Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Kreisumlage und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
131 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Kreisumlage und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes)

öffnen download melden Dateigröße: 131 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 27/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 23.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Kreisumlage und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes Nach den vorliegenden Festsetzungsbescheiden des Kreises Düren über die Kreisumlage und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes („Jugendamtsumlage“) sind für das Jahr 2015 folgende Zahlungen zu leisten: 4.691.731 € 4.516.303 € 175.428 € 16.611.01.00/5372000 Jugendamtsumlage festgesetzt: 2.702.615 € Haushaltsansatz: 2.606.830 € Mehrbetrag: 95.785 € 16.611.01.00/5372001 Kreisumlage festgesetzt: Haushaltsansatz: Mehrbetrag: Aus dem Vertikalbudget 16.611.01 sind die Mehrbeträge nicht leistbar, so dass die Beträge nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt werden müssen (§ 83 GO NW). Da die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erheblich ist, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW). Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen der Beträge in einem anderen Budget bzw. Produktsachkonto sichergestellt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl: Der Beträge von 175.418 € bei 16.611.01.00/5372000 und 95.785 € bei 16.611.01.00/5372001 werden nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt. (Harzheim) (Klein)