichenden Schulraum vorzuhalten, wird die Jakob-van-Gils Schule mit der Stadt Bergheim eine Vereinbarung zur Nutzung eines Schulgebäudes (vorgesehen ist das Gebäude der ehemaligen Helen-Keller-Schule) treffen und dort (zumindest zu Beginn) eine Dependance ihrer Schule einrichten. Im Sommer 2018 wird dann der Schließungsbeschluss auch für die Martin-Luther-Schule in Elsdorf greifen, so dass die Schülerinnen und Schüler sich zum Sommer 2018 bei der Jakob-vanGils Schule anmelden können. Die Städte Elsdorf und Bedburg werden hierzu inhaltlich gleiche Verträge mit dem Schulträger über die Kostenübernahme für Schülerinnen und Schüler aus Bedburg bzw. Elsdorf mit dem Förderschwerpunkt `Lernen´ abschließen, damit auch Schülerinnen und Schüler aus Elsdorf und Bedburg eine echte Wahlfreiheit haben. Die Stadt Pulheim wird nach derzeitigem Kenntnisstand den gleichen Weg wählen. Seitens der Stadt Kerpen gibt es noch keine abschließende Aussage. Hierzu hat sodann der Förderschulzweckverband Bedburg-Elsdorf in seiner Sitzung am 09.03.2017 beraten und die auslaufende Schließung der Martin-Luther-Schule zum Sommer 2017 und die endgültige Schließung zum Sommer 2018 beschlossen. Vorangegangen war am Vorabend eine Elterninformation an der Schule durch Vertreter der beiden Städte. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorgehen alternativlos, es sei denn man möchte keine Alternative anbieten. Aber natürlich gibt es auch Bedenken seitens der aktuellen Elternschaft. Die Verwaltung der Stadt Bedburg nimmt die Bedenken ernst und wird, wo nötig und möglich, mit dem künftigen Träger entsprechende Gespräche führen. Schülertransport Für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten ist immer der Schulträger zuständig. Diese Kosten werden der Jakob-van-Gils-Schule aber in voller Höhe durch das Land NRW erstattet. Es wird (so die Zusage des künftigen Schulträgers), eine angemessene Schülerbeförderung erfolgen. Dies kann beispielsweise für Verbindungen ohne Umsteigenotwendigkeit die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs genauso bedeuten, wie ein Schülerspezialverkehr, wo es keine adäquaten Verbindungen gibt. Gemeinsame Beschulung mit Förderbedarf ES Das gehört zum Konzept der Jakob-van-Gils-Schule und dient auch einer angemessenen Beschulung aller Kinder mit Förderbedarfen. Grundsätzlich können die Bedenken der Eltern nachvollzogen werden. Allerdings führten genauso diese Bedenken der Elternschaft an den Förderschulen in Kreisträgerschaft, zu der aktuellen Situation. Verwaltungsseits darf es nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf gegen andere ausgespielt werden. Es müssen immer alle Schülerinnen und Schüler in die Betrachtung einbezogen werden. Um diese für die bisherigen Schülerinnen und Schüler der Martin-Luther-Schule `neue´ Situation zu berücksichtigen, sieht die Jakob-van-Gils-Schule eine Klassengröße von 10 Schülerinnen und Schüler vor. Damit ist die Klassengröße deutlich kleiner, als an der Martin-Luther-Schule. Der vollständigkeitshalber kann auch festgestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Regelschulen - als dem gesetzlich vorrangigen "Förderschulort" - letztlich auch nicht `bedarfsdifferenziert´ beschult werden, sondern im Rahmen des gemeinsamen Lernens alle Förderschwerpunkte bei deutlich größeren Klassengrößen zusammentreffen. Beschlussvorlage WP9-73/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die anstehende Landtagswahl könnte noch Änderung bringen Selbst wenn eine (künftige) Landesregierung eine Änderung der Ausrichtung anstreben würde (Aussagen, die sowas vermuten ließen, sind nicht bekannt) würde nichts daran ändern, dass eine Schule mit immer weniger Schülern kurzfristig de facto auslaufen würde. Wäre der Auflösungsbeschluss nicht durch den Zweckverband beschlossen worden, wäre dieser durch die Bezirksregierung erfolgt. Was passiert mit dem Gebäude? Die Martin-Luther-Schule wird nicht geschlossen, weil es eine Nachfolgeverwendung für das Gebäude gibt. Unabhängig von einer Verwendung des Gebäudes, musste die für Schülerinnen und Schüler bestmögliche Lösung gesucht werden. Warum Standtort in Bergheim und nicht in der Martin-Luther Schule? Diese Fragestellung ist naturgemäß für (neue) Schülerinnen und Schüler aus Elsdorf wichtiger, als für die aus Bedburg, weil man aus