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Mitteilungsvorlage LIL/GM (Bericht zum Energie- und Klimamanagement)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,9 MB
Datum
14.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26

Inhalt der Datei

e&u energiebüro gmbh Markgrafenstraße 3 33602 Bielefeld Tel.: 0521/173144 Fax: 0521/173294 Internet: www.eundu-online.de E-Mail: info@eundu-online.de Konzept für ein Energie- und Klimaschutzmanagment für die Gemeinde Leopoldshöhe Michael Brieden-Segler Dipl.-Ing. Hubert Grobecker Bielefeld, den 7.7.2009 e&u energiebüro 2 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung........................................................................................................................4 2 Zusammenfassung ..........................................................................................................5 3 Was ist Energie- und Klimaschutzmanagement ...............................................................6 4 5 6 3.1 Verbrauchscontrolling 7 3.2 Kostencontrolling 12 3.3 Anlagenbetrieb 13 3.4 Beschaffung 14 3.5 Energetische Gebäudesanierung/Neubau 14 3.6 Energieausweise und Kennwerte 15 3.7 Kommunikation 18 Bestandsaufnahme .......................................................................................................20 4.1 Verwaltungsorganisation 20 4.2 Verbrauchserfassung 20 4.3 Anlagenbetrieb 20 4.4 Beschaffung 21 4.5 Kommunikation 22 Hilfsmittel eines Energie- und Klimamanagements .......................................................23 5.1 EDV-Programme zum Energiemanagement 23 5.2 Anlagensteuerung 24 Vorschläge ....................................................................................................................28 6.1 Verwaltungsorganisation 28 6.2 Verbrauchserfassung, Controlling, 28 6.3 Energiebericht/Kommunikation 30 e&u energiebüro 7 3 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.4 Anlagenbetrieb 31 6.5 Personalbedarf 35 6.6 Gebäudeunterhaltung und Investitionsplanung 37 6.7 Aufwand des Aufbaus eines Energie- und Klimaschutzmanagements 42 Anhang .........................................................................................................................46 7.1 Fragebogen 46 7.2 Dienstanweisung Energie/Klima 52 7.3 Beschwerdebuch 60 e&u energiebüro 1 4 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Einleitung Im Dezember 2008 beauftragte die Gemeinde Leopoldshöhe die e&u energiebüro gmbh mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die eigenen Liegenschaften. In diesem Rahmen soll u. a. ein Klimaschutzmanagementkonzept für die Liegenschaften entwickelt werden. Darüber hinaus werden die Liegenschaften der Gemeinde energetisch analysiert und Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung sowie zur CO2-Reduzierung entwickelt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, den CO2-Ausstoß der gemeindeeigenen Gebäude nachhaltig zu senken. Zudem werden Maßnahmen zur Energiekostsenkung erarbeitet mit dem Ziel, den Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe nachhaltig zu entlasten. Im ersten Teil dieses Berichtes werden Grundsätze eines Energie- und Klimaschutzmanagements dargestellt. Zentraler Ansatzpunkt für ein Klimaschutzmanagement der eigenen Liegenschaften ist der Energieverbrauch der Gebäude. Ausgangspunkt ist daher die derzeitige Organisation der Energiebewirtschaftung. Im zweiten Schritt werden die sinnvollen Bestandteile eines Energie- und Klimamanagements dargestellt. Hierauf aufbauend werden für die Gemeinde Leopoldshöhe realisierbare Möglichkeiten eines Energie- und Klimaschutzmanagements entwickelt. e&u energiebüro 2 5 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Zusammenfassung Unter Energiemanagement versteht man die Zusammenfassung aller für die Energiebewirtschaftung relevanten Angelegenheiten wie z. B. Energiebeschaffung, Anlagenüberwachung, Verbrauchs- und Kostencontrolling oder Investitionsplanung. Die Einbeziehung umweltrelevanter Faktoren - insbesondere den CO2-Ausstoß – macht das Energiemanagement zum Klimaschutzmanagement. In Leopoldshöhe sind einige Elemente eines Klimaschutzmanagements bereits vorhanden. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsorganisation und die Anlagenbetreuung. Damit ist eine gute Grundlage gelegt für die Einführung eines umfassenden Energie- und Klimaschutzmanagements. Zusätzlich eingeführt werden sollten insbesondere folgende Elemente: Die monatliche Verbrauchserfassung durch Beschaffung eines Energiemanagementprogramms die jährliche Erstellung eines Energieberichts die explizite Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten im Rahmen der Sanierungsplanung die Schulung von Hausmeistern und Gebäudebetreuern Die Erstellung einer Dienstanweisung zum Anlagebetrieb sowie die Einführung eines Beschwerdebuches. Eine zentrale Aufschaltung der Gebäudeleittechnik ist in Leopoldshöhe nicht sinnvoll. Um diese zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können ist die Schaffung einer halbe Stelle erforderlich. Die Kosten dieser Stelle dürften sich durch die hierdurch erreichte Energiekosteneinsparung mehr als refinanzieren. Für die Anlaufphase sollte im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutzinitiative“ ein Förderantrag gestellt werden, durch den ein Zuschuss in Höhe von 80 % der Personalkosten für drei Jahre möglich ist. e&u energiebüro 3 6 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Was ist Energie- und Klimaschutzmanagement Grundsätzlich bedeutet Energiemanagement die Zusammenfassung aller Aufgaben, die mit der Nutzung von Energie in den Gebäuden zusammen hängen. Zusätzlich sind im Rahmen eines Klimaschutzmanagements die Auswirkungen auf Treibhausgase sowie sonstige Schadstoffe, die mit dem Verbrauch1 von Energie sowie den hierdurch verursachten Zusammenhängen verbunden sind, zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Verbrauchscontrolling: Regelmäßige Verbrauchserfassung und –auswertung Kostencontrolling: Systematische Erfassung und Auswertung der Energiekosten Betriebsüberwachung: Energieoptimierter Betrieb der Regelungsanlagen Energieausweise und Kennwerte: Bildung von Kennwerten für Wärme- und Stromverbräuche bzw. -bedarfe sowie Aushang von Energieausweisen Kommunikation: Erstellung eines Energieberichts sowie Kommunikation der Ergebnisse verwaltungsintern, in politischen Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit Beschaffung: Energieoptimierte Beschaffung von Geräten, Beleuchtungskörpern etc. Gebäudesanierung: Erstellung eines Gebäudesanierungskonzeptes, bei dem Fragen der Energieeinsparung berücksichtigt werden. Diese Aufgaben eines Energiemanagements wurden seit den achtziger Jahren entwickelt und sind üblicher Bestandteil des Energiemanagements. Im Rahmen der Anforderungen an den Klimaschutz spielt zunehmend die Frage der Reduzierung von Treibhausgasen und insbesondere von Kohlendioxid (CO2) eine Rolle. Daher wird das Energiemanagement erweitert um ein Klimaschutzmanagement. Erfahrungen zeigen, dass durch ein systematisches Energiemanagement die Energieverbräuche sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten um 10- 15 % gesenkt werden können, ohne dass größere Investitionen erforderlich sind. Im Rahmen einer energieoptimierten Gebäudeplanung können die dauerhaft anfallenden Verbräuche und Kosten je nach Gebäudezustand durch wirtschaftliche Maßnahmen um 50 – 80 % gesenkt werden. Damit kann eine nachhaltige Verbesserung der Finanzsituation einer Kommune erreicht werden. 1 Physikalisch betrachtet wird Energie nicht verbraucht, sondern in eine andere Form umgewandelt. Umgangssprachlich hat sich allerdings der Begriff „Energieverbrauch“ durchgesetzt. Daher wird im Folgenden dieser Begriff weiter verwandt. e&u energiebüro 7 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Abbildung 1: Was ist Energiemanagement? 