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Beschlussvorlage (Wahl einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Beschlussvorlage (Wahl einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2017) Beschlussvorlage (Wahl einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2017)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-99/2017 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 11.07.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Wahl einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2017 Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der FWG-Fraktion, Frau Colleen Krauß zur zweiten stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Schul- und Bildungsausschuss zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf den Antrag der FWG-Fraktion vom 22.05.2017 (Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage) wird verwiesen. Gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Gemäß § 58 Absatz 1 Satz2 GO ist – soweit stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt werden – die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. In seiner Sitzung am 01.07.2014 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder eine sogenannte Listenvertretung einzuführen. Eine Höchstzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder wurde seinerzeit nicht festgelegt. Die FWG-Fraktion beantragt mit o.g. Schreiben, Frau Colleen Krauß als zweite stellvertretende sachkundige Bürgerin in den Schul- und Bildungsausschuss zu bestellen. Die Auflistung über die bisherigen Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Bürgermeister hat bei der Wahl der Ausschussmitglieder kein Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 19.06.2017 ----------------------------------Koehl Stellv. Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-99/2017 ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Fachdienstleiterin Bürgermeister Seite 2