Daten
Kommune
Merzenich
Größe
131 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
20.04.15, 18:10
Aktualisiert
20.04.15, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 26/2015
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 20.04.2015
Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur
Gemeinderat
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber;
Potentiale von Flüchtlingen erkennen und nutzen
Der verstärkte Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt die Kommunen vor große
Herausforderungen.
Gleichzeitig kann der Zuzug junger Menschen und Familien auch ein Chance sein, dem
demographischen Wandel entgegen zu wirken. Eine unabdingbare Voraussetzung hierfür
ist allerdings die Integration der neu angekommenen Menschen in die Gesellschaft. Dies
gelingt vor allem über gute Deutschkenntnisse und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Der Gesetzgeber ist in Bezug auf Integrationsmaßnahmen von Flüchtlingen nur bedingt
hilfreich. Insbesondere die schnellen Verfahren für syrische Flüchtlinge ermöglichen, dass
sie schon nach kurzer Zeit Zugang zu Deutschkursen und Integrationsmaßnahmen in den
Arbeitsmarkt erhalten. Die Mehrzahl der Asylbewerber ist davon allerdings nicht betroffen.
Für sie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zwar erleichtert worden, sie bleiben aber während des gesamten Asylverfahrens ohne Unterstützung. Insbesondere für die große Zahl
junger Männer und Frauen, aber auch für Familienväter und -mütter ist der Zustand des
Wartens und Hoffens oft unerträglich und führt nicht selten zu Depressionen, Gewalt oder
Kriminalität.
Hier möchte der Kreis Düren entgegen wirken. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich daran beteiligen und gleichzeitig für Ihre jeweilige Kommune Einsparungen erwirken, indem Asylbewerber professionell auf den Arbeitsmarkt vorbereitet und
vermittelt werden.
Das beigefügte Konzept "Arbeitsvermittlung für Asylbewerber" sieht vor, dass die Kommunen eine Anschubfinanzierung von ca. 5.000,00 € bis 10.000,00 € leisten und einen
Teil der eingesparten Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz als Vermittlungsprämie
zahlen. Die Gemeinde profitiert im Falle einer Vermittlung vom ersten Tag bei jedem, der
dadurch Mitglied in einer Krankenkasse wird. Einsparungen (außerhalb der Krankenhilfe)
werden erst ab dem 11. Monat erzielt, da die laufenden Leistungen aus dem AsylbLG für
10 Monate an den Träger der Vermittlungstätigkeit als „Honorar“ zu leisten wäre. Der
Kreis Düren arbeitet mit einem der Anbieter von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zusammen und gewährleistet damit sehr gute Vermittlungschancen.
Damit auch die Gemeinde Merzenich von diesem Service profitieren kann, wäre eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich, dem Kreis Düren und
dem Träger notwendig. Die Gemeinde Kreuzau hat sich bereits zu diesem Schritt entschlossen, so dass in Kürze mit ersten Erfahrungen zu rechnen ist.
Beschlussvorschlag:
Drucksache 26/2015
Seite - 2 -
Der Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur empfahl,
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Kreis Düren und dem Träger bzgl. der Arbeitsvermittlung für Asylbewerber zu
schließen und die Anschubfinanzierung von ca. 5.000,00 € - 10.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
(Harzheim)
(Weingartz)