3.1 Verbrauchscontrolling Unter Verbrauchscontrolling versteht man die regelmäßige Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche. Nicht selten erfolgt ein solches Controlling nur jährlich; d.h. eine unterjährige Kontrolle, die ein bewusstes Gegensteuern ermöglicht, findet nicht statt. In der Folge bleiben erhöhte Verbräuche über einen längeren Zeitraum unentdeckt. Diese Zeiträume sind eindeutig zu lang. Oft werden bei der jährlichen Kontrolle auch nur die Kosten verglichen. Für das Energiemanagement ist jedoch erst einmal der Verbrauch entscheidend. Die Kosten sind hierzu proportional, besitzen aber eine Eigendynamik. Verbrauchssenkungen ergeben somit nicht zwingend eine Kostensenkung. Zu einem Verbrauchscontrolling gehören folgende Elemente Die monatliche Erfassung der Zählerstände Die zeitnahe Auswertung der Verbräuche und Abgleich mit Vorjahren Die jährliche Auswertung der Verbräuche und die Betrachtung von längerfristigen Trends. e&u energiebüro 8 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 3.1.1 Monatliche Erfassung der Zählerstände Um kurzfristig negativen Trends entgegenwirken zu können ist eine monatliche Verbrauchserfassung erforderlich. Diese kann durch Formulare oder – bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen – durch ein zentrales Gebäudemanagement erfolgen. Formulare Beispielhaft ist in Abbildung 2 ein Formular zur Verbrauchserfassung abgebildet. Im oberen Teil werden die Gebäudedaten angegeben, insbesondere auch der Ansprechpartner (z. B. Hausmeister, Gebäudebetreuer) um eventuell erforderliche Rückfragen zu ermöglichen. Wichtig ist die Angabe des Ablesedatums, um bei unterschiedlich langen Zeiträumen der Ablesung einen monatlichen Abgleich vornehmen zu können. Grundsätzlich sollte die Ablesung am 1. Arbeitstag im Monat erfolgen. Erfahrungsgemäß ist dies kein Problem, wenn ein Energiemanagement einmal installiert ist. Im Weiteren werden die Zählerstände für Strom, Wärme und Wasser eingetragen. Bei Strom sind auch - zumindest beim ersten Eintrag – die Zählerfaktoren anzugeben, da dieses zur Errechnung des Stromverbrauchs benötigt wird. Es hat sich als nicht sinnvoll erwiesen, wenn die Hausmeister/Gebäudebetreuer auf dem Datenbogen selbst eine Berechnung des Verbrauchs vornehmen oder sogar nur die errechneten Verbräuche und nicht die Zählerstände angeben. Dies führt regelmäßig zu Fehlern. Zudem bedeutet es eine Doppelarbeit, da die Zählerstände ohnehin in eine EDV eingegeben werden müssen. Sinnvoller ist es daher, den Hausmeistern bzw. Gebäudebetreuern Zwischenauswertungen zukommen zu lassen. Angegeben werden sollte auch, ob es besondere Vorkommnisse gab, die den Verbrauch beeinflusst haben könnten, wie z. B. Schul- oder Stadtteilfeste, Rohrbrüche, Bauarbeiten oder ähnliches. Hierdurch können Schwankungen im monatlichen Verbrauch erklärbar sein. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Formulare ist, dass die Hausmeister bzw. Gebäudebetreuer sich mit dem Thema „Energieverbrauch“ regelmäßig auseinandersetzen müssen. Dieses psychologische Element sollte nicht unterschätzt werden, da hierdurch das Bewusstsein für Energie sparendes Verhalten geschärft wird. Die Verbrauchsdaten sollten regelmäßig am ersten Arbeitstag im Monat erfasst und dann unmittelbar an die Bauverwaltung übermittelt werden. e&u energiebüro 9 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Abbildung 2: Datenbogen zur Verbrauchserfassung e&u energiebüro 10 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Zentrale Gebäudeleittechnik Sind die Regelungsanlagen zentral auf einen Rechner in der Bauverwaltung aufgeschaltet, so ist von diesem zentralen Rechner aus eine Auswertung der monatlichen Verbräuche möglich. Hierdurch ist der Zugriff auf die Daten schneller möglich als bei der Datenbeschaffung durch Formulare. Zudem können Fehler bei der Datenerfassung minimiert werden. Auf eine ausreichende personelle Ausstattung der Bauverwaltung zur Erledigung dieser Art der Verbrauchserfassung ist zu achten. Der Nachteil dieser Methode ist, dass die Hausmeister bzw. Gebäudebetreuer in das Energiemanagement nicht mehr einbezogen sind. Weitere Ausführungen zur zentralen Gebäudeleittechnik vgl. Kap. 5.2.2. 3.1.2 Auswertung der Verbräuche Der weitere Schritt im Rahmen des Verbrauchscontrollings ist die zeitnahe Auswertung der erfassten Zählerstände. Hierzu sollte EDV eingesetzt werden. Weitere Ausführungen zur Auswahl von EDV-Programmen siehe Kap. 5.1. Da der Heizwärmeverbrauch wesentlich von der Außentemperatur abhängig ist, müssen die Wärmeverbräuche witterungsbereinigt werden. Der Rechengang hierfür findet sich in der VDI 3807, Blatt 12. Grundlage für die Witterungsbereinigung sind monatliche Gradtagszahlen. Diese können von örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder benachbarten Wetterstationen bezogen werden. Nur die witterungsbereinigten Verbrauchsdaten sind geeignet, um eine Verbrauchsentwicklung beurteilen zu können. Neben den jährlichen Auswertungen sind die monatlichen insofern interessant, als daran Verbesserungen oder Verschlechterungen beim Betrieb der Anlagen dokumentiert werden können. Im Vergleich der monatlichen Heizenergieverbräuche in Abbildung 3 wird deutlich, dass in den Monaten April bis September die Regelungseinstellungen optimiert wurden, da die Verbrauchskurve systematisch unterhalb der Ausgangskurve liegt. 2 VDI 3807, Blatt 1; Energie- und Wasserverbrauchskennwerte für Gebäude, März 2007 e&u energiebüro 11 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe kWh Verwaltungsgebäude (100 MA) Heizenergie (witterungsbereinigt) 45000 40000 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 1 2 3 4 5 6 7 Referenz 8 9 10 11 12 2004 Abbildung 3: Vergleich der monatlichen Heizenergieverbräuche eines Verwaltungsgebäudes Das in Abbildung 4 gezeigte Beispiel des Heizwärmeverbrauchs einer Schule für zwei Jahre zeigt, dass im Ist-Jahr die Anlagen im Sommer abgeschaltet wurden und dadurch erhebliche Mengen an Energie eingespart wurden. Ohne eine monatliche Verbrauchserfassung wäre dies nicht nachprüfbar. kWh Realschule 1 Wärme 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 1 2 3 4 5 6 Ist-Jahr 7 8 9 10 11 12 Ausgangsjahr Abbildung 4: Monatliche Heizenergieverbräuche einer Schule – Sommerabschaltung Die Hausmeister/Gebäudebetreuer sollten unterjährig eine Rückmeldung über die Verbrauchserfassung erhalten; als Zeitpunkte bieten sich die Auswertung zum 30.4. an sowie die zum 31.10., da dann Schwankungen zum Zeitpunkt der Oster- bzw. Herbstferien berücksichtigt werden können. e&u energiebüro 12 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 3.1.3 Jährliche Auswertung Neben der monatlichen Auswertung erfolgt im Rahmen des Energiemanagements eine jährliche Auswertung. Diese bildet die Basis für das Kostencontrolling. In diesem Rahmen werden die Verbräuche der vergangenen Jahre miteinander verglichen, so dass Entwicklungstendenzen deutlich werden. Die Heizenergieverbräuche sind absolut und witterungsbereinigt darzustellen. Diese Auswertung mündet in den Energiebericht. 3.2 Kostencontrolling Das Kostencontrolling baut auf der Verbrauchsauswertung auf. Während ein Ziel des Verbrauchscontrollings ist, die Energieverbräuche zu minimieren, werden beim Kostencontrolling zusätzlich die anfallenden Kosten berücksichtigt. Hierzu zählen Grundkosten: Hierbei handelt es sich um Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen. Hierzu zählen z. B. Zählerkosten aber auch Fixkosten für eine bestellte Wärmeleistung. Die Grundkosten können in der Regel nicht reduziert werden. Bei den Fixkosten für bestellte Wärmeleistung können die Kosten aber gesenkt werden, wenn durch eine genaue Berechnung der Heizlast die Wärmeleistung reduziert werden kann. Arbeitskosten: Arbeitskosten sind unmittelbar vom Verbrauch abhängig. Eine Einsparung an Energie führt damit unmittelbar zu einer Kostenentlastung Leistungskosten: Für die abgenommene Leistung – insbesondere bei Strom – wird bei bestimmten Sonderverträgen ein Leistungspreis fällig. Dieser berechnet sich üblicherweise aus dem höchsten Viertelstundenwert eines Monats. Das Absenken von Leistungsspitzen ist daher ein nicht zu unterschätzende Element der Kosteneinsparung. Zum Kostencontrolling gehört die regelmäßige Überprüfung der Bezugsverträge sowie ggfls. deren Neuausschreibung. Hierbei können ggfls. Kosten gesenkt werden. Es können neben der Anforderung einer kostengünstigen Versorgung zusätzlich ökologische Kriterien im Rahmen einer Ausschreibung vorgegeben werden. e&u energiebüro 13 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 3.3 Anlagenbetrieb Der Betrieb der Anlagen umfasst die regelmäßige Wartung und Instandsetzung; diese ist als Pflichtaufgabe in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in § 11, Abs. 3 und § 12 festgeschrieben. Die sachgerechte Bedienung der Anlagen (vgl. EnEV § 11, Abs. 2 und 3); hierzu zählen insbesondere die Einstellung von Heizkurven und Zeitschaltuhren sowie eine stichprobenhafte Überprüfung von Raumlufttemperaturen durch Dauertemperaturmessungen. Durch den richtigen Betrieb der Anlagen und insbesondere die Einstellung von Heizkurven und Zeitschaltuhren besteht ein erhebliches Einsparpotenzial. Da die Anlagen bei Erstinstallation üblicherweise in „Werkseinstellung“ programmiert sind, sind sie in der Regel nicht an den Betrieb des konkreten Gebäudes angepasst. Für den Betrieb der Anlagen sollte es eine Dienstanweisung geben, um allen Beteiligten eine Sicherheit zu geben, wie z. B. Temperaturen eingestellt werden sollen. Es sollten einmal pro Jahr in den Gebäuden einwöchige Dauertemperaturmessungen durchgeführt werden, mit deren Hilfe geprüft wird, ob die Raumtemperaturen entsprechend den in der zentralen Regelung eingestellten Bedingungen reagieren. Durch diese Messungen kann der Anlagenbetrieb erheblich optimiert werden. Insbesondere kann überprüft werden, ob Nacht- und Wochenendabsenkungen effizient arbeiten. Abbildung 5: Temperatur- und Feuchtemessung eines Bürogebäudes In besonderen Räumen wie z. B. Schwimmbädern aber auch in Verwaltungsgebäuden sollte zur Temperatur zusätzlich die Raumluftfeuchte gemessen werden. e&u energiebüro 14 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Diejenigen, die die Anlagen bedienen, sollten fachkundig sein. Diese Aufgabe wird üblicherweise den Hausmeistern in Schulen und ähnlichen Einrichtungen übertragen. In der Praxis stellt sich zum Teil heraus, dass die erforderlichen Kenntnisse nicht ausreichend sind. Problematischer ist es in der Regel in kleineren Gebäuden wie Kindergärten, Feuerwehrgerätehäusern oder Sportheimen. Hier gibt es oft keine Fachkundigen, die die Anlagen bedienen. Vielmehr erfolgt die Bedienung oft durch Kindergartenleiterinnen oder ehrenamtliche Vereinsmitglieder. Hierdurch leidet die Energieeffizienz des Anlagenbetriebes. 