Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anl. 10 der Niederschrift - BP 55 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
441 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 1. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die 10.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrüzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein gungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufwerk bleiben. genommen, der im Rahmen des BaugenehmiBei nicht auszuschließenden Näherungen von gungsverfahrens zu berücksichtigen ist. Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 1b. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, das uns die 26.05.2017 Strom – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG und die Gas – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 04.05.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zum obigen Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Wenn Sie aktuelle Pläne benötigen, so können Sie diese unter V- … die Mitteilung und die Aufnahme des Hinweises im Bebauungsplan zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... WPlanauskunft@westnetz.de erhalten. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrüzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wurde ein entgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- sprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgewerk bleiben. nommen, der im Rahmen des BaugenehmigungsBei nicht auszuschließenden Näherungen von verfahrens zu berücksichtigen ist. Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 2. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55) bestehen von Entfällt. 14.03.2017 Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2b. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen o. g. Planungen bestehen keine Bedenken Entfällt. 10.05.2017 von Seiten Wald und Holz NRW, da kein Wald betroffen ist. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 3. 3b. Landesbetrieb NRW, 15.03.2017 Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld, 09.06.2017 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die sich aus dem normalen Verkehrsgeschehen ergebenden alltäglichen Verkehrssituationen bedürfen keines besonderen Hinweises, weil sie zu keiner Einschränkung der Wohnverhältnisse führen. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 23.03.2017 bereits eine Stellungnahme zu o. a. Bauleitplanung abgegeben worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich die darin enthaltenen grundsätzlichen Festlegungen und Belange der Straßenbauverwaltung weiter zu beachten. Eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen der o. a. Offenlage durchgeführt worden. Demnach besteht ein zusätzlicher Kompensati- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... onsbedarf durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes. Der Ausgleich des verbleibenden Defizits soll vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg abgeglichen werden. Angaben im Detail werden hierzu nicht gemacht. Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich… die Mitteilung zur bleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen. lungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht gen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant. – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 4b. Bundesamt für Infrastruktur, Meine Stellungnahme vom 15. März 2017 hat vollUmweltschutz und Dienst- inhaltlich weiter Gültigkeit. leistungen der Bundeswehr, Bonn, 10.05.2017 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den Bonn, 20.03.2017 o. g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bo- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... dendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Ein entsprechender Hinweis wird in den BebauPlanungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbe- ungsplan aufgenommen. wegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, FAX: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 6. EVONIK GmbH, 17.03.2017 Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt. von uns betreuten Fernleitungen betroffen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6b. Evonik GmbH, 11.05.2017 Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitun- ... den Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung zu ergänzen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 8. Horst Adler, An der Buchen- Die Rechte der ev. Kirchengemeinde Bedburg… die Mitteilung zur hecke 1 a, 50129 Bergheim Niederaußem-Glessen werden durch den B-Plan Kenntnis zu nehmen. 55 nicht beeinträchtigt. Bitte beachten Sie, dass – wie telefonisch bespro- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zuchen – in Zukunft eine Benachrichtigung unserer künftig befolgt. Gemeinde nur erforderlich wird, wenn Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Liegenschaften berührt werden könnten. Das gilt für Kita Feldmäuse, Feldstr. 43, Martin-LutherGemeindezentrum, St.-Rochusstr. 36, Friedenskirche Langemarckstraße 26 und Pfarrhaus Langemarckstraße 20. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 24.03.2017 über dem auf Braunkohle verliehenen Berwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2001-1-) von … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erft- und zur Stellungnahme aufgerufen. verband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o .g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 29.03.2017 „Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10b. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 11. Geologischer Dienst NRW – Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis Landesbetrieb, Krefeld, zur 24.03.2017 1 Erdbebengefährdung Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. - Der Ortsteil Kirdorf der Gemarkung Be- Die nachfolgend genannten Hinweise werden in den dburg ist der Erdbebenzone 2 und geolo- Bebauungsplan aufgenommen. gischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149 : 2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt wird. 2 Baugrunduntersuchung … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Ich empfehle die Baugrundeigenschaften, einschließlich der Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens aus tiefgründigem Lößlehm, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 3 Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen a) Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB Der Schutz des Mutterbodens ist zu beachten. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren. b) Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen. c) Zur Versickerung vorgesehene Flächen dürfen nicht befahren werden bzw. sollten nur von kettengetriebenen Fahrzeugen befahren werden (Bodenverdichtung und Strukturzerstörung vermeiden). d) Im Bereich Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren). e) Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbe- Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... zogene Kompensation zu empfehlen: Hier ist ein „besonders schützenswerter Boden“ betroffen mit besonders schützenswerten Bodenfunktionen (Puffer- und Filtereigenschaften, Fruchtbarkeit). Siehe auch: Bodenkundliche Baubegleitung für Kommunen Link zum Ebook: http://lv.kommunen..rwe.