Daten
Kommune
Merzenich
Größe
289 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
05.05.15, 13:11
Aktualisiert
05.05.15, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 20.04.2015
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur
Anfrage Situation Flüchtlinge und Asylsuchende
Betr.: Beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion Merzenich vom 05.04.2015
Zu Frage 1.)
Fallbestand Leistungen nach dem AsylbLG der letzten vier Jahre
Stichtag
April 2012
April 2013
April 2014
17.04.2015
laufendes
Asylverfahren
7
12
20
45
(42 lt. Abschluss März
zzgl. 3 am
16.04.2015)
Duldung
16
13
9
11
„Syrer“
§ 23 I
AufenthG
------9
(seit Juni
2014)
Summe
23
25
29
65
In 2015 wurden bereits 18 Personen aufgenommen!
Aufnahme in 2015
Schätzung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
300.000
Schätzung der Bundesländer
500.000
Verteilung nach dem „Königsteiner Schlüssel“; NRW
21,2 %
Zuweisungsschlüssel (90% Einwohner/10 % Fläche gem. FlüAG)
Gemeinde Merzenich
0,06232864800
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
300.000 x 21,2 % x 0,06232864800 (Zuweisungsschlüssel) = ca. 40
Drucksache M12/2015
Seite - 2 -
Schätzung der Bundesländer
500.000 x 21,2 % x 0,06232864800 (Zuweisungsschlüssel) = ca. 66
Ausgaben und Einnahmen AsylbLG 2012 – 2014 (2015)
Jahr
Ausgaben
Einnahmen
Saldo
2012
111.953,41 €
38.558,85 €
-73.394,56 €
2013
110.357,62 €
47.980,14 €
- 62.377,48 €
2014
177.916,79 €
71.470,40 €
- 106.446,39 €
2015
84.782,01 €
ca. 180.000,00 €
(Stand 13.04.15)
(für das ganze Jahr)
Leistungen AsylbLG
Ohne Personalkosten
o Sozialamt
o Ordnungsamt
o Bauamt
o Bauhof
Ohne Unterhaltung und Bewirtschaftung
Zusammensetzung Erstattungen 2015
- pauschale Landeszuweisung „Aufnahme und Unterbringung“ gem.
Zuweisungsschlüssel der Gemeinde Merzenich 0,06232864800
(Kostenpauschale 108.955,- €; Betreuungspauschale 5.135,- €)
= 114.090,- €
- Landeszuweisung zur anteiligen Erstattung der Mehrausgaben
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012
= 19.964,- €
- Entlastungsmittel Bund (Verständigung zwischen Bund u. Ländern)
= 33.657,- €
Summe
= 167.711,- €
zzgl. Erstattung „Altfälle gem. § 10b AsylbLG“
= 11.500,- €
Endsumme
= 179.211,- €
Zu Frage 2.)
Derzeit sind die Flüchtlinge bzw. Asylsuchenden in der Gemeinde Merzenich in der
Schlichtwohnung "Auf der Heide 50" und in den ehemaligen Aussiedlerhäusern
„Beethovenring 52-54" untergebracht. Hierbei werden je Person ca. 6 qm zur Verfügung
gestellt (In den ehemaligen Wohncontainern erhielt jede Person 4 qm). Die Zimmer weisen unterschiedliche Wohnflächen mit folgender möglichen Belegung aus:
Auf der Heide 50
2 x 22,42 qm
2 x 26,66 qm
mit 3-4 Personen
mit 3-4 Personen
5,60 qm bzw. 7,47 qm / Person
6,66 qm bzw. 8,88 qm / Person
Drucksache M12/2015
2 x 34,64 qm
2 x 38,79 qm
Seite - 3 -
mit 4-5 Personen
mit 5-6 Personen
6,92 qm bzw. 8,66 qm / Person
7,75 qm bzw. 6,46 qm / Person
Hierbei sind eine Kochnische und eine Toilette pro Wohnung vorhanden. Im Keller befinden sich Gemeinschaftsduschen, Kellerräume und ein Wasch- und Trockenraum für Wäsche. Das Objekt ist mit männlichen Einzelpersonen belegt.
Beethovenrinq 52-54
2 x 10,06 qm
2 x 11,97 qm
2 x 15,47 qm
2 x 20,74 qm
2 x 22,56 qm
mit 2 Personen
mit 2 Personen
mit 3 Personen
mit 4 Personen
mit 3 Personen
5,30 qm / Person
5,99 qm / Person
5,16 qm / Person
5,19 qm / Person
7,52 qm / Person
Hierbei handelt es sich lediglich um Schlafräume. Es sind je Haus zwei Badezimmer, eine
Gemeinschaftsküche und ein großer Aufenthaltsraum vorhanden. Das Objekt ist zum Teil
mit Einzelpersonen, alleinerziehenden Müttern mit Kind/ern oder Familien belegt.
Zu Frage 3.)
Das Haus Beethovenring 56 hat seit 2008 für die Aufnahme von Brandopfern, durch
Räumungsklagen wohnungslos gewordenen Einwohnern, etc., leer gestanden und wurde
zwischenzeitlich für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden hergerichtet.
Nach Kündigung des Mietverhältnisses der Bewohner „Beethovenring 58" wird dieses Objekt ebenfalls für die Unterbringung weiterer Personen (hierzu zählen allerdings auch obdachlose Personen) hergerichtet.
In den Häusern „Beethovenring 56-58" können zur Zeit noch ca. 28 Personen untergebracht werden. Die Anzahl der tatsächlichen Zuweisungen wird zeigen, wann Engpässe
zu erwarten sind. (vgl. Antwort zu Frage 1.)
Bei der zukünftigen Unterbringung kann nicht in jedem Fall die Berücksichtigung der einzelnen Nationalitäten gewährleistet werden.
Zu Frage 4.)
In wenigen, begründeten Einzelfällen wurden Problemstellungen in Zusammenarbeit mit
Frau Zaimi von der evangelischen Gemeinde zu Düren besprochen und Lösungen gefunden.
Ob darüber hinaus das Konstituieren eines „Runden Tisches“ angebracht ist, kann aus
heutiger Sicht von hier aus nicht abschließend beurteilt werden.
(Harzheim)
(Weingartz)