3.4 Beschaffung Unter Beschaffung ist die Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung in kleinerem Umfang zu verstehen. Hierzu zählt z. B. der Ersatz defekter Leuchtmittel, die Reparatur von Armaturen etc. Festzulegen ist, in welchem Umfang Hausmeister oder Gebäudebetreuer selbständig die Beschaffung vornehmen können. Unabhängig davon, ob die Beschaffung dezentral oder über eine zentrale Beschaffungsstelle erfolgt, sind die einzuhaltenden energetischen Standards für die Beschaffung festzulegen. 3.5 Energetische Gebäudesanierung/Neubau Die energetische Gebäudesanierung dient der Werterhaltung der Gebäude sowie einer nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit beim Betrieb der Gebäude durch Absenkung der Energiekosten. Im Rahmen eines Energie- und Klimaschutzmanagements sollten im Rahmen einer Prioritätenliste zur Investitionsplanung die Kriterien „Energieeffizienz“ und „CO2-Emissionen“ als wesentliche Kriterien zur Priorisierung aufgenommen werden. 3.5.1 Neubau Die Neubautätigkeit hat bei Kommunen nur noch eine geringe Bedeutung. Es handelt sich in erster Linie um An- und Umbauten im Rahmen des Ganztagsbetriebs von Schulen Dabei sind grundsätzlich die Mindestanforderungen der EnEV einzuhalten. Diese werden in 2009 und 2012 verschärft werden. Es ist empfehlenswert, bei heutigen Neubauten bereits e&u energiebüro 15 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe die zukünftigen Anforderungen einzuhalten und sich in Richtung „Passivhausstandard“ 3 zu orientieren. 3.5.2 Sanierung Bedeutsamer als der Neubau ist für eine Reduzierung der Treibhausgase die energetische Sanierung der Bestandsbauten. Daher sollte bei jeder Sanierungsmaßnahme geprüft werden, wie der energetische Zustand des Gebäudes verbessert werden kann. Üblicherweise erfolgen Gebäudesanierungen nach der Notwendigkeit der unmittelbaren Schadensreparatur. Gleichzeitig werden Prioritätenlisten zur Gebäudesanierung erstellt. Sinnvoll ist es, das Kriterium „Energieeffizienz“ als Bestandteil bei der Erstellung von Sanierungsprioritäten aufzunehmen. 3.6 Energieausweise und Kennwerte Kennwerte ermöglichen es, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuordnen und zu bewerten. Als Kennwert wird üblicherweise der Verbrauch pro m² beheizter/gekühlter Fläche gewählt. Durch den Vergleich der Kennwerte des konkreten Gebäudes mit bundesweiten Durchschnittswerten können erste Aussagen zur Energieeffizienz des Gebäudes gemacht werden. Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen vor bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Zudem müssen in Nichtwohngebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und in denen Publikumsverkehr herrscht, spätestens ab dem 1.7.2009 Energieausweise öffentlich ausgehängt werden, sofern sie mehr als 1000 m² Nutzfläche umfassen. Dies ist in Schulen und dem Rathaus der Fall. Sofern lediglich der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen genüge getan werden soll, reicht ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis. Sofern eine Sanierungsplanung der öffentlichen Gebäude erstellt werden soll, ist eine ausführliche Energieanalyse erforderlich, wie sie für die Gebäude in Leopoldshöhe erstellt wurde. 3 Als Passivhaus wird ein Gebäude bezeichnet, das einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m² erreicht. Zudem sind Anforderungen an die Begrenzung des Strombedarfs zu erfüllen. e&u energiebüro 16 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Abbildung 6: Ausweise für öffentliche Einrichtungen In der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand“ 4 hat der Bundesbauminister die festgelegt, wie Energiekennwerte ermittelt werden und zudem Vergleichskennwerte von zahlreichen Gebäudetypen angegeben. Ausgewählte Kennwerte insbesondere für Bildungseinrichtungen sind in Abbildung 7 dargestellt. 4 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäu- debestand; Berlin, 26.07.2007 e&u energiebüro 17 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Abbildung 7: Energiekennwerte, aus „Regeln....“ e&u energiebüro 18 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 3.7 Kommunikation Energiemanagement bedeutet nicht nur die Organisation des technischen Verwaltungsablaufs. Vielmehr ist ein hohes Maß an Kommunikation erforderlich, da verschiedene Ebenen innerhalb der Verwaltung zusammenarbeiten müssen. Zudem müssen Entscheidungen des Verwaltungsvorstandes und der Politik vorbereitet werden. 3.7.1 Laufende Kommunikation Die laufende bzw. unterjährige Kommunikation beinhaltet wesentlich die Kommunikation zwischen dem Energiebeauftragten und den Hausmeistern/Gebäudebetreuern. Hierbei geht es vor allem um Zählerablesungen Rückmeldungen über Verbrauchsentwicklungen an die Hausmeister/Gebäudebetreuer Schnelle Beseitigung von Mängeln Insbesondere die Rückmeldung an die Hausmeister/Gebäudebetreuer sowie die schnelle Beseitigung von kleineren Mängeln sind erforderlich. Die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, sich mit dem Thema Energie sparen auseinander zu setzen steigt spürbar, wenn deren Anregungen ernst genommen werden und schnell reagiert wird. Umgekehrt ist häufig ein Nachlassen des Engagements bis hin zu „inneren Emigration“ festzustellen, wenn die Kommunikation des Energiebeauftragten in die einzelnen Objekte nicht funktioniert. 3.7.2 Energiebericht In einem Energiebericht werden die Entwicklungen von Verbräuchen und Kosten für ein aktuelles Jahr dargestellt. Zudem sollen Trends über mehrere Jahre sichtbar werden. Der Energiebericht richtet sich an verschiedene Adressaten. Hierzu zählen insbesondere: Verwaltungsvorstand Bauverwaltung Hausmeister/Gebäudebetreuer e&u energiebüro 19 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Politik Öffentlichkeit Abbildung 8: Energiebericht – für wen? Der Bericht sollte einmal jährlich erstellt werden. Er sollte sowohl einen allgemein verständlichen Teil enthalten, der sich wesentlich an die Nichtfachleute richtet, als auch eine Dokumentation, aus der die Entwicklung detailliert nachvollzogen werden können. Der Energiebericht ist damit die Grundlage für das Energiemanagement in den kommenden Jahren. e&u energiebüro 4 20 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Bestandsaufnahme Um Vorschläge für ein Energie- und Klimaschutzmanagement in der Gemeinde Leopoldshöhe zu erarbeiten, wurde zunächst mittels eines Erhebungsbogens eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Energiemanagements vorgenommen. Zudem wurden Gespräche mit verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Leopoldshöhe geführt. 4.1 Verwaltungsorganisation Die Zuständigkeiten für Energiefragen sind im Gebäudemanagement zusammengefasst. Die Verantwortung teilt sich auf in den technischen Gebäudebetrieb sowie den kaufmännischen. Damit gibt es zwar ein Finanzcontrolling, aber kein Energieverbrauchscontrolling. Die Hausmeister unterstehen dem Gebäudemanagement. 4.2 Verbrauchserfassung Eine laufende unterjährige Verbrauchserfassung findet derzeit in Leopoldshöhe nicht statt. Lediglich in der Gesamtschule erfolgt im Rahmen des Energiesparprojektes eine monatliche Verbrauchserfassung. Diese wird von einer Mitarbeiterin der Schulverwaltung ausgewertet. Eine weitere Auswertung im Rahmen der Gebäudewirtschaft erfolgt nicht. 4.3 Anlagenbetrieb Die Anlagenbedienung der größeren Gebäude erfolgt durch die jeweiligen fest zugeordneten Hausmeister. Für die meisten Gebäude sind Hausmeister verantwortlich, die auch die Heizungsanlagen bedienen. Für die Feuerwache, den Bauhof sowie die drei Sporthäuser gibt es keine dem Gebäudemanagement unterstellten Hausmeister. Bei der Feuerwache wird diese Aufgabe von der Feuerwehr wahrgenommen, beim Bauhof erfolgt die Bedienung und Pflege der Anlagen durch Mitarbeiter. Die Anlagen in den drei Sporthäusern werden von Vereinsmitgliedern bedient. e&u energiebüro 21 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Eine zentrale Schulung für Hausmeister bzw. Gebäudebetreuer hat in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Einzelne Hausmeister haben an Schulungen von Dritten teilgenommen. Eine Schulung für Einrichtungsleitungen oder ehrenamtlich Tätige gab es nicht. Eine Dienstanweisung zum energieeffizienten Betrieb der Anlagen gibt es in Leopoldshöhe derzeit nicht. Die Hausmeister/Gebäudebetreuer sind nur vereinzelt mit Messgeräten ausgestattet. Jeder Hausmeister/Gebäudebetreuer der größeren Objekte sollte zumindest über ein eigenes Digitalthermometer verfügen. Zudem sollten zentral ein Luxmeter, ein Infrarotthermometer sowie ein Digitalthermometer verfügbar sein. Regelmäßige Dauertemperaturmessungen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Regelungen finden nicht statt. Die Heizungsanlagen werden jährlich gewartet. Kürzlich erfolgte eine Hygieneuntersuchung der Lüftungsanlagen. 