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Beschlussvorlage (Einrichtung einer Taschengeldbörse Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Beschlussvorlage (Einrichtung einer Taschengeldbörse 
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Taschengeldbörse 
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Taschengeldbörse 
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9136/2015 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 29.10.2015 Schul- und Bildungsausschuss 16.05.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Einrichtung einer Taschengeldbörse Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Einrichtung einer Taschengeldbörse zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 06.07.2015 beantragte die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg eine Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis sowie die Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. In Solingen wurde im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Stärken vor Ort“ zwischen 2009 und 2011 die „Taschengeldbörse“ konzipiert, umgesetzt, weiterentwickelt und etabliert. Kooperationspartner waren dort die AWO, der Seniorenbeirat und der Jugendstadtrat. Man versprach sich u.a. eine „Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes innerhalb eines Quartiers“, „Förderung sozialer Kompetenzen“ und eine „Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im gewohnten Umfeld“. Angesprochen werden Jugendliche, bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 20 Jahren auf der einen Seite und Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben, auf der anderen Seite. Hier kommen sicherlich überwiegend Senioren in Betracht, die eine Unterstützung gut gebrauchen könnten. Vergleichbare Projekte wurden zwischenzeitlich u.a. in Grevenbroich, Elsdorf, Lohmar, Meckenheim, Netphen, Lennestadt eingerichtet. Weitere befinden sich derzeit im Aufbau. Eine Taschengeldbörse stellt lediglich eine Koordinierungsstelle dar, die Jobanbieter und Jobinteressierte zusammenbringt. Alles Weitere wird zwischen den beiden beteiligten Parteien geregelt. Insofern werden für die Einrichtung einer solchen Taschengeldbörse ein Ansprechpartner und eine Internetpräsenz als Kontaktplattform benötigt. Grundsätzlich war verwaltungsseits angedacht, die Internetplattform für die Taschengeldbörse in die neue Internetpräsenz der Stadt Bedburg zu integrieren. Da dies allein für die Erstellung der notwendigen Software voraussichtlich nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, wurden Gespräche mit dem Seniorenbeirat der Stadt Delbrück geführt, die eine u.a. übers ESF geförderte Plattform seit Anfang 2016 (Link zur Stadt Delbrück) für die Taschengeldbörse nutzen. Die Plattform kann sowohl im Internet per Browser, als auch per App genutzt werden (siehe Anlage). Nach Aussagen des Administrators in Delbrück stellt die Plattform im Grunde nur die erstmalige Anbahnung eines Kontaktes her. Nachdem sich beide Seiten (Anbieter und `Arbeitssuchender´) kennengelernt haben, erfolgen nachfolgende Absprachen regelmäßig außerhalb der Internetpräsenz. Die Nutzung dieser Plattform ist ohne größeren Aufwand relativ kurzfristig auch in und für Bedburg herzustellen und die Administration kann, wenn es sich die Gelegenheit ergibt, auch an einen Dritten weitergegeben werden. Aktuell werden die Vorarbeiten (z.B. Einrichtung von Kategorien) getroffen, um zeitnah mit einer entsprechenden Presseberichterstattung in den Echtbetrieb gehen zu können. Bis auf weiteres wird die Administration / der Kontakt durch ein Schulsekretariat der Stadt Bedburg wahrgenommen. Neben den Personalkosten, der Stundenumfang wurde bereits ausreichend zur verbesserten Präsenz an der Schule aufgestockt, werden voraussichtlich Kosten fürs Hosting der Daten auf einem externen Server in überschaubarer Höhe anfallen. Da es sich hierbei um eine neue / zusätzliche freiwillige Leistung handelt, müsste – so die Aussage des Rhein-Erft-Kreises - eine andere dafür aufgegeben werden. Da die voraussichtlichen Kosten in einem mittleren dreistelligen Bereich liegen werden und die Einführung der Taschengeldbörse lange beschlossen war, wird die Einrichtung der Taschengeldbörse verwaltungsseits fortgeführt. Beschlussvorlage WP9-136/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Verwaltung wird über das weitere Verfahren im Ausschuss berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-136/2015 1. Ergänzung ----------------------------------Solbach Bürgermeister Seite 3