Daten
Kommune
Bedburg
Größe
371 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg
Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Regelverfahren
Textliche Festsetzungen
Stand: Juni 2017
Entwurf
ISU
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon
Telefax
06561/9449-01
06561/9449-02
E-Mail
Internet
info-bit@i-s-u.de
www.i-s-u.de
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
ENTWURF
INHALTSVERZEICHNIS
1
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB ........................................... 3
Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 3
Maß der baulichen Nutzung ................................................................................. 3
Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................................ 3
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen .................................. 3
Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung................. 4
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ............................ 4
2
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW ............................................. 5
Sachlicher Geltungsbereich ................................................................................. 5
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen .......................................... 5
3
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien ................ 6
Seite 2
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
1
ENTWURF
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1. i.V.m. Nr. 5 BauGB)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Eintrag in die Planzeichnung folgende
Art der baulichen Nutzung festgesetzt:
Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte
I.
Allgemein zulässig sind:
1.
Anlagen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend Eintrag in die Nutzungsschablone über die
Größe der zulässigen Grundfläche gemäß §19 BauNVO und die Zahl der Vollgeschosse gemäß
§ 20 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.
1.2.1
Zulässige Grundfläche
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die zulässige Größe der Grundfläche der baulichen
Anlagen als Höchstmaß gemäß Eintrag in die Nutzungsschablone festgesetzt.
1.2.2
Zahl der Vollgeschosse
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Zahl der Vollgeschosse gemäß Eintrag in die
Nutzungsschablone festgesetzt.
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend der Planzeichnung durch Baugrenzen
gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO bestimmt.
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 2 BauNVO)
Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür ausgewiesenen Flächen zulässig.
Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen i.S. des § 14 Abs. 1 BauNVO, die dem Nutzungszweck der Kindertagesstätte selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, sind im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern gestalterische Festsetzungen nicht entgegenstehen.
Nebenanlagen i.S. des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität,
Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, sind im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zulässig.
Seite 3
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
ENTWURF
Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die Verkehrsflächen sind per Eintrag in die Planzeichnung festgesetzt.
Die in der Planzeichnung dargestellte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird als Parkplatz festgesetzt.
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
Im Bestand vorhandene Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen sind zu erhalten und zu
pflegen. Abgängige Bepflanzungen sind gleichartig zu ersetzen.
Seite 4
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
2
ENTWURF
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW
Sachlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften sind anzuwenden bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten für bauliche Anlagen, Einfriedungen, Kfz-Stellplätze und Grundstücksflächen.
Den Vorschriften unterliegen neben den genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 63 BauO NRW
auch sämtliche genehmigungsfreie Vorhaben nach § 65 BauO NRW und genehmigungsfreie
Anlagen nach § 66 BauO NRW.
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu
pflegen, sofern sie nicht als Betriebsfläche oder Stellplatz sowie als Platz- oder Wegefläche benötigt
werden und keine anderen Festsetzungen entgegenstehen.
Seite 5
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
ENTWURF
3
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien
1.
Der Beginn und Ablauf der Erschließungs- und Baumaßnahmen im Bebauungsplangebiet
ist den Versorgungsträgern so früh wie möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, anzuzeigen.
2.
Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die
DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung.
3.
Die DIN 18 300 ‚Erdarbeiten‘ ist zu berücksichtigen.
4.
Die Anforderungen an den Baugrund gemäß DIN 1054 ‚Zulässige Belastung des Baugrunds‘ sind zu beachten.
5.
Die Versorgungsleitungstrassen müssen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
6.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde
als Untere Denkmalschutzbehörde im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
7.
Die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, insbesondere die Blätter 4-6 „Abdichtungen
gegen Bodenfeuchtigkeit“ und „Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser“, ist zu
berücksichtigen.
8.
Historische Aufnahmen weisen auf vermehrte Bodenkampfhandlungen in der Gegend von
Bedburg hin. Es wird daher die Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel
empfohlen. Aufschüttungen sind auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Bei
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
9.
Es wird empfohlen, die Baugrundeigenschaften, einschließlich der Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens aus tiefgründigem Lößlehm objektbezogen zu
untersuchen und zu bewerten.
10.
Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und
Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen.
11.
Zur Versickerung vorgesehene Flächen dürfen nicht befahren werden bzw. sollten nur von
kettengetriebenen
Fahrzeugen
befahren
werden
(Bodenverdichtung
und
Strukturzerstörung vermeiden).
12.
Im Bereich Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in
naturnahmen Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren). Bei Eingriffen in Böden
wird eine bodenbezogene Kompensation empfohlen: Hier ist ein „besonders
schützenswerter Boden“ mit schützenswerten Bodenfunktionen (Puffer- und
Filtereigenschaften, Fruchtbarkeit).
13.
Bedburg ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen.
Es sind die Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04
„Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. Auf die Berücksichtigung der
Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der
weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzone und
geologische Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland
NRW (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt wird.
Seite 6
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
ENTWURF
Diese Textfestsetzungen und Hinweise sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 55/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Bedburg, den___________________
(Siegel)
___________________________
Bürgermeister
Seite 7
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 9449-01
Stand: Juni 2017