Daten
Kommune
Bedburg
Größe
394 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Artenschutzprüfung (ASP)
Bebauungsplan Nr. 55
„Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
Entwurf
Stand: April 2017
ISU
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
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06561/9449-01
06561/9449-02
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www.i-s-u.de
STADT BEDBURG
Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“
Artenschutzprüfung
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass / Aufgabenstellung /
Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................... 3
2
Prognose / Vorprüfung (ASP – Stufe 1) ..................................................... 3
2.1
Prüfumfang ........................................................................................................................ 3
2.2
Bestandsaufnahme ............................................................................................................ 3
2.3
Wirkfaktoren ...................................................................................................................... 3
2.4
Fachinformationssysteme / Planungsrelevante Arten ........................................................ 4
2.5
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände ...................................................................... 5
2.6
Zusammenfassung ............................................................................................................ 7
3
Ergebnis........................................................................................................ 8
4
Anlagen ......................................................................................................... 9
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Stand: April 2017
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Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“
1
Artenschutzprüfung
Anlass / Aufgabenstellung / Rechtliche Rahmenbedingungen
Zum Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ der Stadt Bedburg ist gemäß
nordrhein-westfälischer Verwaltungsvorschrift zur ‚Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei
Planungs- oder Zulassungsverfahren‘ (VV-Artenschutz) eine eigenständige Artenschutzprüfung
(ASP) durchzuführen.
Neben dieser Verwaltungsvorschrift ist der Leitfaden ‚Artenschutz in der Bauleitplanung und bei
der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben‘ grundlegend zur Durchführung der vorliegenden
Artenschutzprüfung (ASP).
2
Prognose / Vorprüfung (ASP – Stufe 1)
2.1
Prüfumfang
Der Prüfumfang der ASP beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten
und die in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Landesweit häufige und weit
verbreitete Arten (z.B. Amsel) sowie ‚Allerweltarten‘ lösen hierbei im Regelfall keinen
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand aus. In der vorliegenden ASP sind vielmehr die
planungsrelevanten Arten in einer zunächst überschlägigen Prognose zu prüfen. Nur wenn
artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende ‚Artfür-Art-Betrachtung‘ in einer dann zweiten Prüfstufe erforderlich.
2.2
Bestandsaufnahme
Zum geplanten Bebauungsplan wurde eine örtliche Bestandsaufnahme im Rahmen einer
Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Anhang, Stand: Februar 2017) durchgeführt.
Demnach können im Plangebiet potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten in
folgenden Biotop- und Nutzungstypen bestehen (naturschutzfachliche Einstufung / Bewertung):
geschlossene Gehölzbestände / Buschbestände
Grünflächen mit Baumbeständen
Einzelbäume
2.3
Wirkfaktoren
Potentielle vorhabenbedingte Wirkfaktoren sind durch die geplante Bebauung des Plangebietes
zu erwarten. Hierzu wird auf die städtebaulichen Planunterlagen der verbindlichen
Bauleitplanung verwiesen (Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung).
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten,
insbesondere da die möglichen Auswirkungen (Neubau einer Kindertagestätte) voraussichtlich
unerheblich sind und / oder durch geplante Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
offensichtlich in ihrer Erheblichkeit ausgeschlossen werden. Insbesondere sind keine
maßgeblichen Schutzgebiete / -objekte, NATURA 2000-Gebiete, beeinträchtigt sind. Die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist zum Plangebiet anzuwenden (planungsrechtlicher
Außenbereich); der Gesetzgeber stuft die zu erwartenden faktischen Eingriffe in Natur und
Landschaft als zulässig und damit unerheblich ein.
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2.4
Fachinformationssysteme / Planungsrelevante Arten
2.4.1
Fachinformationssystem ‚Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen‘
Artenschutzprüfung
Im Rahmen der ASP wurde das LANUV-Fachinformationssystem ‚Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen‘ hinsichtlich der planungsrelevanten Arten ausgewertet (Datenabfrage
06.04.2017, http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de.
Das Plangebiet wird hierbei dem Messtischblatt 50051 Bergheim zugeordnet.
Resultierend aus der Bestandsaufnahme gemäß Kap. 2.2 sind planungsrelevante Arten in
folgenden Lebensraumtypengruppen des LANUV-Informationssystems örtlich möglich:
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Gärten, Parkanlagen
Zahlreiche der dann im Informationssystem gelisteten planungsrelevanten Arten weisen einen
landesweit günstigen Erhaltungszustand auf:
Säugetiere:
Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Vögel:
Eisvogel (Alcedo atthis)
Graureiher (Ardea cinerea)
Steinkauz (Athene noctua)
Mäusebussard (Buteo buteo)
Turmfalke (Falco tinnunculus)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Waldkauz (Strix aluco)
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
Schleireule (Tyto alba)
Folgenden übergeordnet gelisteten planungsrelevanten Tierarten / -gruppen sind im Plangebiet
unter Berücksichtigung der örtlichen kleinräumigen Bestandsaufnahme gemäß Kap. 2.2
wahrscheinlich keine faktischen Lebensraummöglichkeiten / Lebensstätten zuzuordnen:
Vögel:
Waldohreule (Asio otus)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
Kuckuck (Cuculus canorus)
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Feldschwirl (Locustella naevia)
Pirol (Oriolus oriolus)
Feldsperling (Passer montanus)
Baumfalke (Falco subbuteo)
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2.4.2
Artenschutzprüfung
Rebhuhn (Perdix perdix)
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
Turteltaube (Streptopelia turtur)
Grünschenkel (Tringa nebularia)
Fachinformationssystem LINFOS ‚Landschaftsinformationssammlung‘
Im nächsten Prüfschritt erfolgte eine Auswertung des behördlichen Fachinformationssystem
LINFOS hinsichtlich faktischer örtlicher planungsrelevanter Arten.