4.4 Beschaffung 4.4.1 Materialbeschaffung Eine eigenständige Beschaffungsstelle existiert nicht. Kleinere Reparaturen werden von den Hausmeistern nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement selbst ausgeführt. Größere Reparaturen werden vom Gebäudemanagement beauftragt. Eine Kriterienliste bzgl. der Produktauswahl, in der Energieeffizienz oder CO2-Emissionen als Auswahlkriterium enthalten sind, existiert nicht. 4.4.2 Energiebeschaffung Der Liefervertrag für Strom besteht mit E.ON-Westfalen-Weser und endet am 31.12.2009. derzeit wird im Rahmen einer Kooperation von 9 lippischen Kommunen eine gemeinsame Ausschreibung des Stromlieferungsvertrages vorbereitet. Erdgas wird in einem Teilgebiet von den Stadtwerken Bielefeld, in einem anderen Gebiet von RWE geliefert. Vertragsgespräche für neue Gasverträge werden derzeit nicht geführt. e&u energiebüro 22 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Rechtzeitig vor diesen Terminen sollten die Kriterien festgelegt werden, nach denen die Strom- bzw. Gasbeschaffung der nächsten Vertragsperiode erfolgen soll. 4.5 Kommunikation Eine unterjährige Kommunikation zwischen dem Gebäudemanagement und den Einrichtungen erfolgt im Wesentlichen, sofern Mängel beseitigt werden müssen. Diese Kommunikation, in die insbesondere die Hausmeister einbezogen sind, wird im Wesentlichen von den Beteiligten als gut bewertet. Die Ursache dürften insbesondere in der überschaubaren Größe und Struktur der Gemeinde Leopoldshöhe liegen, in deren Rahmen - anders als in Großstädten – persönliche Beziehungen zu allen Beteiligten möglich sind. Einen Energiebericht gibt es bisher nicht. Energieausweise bzw. Kennwerte wurden bisher nicht erstellt. Sie werden mit den Gebäudeuntersuchungen, die parallel zu dem Konzept zum Energie- und Klimaschutzmanagement erstellt werden, erstmalig vorliegen. Eine Übersicht über die Verbrauchskennwerte findet sich im Anhang. e&u energiebüro 5 23 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Hilfsmittel eines Energie- und Klimamanagements 5.1 EDV-Programme zum Energiemanagement Grundlage jeden Energiemanagements ist die Verbrauchserfassung. Die erhaltenen Daten bilden die Grundlage für die Bewertung des Erfolges der durchgeführten Maßnahmen. Die Daten müssen jedoch ausgewertet und verglichen werden. Einfache Tabellenprogramme wie z.B. Excel sind dafür einsetzbar. Sie erfordern jedoch die eigene Programmierung, so dass es für andere Mitarbeiter oft schwierig ist die Berechnungen nachzuvollziehen. Dazu kommt, dass im Laufe der Zeit die Datenmengen deutlich ansteigen und die Verwaltung immer aufwändiger wird. Hier helfen Energiemanagementprogramme, die auf dem Softwaremarkt erhältlich sind. Mit einfachen Eingabemasken können die Daten eingegeben und ausgewertet werden. Die Programme müssen mindestens folgende Merkmale aufweisen: Anlegen von Gebäuden und Gebäudeteilen Anlegen von Zählern und Unter- und Zwischenzählern Anlegen von Kostenstellen Chronologische Verwaltung der angelegten Zahler Plausibilitätskontrollen bei der Eingabe der Daten Auswertung der Daten nach Gebäuden, Gebäudeteilen, Zählern und Gebäudegruppen Witterungsbereinigung der Wärmedaten Darstellung der Ergebnisse in tabellarischer und grafischer Form Erstellen von Kenndaten Meldungen bei ungewöhnlichen Abweichungen Erstellung von Rückmeldungen an die Gebäude Erstellung eines editierbaren Energieberichtes Unterstützung durch den Softwarehersteller Weiterhin sind z.B. folgende Funktionen vorteilhaft: Einlesen von Fremddaten (z.B. Zählerdaten des Versorgungsunternehmens) e&u energiebüro 24 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Datenerfassung über Internet oder E-Mail Verfügbarkeit der Daten im Internet Standardisierte Schnittstellen Verschiedene Softwarehersteller bieten entsprechende Programme an. Dabei ist an den Programmen zu erkennen, aus welcher Entwicklungsrichtung die Programme kommen. So haben z.B. Hersteller von Regelungsprogrammen als Zusatz Energiemanagementprogramme entwickelt. Andere kommen aus dem klassischen Energiemanagment und haben die Verbrauchsstruktur im Zentrum stehen. Wieder andere entstammen der Finanzverwaltung und haben sich auf die Verbrauchswerte ausgeweitet. In einer sorgsamen Abwägung muss dann das jeweils geeignete Programm gefunden werden. Auch sind Programme für große Einheiten, wie Großstädte, und andere für kleinere Städte und Gemeinden erhältlich. Die Kosten für diese Systeme können daher zwischen 2.000 und mehreren 10.000 € liegen. Weiterhin ist zu bedenken, wie das Programm in die vorhandene Softwarelandschaft passt. Mit einem angemessenen Programm kann die Erfassung und Verwaltung der Verbrauchsdaten effektiv erfolgen. Die einfache und überschaubare Bedienung und die sichere Funktion sind erforderlich und helfen die Verbrauchsüberwachung zeitnah zu gewährleisten. 5.2 Anlagensteuerung Die Anlagen der Heizungs- und Lüftungstechnik und z.T. auch elektrische Anlagen werden mit Hilfe von Regelungstechnik bedient. Die Regelungstechnik ist ein elementarer Baustein für die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Darüber hinaus wird mit der Regelungstechnik ein optimierter energiesparender Betrieb ermöglicht. Der Gesetzgeber hat diese Zusammenhänge erkannt und Vorgaben in der EnEV formuliert. Auch wenn häufig der Begriff „automatische Regelung“ verwendet wird, können die Regelungsanlagen nur unter Verwendung von eingegebenen Randbedingungen und der Erfassung von Messdaten ihre Aufgabe erfüllen. Da hier sehr viele Parameter und Anlagenteile benötigt werden, besteht die Gefahr, dass einzelne Teile defekt sind oder falsche Daten liefern. Zudem kann auch die Elektronik des Reglers defekt werden. Die Regelungsanlagen müssen daher immer wieder überprüft und an die tatsächliche Bedarfssituation angepasst werden. Nur dann tritt der erwartete energiesparende Betrieb der Anlagen wirklich ein. e&u energiebüro 25 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Die Regelungstechnik besteht üblicherweise aus dem zentralen Regelungsgerät, Fühlern für Temperatur, Feuchte usw., den Pumpen und Motoren, sowie den Stellgliedern (z.B. Mischer, Klappen, usw.). Die Regelung kann heute durch die DDC-Technik von verschieden Orten aus erfolgen. Die Bedieneinheit kann im Heizungsraum oder im Hausmeisterraum im Gebäude stehen. Ebenso kann eine Fernbedienung aus der Bauverwaltung oder von einem transportablen Rechner erfolgen. In sofern unterscheiden sich die Systeme. Man spricht von zentraler oder dezentraler Regelung. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die für die jeweilige Betriebssituation bewertet werden müssen. 5.2.1 Dezentral Die dezentral organisierten Regelungsanlagen sind entweder an der Kesselanlage oder meistens in einem separaten Regelungsschrank untergebracht. Die Anlage wird direkt im Gebäude am Regelungsschrank oder über eine Fernbedieneinheit z.B. im Hausmeisterraum bedient. Die für den Hausmeister im Allgemeinen freigeschalteten Ebenen ermöglichen Eingriffe bei den Zeitschaltuhren und der Heizkurve. Weiterhin ist die Aktivierung der Optimierung möglich, die den Heizstart für den Tagesbetrieb ermittelt. Temperaturanpassungen sind oft ebenfalls über separate Schalter möglich. Diese Funktionen reichen für die Regelung einfacher Objekte - wie sie in Leopoldshöhe vorliegen - aus, sind aber oftmals durch weitere Funktionen herstellerabhängig ergänzt. Durch regelmäßige Rundgänge und Kontrollen überprüft der Hausmeister die Funktion der Anlage und kann bei Bedarf eingreifen. Wichtige Voraussetzungen für eine Bedienung sind jedoch bedienerfreundliche Eingriffsmöglichkeiten und die ausführliche Einweisung und Schulung des Hausmeisters zur Bedienung der Anlage. 