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Beschlussvorlage (Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
144 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
13.04.15, 18:11
Aktualisiert
13.04.15, 18:11
Beschlussvorlage (Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 24/2015 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 02.04.2015 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (MorschenichNeu) gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 25.04.2013 den Bebauungsplan Merzenich C 23 als Satzung beschlossen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes im Februar 2014 wurde den Belangen des Grundstücksvormerkungsverfahrens Rechnung getragen, indem u.a. zusätzliche Grundstücke geschaffen und Grundstückszuschnitte optimiert wurden. In der 2. Änderung des Bebauungsplanes im Dezember 2014 wurden die textlichen Festsetzungen aufgrund der Erkenntnisse aus den Bürgerberatungen und Hinweisen von Fachplanern geändert und konkretisiert. Mittlerweile sind die Erschließungsarbeiten am Umsiedlungsstandort im Grundausbau abgeschlossen und die ersten Anwesen sind errichtet bzw. im Bau. Es hat sich bei der Bearbeitung der ersten Bauanträge gezeigt, dass die textlichen Festsetzungen wie folgt weiter auszuarbeiten und abzuändern sind: Textliche Festsetzungen Punkt 2 „Maß der baulichen Nutzung“ In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Merzenich C 23 ist unter Punkt 2 das Maß der baulichen Nutzung geregelt. Im Unterpunkt 2.1 (Grundflächenzahl GRZ) ist das Maß der baulichen Nutzung (zulässige überbaubare Grundstücksfläche) in den Wohngebieten jeweils als Maximalwert auf 0,4 und in den Dorfgebieten auf 0,6 begrenzt. Im § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist geregelt, dass die zulässige überbaubare Grundfläche durch Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten, sowie durch Nebenanlagen und unterirdische bauliche Anlagen unter gewissen Voraussetzungen und in einem bestimmten Rahmen überschritten werden darf, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Seitens der Kreisverwaltung Düren werden aufgrund der Formulierung Maximalwert in den textlichen Festsetzungen des C 23 keinerlei Überschreitungen der zulässigen Grundfläche zugelassen. Die Tragweite dieser Formulierung, eingebracht durch den seinerzeit beauftragten Stadtplaner, war der Verwaltung nicht bewusst. Die strenge Auslegung der Festsetzung entspricht nicht dem Willen und städtebaulichen Grundgedanken der Gemeinde Merzenich und führt zu unerwünschten Härten. Drucksache 24/2015 Seite - 2 - In den gemeindlichen Bebauungsplänen werden Überschreitungen gemäß § 19 BauNVO schon immer regelmäßig zugelassen, um eine wirtschaftliche Bebauung insbesondere von kleinen und mittelgroßen Grundstücken zu ermöglichen. Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Begriff Maximalwert aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Merzenich C 23 zu streichen (siehe Anlage 2 Seite 8). Textliche Festsetzungen Punkt 5 „Planungen, Nutzungsregelungen, Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege …“ (Ausgleichflächen) Die im Bebauungsplan Merzenich C 23 unter Punkt 5.5 als „M 6 Grünlinsen“ festgesetzten Ausgleichsflächen sind als sogenannte „Mistwege“ auf Wunsch der Umsiedler aus dem „Altort“ Morschenich übernommen worden (siehe Anlage 1). Diese Wege im Altort liegen hinter den Grundstücken und werden dort seit jeher zum gelegentlichen Andienen der hinteren Gartenbereiche und zum Transport gelegentlich genutzter Wohnwagen o.ä. auf die Grundstücke zur dortigen Lagerung genutzt. Analog sollte dies auch im Umsiedlungsstandort Morschenich–Neu ermöglicht werden. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Merzenich C 23 legen derzeit unter Punkt 5.5. fest, dass die Grünlinsen als locker bepflanzte Flächen herzustellen sind. Maximal 30% der Flächen dürfen zur Herstellung von Wegen wassergebunden versiegelt werden. Der geplante Wegeausbau wird derart ausgeführt, dass zum einen den ökologischen Anforderungen Rechnung getragen wird und zum anderen die den Umsiedlern gegenüber kommunizierte Nutzung als „Mistwege“ ermöglicht wird. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Genehmigung eines Bauvorhabens wurde jedoch erkennbar, dass die jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Merzenich C 23 nicht hinreichend ausführlich sind, da die vorgenannten Nutzungen nicht ausdrücklich zugelassen werden. Laut Empfehlung der Kreisverwaltung Düren sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes dahingehend zu konkretisieren, dass die „M 6 Grünlinsen“ zusätzlich zu ihrer Funktion als Ausgleichsflächen als „Mistwege“ zum gelegentlichen Andienen der hinteren Grundstücksbereiche genutzt und hierzu nach Maßgabe der Gemeinde Merzenich gelegentlich befahren werden dürfen. Eine regelmäßige oder gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen, damit die umliegenden Ruhebereiche nicht unnötig beeinträchtigt werden. Eine detaillierte und rechtssichere Formulierung zu diesem Änderungspunkt wird im weiteren Verfahren mit der Kreisverwaltung Düren ausgearbeitet (siehe Anlage 2 Seite 10). Anlässlich der zeitlichen Dringlichkeit im laufenden Umsiedlungsverfahren wurde seitens Verwaltung gegenüber der Kreisverwaltung Düren schriftlich zugesichert, dass die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen zeitnah in einem Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgen. Aufgrund dieser Zusicherung werden eingehende Bauanträge hinsichtlich der vorgenannten Belange bereits jetzt positiv beschieden. Für die Umsiedler entstehen somit keine nachteiligen Verzögerungen bei ihren Planungen bzw. Bauvorhaben. Drucksache 24/2015 Seite - 3 - Durch das Änderungsverfahren fallen keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde Merzenich an. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. (Harzheim) (Lüssem)