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Beschlussvorlage (Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2013)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
126 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Beschlussvorlage (Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2013)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 1/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 13.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2013 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 den Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2013 mit einem Fehlbetrag von 1.444.441,47 € festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Nach Satz 2 a. a. O. beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des v. g. Fehlbetrages. Ausweislich der festgestellten Bilanz zum 31.12.2013 (Anlage I des Abschlusses) ist zu diesem Stichtag eine Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW in Höhe von 3.873.548,79 € vorhanden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Der festgestellte Jahresfehlbetrag der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2013 in Höhe von 1.444.441,47 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen. (Harzheim) (Klein)