Daten
Kommune
Bedburg
Größe
441 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
1.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die
10.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG
und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co.
KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan
sowie zur FNP Änderung.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am
Sportplatz“.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis im
Bebauungsplan aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrüzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein
gungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufwerk bleiben.
genommen, der im Rahmen des BaugenehmiBei nicht auszuschließenden Näherungen von gungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
1b.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, das uns die
26.05.2017
Strom – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH &
Co. KG und die Gas – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit
der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 04.05.2017
bitten Sie uns um Stellungnahme zum obigen Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir
Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind
unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Wenn Sie aktuelle Pläne
benötigen, so können Sie diese unter V-
… die Mitteilung und
die Aufnahme des Hinweises im Bebauungsplan zur Kenntnis zu
nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
WPlanauskunft@westnetz.de erhalten.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrüzonen darauf zu achten, dass unsere Versor- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wurde ein entgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- sprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgewerk bleiben.
nommen, der im Rahmen des BaugenehmigungsBei nicht auszuschließenden Näherungen von verfahrens zu berücksichtigen ist.
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M)
„Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
2.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55) bestehen von Entfällt.
14.03.2017
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2b.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen o. g. Planungen bestehen keine Bedenken Entfällt.
10.05.2017
von Seiten Wald und Holz NRW, da kein Wald
betroffen ist.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Nr.
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3.
3b.
Landesbetrieb
NRW,
15.03.2017
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Autobahnniederlassung
Krefeld,
Krefeld,
09.06.2017
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die sich aus dem normalen Verkehrsgeschehen
ergebenden alltäglichen Verkehrssituationen bedürfen keines besonderen Hinweises, weil sie zu keiner
Einschränkung der Wohnverhältnisse führen.
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 23.03.2017 bereits eine Stellungnahme zu o. a. Bauleitplanung abgegeben worden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich die
darin enthaltenen grundsätzlichen Festlegungen
und Belange der Straßenbauverwaltung weiter zu
beachten.
Eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen der o. a. Offenlage durchgeführt worden.
Demnach besteht ein zusätzlicher Kompensati-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
onsbedarf durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes. Der Ausgleich des verbleibenden Defizits
soll vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg abgeglichen werden. Angaben im Detail
werden hierzu nicht gemacht.
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich… die Mitteilung zur
bleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen.
lungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht
gen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant.
– eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
4.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
4b.
Bundesamt für Infrastruktur, Meine Stellungnahme vom 15. März 2017 hat vollUmweltschutz und Dienst- inhaltlich weiter Gültigkeit.
leistungen der Bundeswehr,
Bonn, 10.05.2017
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den
Bonn, 20.03.2017
o. g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bo-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
dendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Ein entsprechender Hinweis wird in den BebauPlanungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbe- ungsplan aufgenommen.
wegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße
45,
52385
Nideggen,
Tel.:
02425/90390, FAX: 02425/9039-199, unverzüglich
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
6.
EVONIK GmbH,
17.03.2017
Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt.
von uns betreuten Fernleitungen betroffen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6b.
Evonik
GmbH,
11.05.2017
Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitun-
... den Hinweis zur
Kampfmittelbeseitigung
zu ergänzen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Nr.
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gen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
8.
Horst Adler, An der Buchen- Die Rechte der ev. Kirchengemeinde Bedburg… die Mitteilung zur
hecke 1 a, 50129 Bergheim Niederaußem-Glessen werden durch den B-Plan
Kenntnis zu nehmen.
55 nicht beeinträchtigt.
Bitte beachten Sie, dass – wie telefonisch bespro- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zuchen – in Zukunft eine Benachrichtigung unserer künftig befolgt.
Gemeinde nur erforderlich wird, wenn Grundstücke
in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Liegenschaften berührt werden könnten. Das gilt für Kita
Feldmäuse,
Feldstr.
43,
Martin-LutherGemeindezentrum, St.-Rochusstr. 36, Friedenskirche Langemarckstraße 26 und Pfarrhaus Langemarckstraße 20.
9.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 24.03.2017
über dem auf Braunkohle verliehenen Berwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2001-1-) von
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
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durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider
& Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erft- und zur Stellungnahme aufgerufen.
verband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o .g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
10.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
29.03.2017
„Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10b.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft, Bergheim
der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
11.
Geologischer Dienst NRW – Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis
Landesbetrieb,
Krefeld, zur
24.03.2017
1 Erdbebengefährdung
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß
den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen
Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
-
Der Ortsteil Kirdorf der Gemarkung Be- Die nachfolgend genannten Hinweise werden in den
dburg ist der Erdbebenzone 2 und geolo- Bebauungsplan aufgenommen.
gischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der
entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin
geltenden DIN 4149 : 2005 durch die Zuordnung
zu Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst NRW 2006)
für einzelne Standorte bestimmt wird.