Bedburg auf jeden Fall fahren muss. Aber auch die Bedburger Schülerinnen und Schüler, die aktuell schon an der Martin-Luther-Schule sind, wären sicher lieber in Elsdorf geblieben. Um aber eine Beschulung aus Pulheim, Bergheim, Elsdorf und Bedburg zu ermöglichen, musste ein zentraler Standort gefunden werden. Warum wird die Martin-Luther-Schule schon im Sommer 2018 ganz und nicht auslaufend geschlossen? Tatsächlich ist ein Beschluss, eine Schule auslaufend zu schließen, eine Mogelpackung. Ausweislich der Aussage der Bezirksregierung wird eine Schule seitens der Bezirksregierung bei einer Gesamtschülerzahl von 25-30 geschlossen, da eine Versorgung mit Lehrern nicht möglich ist. Auch muss man darauf hinweisen, dass es aktuell Schülerinnen und Schüler an der MartinLuther-Schule gibt, die schon eine Schließung einer Schule mitgemacht haben und endlich einen `Anspruch´ auf eine gesicherte/verlässliche Zukunft haben. Weiterhin schildert die Schulleitung der Martin-Luther-Schule, dass es gerade für Schülerinnen und Schüler eine große Belastung darstellt, an eine `sterbende´ Schule gehen zu müssen. Haben die Lehrer der Martin-Luther-Schule Einfluss auf das pädagogische Konzept der neuen Schule? Auch wenn die Jakob-van-Gils-Schule ein eigenes Konzept erstellen muss und die Klassen anders zusammengesetzt werden, als es an der Martin-Luther Schule der Fall war, kann und sollte es Gespräche zwischen den pädagogischen Kräften der Schulen geben. Dies würde am besten funktionieren, wenn folgender Punkt realisiert werden kann. Können Lehrerinnen / Lehrer der Martin-Luther-Schule an die Jakob-van-Gils-Schule wechseln? Hier ging es den Eltern nicht um die Arbeitssicherheit der Lehrer, sondern um die Erhaltung des gewohnten Umfeldes für die Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl es einen erheblichen Mangel an Förderschullehrern gibt und die Bezirksregierung sich regelmäßig gegen eine Abordnung dieser Lehrer/innen (Beamten) zu einem privaten Schulträgers ausspricht, konnten die Verwaltungen der Städte mit einem gemeinsamen Auftreten bei der Bezirksregierung hier eine Ausnahme erwirken. Es wäre auch sehr verwunderlich gewesen, wenn die `alleingelassenen´ Städte eine Lösung für Schülerinnen und Schüler finden und der Träger keine Lehrer/innen erhalten kann. Eine Abordnung ist grundsätzlich für 5 Jahre möglich und bedeutet für die abgeordneten Beamten keine Nachteile. Letztlich muss es unser aller Ziel sein, den Teufelskreislauf von schließenden Förderschulen zu durchbrechen, damit es nicht mehr dazu kommt, dass Schülerinnen und Schüler von einer Schule zu nächsten weitergegeben werden (müssen). Beschlussvorlage WP9-73/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Verwaltung beabsichtigt in absehbarer Zeit den zu schließenden Vertrag als laufendes Geschäft der Verwaltung mit dem Schulträger abzuschließen. Da sich die Stadt Bedburg im genehmigten HSK befindet, dürfen – so die Aussage des Rhein-ErftKreises – zusätzliche / neue freiwillige Leistungen nur eingegangen werden, soweit andere hierfür eingespart werden. Auch wenn es – wie oben ausgeführt – aus Sicht der Verwaltung keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den privaten Schulträger (mit) zu finanzieren, wären die Kosten bei einer kreisweiten Lösung in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises über die Kreisumlage finanziert worden. Zudem kann darauf verwiesen werden, dass die Kosten für den Schulzweckverband deutlich höher lagen, als dies voraussichtlich in Zukunft bei einem privaten Schulträger der Fall sein wird. Natürlich ist dies auch dem Umstand geschuldet, dass die Zahl der Förderschüler deutlich gesunken ist. Bei aktuell 30 Schülerinnen und Schüler (dies werden bis zum Sommer 2018 nochmals deutlich weniger) aus Bedburg, kämen Kosten von rund 36.000 € auf die Stadt Bedburg zu. Aktuell sind im Haushalt für das Jahr 2017 rund 177.000 € als Zweckverbandsumlage eingeplant. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an Förderschulen ist aufgrund sich verändernder Zahlen der Schülerinnen und Schüler in Bedburg mit entsprechenden Förderbedarfen nicht planbar. Daher ist die Lösung mittels eines privaten Schulträgers am verlässlichsten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-73/2017 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 5