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Mitteilungsvorlage (Inkusionspreis-Wettbewerbsflyer2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
168 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
05.05.15, 13:11
Aktualisiert
05.05.15, 13:11
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Inhalt der Datei

Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben! www.mais.nrw.de Zusammensetzung der Jury. Laut Beschluss des Inklusionsbeirates vom 22. Januar 2015 setzt sich die Jury, die über die Preisvergabe entscheidet, zusammen aus: sechs Personen aus dem Bereich der Behindertenselbsthilfe, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gewerkschaften, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden Nordrhein-Westfalen (AGSV NRW), einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitgeberseite, jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ministerien, bei denen ein Fachbeirat eingerichtet worden ist sowie dem Landesbehindertenbeauftragten. Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Schulklassen, die bezogen auf Lebenssituationen und/oder Lebensphasen Projekte durchführen, die die Zielsetzungen des Inklusionspreises verfolgen und so dazu beitragen, den Gedanken der Inklusion in der Gesellschaft zu verbreiten. Beteiligen können sich Träger von Projekten, deren Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Für Ihre Bewerbung beschreiben Sie bitte Ihr Projekt bzw. Ihre Initiative auf maximal vier DIN A4-Seiten (möglichst als Worddatei). Gerne können Sie weitere Materialien anfügen. Einsendeschluss ist der 15.05.2015 Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn alle Menschen selbständig, selbstbestimmt und gleichberechtigt in einer Gesellschaft leben können und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebensbereichen und Lebensphasen für alle Menschen gegeben ist, dann leben wir in einer inklusiven Gesellschaft. Das Bewusstsein für die Notwendigkeiten und Möglichkeiten eines inklusiven Gesellschaftskonzeptes kann bei den verantwortlichen Menschen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aber nicht von vorne herein vorausgesetzt werden. Ein zentrales Handlungsfeld des Aktionsplanes der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist deshalb die Unterstützung von Ideen, Projekten und Maßnahmen zur Stärkung einer „Neuen Kultur inklusiven Denkens und Handelns“. Die damit in Verbindung stehende Überzeugungsarbeit zur Stärkung des inklusiven Bewusstseins unterstützt die Landesregierung mit einer Reihe unterschiedlicher Maßnahmen im Rahmen der Kampagne. Grundsatz dabei ist, dass nichts so überzeugend ist wie gelungene Beispiele inklusiver Praxis. Um solche Beispiele bekannt zu machen und damit auch Anregungen für andere Interessierte zu geben, will die Landesregierung zur Stärkung einer neuen Kultur inklusiven Denkens und Handelns regelmäßig den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalens ausloben. Welche Projekte sollen ausgezeichnet werden? Fortschritte auf dem Weg in das inklusive Gemeinwesen werden an der Realisierung des Anspruchs auf vollständige, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft gemessen. Ausgezeichnet werden können Projekte, die sich auf das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebenssituationen und Lebensphasen beziehen. Es sollen Praxisbeispiele ausgezeichnet werden, die die Umsetzung der Inklusion im Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen können. Hierzu gehören laufende Projekte und Aktivitäten. Zur Auszeichnung stehen folgende Kategorien: n Stärkung der Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen (Schwerpunktthema) n Arbeit und Qualifizierung n Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen n Selbständige und selbstbestimmte Lebensführung n Freizeit, Kultur und Sport sowie n Schulische und außerschulische Bildung und Erziehung Dabei sind jeweils die folgenden Zielsetzungen bedeutsam: Aufhebung von Trennungen/Absonderungen Beseitigung von Barrieren Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Übertragung von Verantwortung und Stärkung der Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen Verbesserung der Beziehungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen Übertragbarkeit auf andere Regionen/Bereiche Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Projekts/ der Initiative Planungen und Konzeptionen sowie Vorschläge von Produkten aus dem Konsumgüterbereich sind ausgeschlossen (Motto: „Projekte für Menschen statt Produkte für Menschen“). Mit dem Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen sollen möglichst viele unterschiedliche und kleinere Projekte in den genannten Kategorien ausgezeichnet werden. Damit will die Landesregierung in größtmöglicher Breite auf das Thema Inklusion aufmerksam machen und nicht nur einige wenige „Leuchtturmprojekte“ fördern. Der Inklusionsbeirat des Landes NRW hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 entschieden, dass in diesem Jahr das Schwerpunkt-Thema für die Preisvergabe der Bereich „Stärkung der Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen“ sein soll. Preise. Zum Schwerpunktthema werden als Preisgelder ausgelobt: 1. Preis 5.000 € 2. Preis 4.000 € 3. Preis 3.000 € Zu den übrigen fünf genannten Kategorien wird jeweils ein Preis verliehen und mit 3.000 € dotiert. Gewinner und Platzierte werden darüber hinaus in das im Aufbau befindliche Inklusionskataster des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen und erhalten die Auszeichnung „Mitglied der Landesinitiative nrw inklusiv“. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Landesbehindertentages am 5. September 2015 statt. Rückfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V B 5 Fürstenwall 25 40190 Düsseldorf E-Mail: Inklusionspreis@mais.nrw.de Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf E-Mail: info@mais.nrw.de Fax: 0211 855-3700 www.mais.nrw.de Realisierung: designbüro andreasmischok Die Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Düsseldorf, März 2015 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und -werbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.