2
Baugrunduntersuchung
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
entsprechende
Hinweise in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Ich empfehle die Baugrundeigenschaften, einschließlich der Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens aus tiefgründigem Lößlehm,
objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
3
Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen
a) Schutz des Mutterbodens nach § 202
BauGB
Der Schutz des Mutterbodens ist zu beachten. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind
grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren.
b) Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der
Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen.
c) Zur Versickerung vorgesehene Flächen
dürfen nicht befahren werden bzw. sollten
nur von kettengetriebenen Fahrzeugen befahren werden (Bodenverdichtung und
Strukturzerstörung vermeiden).
d) Im Bereich Kompensationsflächen ist der
Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren).
e) Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbe-
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
zogene Kompensation zu empfehlen: Hier
ist ein „besonders schützenswerter Boden“
betroffen mit besonders schützenswerten
Bodenfunktionen (Puffer- und Filtereigenschaften, Fruchtbarkeit).
Siehe auch:
Bodenkundliche Baubegleitung für Kommunen
Link zum Ebook:
http://lv.kommunen..rwe.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenku
ndlichebaubegleitung/bodenkundliche-baubegleitung-bbbleitfaden-fur-die-praxis/
12.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die o. g. Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12b.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
01.06.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
13.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns
mund, 21.03.2017
die o. g. Maßnahme/mit:
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137
Dortmund.
14.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Der Anregung wird Rechnung getragen und ein
dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufgemehrte Bodenkampfhandlungen. Ich empfehle nommen.
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung
erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätz-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
lich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
15.
16.
Stadt Bedburg,
23.03.2017
Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen
zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der
50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in
Kirdorf.
Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampfmittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD
empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang.
Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom
22.03.2017
(Aktenzeichen:
22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Abwägung zu lfd. Nr. 14). Entsprechende Untersuchungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
29.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
17.
Erftverband,
28.03.2017
Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
… die Mitteilung zur
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Kenntnis zu nehmen.
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens
gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebautungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen ungsplan aufgenommen.
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
gegen von außen drückendes Wasser“, vorzuse-
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
hen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser,
Tel.-Nr.:
02271/88-1296,
E-Mail:
holger.diez@erftverband.de .
17b.
Erftverband, Bergheim,
02.06.2017
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Stellungnahme vom 28.03.2017 wurde berückserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes sichtigt. So wurde z.B. ein Hinweis auf die DIN
derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellung- 18195 aufgenommen.
nahme vom 28.03.2017 auch weiterhin inhaltlich
berücksichtigt wird.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustandes“
der Gewässer fordert. Daher ist es sinnvoll, die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören
neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch
Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins
Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in
Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im
Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden
als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft
zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die
Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer
externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten
Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem
Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfügung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für zukünftige
Bauleitplanverfahren kann durchaus bei gegebener
Flächenverfügbarkeit versucht werden, die Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer zu lenken. Ein
entsprechender Hinweis zur Prüfung wurde an die
Liegenschaftsabteilung weiter gegeben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im
Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde notwendig.
Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- … die Mitteilung zur
setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen.
Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht
aufgenommen werden. Es besteht für die planende
Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9
BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und
sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen
der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden.
Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
18.
Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine
Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen
Festsetzung zu ergänzen:
Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen
an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und
Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.
Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen
erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel;
02233/52-4817, Herr Schmickler.
19.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
20.03.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersenden Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
19b.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
15.05.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstel-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
lungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
20.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
GmbH, Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
20b.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
GmbH, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt.
de. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind
nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
21.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin:
Frau
Fitzek,
02271/8317087
Tel.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken.
Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewer- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
tung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der PlaAngaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen nung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch
zu machen und diese dadurch festzusetzen.
größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits
gewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote prognostiziert werden, dass keine grundlegende
nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzge- Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / gesetz zu beachten sind.
schützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde beVor den vor Baubeginn notwendigen grundlegen- wusst ein Baufenster mit großzügigem seitlichem
den Veränderungen des Vegetationsbestandes ist Grenzabstand festgesetzt, so dass am Rande beeine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzufüh- stehende Baumstrukturen erhalten und sogar zuren.
sätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkErgibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstat- bar).
bestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden
Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
02271/8317036
Frau
Schröder,
Tel.
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung
sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs-
Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abgehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt
möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher
sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen.
führt.
Bodenschutz:
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062
Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung von der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt 3.8 ‚Planungsalnachzuweisen.
ternativen‘).
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
21b.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre21.06.2017
tenden Belange werden folgende Anregungen und
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Bedenken geäußert:
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzuNaturschutz und Landschaftspflege
gehen.
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen o. g.
Bauleitplanung.
Die durch das Büro ISU – Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung durchgeführte Artenschutzprüfung (ASP) mit Stand vom April 2017 kommt
auf Seite 8 Punkt 3 zu dem Ergebnis, dass keine
planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu erwarten sind.
