Daten
Kommune
Merzenich
Größe
82 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
13.04.15, 18:11
Aktualisiert
13.04.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 23/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 02.04.2015
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 (Am Alten
Sportplatz) im Wege des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten
Verfahren
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 26.08.1999 den
Bebauungsplan Merzenich C 20 als Satzung beschlossen und seit der öffentlichen
Bekanntmachung am 17.09.1999 ist der Plan rechtskräftig. Das Baugebiet am „Alten
Sportplatz“ ist fast vollständig bebaut. Einige wenige, im Eigentum der RWE Power
befindliche Grundstücke sind noch nicht bebaut.
Die Bauvorhaben im Baugebiet wurden seit dem Jahr 2000 überwiegend im
Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 67 Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
über die Gemeinde Merzenich abgewickelt.
Anlässlich einer Nachbarschaftsbeschwerde erfolgte kürzlich die ordnungsbehördliche
Überprüfung eines derzeit im Bau befindlichen Wohnhauses durch die Kreisverwaltung
Düren. Der Beschwerdeführer bemängelt die Errichtung eines sogenannten
Zwerchgiebels, bei dem die Festsetzung der Traufhöhe nicht eingehalten wird.
Zur Beurteilung der Sachlage wurde gemeinsam mit einem Mitarbeiter des
Bauordnungsamtes der Kreisverwaltung Düren eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass es sich bei dem besagten Zwerchgiebel
eindeutig um ein untergeordnetes Bauteil handelt (siehe Anlage 1). Es wurde weiterhin
festgestellt, dass im Baugebiet viele Wohngebäude mit ähnlichen untergeordneten
Aufbauten vorhanden sind.
In den ursprünglichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Merzenich C 20 werden die
Trauf- und Firsthöhen sowie die Drempelhöhen festgesetzt. Ziel dieser Festsetzung war
und ist die Verhinderung zu krasser Unterschiede in der Höhenentwicklung der Gebäude
zu Lasten eines harmonischen Ortsbildes.
Diese Festsetzungen sind jedoch auf die Hauptdächer bezogen und nicht auf etwaige
untergeordnete Dachaufbauten oder Zwerchgiebel, ohne das dies jedoch ausdrücklich
erwähnt ist. Der Gebäudebestand im Baugebiet „Am alten Sportplatz“, den die Gemeinde
im Wege der Genehmigungsfreistellung sozusagen zugelassen hat zeigt die
städtebauliche Intention und den Willen der Gemeinde Merzenich. Dies gilt auch für das in
Rede stehende Bauvorhaben.
Angesichts der vorliegenden Beschwerde wird klar, dass die textlichen Festsetzungen zur
Trauf- und Drempelhöhe aus heutiger Sicht nicht hinreichend konkret formuliert sind.
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Zur Legitimation der bestehenden Bauvorhaben und zur Ermöglichung künftiger
Bauvorhaben wird seitens des Bauordnungsamtes der Kreisverwaltung Düren und
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Merzenich C 20 zu ändern. Die Änderung sollen derart formuliert werden, dass die
Festsetzungen zur Trauf- und Drempelhöhe lediglich für die Hauptdächer der
Wohnhäuser gelten und nicht für Dachaufbauten oder Zwerchgiebel (siehe Anlage textl.
Festsetzungen, Änderungen in roter, kursiver Schrift).
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 (Am Alten
Sportplatz) gemäß § 2 BauGB als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu
beschließen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Harzheim)
(Lüssem)