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenku ndlichebaubegleitung/bodenkundliche-baubegleitung-bbbleitfaden-fur-die-praxis/ 12. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die o. g. Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12b. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 01.06.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 13. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns mund, 21.03.2017 die o. g. Maßnahme/mit: … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund. 14. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Der Anregung wird Rechnung getragen und ein dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufgemehrte Bodenkampfhandlungen. Ich empfehle nommen. eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätz- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... lich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 15. 16. Stadt Bedburg, 23.03.2017 Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der 50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf. Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampfmittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang. Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Abwägung zu lfd. Nr. 14). Entsprechende Untersuchungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 29.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 17. Erftverband, 28.03.2017 Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen … die Mitteilung zur durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Kenntnis zu nehmen. Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebautungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen ungsplan aufgenommen. Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzuse- Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... hen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/88-1296, E-Mail: holger.diez@erftverband.de . 17b. Erftverband, Bergheim, 02.06.2017 Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Stellungnahme vom 28.03.2017 wurde berückserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes sichtigt. So wurde z.B. ein Hinweis auf die DIN derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellung- 18195 aufgenommen. nahme vom 28.03.2017 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustandes“ der Gewässer fordert. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfügung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für zukünftige Bauleitplanverfahren kann durchaus bei gegebener Flächenverfügbarkeit versucht werden, die Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer zu lenken. Ein entsprechender Hinweis zur Prüfung wurde an die Liegenschaftsabteilung weiter gegeben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- … die Mitteilung zur setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen. Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht aufgenommen werden. Es besteht für die planende Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9 BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden. Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. 18. Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen Festsetzung zu ergänzen: Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel; 02233/52-4817, Herr Schmickler. 19. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 20.03.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersenden Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 19b. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 15.05.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstel- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... lungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 20. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 GmbH, Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 20b. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 GmbH, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt. de. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 21. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271/8317087 Tel. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken. Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewer- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. tung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der PlaAngaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen nung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch zu machen und diese dadurch festzusetzen. größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits gewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote prognostiziert werden, dass keine grundlegende nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzge- Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / gesetz zu beachten sind. schützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde beVor den vor Baubeginn notwendigen grundlegen- wusst ein Baufenster mit großzügigem seitlichem den Veränderungen des Vegetationsbestandes ist Grenzabstand festgesetzt, so dass am Rande beeine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzufüh- stehende Baumstrukturen erhalten und sogar zuren. sätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkErgibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstat- bar). bestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/8317036 Frau Schröder, Tel. Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abgehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen. führt. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062 Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin: Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung von der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt 3.8 ‚Planungsalnachzuweisen. ternativen‘). Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 21b. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre21.06.2017 tenden Belange werden folgende Anregungen und … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Bedenken geäußert: und gemäß Abwägungsvorschlag vorzuNaturschutz und Landschaftspflege gehen. Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087 Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen o. g. Bauleitplanung. Die durch das Büro ISU – Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung durchgeführte Artenschutzprüfung (ASP) mit Stand vom April 2017 kommt auf Seite 8 Punkt 3 zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu erwarten sind. Den Ergebnissen des Büros ISU - Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung stimme ich zu. Die im Umweltbericht auf Seite 16 f. unter Punkt 5.1.4 aufgeführte Pflanzliste ist hinsichtlich der Nutzung des Gebietes als Kindergarten kritisch zu überprüfen. Dornige Sträucher wie Rosa canina (Hundsrose) und Prunus spinosa (Schlehe) sollten auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gepflanzt oder eingezäunt werden. Den auf Seite 20 Punkt 6.1 dargestellten Ergebnissen der Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Das verbleibende Defizit von 7298,72 Biotoppunkten ist vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg abzugleichen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: Die Pflanzliste wurde dahingehend angepasst, dass die Arten Hundsrose und Schlehe ersatzloch gestrichen wurden. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (U.N.) in Person von Frau Fitzek wird der notwendige ökologische Ausgleich auf einer externen Fläche in Bedburg-Kirchherten durchgeführt. Die sogenannte „Storchenwiese“ soll als Ausgleichsfläche angelegt werden und wird durch ein Fachbüro vorbereitet. Die geplante Vorgehensweise wird in der Satzungsbegründung festgehalten und mittels Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... vertraglicher Regelung zwischen der Stadt Bedburg und der U.N. gesichert. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271 8317036 Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigungen getroffen. Eine Versickerung sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungsanlagen sollen bereits in FN und B-Plänen vorgesehen werden. Eine geplante Entwässerung ist frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 22. Die Anwohner des Baugrundstücks Kindergarten am Sportplatz in BedburgKirdorf, Bedburg, 22.03.2017 Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein. Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt. Die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wird zur Kenntnis genommen und zur gegebener Zeit erfolgen. Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V, die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen, in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aus- wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und sagen und Informationen (Bürgerversammlung in Bringzone für den Kindergarten genutzt (ZweckbeKirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf stimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinKindergartens entstehen. Hiergegen legen wir zugefügt worden und hat nachrichtlichen Charakter. Einspruch ein. Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenWir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind stehender Einwand der Anwohner erhoben. entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB werden kann, dass die maximal zulässigen Immis- wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und sionswerte nach BImschG eingehalten werden privaten Belange gegeneinander und untereinander können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüber(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die stehende Belange im Wege der Kompromisslösung auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht abgewogen werden, jedoch können auch an Plaerwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmä- nungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht tige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinauch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstel- ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorlielung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 genden Fall, wird eine für beide Belange gerecht Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der Variante „Schulwiese“ vorzog. Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht. Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines Festplatzes und damit einhergehender Lärm- Zu den Gründen: schutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetz- o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf buch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44). Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt gegen die damit einhergehende Nutzungsände- und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standrung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle ort des Plangebietes, der eine großzügige nicht erneut auf die bereits bestehende, komplizierte bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht, Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimdurch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, mung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweifalls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufge- sung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a. baut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt eine Wertminderung der Grundstücke. schon schwierige Parksituation betrachtet werden, die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die verschärft wird. Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestegegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz hen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzuläsintensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und sigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h. Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der An- einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten wohner zu hören und dieses möglichst in die ge- durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu nahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandlassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir schutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufwürden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunfrühzeitig in seine Planungen einbindet. de e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzundieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie gen / Zweckbestimmungen. uns in unseren Anliegen unterstützen werden. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem Bauträger sowie für eine positive Rückantwort…… 23. RWE Power 26.04.2017 AG, Köln, Im Bereich des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 82301 der RWE Power AG. Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grund- Die Mitteilung ist verspätet eingegangen, wird aber Die Mitteilung zur im nachfolgenden Beteiligungsverfahren (Offenlage Kenntnis zu nehmen. der Planung) berücksichtigt und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Standort des Brunnens liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs auf einem privaten Grundstück der südlich der geplanten Kita anschließenden Wohnbebauung. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... wasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Eine Beeinflussung durch die Planung ist daher Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten. nicht gegeben. Messstellen 82301 24b. PLEdoc GmbH, 12.05.2017 R-Wert H-Wert 25 40025,9 56 49048,46 Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ökologische Ausgleich ist auf einer Fläche in Kirchherten geplant, der sogenannten „Storchenwiese“. Die Pledoc GmbH wird bei der Planung und Umsetzung beteiligt.