Den Ergebnissen des Büros ISU - Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung stimme ich zu.
Die im Umweltbericht auf Seite 16 f. unter Punkt
5.1.4 aufgeführte Pflanzliste ist hinsichtlich der
Nutzung des Gebietes als Kindergarten kritisch zu
überprüfen. Dornige Sträucher wie Rosa canina
(Hundsrose) und Prunus spinosa (Schlehe) sollten
auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gepflanzt
oder eingezäunt werden.
Den auf Seite 20 Punkt 6.1 dargestellten Ergebnissen der Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung der
betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung
in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Das
verbleibende Defizit von 7298,72 Biotoppunkten ist
vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg
abzugleichen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wie
folgt berücksichtigt: Die Pflanzliste wurde dahingehend angepasst, dass die Arten Hundsrose und
Schlehe ersatzloch gestrichen wurden.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (U.N.) in Person von Frau Fitzek wird der
notwendige ökologische Ausgleich auf einer externen Fläche in Bedburg-Kirchherten durchgeführt.
Die sogenannte „Storchenwiese“ soll als Ausgleichsfläche angelegt werden und wird durch ein Fachbüro
vorbereitet. Die geplante Vorgehensweise wird in
der Satzungsbegründung festgehalten und mittels
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
vertraglicher Regelung zwischen der Stadt Bedburg
und der U.N. gesichert.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271
8317036
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigungen getroffen. Eine Versickerung
sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungsanlagen sollen bereits in FN und B-Plänen vorgesehen werden. Eine geplante Entwässerung ist
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
22.
Die Anwohner des Baugrundstücks
Kindergarten
am Sportplatz in BedburgKirdorf,
Bedburg,
22.03.2017
Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die
Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein.
Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut
Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten
Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und
zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher wird das
anfallende Niederschlagswasser in den bis zur Kita
auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt. Die
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wird
zur Kenntnis genommen und zur gegebener Zeit
erfolgen.
Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren
Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V,
die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den
Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem
Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen,
in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau
festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von
mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aus- wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und
sagen und Informationen (Bürgerversammlung in Bringzone für den Kindergarten genutzt (ZweckbeKirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf stimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die
dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinKindergartens entstehen. Hiergegen legen wir zugefügt worden und hat nachrichtlichen Charakter.
Einspruch ein.
Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenWir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind stehender Einwand der Anwohner erhoben.
entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des
Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
werden kann, dass die maximal zulässigen Immis- wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und
sionswerte nach BImschG eingehalten werden privaten Belange gegeneinander und untereinander
können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüber(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die stehende Belange im Wege der Kompromisslösung
auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht abgewogen werden, jedoch können auch an Plaerwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmä- nungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht tige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinauch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstel- ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorlielung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 genden Fall, wird eine für beide Belange gerecht
Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der
Variante „Schulwiese“ vorzog.
Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht.
Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines
Festplatzes und damit einhergehender Lärm- Zu den Gründen:
schutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest
Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetz- o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf
buch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44).
Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem
Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße
Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in
Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt
gegen die damit einhergehende Nutzungsände- und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standrung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle ort des Plangebietes, der eine großzügige nicht
erneut auf die bereits bestehende, komplizierte bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht,
Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimdurch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, mung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweifalls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufge- sung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a.
baut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt eine Wertminderung der Grundstücke.
schon schwierige Parksituation betrachtet werden,
die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die
verschärft wird.
Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so
Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestegegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz hen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzuläsintensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und sigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr
die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h.
Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der An- einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten
wohner zu hören und dieses möglichst in die ge- durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu nahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandlassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir schutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufwürden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunfrühzeitig in seine Planungen einbindet.
de e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen
Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den
kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzundieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie gen / Zweckbestimmungen.
uns in unseren Anliegen unterstützen werden.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem
Bauträger sowie für eine positive Rückantwort……
23.
RWE Power
26.04.2017
AG,
Köln, Im Bereich des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 82301 der RWE Power
AG.
Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem
Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten
bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu
sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grund-
Die Mitteilung ist verspätet eingegangen, wird aber Die
Mitteilung
zur
im nachfolgenden Beteiligungsverfahren (Offenlage Kenntnis zu nehmen.
der Planung) berücksichtigt und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Standort
des Brunnens liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs auf einem privaten Grundstück der südlich
der geplanten Kita anschließenden Wohnbebauung.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
wasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Eine Beeinflussung durch die Planung ist daher
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
nicht gegeben.
Messstellen
82301
24b.
PLEdoc
GmbH,
12.05.2017
R-Wert
H-Wert
25 40025,9 56 49048,46
Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-24) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen
nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung
der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ökologische Ausgleich ist auf einer Fläche in Kirchherten geplant, der sogenannten „Storchenwiese“. Die
Pledoc GmbH wird bei der Planung und Umsetzung
beteiligt.