5.2.2 Zentral Zentrale Regelungsanlagen haben die gleichen Funktionen wie dezentrale. Im Gebäude kann die Bedienung über ein Display ermöglicht werden. Es gibt aber auch Anlagen, die keine Möglichkeit für die Bedienung im Gebäude vorsehen. Charakteristisch ist die Bedienung von einer weiter entfernten Stelle, z.B. von einem Büro im Bauamt. Da der Bediener nun nicht mehr direkt in der Lage ist, die Situation vor Ort zu beurteilen, müssen Sensoren eingesetzt werden, um den Zustand der Anlage zu übermitteln. Dies sind z.B. Temperaturfühler und e&u energiebüro 26 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Sensoren für die Schaltzustände der Pumpen, Mischer und Ventile. Weiterhin können Präsenzmelder, Fensterkontakte und andere Zustandsmelder ergänzt werden. Die Vorteile dieser Anlagen sind, dass im Gebäude nicht mehr ohne weiteres in die Anlage eingegriffen werden kann. Dies kann den Hausmeister entlasten, da er im Beschwerdefall nicht mehr reagieren kann. Auf der anderen Seite muss sich der Bediener auf die Rückmeldungen der Anlage verlassen. Zeigen Temperaturmessgeräte oder andere Sensoren nicht den korrekten Zustand an, erfolgt zwangsläufig eine Fehlbedienung. Hier ist eine zusätzliche Rückmeldung seitens der Hausmeister erforderlich. Nachteilig ist, dass sich der Hausmeister oft nicht mehr verantwortlich für die Anlagentechnik fühlt und Rund- und Kontrollgänge in der Technik reduziert oder eingestellt werden. Die zentrale Regelung erfordert aber hier mindestens die gleiche Sorgfalt, wie bei der dezentralen. Bei einer zentralen Lösung ist zusätzliches Personal im Gebäudemanagement erforderlich, da die Anlagen aller aufgeschalteten Gebäude täglich überwacht werden müssen und bei Nutzungsänderungen Eingriffe erforderlich sind. Für zentrale Lösungen sind höhere Investitionskosten erforderlich als bei dezentralen Lösungen. Neben einem zentralen EDV-Programm sind dies die Kosten für das Aufschalten auf den zentralen Rechner. Hier können Kosten pro Gebäude je nach Größe von 2.000 – 5.000 € anfallen. Die Kosten für die zentrale EDV dürften bei 10.000 – 20.000 € liegen. Zentrale Lösungen werden daher üblicherweise gewählt, wenn mehrere große und differenziert zu regelnde Gebäude vorhanden sind. Für kleinere Gebäude wie Sporthallen, Feuerwachen, Kindergärten oder Grundschulen ist eine zentral aufgeschaltete Regelung in der Regel zu aufwändig und daher unüblich. 5.2.3 Bewertung für Leopoldshöhe In Leopoldshöhe sind mit dem Komplex der Gesamtschule und dem Bereich der Grundschule Süd nur zwei Gebäude vorhanden, für die eine zentral aufgeschaltete Regelungstechnik in Frage käme. Nur für diese beiden Objekte wäre aber der grundsätzlich erforderliche oben beschriebene Aufwand nicht zu rechtfertigen. In Bezug auf die Größe der Gemeinde Leopoldshöhe ist zu bedenken, dass die Einrichtung einer zentralen Steuerung weitere Arbeitskraft in der Verwaltung bindet. Dezentrale Regelungen sind daher zu empfehlen, setzen aber die Bereitschaft der Hausmeister voraus, sich in die Regelungstechnik einzuarbeiten und diese sachgerecht zu bedienen. Die dezentralen An- e&u energiebüro 27 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe lagen werden zudem die Bereitschaft der Hausmeister fördern, sich um „ihr“ Gebäude zu kümmern und die Anlagen entsprechend den Vorgaben und Bedürfnissen zu bedienen. Ein weiterer Vorteil einer dezentralen Lösung ist, dass die Hausmeister in der Regel zusätzliche kleine Gebäude mit betreuen, für die eine zentrale Aufschaltung ohnehin nicht sinnvoll wäre. Damit werden die Hausmeister qualifiziert, auch diese kleineren Gebäude energieeffizient zu betreiben. Erleichternd wirkt sicherlich, wenn in allen Gebäuden für die Regelungen ein Fabrikat verwendet wird. Dies vereinfacht die Schulung der Hausmeister und die Vertretungsmöglichkeiten in den Gebäuden. Zu achten ist auf bedienerfreundliche Regelungsanlagen, die möglichst im Klartext und gut strukturiert durch die Programme führen. e&u energiebüro 6 28 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Vorschläge Nachfolgend finden sich Vorschläge zur Einrichtung eines Energie- und Klimaschutzmanagements. 6.1 Verwaltungsorganisation Die Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung sind bereits seit dem 1.1.2008 im Gebäudemanagement zusammengefasst. Die Aufgabe des Energiebeauftragten wird von Herrn Sommer wahrgenommen. Eine weitere Umstrukturierung der Verwaltungsorganisation ist nicht erforderlich. 6.2 Verbrauchserfassung, Controlling, Für die gemeindeeigenen Gebäude sollte schrittweise – von den größeren Gebäuden beginnend – eine monatliche Verbrauchserfassung eingerichtet werden. Dabei sollte geprüft werden, in welchen Gebäuden zusätzliche Unterzähler installiert werden sollten. Es wird empfohlen ein EDV-Programm zur Verbrauchserfassung zu beschaffen, mit dem eine monatliche Verbrauchserfassung möglich ist. Eine Auswertung von Demoversionen verschiedener Programme sollte der Auswahl voraus gehen. Die monatliche Verbrauchserfassung erfolgt in 2 Schritten: die Zählerstände werden von den Hausmeistern/Gebäudebetreuern am jeweiligen Monatsersten abgelesen und an das Energiemanagement weitergegeben; vom Energiemanagement werden die Zählerdaten zeitnah eingegeben. Hierdurch erhält das Energiemanagement einen schnellen Überblich über Veränderungen bei den Verbräuchen. Die Auswertung der monatlichen Zählerstände sollte spätestens 3 Wochen nach Monatsbeginn vorliegen. Mittlerweile gibt es mehrere EDV-Programme, mit deren Hilfe eine Verbrauchserfassungund Auswertung möglich ist. Kriterien für eine Programmbewertung können die folgenden Punkte sein. e&u energiebüro 29 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.2.1 Unterzähler An mehreren Standorten werden größere Gebäude durch einen einzigen Zähler versorgt. Dies ist bei der Wärmeerzeugung immer dann der Fall, wenn die Versorgung durch eine gemeinsame Heizungsanlage erfolgt. Dies ist z. B. der Fall in der Gesamtschule und in der Grundschule Asemissen einschließlich dem Kindergarten. Die Einrichtung von Unterzählern ist immer dann sinnvoll, wenn die jeweiligen Gebäude im Verbrauch klar abgrenzbar sind und einen relevanten Verbrauch haben. In der Regel ist dies bei Kindergärten oder Turnhallen der Fall. Durch die Einrichtung von Unterzählern kann gezielt Einfluss genommen werden auf den Verbrauch des jeweiligen Gebäudes. Zudem können Fehlentwicklungen genauer lokalisiert werden. Allerdings ist zunächst abzuschätzen, ob die durch die Unterzähler zu erwartende Einsparung den Aufwand für den Einbau der Unterzähler rechtfertigt. Ausführungen darüber, welche Unterzähler sinnvoller Weise in diesen beiden Gebäudekomplexen eingerichtet werden können finden sich in den Untersuchungsberichten zu den einzelnen Gebäuden, die parallel von der e&u energiebüro gmbh erstellt werden. 6.2.2 Anforderung an EDV Einfache Menüführung Das Programm muss insofern leicht verständlich sein, dass es ohne aufwändige Einarbeitung und Schulung von neuen MitarbeiterInnen bedient werden kann. Zählerwechsel müssen dokumentiert werden, so dass die Abnahmestellen auch bei Zählerwechsel über mehrere Jahre dokumentiert werden können. e&u energiebüro 30 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Auswertungen Es muss möglich sein, ohne größeren Aufwand monatliche und jährliche Auswertungen zu erstellen. Neben einer tabellarischen Auswertung sollte auf eine gute grafische Darstellung geachtet werden. Neben den Energieverbräuchen müssen auch die Kosten mit ihren jeweiligen Bestandteilen darstellbar sein. Dies betrifft Arbeitspreise, Leistungspreise und feste Grundpreise. Aus den Verbräuchen sollte mit der Eingabe von spezifischen Emissionsdaten die Schadstoffbilanz der Energieversorgung unmittelbar ablesbar sein. Es sollte ein Modul zur Erstellung eines Energieberichtes enthalten sein, in dem die Daten übersichtlich dokumentiert werden. Der Bericht dieses Moduls muss editierbar sein, d.h. es muss möglich sein, konkrete Angaben zu den Gebäuden bzw. Bewertungen vorzunehmen. 6.2.3 Kostenschätzung Die Sachkosten für die Anschaffung der EDV können mit 5000,- € angesetzt werden. Einkalkuliert werden sollte, dass der Energiebeauftragte eine Einführungsschulung zum Programm mitmachen sollte. Für laufenden Support sollten 250,- € pro Jahr einkalkuliert werden. 6.3 Energiebericht/Kommunikation Ausgehend von der aufzubauenden Verbrauchserfassung sollte jährlich ein Energiebericht erstellt werden. Dabei sollten die Daten auch möglichst grafisch dargestellt werden, um sie schneller erfassbar zu machen. Inhalte des Berichtes sind u. a.: Entwicklung der Energieverbräuche (absolut und witterungsbereinigt) der einzelnen Gebäude Entwicklung der Kennwerte Kostenentwicklung für Energie Durchgeführte Einsparmaßnahmen e&u energiebüro 31 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Controlling der bisher erreichten CO2-Minderungen Dokumentation der Daten der einzelnen Gebäude Zusammenfassende Bewertung von Gebäudegruppen (z. B. Schulen, Kindergärten etc.) sowie aller Gebäude der Gemeinde. Je nach Wahl der Datenerfassung kann der Bericht weitestgehend automatisiert werden. Kommerzielle Energiemanagementsoftware sollte einen automatischen Berichtsgenerator enthalten, so dass lediglich spezielle Aussagen zur Situation in Leopoldshöhe ergänzt werden müssen. Erfolgt eine Datenerfassung auf Excel-Basis so ist der Erstaufwand zur Berichterstellung etwas größer. Aber auch in diesem Fall ist eine Fortschreibung des Berichtes problemlos möglich. Der Energiebericht ist das zentrale Kommunikationselement bzgl. der Energieverbräuche, der entsprechenden Kosten sowie der erreichten Klimaschutzziele. Der Bericht sollte im zuständigen Fachausschuss vorgestellt werden. Aus dem Bericht ergeben sich Schlussfolgerungen für die weitere Umsetzung des Klimaschutzprogramms mit den entsprechend erforderlichen Beschlüssen in den politischen Gremien. 