Zum Plangebiet sind demnach keine örtlichen planungsrelevanten Arten faktisch angegeben
(Mitteilung des LANUV vom 21.03.2017).
2.4.3
Sonstige
Es sind keine weiteren Nach- oder Hinweise über die bereits oben angegebenen hinaus
bekannt (Mitteilung der UNB vom 07.04.2017).
2.5
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände
2.5.1
Lebensstätten
Sofern die ökologische Funktion von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand vor.
Naturschutzfachlich ist die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund
gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes gewährleistet
(vgl. Abb. 1):
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Artenschutzprüfung
Abb. 1: Umfeld des Plangebietes (Plangebiet im Bildzentrum südl. angrenzend an Sportplatz).
2.5.2
Lokale Populationen
Neben den in Kap. 2.5.1 erfolgten Angaben zu Lebensstätten hat eine Prüfung möglicher
erheblicher Störungen lokaler Populationen zu erfolgen. Eine lokale Population lässt sich
hierbei als Gruppe von Individuen einer Art definieren, die eine Fortpflanzungs- oder
Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zusammenhängenden Lebensraum gemeinsam
bewohnen.
Im Zusammenhang mit MUNLV 2007 ergeben sich demnach für potentielle Arten des
Plangebietes gemäß den Angaben des Kap. 2.4 sehr wahrscheinlich keine lokalen
Populationen, welche in kleinsträumigen Einheiten (z.B. Naturschutzgebiete, Biotopschutz nach
§ 30 BNatSchG) vorkommen. Analog zu den Lebensstättenangaben in Kap. 2.5.1 ist aufgrund
dem Vorhandensein gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes
vielmehr von über das Plangebiet hinausgehenden Populationen bzw. zusammenhängenden
Lebensräumen auszugehen.
Zudem löst nicht jede störende Handlung planungsrelevante Verbotstatbestände aus, sondern
nur eine erhebliche Störung, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen, hier über das
Plangebiet sehr wahrscheinlich hinausgehenden möglichen Populationen verschlechtert, d.h.
wenn Individuen nachhaltig betroffen wären, so dass sich die Störung auf die
Überlebenschancen, die Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg möglicher lokaler
Populationen auswirken. Hiervon ist bei der vorliegenden Bauleitplanung jedoch nicht
auszugehen.
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2.5.3
Artenschutzprüfung
Nahrungs- und Jagdbereiche / Flugrouten / Wanderkorridore
Eine Beeinträchtigung essenzieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und
Wanderkorridore durch das vorliegende Bauleitplanvorhaben ist nicht zu konstatieren.
2.6
Zusammenfassung
Im Folgenden erfolgt eine zusammenfassende Nennung der nicht im Sinne einer vertiefenden
‚Art für-Art-Betrachtung‘ einzeln zu prüfenden Arten aufgrund nicht zu erwartender
artenschutzrechtlicher Konflikte gemäß vorliegender ASP:
Säugetiere:
Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Vögel:
Eisvogel (Alcedo atthis)
Graureiher (Ardea cinerea)
Steinkauz (Athene noctua)
Mäusebussard (Buteo buteo)
Turmfalke (Falco tinnunculus)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Waldkauz (Strix aluco)
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
Schleireule (Tyto alba)
Waldohreule (Asio otus)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
Kuckuck (Cuculus canorus)
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Feldschwirl (Locustella naevia)
Pirol (Oriolus oriolus)
Feldsperling (Passer montanus)
Baumfalke (Falco subbuteo)
Rebhuhn (Perdix perdix)
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
Turteltaube (Streptopelia turtur)
Grünschenkel (Tringa nebularia)
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3
Artenschutzprüfung
Ergebnis
Gemäß erfolgter Artenschutzprüfung (ASP) sind vor allem aus folgenden Gründen keine
planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu
erwarten.
Für zahlreiche örtliche potentielle planungsrelevante Arten besteht derzeit ein landesweit
günstiger Erhaltungszustand.
Andererseits sind vielen planungsrelevanten Tierarten / -gruppen im Plangebiet wahrscheinlich
keine faktischen Lebensraummöglichkeiten / Lebensstätten zuzuordnen, insbesondere
bestimmten Vogelarten.
Gemäß LINFOS sind keine örtlichen planungsrelevanten Arten faktisch angegeben.
Die ökologische Funktion von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang ist aufgrund gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des
Plangebietes gewährleistet.
Analog hierzu ist aufgrund dem Vorhandensein gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren
Umfeld des Plangebietes von über das Plangebiet hinausgehenden Populationen bzw.
zusammenhängenden Lebensräumen auszugehen.
Erhebliche Störungen, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen, hier über das
Plangebiet sehr wahrscheinlich hinausgehenden möglichen Populationen verschlechtern würde,
sind nicht zu erwarten.
Eine Beeinträchtigung essenzieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und
Wanderkorridore ist schließlich ebenfalls nicht zu konstatieren.
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Artenschutzprüfung
Anlagen
- Biotop- und Nutzungstypenplan
- Gesamtprotokoll ASP (Musterprotokoll-LANUV)
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