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Beschlussvorlage (50. FNP Änd. Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
417 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 1. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorzusehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt. mund, 21.03.2017 die o. g. Maßnahme/n mit: … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund. 3. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unterneh- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... men beteiligt haben. 4. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 24.03.2017 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abteilung Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09,07 Kölner Scholle, 0,5 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwieder- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... anstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, und zur Stellungnahme aufgerufen. sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 5. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich… die Mitteilung zur bleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen. lungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – geplant. eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 5b. Bundesamt für Infrastruktur, Meine Stellungnahme vom 15. März 2017 hat voll- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gebäude … die Mitteilung zur Umweltschutz und Dienst- inhaltlich weiter Gültigkeit. mit einer Höhe von / über 30m sind nicht geplant. Kenntnis zu nehmen. leistungen der Bundeswehr, Bonn, 10.05.2017 6. Pledoc GmbH, Essen, 17.03.2017 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesell- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... schaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahme zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 6b. PLEdoc GmbH 12.05.2017 Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungs- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ökologische Ausgleich ist auf einer Fläche in Kirchherten geplant, der sogenannten „Storchenwiese“. Die Pledoc GmbH wird bei der Planung und Umsetzung beteiligt. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 7. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55 bestehen von Entfällt. 14.03.2017 Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die 21.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Sportplatz“. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- entsprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- ungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist. werk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig wer- Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... dende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 8b. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, das uns die 26.05.2017 Strom – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG und die Gas – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 04.05.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zum obigen Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Wenn Sie aktuelle Pläne benötigen, so können Sie diese unter VWPlanauskunft@westnetz.de erhalten. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrüzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wurde ein entgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- sprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauwerk bleiben. ungsplan aufgenommen, der im Rahmen des BauBei nicht auszuschließenden Näherungen von genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist. Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 9. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 29.03.2017 „Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9b. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 16.06.2017 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Un- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... terlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 10. Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den … die Mitteilung zur NRW, Krefeld, 27.03.2017 Betrieb und die Unterhaltung der westlich in ca. Kenntnis zu nehmen. 580 m verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Diesseits bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können. Eine detaillierte Eingriffsbewertung und die Festlegung der daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens durchgeführt. Um Planungskollisionen zu vermeiden, bitte ich mir Sobald entsprechende Planungen vorliegen erfolgt zu gegebener Zeit die erforderlichen Ausgleichs- eine Mitteilung. flächen, eingetragen in einen Übersichtsplan, mitzuteilen. 10b. Landesbetrieb Straßenbau Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit NRW, Krefeld, 09.06.2017 Schreiben vom 23.03.2017 bereits eine Stellungnahme zu o. a. Bauleitplanung abgegeben worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich die darin enthaltenen grundsätzlichen Festlegungen und Belange der Straßenbauverwaltung weiter zu beachten. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen der o. a. Offenlage durchgeführt worden. Demnach besteht ein zusätzlicher Kompensati- Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer onsbedarf durch Maßnahmen außerhalb des Plan- externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten gebietes. Der Ausgleich des verbleibenden Defizits Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem soll vertraglich über das Ökokonto der Stadt Be- Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfüdburg abgeglichen werden. Angaben im Detail gung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Untewerden hierzu nicht gemacht. ren Naturschutzbehörde abgestimmt. 11. Stadt Bedburg, 23.03.2017 12. Erftverband, 28.03.2017 Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der 50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf. Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und es mittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD werden entsprechende Hinweise im nachgelagerten empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Bebauungsplan aufgenommen. chung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang. Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird im nachgelagerten tungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Bebauungsplan aufgenommen. Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/88-1296, E-Mail: holger.diez@erftverband.de . 12b. Erftverband, Bergheim, 02.06.2017 Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Stellungnahme vom 28.03.2017 wurde berückserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes sichtigt. So wurde z.B. ein Hinweis auf die DIN derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellung- 18195 aufgenommen. nahme vom 28.03.2017 auch weiterhin inhaltlich … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzu- Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... berücksichtigt wird. gehen Außerdem weisen wir darauf hin, dass die EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustandes“ der Gewässer fordert. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. 13. Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen Festsetzung zu ergänzen: Wohngebäude und+ Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrü- Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfügung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- … die Mitteilung zur setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen. Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht aufgenommen werden. Es besteht für die planende Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... chen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, soneinbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und dern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9 Verschlusssystemen entsprechend den einschlä- BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und gigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Be- sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen ratungsstellen ausgestattet werden. der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen Es obliegt somit den privaten Bauherren entspreerhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel; chende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. 02233/52-4817, Herr Schmickler. 14. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. venbroich, 28.03.2017 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 15. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 28.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 16. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 20.03.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 16b. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 15.05.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271/8317087 Tel. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken. Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen zu machen und diese dadurch festzusetzen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. gewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegen- Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird den Veränderungen des Vegetationsbestandes ist wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Plaeine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzufüh- nung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch ren. größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstat- im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits bestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tan- prognostiziert werden, dass keine grundlegende giert werden können, sind für die entsprechenden Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geArten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. schützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst im nachgelagerten Bebauungsplan ein BauWasserwirtschaft fenster mit großzügigem seitlichem Grenzabstand Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baum02271/8317036 strukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkbar). Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlags- Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abwasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung gehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufsollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen grund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen. führt. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062 Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin: Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung von der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachgelagerten Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt nachzuweisen. 3.8 ‚Planungsalternativen‘). Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 17b. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre21.06.2017 tenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087 Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen o. g. Bauleitplanung. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Die durch das Büro ISU – Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung durchgeführte Artenschutzprüfung (ASP) mit Stand vom April 2017 kommt auf Seite 8 Punkt 3 zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu erwarten sind. Den Ergebnissen des Büros ISU - Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung stimme ich zu. Die im Umweltbericht auf Seite 16 f. unter Punkt 5.1.4 aufgeführte Pflanzliste ist hinsichtlich der Nutzung des Gebietes als Kindergarten kritisch zu Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wie überprüfen. Dornige Sträucher wie Rosa canina folgt berücksichtigt: Die Pflanzliste wurde dahinge(Hundsrose) und Prunus spinosa (Schlehe) sollten hend angepasst, dass die Arten Hundsrose und auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gepflanzt Schlehe ersatzloch gestrichen wurden. oder eingezäunt werden. Den auf Seite 20 Punkt 6.1 dargestellten Ergeb- Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbenissen der Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung der hörde (U.N.) in Person von Frau Fitzek wird der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische notwendige ökologische Ausgleich auf einer exterBewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung nen Fläche in Bedburg-Kirchherten durchgeführt. in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Das Die sogenannte „Storchenwiese“ soll als Ausgleichsverbleibende Defizit von 7298,72 Biotoppunkten ist fläche angelegt werden und wird durch ein Fachbüro vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg vorbereitet. Die geplante Vorgehensweise wird in abzugleichen. der Satzungsbegründung festgehalten und mittels vertraglicher Regelung zwischen der Stadt Bedburg und der U.N. gesichert. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271 8317036 Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlags- Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humowasserbeseitigungen getroffen. Eine Versickerung ser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung in ein ortsangestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- nahes Gewässer ist nicht möglich. Daher wird das anlagen sollen bereits in FN und B-Plänen vorge- anfallende Niederschlagswasser in den bis zur Kita sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt. Die frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wird zustimmen. zur Kenntnis genommen und zur gegebener Zeit Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises erfolgen. keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 18. Die Anwohner des Baugrundstücks Kindergarten am Sportplatz in BedburgKirdorf, Bedburg, 22.03.2017 Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein. Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aussagen und Informationen (Bürgerversammlung in Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir Einspruch ein. Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V, die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen, in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charkater. Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird neben- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind stehender Einwand der Anwohner erhoben. entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB werden kann, dass die maximal zulässigen Immis- wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und sionswerte nach BImschG eingehalten werden privaten Belange gegeneinander und untereinander können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüber(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die stehende Belange im Wege der Kompromisslösung auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht abgewogen werden, jedoch können auch an Plaerwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmä- nungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht tige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinauch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstel- ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorlielung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 genden Fall, wird eine für beide Belange gerecht Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der Variante „Schulwiese“ vorzog. Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht. Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines Festplatzes und damit einhergehender Lärm- Zu den Gründen: schutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetz- o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf buch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44). Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt gegen die damit einhergehende Nutzungsände- und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standrung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle ort des Plangebietes, der eine großzügige nicht erneut auf die bereits bestehende, komplizierte bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht, Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimdurch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, mung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweifalls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufge- sung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a. baut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt eine Wertminderung der Grundstücke. schon schwierige Parksituation betrachtet werden, die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... verschärft wird. Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestegegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz hen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzuläsintensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und sigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h. Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der An- einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten wohner zu hören und dieses möglichst in die ge- durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu nahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandlassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir schutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufwürden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunfrühzeitig in seine Planungen einbindet. de e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzundieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie gen / Zweckbestimmungen. uns in unseren Anliegen unterstützen werden. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem Bauträger sowie für eine positive Rückantwort…… 19. RWE Power 26.04.2017 AG, Köln, Im Bereich des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 82301 der RWE Power AG. Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten. Messstellen 82301 R-Wert H-Wert 25 40025,9 56 49048,46 Die Mitteilung ist verspätet eingegangen, wird aber Die Mitteilung zur im nachfolgenden Beteiligungsverfahren (Offenlage Kenntnis zu nehmen. der Planung) berücksichtigt und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Standort des Brunnens liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs auf einem privaten Grundstück der südlich der geplanten Kita anschließenden Wohnbebauung. Eine Beeinflussung durch die Planung ist daher nicht gegeben. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 20. Evonik GmbH, 11.05.2017 21. Landesbetrieb NRW, 15.05.2017 22. Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr auf der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB) Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 Die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die sich aus dem normalen Verkehrsgeschehen ergebenden alltäglichen Verkehrssituationen bedürfen keines besonderen Hinweises, weil sie zu keiner Einschränkung der Wohnverhältnisse führen. GmbH, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt. de. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben Die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-22b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... stehende Vorgangsnummer an.