6.4 Anlagenbetrieb Die Anlagen werden bereits heute gut gepflegt. Trotzdem sind Verbesserungen beim Anlagenbetrieb möglich. 6.4.1 Dauertemperaturmessungen/Messgeräte Es wird empfohlen, 4 schreibende Thermometer zu beschaffen, von denen eines neben der Temperatur auch die Raumluftfeuchte messen kann. Zudem sollten Hand-Messgeräte beschafft werden. In der Regel ist es ausreichend die Raumtemperatur zu messen. In besonderen Gebäuden, in denen Feuchteprobleme auftreten können – z. B. Verwaltung, Bäder – sollte die Raumluftfeuchte ebenfalls gemessen werden. e&u energiebüro 32 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Mit diesen Thermometern kann die Funktionsweise der Heizungsregelung in den einzelnen Gebäuden durch eine Wochenmessung während der Heizperiode überprüft werden. Da pro Gebäude ein bis 2 Geräte benötigt werden können pro Heizperiode die größeren Gebäude (Schulen, Rathaus, Kindergärten) sowie ausgewählte kleine Gebäude vermessen werden. Die Nettokosten für die Beschaffung belaufen sich pro Temperaturmessgerät aus ca. 75 €, für ein Gerät mit Feuchtemessung auf ca. 200 €. Hinzuzurechnen sind einmalige Kosten für die Software in Höhe von 175 €. Insgesamt ergeben sich damit für 4 Thermometer, davon eines mit Temperatur und Feuchtemessung, Anschaffungskosten in Höhe von netto ca. 600 €. Des Weiteren sollte bei jedem Hausmeister ein Digitalthermometer (à 60 €) vorhanden sein. Zentral in der Bauverwaltung sollte zudem ein Digitalthermometer, ein Digitalthermometer mit Feuchtesensor (150 €), ein Luxmeter (40 €) sowie ein Infrarot-Oberflächenthermometer (150 €) vorhanden sein, um bei Bedarf in einzelnen Objekten Messungen durchführen zu können. Geht man von 5 objektbezogenen Digitalthermometern aus, so belaufen sich die Gesamtkosten für diese Messgeräte auf netto 700 €. 6.4.2 Dienstanweisung Energie/Klima Es wird empfohlen, eine schriftliche Dienstanweisung zu erstellen, in der die Rahmenbedingungen für einen energieeffizienten und klimaschonenden Gebäudebetrieb festgelegt werden. Da es sich bei kommunalen Gebäuden um Einrichtungen handelt, die von vielen Menschen genutzt werden, sollten die Rahmenbedingungen für den energieeffizienten Gebäudebetrieb schriftlich festgehalten werden. Dies erleichtert insbesondere auch den Hausmeistern/Gebäudebetreuern die Arbeit des Anlagenbetriebs, da sie sich bei Problemen mit Nutzern auf eine solche schriftliche Dienstanweisung beziehen können. Im Anhang findet sich ein Muster für eine solche Dienstanweisung. 6.4.3 Beschwerdebuch Die Hausmeister/Gebäudebetreuer sollten ein Beschwerdebuch führen. e&u energiebüro 33 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Nutzern, dass Anlagen nicht richtig arbeiten, Temperaturen nicht richtig sind u. ä. Dabei ist vom Hausmeister/Gebäudebetreuer zunächst zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist oder ob es sich um persönliche Wünsche Einzelner handelt, die die in der Dienstanweisung festgelegten Richtlinien nicht akzeptieren. Oft sind es einige wenige Nutzer, die durch häufige Beschwerden z. B. überhöhte Temperaturen durchsetzen wollen. Um Beschwerden schnell nachzugehen und zu prüfen, wie damit umgangen wurde, sollte ein Beschwerdebuch geführt werden. Hier werden der Inhalt der Beschwerde, der Zeitpunkt, der Beschwerdeführer sowie der Umgang mit der Beschwerde festgehalten. Ein Muster findet sich im Anhang. 6.4.4 Schulung und Einweisung Auf Basis die Dienstanweisung sollten die Hausmeister/Gebäudebetreuer geschult und in den Anlagenbetrieb eingewiesen werden. Diese Schulung sollte zweistufig erfolgen. Stufe 1: Hierbei handelt es sich um ein Tagesseminar, in dem die Rahmenbedingungen eines energieeffizienten Gebäudebetriebes behandelt werden. Themen sind u. a. Energieverbrauch und Energiekosten Temperaturen in Räumen Einstellung von Heizkurven und Zeitschaltuhren Beleuchtung in Räumen Einsparmöglichkeiten bei Strom und Wasser. Entsprechende Seminare werden bei kommunalen Studieninstituten angeboten. Bei einer ausreichenden Anzahl an Teilnehmern bietet sich eine In-House-Schulung an. e&u energiebüro 34 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Stufe 2: In der zweiten Stufe sollte eine Begehung der Gebäude mit den Hausmeistern/Gebäudebetreuern erfolgen. In diesen ca. zweistündigen Begehungen wird das zuvor im Seminar erworbene Wissen praktisch in der konkreten Anlage des Hausmeisters/Gebäudebetreuers vertieft. Insbesondere die konkrete Einweisung in die Anlage ist hier von Bedeutung. 6.4.5 Anlagenwartung Bereits heute werden die Heizungs- und Warmwasseranlagen regelmäßig gewartet. Sie befinden sich in einem entsprechend guten Zustand. Einzelheiten hierzu sind den gebäudebezogenen Berichten zu entnehmen. e&u energiebüro 35 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.5 Personalbedarf 6.5.1 Verbrauchs- und Kostencontrolling Für eine Verbrauchserfassung- und Auswertung wird Personal benötigt. Dabei fällt Personalaufwand auf drei Stufen an Datenerfassung durch die Hausmeister/Gebäudebetreuer Dateneingabe und Zwischenauswertungen Erstellung eines Energieberichtes. Die Datenerfassung durch die Hausmeister/Gebäudebetreuer kann im Rahmen des Gebäuderundgangs mit erledigt werden; er variiert je nach Gebäudegröße, kann aber mit ca. 15 Minuten pro Gebäude (3 Zähler) pro Monat abgeschätzt werden. Dies bedeutet einen zu vernachlässigenden Personalaufwand. Diese Zählerablesung durch die Hausmeis- ter/Gebäudebetreuer hat zudem den Vorteil, dass das Bewusstsein für Energie sparendes Verhalten durch die regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema geschärft wird. Die Dateneingabe kann man mit einem Zeitaufwand von 5 Minuten pro Gebäude pro Monat abschätzen. In Einzelfällen kann es wegen Fehlern bei der Datenerfassung zu Nachfragen bei den Hausmeistern/Gebäudebetreuern kommen kann. Bei 27 Gebäuden im Endzustand der Datenerfassung ist daher mit einem Zeitaufwand von 3 Stunden pro Monat zu rechnen. Hinzu zu rechnen ist die Kurzauswertung und Prüfung der Daten. Hier kann pro Monat mit noch einmal 3 Stunden kalkuliert werden. 6.5.2 Energiebericht Die Erstellung des Energieberichts sollte weitestgehend aus dem EDV-Programm zur Verbrauchserfassung automatisiert erfolgen. Damit entsteht bei der Ersteinrichtung eines Energieberichtes ein erhöhter Aufwand. Die weiteren Berichte folgen dann dem einmal eingerichteten Berichtsschema. Es sollte möglich sein, den Energiebericht in den Folgejahren innerhalb von 2 Tagen zu erstellen. Die Ersterstellung muss mit 2 zusätzlichen Tagen kalkuliert werden. Dieser Zeitaufwand fällt einmal jährlich an. Da der Bericht nach der Heizzeit erstellt wird ergibt sich keine Überschneidung mit dem Personalbedarf für die Regelungsüberprüfungen (vgl. Kap. 6.5.3) e&u energiebüro 36 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.5.3 Überprüfung der Regelungen Einmal jährlich sollten Dauertemperaturmessungen in den Gebäuden durchgeführt werden. Der Zeitaufwand hierfür kann mit 2 Stunden pro Gebäude und Jahr kalkuliert werden. Bei 27 Gebäuden ergibt sich somit ein Personalbedarf von 54 Stunden pro Jahr, der in der Zeit von Oktober bis März anfällt. Dies bedeutet in der Heizzeit einen monatlichen Zeitbedarf von 9 Stunden. Hinzu zu rechnen ist die Reaktion auf festgestellte Fehler. Diese sollte mit der gleichen Zeit angesetzt werden, so dass sich insgesamt ein Zeitbedarf von 18 Stunden pro Monat in der Heizzeit ergibt. 6.5.4 Gesamtpersonalbedarf (laufender Betrieb) Die oben genannten Aufgaben fallen zusätzlich zur heutigen Situation an. Der gesamte Personalbedarf für diese Aufgaben betrügt 160 Stunden pro Jahr. Geht man unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen und Krankheitszeiten von 44 Arbeitswochen aus so ergibt sich ein Zeitaufwand von 3,7 Stunden pro Woche. Aufgabe Stunden/Jahr Verbrauchserfassung 36 Energiebericht 16 Überprüfung Regelungen 108 Summe 160 Wochenstunden 3,7 Tabelle 1: Zusätzlicher laufender Zeitaufwand Energiemanagement Bei dieser Zeitabschätzung handelt es sich um den zusätzlichen Aufwand, der durch die Einführung eines Energiemanagements erforderlich wird. Nicht enthalten ist der bereits jetzt notwendige Zeitaufwand, der z. B. für die Überprüfung der Abrechnungen der Energieversorger oder der Handwerkerrechnungen anfällt. Bei einem kalkulierten Stundensatz von 45 €/h ergibt sich somit ein Kostenaufwand von 7.200 € pro Jahr. e&u energiebüro 37 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Derzeit liegen die Energiekosten in Leopoldshöhe jährlich bei ca. 320.000 € für Wärme sowie 150.000 € für Strom, insgesamt also bei 470.000 €. Damit läge der oben geschätzte Kostenaufwand bei ca. 1,5 % der derzeitigen Energiekosten. Die zu erwartenden Einsparungen durch die Einführung eines Energiemanagement dürften deutlich höher liegen. Sie liegen Erfahrungsgemäß bei 10 %. Durch die Einführung eines umfassenden Energiemanagements könnten ca. 47.000 € eingespart werden. 