Daten
Kommune
Merzenich
Größe
131 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 27/2015
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 23.04.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Kreisumlage und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes
Nach den vorliegenden Festsetzungsbescheiden des Kreises Düren über die Kreisumlage
und einheitlich ausschließliche Belastung für den Bereich des Jugendamtes („Jugendamtsumlage“) sind für das Jahr 2015 folgende Zahlungen zu leisten:
4.691.731 €
4.516.303 €
175.428 €
16.611.01.00/5372000
Jugendamtsumlage festgesetzt: 2.702.615 €
Haushaltsansatz:
2.606.830 €
Mehrbetrag:
95.785 €
16.611.01.00/5372001
Kreisumlage festgesetzt:
Haushaltsansatz:
Mehrbetrag:
Aus dem Vertikalbudget 16.611.01 sind die Mehrbeträge nicht leistbar, so dass die Beträge nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt werden müssen (§ 83 GO NW).
Da die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erheblich ist, bedürfen sie der
vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen
der Beträge in einem anderen Budget bzw. Produktsachkonto sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl:
Der Beträge von 175.418 € bei 16.611.01.00/5372000 und 95.785 € bei
16.611.01.00/5372001 werden nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt.
(Harzheim)
(Klein)