6.6 Gebäudeunterhaltung und Investitionsplanung Grundlage einer zukunftsorientierten Investitionsplanung ist die Formulierung von Zielen, die erreicht werden sollen. Diese Ziele sollten vom Rat verabschiedet werden. Über die Umsetzung ist regelmäßig zu berichten. Ziele können z. B. sein die Reduzierung der CO2-Emissionen in den eigenen Gebäuden von 2008 bis zum Jahr 2020 um 20 % die Versorgung der eigenen Gebäude mit Strom zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020 Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude sollten ein wichtiges Kriterium bei einer Prioritätenliste zur Investitionsplanung sein. Die jeweils zu tätigenden Maßnahmen müssen sich an den vom Rat beschlossenen Zielen orientieren. Die Investitionsplanung umfasst wesentlich vier Aspekte: Laufende Materialbeschaffung Energiebeschaffung Sanierungsplanung Neubauplanung Neben den ökologischen Aspekten müssen im Zusammenhang mit Investitionen natürlich finanzielle Aspekte beachtet werden. Dabei sollten zukünftig zu erwartende langfristige Preissteigerungen bei Energie in die Wirtschaftlichkeitsrechnungen einbezogen werden. Im Sinne des Klimaschutzes sollten die Maßnahmen verwirklicht werden, die sowohl kosten- als auch klimaeffizient sind. Nur unter dieser Abwägung kann das vorhandene knappe Geld effizient eingesetzt werden. e&u energiebüro 38 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.6.1 Materialbeschaffung Es wird empfohlen eine Liste zu erstellen bzgl. ökologischer Beschaffung. Unter Materialbeschaffung versteht man kleinere Reparaturen sowie die Beschaffung in geringerem Umfang wie z. B. Bürogeräte oder Energiesparlampen. Die Beschaffung sollte – neben Kostenaspekten – auch die Energieeffizienz sowie die Klimarelevanz berücksichtigen. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat einen Beschaffungsleitfaden für Bürogeräte entwickelt5. In diesem finden sich Aussagen zu den wichtigsten im Bürobereich verwandten Geräten. Weitere Informationen finden sich auch in den von der Stadt Hamburg veröffentlichten Energiestandards 6. Eine weitere Möglichkeit ist die Bereitstellung von Produktinformationen an die Hausmeister/Gebäudebetreuer sowie örtliche Handwerker. In diesen Informationen sollten im Rahmen einer Beschaffungsliste auch Hinweise enthalten sein, wo die entsprechenden Produkte in Leopoldshöhe erhältlich sind. 6.6.2 Energiebeschaffung Bei der Strombeschaffung sollte im Rahmen der Ausschreibung niedrige CO2-Emissionen als Qualitätskriterium festgelegt werden. Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt bzgl. der Belieferung mit Strom und Gas nicht über ein eigenes Gemeindewerk. Von daher ist es sinnvoll, den Strom- bzw. Gasbezug auszuschreiben. Bei Erdgas existiert derzeit kaum ein Markt. Ökologische Kriterien sind hier derzeit nicht umzusetzen. Nachfolgend finden sich daher nur Hinweise zum Stromeinkauf. Bei der Ausschreibung von Strom können verschiedene Kriterien abgefragt werden. Bei der Auswahl des Stromlieferanten sind dann die Angebote nach den vorher formulierten Kriterien zu bewerten. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, den billigsten Anbieter zu wählen. Vielmehr ist der günstigste zu wählen, d.h. derjenige, den die geforderten inhaltlichen Krite- 5 dena; http://www.energieeffizienz-im-service.de/buerogeraete.html 6 Freie und Hansestadt Hamburg; http://www.energiestandards.de/ e&u energiebüro 39 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe rien sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit aber auch der Kundenfreundlichkeit am besten erfüllt. Sog. „Ökostrom“, d.h. Strom aus erneuerbaren Energien oder KWK, muss nicht teurer sein als konventioneller Strom. Als ökologische Kriterien können daher für die zukünftigen Lieferanten Vorgaben gemacht werden. Hierbei kann es sich z. B. um Anteile erneuerbarer Energien bzw. KWK Anteile von Atomstrom Spezifische CO2-Emissionen (g/kWh) handeln. Die Einforderung dieser Kriterien hat insofern eine Bedeutung, als die Qualität des bezogenen Stroms bzgl. der CO2-Emissionen die CO2-Bilanz der eigenen Gebäude erheblich beeinflusst. Hierdurch wird ein Erreichen der CO2-Minderungsziele erleichtert. So liegen die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für Strom in Deutschland (Strommix) bei 683 g/kWh. Es ist aber auch möglich, bei Ökostromanbietern CO2-freien Strom zu beziehen. Damit kommt ökologischen Kriterien bei der Ausschreibung des Strombezugs eine große Bedeutung zu. 6.6.3 Sanierung Da die finanziellen Ressourcen begrenzt sind, wird für eine Sanierungsplanung der Gebäude eine Prioritätenliste festgelegt. Diese wird üblicherweise danach festgelegt, wo baulicher Unterhaltungsbedarf besteht und welche Gebäude langfristig weiter genutzt werden. In diese Prioritätenliste sollte als zwingend zu berücksichtigendes Kriterium die Klimaauswirkungen aufgenommen werden. Dabei sollte – ausgehend von den allgemeinen Zielen zur CO2-Reduzierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien – ein Sanierungsplan entwickelt werden, mit dem diese Ziele erreicht werden können. Dieser Plan ist so zu strukturieren, dass über Zwischenziele die Erreichbarkeit der langfristigen Ziele geprüft werden kann. Da Sanierungsmaßnahmen eine langfristige Wirkung haben, sollten bei den durchzuführenden Maßnahmen gesetzliche Abforderungen, die in Kürze zu erwarten sind, bereits vorweg genommen werden. Dieses sind insbesondere die Novellierungen, die bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) in 2009 und 2012 anstehen. e&u energiebüro 40 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Erste Entwürfe zur EnEV 2009 liegen bereits vor. Sie sehen eine Absenkung der zulässigen Grenzwerte um rund 30 % vor. Für das Jahr 2012 ist eine weitere Verschärfung der EnEV vorgesehen, die das Anforderungsniveau um weitere 25 – 30 % absenken soll. Hieraus ergibt sich, dass die in den Entwürfen der EnEV 2009 festgelegten Anforderungen an die Energieeffizienz bei baulichen Sanierungen um 25 % unterschritten werden sollten. e&u energiebüro 41 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.6.4 Neubau Kommunale Neubauten wird es angesichts sinkender Schülerzahlen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geben. Hierbei dürfte es sich wesentlich um Anbauten zum Ganztagsbetrieb von Schulen handeln. Insbesondere der Bau von Schulmensen ist hierzu zu zählen. Inwieweit eine Verlängerung der gemeinsamen Schulzeiten über die derzeitigen 4 Jahre hinaus einen Neubaubedarf erfordert ist derzeit nicht abschätzbar. Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass mit einem Neubau zunächst ein Mehrverbrauch an Energie sowie zusätzliche CO2-Emissionen verbunden ist. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass diese Gebäude eine Standzeit von 80 Jahren haben; dieses ist die übliche Abschreibungszeit von Schulgebäuden im Rahmen des NKF. Damit spielen die langfristigen Unterhaltungskosten – und hier insbesondere die Energiekosten – eine bedeutende Rolle. Neubauten sollten daher grundsätzlich als Passivhäuser ausgelegt werden. Hierbei handelt es sich um Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m². Je nach Gebäudeauslegung kann auf eine stationäre Heizung ggfls. verzichtet werden, wodurch sich die baulichen Mehrkosten reduzieren. Erfahrungen mit Passivhäusern zeigen, dass die Mehrkosten sich in der Regel auf ca. 10 % einer konventionellen Bauweise nach EnEV 2007 belaufen. Angesichts der langen Standzeit heutiger Neubauten amortisieren sich diese Mehrkosten im Laufe der Jahre. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass angesichts knapper Energiereserven der Betrieb eines Passivhauses unabhängig ist von Entwicklungen der Weltenergiemärkte. Im Falle, dass Neubauten in unmittelbarer Nähe von existierenden Gebäuden mit funktionierender Heizungsanlage errichtet werden, sollte der Anschluss des neuen Gebäudes an die vorhandene Anlage geprüft werden. Durch die Schaffung größere Verbünde im Rahmen einer Nahwärmeinsel ist ggfls. die Nutzung eines BHKW sinnvoll. e&u energiebüro 42 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.7 Aufwand des Aufbaus eines Energie- und Klimaschutzmanagements Der Aufbau eines Energiemanagements erfordert einen – wenn auch zeitlich befristeten – deutlich höheren Aufwand als der laufende Betrieb. Nachfolgend ist dieser Aufwand inhaltlich dargestellt und quantifiziert. Dieser zusätzliche Aufwand fällt wesentlich innerhalb des ersten halben Jahres an. 6.7.1 Verbrauchserfassung Zunächst muss die Zählerstruktur der Liegenschaften erfasst werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass mit einem EDV-Programm eine monatliche Verbrauchserfassung aufgebaut werden kann. In diesem Rahmen ist auch zu entscheiden, in welchem Umfang zusätzliche Unterzähler installiert werden sollten. Diese Arbeiten sollten erledigt sein, bevor die Dateneingabe in ein EDV-Programm erfolgt, damit nicht später aufwändige Änderungen vorgenommen werden müssen. Mit den Hausmeistern sind Gespräche zu führen bzgl. der monatlichen Datenaufnahme. Parallel hierzu sollte die Entscheidung fallen, welches EDV-Programm ausgewählt wird. Dieses ist an Hand von Demoversionen möglich. Sinnvoll ist es zudem, von den Anbietern Referenzkommunen genannt zu bekommen, um dort bzgl. der Leistungsfähigkeit der Programme nachzufragen. Es ist sinnvoll, dass zwei MitarbeiterInnen eine Einführungsschulung in das Programm absolvieren. Hierdurch wird Arbeitszeit gespart, die unnötiger Weise anfällt, wenn die MitarbeiterInnen sich alleine in das Programm einarbeiten. Die Teilnahme einer zweiten Person ist sinnvoll, um eine jederzeitige Vertretung zu gewährleisten. Die vorhandene Zählerstruktur sowie die Zählerstände sind dann in das Programm einzugeben. Diese Phase sollte in einem halben Jahr abgeschlossen sein. Der Arbeitsumfang dürfte sich auf ca. 4 Stunden pro Gebäude belaufen. Dabei ist davon auszugehen, dass größere Gebäude wie z. B. die Gesamtschule einen höheren Aufwand erfordern als kleinere. Insgesamt kann daher mit einem Zeitaufwand von 108 h gerechnet werden. Dies entspricht 13,5 Arbeitstagen. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Auswahl des Programms sowie die Einarbeiten und Schulung hierfür sollten 5 Tage gerechnet werden. e&u energiebüro 43 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Es ist zudem sinnvoll, dass die Person, die für das Energiemanagement verantwortlich ist, an einer Schulung zum energieeffizienten Gebäudebetrieb teilnimmt. Hierfür ist 1 Tag einzurechnen. 6.7.2 Energiebericht Für die erstmalige Erstellung des Energieberichts sollte die doppelte Zeit kalkuliert werden wie für die laufende Erstellung (vgl. Kap. 6.5.2). Damit ergibt sich im ersten Jahr ein Aufwand von 4 Tagen. Zudem sollte der interne Abstimmungsaufwand bei der Ersterstellung nicht unterschätzt werden. Hierzu sollten noch einmal 3 Tage angesetzt werden. Dieser Aufwand fällt an, sobald das EDV-Programm funktionsfähig ist und die Dateneingabe der Vorjahre (mindestens 2008) abgeschlossen ist. Dann sollte der erste Energiebericht erstellt werden. 6.7.3 Gebäudeunterhaltung Im Rahmen der Gebäudeunterhaltung fallen erstmalig folgende Arbeiten an: Erstellung einer Dienstanweisung für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb (vgl. Kap. 6.4.2) Erstellung einer Beschaffungsliste (vgl. Kap. 0) Mitarbeit an einer Prioritätenliste zur energetischen Gebäudesanierung Dieser Aufwand kann nur grob abgeschätzt werden. Er wird hier mit insgesamt 10 Tagen angenommen. 6.7.4 Gesamtaufwand zur Einführung des Energiemanagements Insgesamt ergibt sich folgender Aufwand zum Aufbau eines Energie- und Klimaschutzmanagement. Zusätzlich zu den oben ausgeführten Tätigkeiten ist noch der interne Abstimmungsbedarf sowie die Präsentation in Gremien zu berücksichtigen. e&u energiebüro 44 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Aufgabe Arbeitstage Verbrauchserfassung 14,5 Energiebericht (1. Bericht) 7,0 Gebäudeunterhaltung 10,0 sonstiges 4,0 Summe 35,5 Tabelle 2: Zeitaufwand Aufbau Energiemanagement Dieser Zeitaufwand fällt wesentlich im ersten halben Jahr an. Hierfür sind unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen sowie eventuellen Krankheitstagen 22 Arbeitswochen anzusetzen. Damit ergibt sich ein Aufwand für die Einrichtung des Energiemanagements im ersten Halbjahr von 1,6 Arbeitstagen pro Woche. Hinzu zu rechnen ist der laufende Aufwand in Höhe von etwa einem halben Arbeitstag pro Woche (vgl. Kap. 6.5.4), so dass sich ein Personalaufwand im ersten halben Jahr in Höhe von gut 2 Wochenarbeitstagen ergibt. 6.7.5 Personalaufwand für Investitionsplanung Auch für die Umsetzung des Investitionsplanes ist ein gegenüber der derzeitigen Situation erhöhter Arbeitsaufwand anzusetzen. Dieser Aufwand ist nicht auf das erste Halbjahr beschränkt, da die Sanierung der Gebäude mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass auf Grund einer erhöhten Förderung durch Bund und Land mehr bauliche Maßnahmen umgesetzt werden als in der Vergangenheit. Bei den zusätzlichen Arbeiten handelt es sich um Planung der Sanierung die Abstimmung über die Sanierungsreihenfolge die Beantragung von Fördermitteln die Ausschreibung der Aufträge die Überwachung der Arbeiten in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Der Zeitaufwand hierfür kann nur grob abgeschätzt werden. Er dürfte aber in einer Größenordnung von 15 – 20 Stunden pro Woche liegen. e&u energiebüro 45 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 6.7.6 Umsetzungsempfehlung Personal Aus den obigen Ausführungen ergibt sich ein Personalbedarf für die Implementierung des Energiemanagements in einer Größenordnung von 16 Stunden pro Woche über ein halbes Jahr. Die laufende Betreuung des Energiemanagements kann mit knapp 4 Stunden pro Woche abgeschätzt werden. Zusätzlich sollten 15 – 20 Stunden pro Woche angesetzt werden, um den größeren Umfang der Gebäudesanierung bewältigen zu können. Hieraus ergibt sich die Empfehlung, eine halbe Stelle zusätzlich einzurichten für die vorstehend beschriebenen Aufgaben. Der Aufwand hierfür liegt bei ca. 25.000 € zzgl. Sachaufwand (Büroeinrichtung etc.), so dass mit 30.000 € jährlich gerechnet werden kann. Nach einer Einarbeitungsphase kann mit einer Kosteneinsparung durch nichtinvestive Maßnahmen von vorsichtig geschätzten 10 % der Energiekosten gerechnet werden. Bei derzeitigen Energiekosten in Höhe von 470.000 € ist somit mit einer Einsparung in Höhe von 47.000 € zu rechnen. Dies ist höher als der voraussichtliche Personalbedarf; dabei ist zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Anteil der Arbeiten in der Abwicklung von zusätzlichen investiven Maßnahmen besteht und daher nicht dem eigentlichen Energie- und Klimaschutzmanagement zuzurechnen ist. Unbedingt ist darauf zu achten, dass die für das Energiemanagement benötigten Zeiten einzuhalten sind. Häufig wurde in anderen Städten die Arbeitskapazität des Energiemanagements für die Abarbeitung von Planungs- und Unterhaltungsarbeiten in Anspruch genommen, so dass für das Energiemanagement keine Freiräume blieben und es so unterblieb. Im Rahmen des Programms „Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) wird die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten mit einem Zuschuss von 80 % über einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert. Für die anfallenden oben beschriebenen Personalkosten sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden. e&u energiebüro 7 46 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Anhang 7.1 Fragebogen Nachfolgend ist der Fragebogen dokumentiert, mit dem die Situation des Energiemanagements in Leopoldshöhe erfasst wurde. Zusätzlich wurden Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung geführt. e&u energiebüro 47 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 48 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 49 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 50 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 51 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 7.2 Dienstanweisung Energie/Klima 52 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 53 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 54 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 55 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 56 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 57 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 58 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 59 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe e&u energiebüro 60 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe 7.3 Beschwerdebuch Das nachfolgende Beschwerdebuch für Hausmeister dient dazu, Beschwerden und deren Abarbeitung transparent zu machen. e&u energiebüro 61 Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Beschwerdebuch für Hausmeister Objekt: ................................................................................................ Ort: ...................................................................................................... von: ............................................ bis: ............................................ e&u energiebüro Datum Uhrzeit 62 Beschwerde Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Name Raum Messstelle Temperatur Uhrzeit Name HM Maßnahmen e&u energiebüro Datum Uhrzeit 63 Beschwerde Klimaschutzmanagement Leopoldshöhe Name Raum Messstelle Temperatur Uhrzeit Name HM Maßnahmen